Skip to content

Östliche Partnerschaft

Die Östliche Partnerschaft soll die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der EU, ihren Mitgliedstaaten und den sechs osteuropäischen Partnerländern stärken und vertiefen. Zudem unterstützt sie nachhaltige Reformprozesse in den Partnerländern.

Was ist die Östliche Partnerschaft?

Bei der Östlichen Partnerschaft handelt es sich um einen Rahmen für die Zusammenarbeit. Sie wurde 2009 als gemeinsame Initiative der EU, ihrer Mitgliedstaaten und sechs osteuropäischen Partnerländern ins Leben gerufen.

Die Östliche Partnerschaft ist eine spezifische östliche Dimension der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP). Im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik arbeitet die EU mit ihren südlichen und östlichen Nachbarn zusammen, um eine größtmögliche politische Assoziierung und wirtschaftliche Integration zu erreichen.

Drei osteuropäische Partnerländer (Ukraine, Moldau und Georgien) befinden sich derzeit im EU-Beitrittsprozess.

Belarus hat mit Wirkung vom 28. Juni 2021 seine Teilnahme an der Östlichen Partnerschaft ausgesetzt. Die EU arbeitet im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates zu Belarus vom Februar 2024 weiterhin mit der belarussischen Zivilgesellschaft als wichtigem Partner in der Östlichen Partnerschaft zusammen.

Wie funktioniert die Östliche Partnerschaft?

Die EU strebt mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft – unabhängig von den individuellen Zielen ihrer Beziehungen zur EU – eine solide, maßgeschneiderte Zusammenarbeit zum gegenseitigen Vorteil an. Die Östliche Partnerschaft bietet den Partnerländern im Gegenzug zur Durchführung politischer und wirtschaftlicher Reformen

neue vertragliche Beziehungen

vertiefte und umfassende Freihandelsabkommen

Schritte zur Visaliberalisierung

Darüber hinaus bietet die Östliche Partnerschaft einen soliden Rahmen für die multilaterale Zusammenarbeit und erleichtert die Vertiefung der bilateralen Zusammenarbeit mit der EU.

Multilaterale Zusammenarbeit

Die Partnerländer stehen vor vielen gemeinsamen Herausforderungen. Sie miteinander anzugehen, fördert die Zusammenarbeit und den Austausch bewährter Verfahren.

Die multilaterale Zusammenarbeit im Rahmen der Östlichen Partnerschaft umfasst:

  • Stärkung der Institutionen und der verantwortungsvollen Staatsführung einschließlich ihrer Widerstandsfähigkeit gegenüber äußeren Einflüssen
  • Entwicklung von Marktmöglichkeiten durch wirtschaftliche Integration und Handelsübereinkünfte
  • Gewährleistung von Energieversorgungssicherheit und Verbesserung der Verbundnetze für Energie und Verkehr
  • Förderung der Mobilität und der Kontakte zwischen den Menschen durch Verhandlungen im Rahmen des Visadialogs

Bilaterale Kooperation

Assoziierungs-/Partnerschafts-/Kooperationsabkommen

Die EU hat mit einer neuen Generation von Abkommen für jedes einzelne osteuropäische Partnerland konkrete Ideen vorgelegt. Diese Abkommen ersetzen die Ende der 1990er Jahre mit den osteuropäischen Partnerländern abgeschlossenen Partnerschafts- und Kooperationsabkommen.

Die EU hat mit Ländern der Östlichen Partnerschaft eine Reihe von Abkommen ausgehandelt, um damit

  • die politische Assoziierung zu stärken,
  • den politischen Dialog zu intensivieren,
  • die Zusammenarbeit in Justiz- und Sicherheitsfragen zu vertiefen.

Die Abkommen sind die Grundlage für ein Reformprogramm, mit dem die Partnerländer näher an die EU herangeführt werden, indem ihre Gesetze und Normen an die der EU angepasst werden. Damit wird das Leben der Menschen spürbar verbessert.

Freihandelsabkommen

Als Teil der Assoziierungsabkommen hat die EU Verhandlungen zu vertieften und umfassenden Freihandelszonen mit Georgien, Moldau und der Ukraine abgeschlossen, um

  • den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen zu verbessern,
  • Zölle, Kontingente und Handelshemmnisse abzubauen,
  • solide rechtliche Rahmenbedingungen zu gewährleisten,
  • Verfahren und Normen abzustimmen.

Visadialog

Die Länder der Östlichen Partnerschaft gehören zu den ersten, deren Bevölkerung von Mobilitätspartnerschaften und der sich daraus ergebenden Möglichkeit zum sicheren Reisen in Europa profitiert.

Visaerleichterungsabkommen fördern die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger aus Ländern der Östlichen Partnerschaft und Rückübernahmeabkommen regeln die Rückführung in Fällen illegaler Migration.

Durch die Dialoge über eine Visaliberalisierung nähert sich die EU dem langfristigen Ziel des visumfreien Reisens für die Menschen aus bestimmten Ländern der Östlichen Partnerschaft schrittweise an.

