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Athena – Finanzierung militärischer Operationen im Rahmen der Sicherheits- und Verteidigungspolitik

Athena ist ein Mechanismus zur Verwaltung der Finanzierung der gemeinsamen Kosten von EU-Militäroperationen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU (GSVP).

Am 1. März 2004 wurde Athena vom Rat der Europäischen Union eingerichtet. Alle EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme Dänemarks tragen zur Finanzierung von EU-Militäroperationen bei. Dänemark hat beschlossen, sich im militärischen Bereich nicht an der GSVP zu beteiligen.

Athena wird von einem Verwalter unter der Aufsicht eines Sonderausschusses verwaltet, der sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt, die Beiträge zur Finanzierung der jeweiligen Operation leisten.

Was wird über Athena finanziert?

Über Athena können die gemeinsamen Kosten von EU-Militäroperationen sowie die von den Mitgliedstaaten getragenen Kosten, u. a. für Unterkunft, Treibstoff und vergleichbare Aufwendungen für nationale Kontingente, finanziert werden.

Hierzu zählen in allen Fällen:

  • die Kosten für Errichtung und Betrieb der Hauptquartiere, einschließlich Reisekosten, IT-Systeme, Verwaltung, Öffentlichkeitsarbeit, Ortskräfte, Verlegung für operativ-taktische Hauptquartiere (FHQ), Unterkunft,
  • für die Einsatzkräfte allgemein: Infrastruktur, medizinische Versorgung (im Einsatzgebiet), Notevakuierung, Erkennungszeichen, Informationsgewinnung (Satellitenbilder),
  • Erstattungen an die/von der NATO oder andere(n) Organisationen (z. B. VN).

Falls der Rat dies beschließt, können über Athena auch die Kosten für Transport und Unterkunft von Einsatzkräften sowie für multinationale Hauptquartiere unter FHQ-Ebene finanziert werden.

Auf Ersuchen des Befehlshabers der Operation und mit Zustimmung des Sonderausschusses kann über Athena auch Folgendes finanziert werden:

  • Kasernen und Unterkünfte/Infrastruktur, unbedingt erforderliche zusätzliche Ausrüstung, medizinische Versorgung, Informationsgewinnung (Nachrichtengewinnung, Überwachung und Aufklärung im Einsatzgebiet, einschließlich Luft-Boden-Überwachung, Aufklärung mit menschlichen Quellen),
  • andere kritische Fähigkeiten im Einsatzgebiet (Minenräumung, chemischer, biologischer, radiologischer und nuklearer Schutz (CBRN); Lagerung und Zerstörung von Waffen).

Gegenwärtig führt die EU sechs aktive militärische Operationen durch, die über den Athena-Mechanismus finanziert werden:

  • EUFOR ALTHEA (Bosnien und Herzegowina)
  • EUNAVFOR ATALANTA (Horn von Afrika)
  • EUTM Somalia
  • EUTM Mali
  • EUTM RCA
  • EUNAVFOR MED IRINI

Frühere durch Athena finanzierte Operationen:

  • AMIS 2 (Sudan) (Juli 2005 - Dezember 2007)
  • EUFOR RD CONGO (Juni 2006 - November 2006)
  • EUFOR TCHAD RCA (Januar 2008 - März 2009)
  • EUFOR Libyen (April 2011 - November 2011)
  • EUFOR RCA (Februar 2014 - März 2015)
  • EUMAM RCA (Januar 2015 - Juli 2016)
  • EUNAVFOR MED SOPHIA (15. Mai 2015 - 31. März 2020)

Welchen Beitrag leisten die Mitgliedstaaten zu Athena?

Die Regeln für Beiträge an Athena sind in Artikel 41 Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union festgelegt. Die Mitgliedstaaten zahlen einen jährlichen Anteil entsprechend ihrem Bruttonationaleinkommen.

Athena ermöglicht auch die Vorfinanzierung anderer Kosten, die bei einer Operation anfallen, insbesondere im Bereich der Realversorgung. Für alle über den Athena-Mechanismus finanzierten Ausgaben gelten spezielle Finanzvorschriften.

Finanzvorschriften für Athena

Der Sonderausschuss legt die Finanzvorschriften für Athena fest. Es gelten spezielle Regeln für die verschiedenen Bereiche zulässiger Ausgaben sowie für die Einstellung von Personal und die Auftragsvergabe im Rahmen von Athena.

Athena-Handbuch

Das Athena-Handbuch enthält detaillierte Informationen über die Finanzverwaltung von Athena.

Datenschutz

Der Athena-Sonderausschuss hat hinsichtlich der Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 auf Athena die nachstehenden Durchführungsbestimmungen erlassen.