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Georgien

Georgien hat im März 2022 einen Antrag auf EU-Mitgliedschaft gestellt, und im Dezember 2023 wurde dem Land der Status eines EU-Bewerberlands zuerkannt. 2024 kam der Beitrittsprozess de facto zum Stillstand. Die EU und Georgien arbeiten auch im Rahmen der Östlichen Partnerschaft zusammen.

Erweiterung

EU-Beitrittsgesuch

Am 3. März 2022 hat Georgien einen Antrag auf EU-Mitgliedschaft gestellt.

Am 17. Juni 2022 hat die Europäische Kommission ihre Stellungnahme zu Georgiens Antrag abgegeben.

Am 23. Juni 2022 hat der Europäische Rat den Antrag Georgiens auf EU-Mitgliedschaft erörtert. Der Europäische Rat hat seine Bereitschaft erklärt, Georgien den Status eines Bewerberlandes zuzuerkennen, sobald die in der Stellungnahme der Kommission zum Antrag des Landes auf EU-Mitgliedschaft festgelegten Prioritäten angegangen worden sind.

Am 8. November 2023 hat die Kommission empfohlen, Georgien den Status eines Bewerberlandes zuzuerkennen, unter der Voraussetzung, dass entsprechende Schritte unternommen würden.

Der Europäische Rat hat Georgien am 14./15. Dezember 2023 den Status eines Bewerberlandes zuerkannt, unter der Voraussetzung, dass Georgien die in der Empfehlung der Kommission vom 8. November 2023 dargelegten einschlägigen Maßnahmen ergreift.

Aufgrund des Vorgehens der georgischen Regierung, das im Widerspruch zu den Werten und Grundsätzen steht, auf die sich die Europäische Union gründet, kam der Beitrittsprozess Georgiens 2024 de facto zum Stillstand. 2024 haben die EU-Führungsspitzen die Lage in Georgien mehrmals erörtert, insbesondere auf den Tagungen des Europäischen Rates im Juni, Oktober und Dezember. Dabei haben die Führungsspitzen ihre ernste Besorgnis über die Entwicklungen in Georgien zum Ausdruck gebracht und die Gewalt gegen friedliche Demonstranten, Politiker und Medienvertreter auf das Schärfste verurteilt. Sie bedauerten zudem den Beschluss der georgischen Regierung, den EU-Beitrittsprozess des Landes bis 2028 auszusetzen.

Die EU ist bereit, die europäischen Bestrebungen der georgischen Bevölkerung und den Weg des Landes zum Beitritt zu unterstützen, sofern die georgische Regierung beschließt, ihren derzeitigen Kurs ändern.

Jährlicher Fortschrittsbericht

Jedes Jahr zieht der Rat Bilanz über die Fortschritte der einzelnen Bewerberländer und Partnerländer – darunter Georgien – auf ihrem Weg in die EU.

Am 16. Dezember 2025 hat der dänische Ratsvorsitz Schlussfolgerungen veröffentlicht, die von 26 EU-Mitgliedstaaten politisch unterstützt wurden.

Unterdrückung und Rückschritte im Bereich der Demokratie

Im Mai 2024 hat die georgische Regierung ein Gesetz über die Transparenz ausländischer Einflussnahme verabschiedet, das einen Rückschritt gegenüber der Empfehlung der Kommission zum Status Georgiens als Bewerberland darstellt und zum Stillstand des Beitrittsprozesses des Landes geführt hat. Auf den nachfolgenden Tagungen des Europäischen Rates im Juni, Oktober und Dezember 2024 haben die Staats- und Regierungschefs der EU die Regierung Georgiens aufgefordert,

  • Klarheit über ihre Absichten zu schaffen, indem sie ihr derzeitiges Vorgehen rückgängig macht,
  • demokratische, umfassende und nachhaltige Reformen anzunehmen,
  • auf Gewaltanwendung zu verzichten und die Gewalt gegen friedliche Demonstranten, Politiker und Medienvertreter zu beenden,
  • das Recht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit zu achten.

Im Vorfeld der Parlamentswahl vom 26. Oktober 2024 haben die Staats- und Regierungschefs der EU die georgische Regierung ferner aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Wahlen frei und fair im Einklang mit internationalen Standards sind, und haben sich für eine umfangreiche kurz- und langfristige Wahlbeobachtung durch Partner ausgesprochen.

Östliche Partnerschaft

Parallel zum Erweiterungsprozess arbeiten die EU und Georgien zusammen, um die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik und ihrer auf die östlichen Nachbarländer ausgerichteten Komponente, der Östlichen Partnerschaft, zu stärken.

Assoziierungsabkommen

Die EU und Georgien haben am 27. Juni 2014 ein Assoziierungsabkommen unterzeichnet, das seit dem 1. Juli 2016 in Kraft ist.