Bilaterale Abkommen nach Art und Land

Textfassung

Ukraine

  • Visaerleichterungen: 2014
  • Visaliberalisierung: 2017
  • Assoziierungsabkommen: 2017
  • Vertiefte und umfassende Freihandelszone: 2017

Georgien

  • Visaerleichterungen: 2011 (teilweise ausgesetzt seit 2025)
  • Visaliberalisierung: 2017
  • Assoziierungsabkommen: 2016
  • Vertiefte und umfassende Freihandelszone: 2016

Moldau

  • Visaerleichterungen: 2011
  • Visaliberalisierung: 2014
  • Assoziierungsabkommen: 2016
  • Vertiefte und umfassende Freihandelszone: 2016

Armenien

  • Visaerleichterungen: 2014
  • Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft: 2021

Aserbaidschan

  • Visaerleichterungen: 2014
  • Partnerschafts- und Kooperationsabkommen: 1999

Belarus

  • Visaerleichterungen: 2020 (teilweise ausgesetzt seit 2021)

Einbindung weiter Teile der Gesellschaft

Im Rahmen der Östlichen Partnerschaft werden nicht nur Regierungen einbezogen, sondern auch die Standpunkte der Zivilgesellschaft, lokaler und regionaler Gebietskörperschaften, von Führungskräften der Wirtschaft sowie parlamentarischer Versammlungen berücksichtigt.

Was sind die Ziele der Östlichen Partnerschaft?

Die Europäische Union hat aufbauend auf den Fortschritten, die in den ersten zehn Jahren der Östlichen Partnerschaft erzielt wurden, fünf langfristige politische Ziele ermittelt:

resiliente, nachhaltige und integrierte Volkswirtschaften

rechenschaftspflichtige Institutionen, Rechtsstaatlichkeit und Sicherheit

ökologische Resilienz und Klimaresilienz

digitale Transformation

faire und inklusive Gesellschaften

Auf dem Gipfeltreffen der Östlichen Partnerschaft 2021 verpflichteten sich die Staats- und Regierungschefs der EU und der Östlichen Partnerschaft, ihre Zusammenarbeit auf der Grundlage dieser Prioritäten zu verstärken.

Investitionsplan

Mit dem übergeordneten Ziel, die Resilienz zu stärken und konkrete Vorteile für die Menschen zu bringen, wird die neue Agenda der Östlichen Partnerschaft auf zwei Säulen ausgerichtet sein: Investitionen (unterstützt durch einen Wirtschafts- und Investitionsplan in Höhe von 2,3 Mrd. €) und Regierungsführung.

Die Säulen stützen sich auf verschiedene Instrumente und Prozesse der EU, einschließlich Europa in der Welt – Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI), „Team-Europa“-Initiativen und Programme für grenzübergreifende Zusammenarbeit, sowie die eigenen Investitionen der Partner.

Die zehn wichtigsten Ziele für 2025

Im Rahmen der Agenda wurden zehn Investitionsziele für 2025 als künftige vorrangige Maßnahmen festgelegt:

  • wettbewerbsfähige und innovative Volkswirtschaften
  • Rechtsstaatlichkeit
  • nachhaltige und intelligente Konnektivität
  • Menschen und die Wissensgesellschaft
  • Sicherheit und Cyberabwehrfähigkeit
  • nachhaltige Energie
  • Umwelt und Klima
  • Resilienz im Gesundheitsbereich
  • inklusive, geschlechtergerechte und vielfältige Gesellschaften sowie strategische Kommunikation
  • digitale Transformation

Die Rolle des Rates

Verhandlungen zu internationalen Abkommen mit östlichen Partnerländern

Der Rat ist in alle Verhandlungsphasen und den Abschluss internationaler Abkommen mit den osteuropäischen Partnerländern einbezogen.

Die Gipfeltreffen der Östlichen Partnerschaft

Im Rahmen der Östlichen Partnerschaft werden durch die Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs verbesserte Kommunikationskanäle geschaffen. Die Tagungen, die in der Regel alle zwei Jahre stattfinden, geben die politischen Leitlinien für die weitere Entwicklung der Östlichen Partnerschaft vor.

Der Präsident des Europäischen Rates vertritt bei diesen Gipfeltreffen die EU, und zwar in der Regel gemeinsam mit dem Präsidenten der Europäischen Kommission. Im Rahmen der Östlichen Partnerschaft werden außerdem jährliche Treffen zwischen den Außenministerinnen und ‑ministern der EU und der Länder der Östlichen Partnerschaft abgehalten.

Zuständige Gremien im Rat

Die Gruppe „Osteuropa und Zentralasien“ befasst sich mit allen Aspekten der Beziehungen und der Zusammenarbeit der EU mit den Ländern in Osteuropa.

Der Ausschuss für Handelspolitik berät und unterstützt die Kommission beim Aushandeln und Abschließen von Handelsübereinkünften mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft.

Letzte Überprüfung: 4. Februar 2025