Mit dem Abkommen wird eine Präferenzhandelsregelung eingeführt – die vertiefte und umfassende Freihandelszone –, die

  • engere Wirtschaftsbeziehungen zwischen Georgien und der EU auf der Grundlage von Reformen in handelsrelevanten Bereichen schafft,
  • alle Einfuhrzölle auf Waren beseitigt und für einen breiten gegenseitigen Zugang zum Handel mit Dienstleistungen sorgt und
  • ein Instrument zur weiteren Angleichung der handelsbezogenen Rechtsvorschriften Georgiens an ausgewählte Aspekte des EU-Rechtsrahmens darstellt.

Assoziationsrat

Der Assoziationsrat ist das höchste offizielle Gremium, das mit dem Assoziierungsabkommen EU-Georgien eingesetzt wurde. Seine Aufgabe ist die Überwachung der Durchführung des Abkommens.

Im Mittelpunkt der achten Tagung des Assoziationsrates EU-Georgien, die am 20. Februar 2024 stattfand, stand Georgiens Weg zum EU-Beitritt, der politische Dialog und Reformen, wirtschaftliche und sektorale Zusammenarbeit, Handel und Handelsfragen sowie friedliche Konfliktlösung.

Visaliberalisierung

Das Visaerleichterungsabkommen und das Rückübernahmeabkommen mit Georgien sind seit 2011 in Kraft.

Am 27. Februar 2017 verabschiedete der Rat eine Verordnung über die Visaliberalisierung, die für georgische Staatsangehörige bei Reisen in die EU gilt, sofern sie sich höchstens 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen dort aufhalten.

Gemäß den Protokollen, die den EU-Verträgen beigefügt sind, ist Irland von der Anwendung dieser Bestimmungen befreit. Die Verordnung ist am 28. März 2017 in Kraft getreten.

Am 27. Januar 2025 beschloss der Rat, Teile des Visaerleichterungsabkommens zwischen der EU und Georgien auszusetzen. Dies kann dazu führen, dass georgische Diplomaten und Beamte für die Einreise in die EU ein Visum beantragen müssen. Georgische Bürgerinnen und Bürger sind von der Visumpflicht ausgenommen.

Territoriale Integrität und Konfliktlösung

Die EU setzt sich entschieden für die territoriale Integrität Georgiens und eine Lösung des Konflikts in den besetzten abtrünnigen Regionen Abchasien und Südossetien ein.

Im Rahmen des Engagements der EU

  • hat der Sonderbeauftragte der Europäischen Union für den Südkaukasus und die Krise in Georgien bei den internationalen Gesprächen von Genf den Ko-Vorsitz übernommen und
  • wurde eine EU-Beobachtermission (EUMM) nach Georgien entsandt.

Finanzhilfe für Georgien

Die EU ist der größte Geber von Finanzhilfe für Georgien sowie der größte Handelspartner Georgiens. Die EU unterstützt die sozioökonomische Entwicklung und Reformen in Georgien über das Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI).

Die Unterstützung Georgiens durch die EU zielt darauf ab, die Lebensqualität der georgischen Bürgerinnen und Bürger durch einen jährlichen Zuschuss in Höhe von rund 85 Mio. € zu verbessern und dadurch konkrete und sichtbare Ergebnisse zu erzielen.

Die Unterstützung der EU beruht auf strengen Auflagen und ist an zufriedenstellende Fortschritte bei den Reformen und der Achtung der Rechtsstaatlichkeit, wirksame demokratische Mechanismen und Menschenrechte geknüpft.

Die EU unterstützt Georgien auch durch konkrete Investitionen im Rahmen des Wirtschafts- und Investitionsplans (EIP) im Einklang mit der Global-Gateway-Strategie der EU. Im Rahmen des EIP hat die EU öffentliche und private Investitionen in Höhe von 2,1 Mrd. € mobilisiert, darunter für sechs Leitinitiativen:

  • Konnektivität im Schwarzmeerraum
  • Transport über das Schwarze Meer
  • wirtschaftliche Erholung
  • digitale Konnektivität für Bürgerinnen und Bürger
  • bessere Luftqualität
  • Energieeffizienz öffentlicher Gebäude

Unterstützung für die georgischen Streitkräfte

Zwischen 2021 und 2023 hat die EU im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität fast 63 Mio. € zur Unterstützung der Modernisierung der georgischen Streitkräfte bereitgestellt.

Die bestehenden Unterstützungsmaßnahmen tragen dazu bei, die Fähigkeiten der georgischen Streitkräfte zu stärken, einschließlich ihrer Fähigkeit, ihre Dienste in Krisen- oder Notsituationen für die Zivilbevölkerung bereitzustellen.

Insbesondere werden mit ihnen nichtletale Ausrüstung sowie Ausstattung und Dienstleistungen bereitgestellt.

Letzte Überprüfung: 16. Dezember 2025