Zeitleiste – Biodiversität
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2025
28. FebruarPositives Ergebnis der COP 16-Verhandlungen über die biologische Vielfalt
Im Februar 2025 findet in Italien eine Folgesitzung der 16. Konferenz der Vereinten Nationen zum Schutz der biologischen Vielfalt (COP 16) in Kolumbien im Jahr 2024 statt. Die Sitzung führt zu folgenden Ergebnissen:
- Annahme einer Strategie für die Mobilisierung von Ressourcen
- Verbesserung des Überwachungsrahmens für globale Biodiversitätsziele
- Einigung über Indikatoren zur Messung der Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele
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2024
14. OktoberVN-Biodiversitätskonvention: EU bekräftigt globale Zusage, bis 2030 ein Drittel des Planeten zu schützen
Der Rat billigt Schlussfolgerungen im Hinblick auf die Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (COP 16) und die Tagungen zum Cartagena- und zum Nagoya-Protokoll, die vom 21. Oktober bis zum 1. November 2024 in Cali (Kolumbien) stattfinden.
Die Schlussfolgerungen dienen der EU als allgemeine Verhandlungsposition auf den Tagungen.
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2024
17. JuniRat gibt endgültig grünes Licht für die Verordnung über die Wiederherstellung der Natur
Der Rat nimmt die Verordnung über die Wiederherstellung der Natur – die erste ihrer Art – förmlich an. Ziel der Verordnung ist es, Maßnahmen einzuführen, mit denen bis 2030 mindestens 20 % der Land- und Meeresgebiete der EU und bis 2050 alle Ökosysteme, die der Wiederherstellung bedürfen, wiederhergestellt werden.
Mit der Verordnung wird darauf abgezielt, den Klimawandel und die Auswirkungen von Naturkatastrophen einzudämmen. Sie wird der EU dazu verhelfen, ihren internationalen Verpflichtungen im Umweltbereich nachzukommen und die Natur in Europa wiederherzustellen.
Wie ist der Zustand der Natur in der EU? (Infografik)Wie ist der Zustand der Natur in der EU? (Infografik)
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2023
9. NovemberRat und Parlament erzielen Einigung über neue Vorschriften zur Wiederherstellung und Erhaltung geschädigter Lebensräume in der EU
Der Vorsitz des Rates und Vertreter des Europäischen Parlaments erzielen eine vorläufige politische Einigung über die Verordnung über die Wiederherstellung der Natur. Ziel des Vorschlags ist es, Maßnahmen einzuführen, mit denen bis 2030 mindestens 20 % der Land- und Meeresgebiete der EU und bis 2050 alle Ökosysteme, die der Wiederherstellung bedürfen, wiederhergestellt werden.
Die Verordnung ist fester Bestandteil der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 und wird dazu beitragen, dass die EU ihre internationalen Verpflichtungen erfüllt, insbesondere jene des Globalen Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal der Vereinten Nationen, der auf der Konferenz der Vereinten Nationen über die biologische Vielfalt (COP 15) 2022 vereinbart wurde.
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2023
20. JuniRat erzielt Einigung über den Rechtsakt zur Wiederherstellung der Natur
Der Rat erzielt eine Einigung (allgemeine Ausrichtung) über den Vorschlag für einen Rechtsakt zur Wiederherstellung der Natur. Ziel des Vorschlags ist es, bis 2030 für mindestens 20 % der Land- und 20 % der Meeresgebiete der EU und bis 2050 für alle Ökosysteme, die wiederhergestellt werden müssen, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Es werden spezifische rechtsverbindliche Ziele und Verpflichtungen für die Wiederherstellung der Natur in jedem der aufgeführten Ökosysteme – von landwirtschaftlichen Flächen und Wäldern bis hin zu Meeres-, Süßwasser- und städtischen Ökosystemen – festgelegt.
Die allgemeine Ausrichtung wird als Mandat für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über die endgültige Fassung des Rechtsakts dienen.
Wie ist der Zustand der Natur in der EU? (Infografik)Wie ist der Zustand der Natur in der EU? (Infografik)
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2022
20. DezemberWiederherstellung der Natur: Ministerinnen und Minister erörtern Ziele für 2030
Die Umweltministerinnen und ‑minister der EU führen auf ihrer Tagung eine Orientierungsaussprache über einen Vorschlag für eine Verordnung zur Wiederherstellung der Natur.
Der Vorschlag zielt darauf ab, die Wiederherstellung europäischer Lebensräume zu unterstützen, von denen sich 80 % in schlechtem Zustand befinden. Mit dem Vorschlag würden spezifische rechtsverbindliche Ziele und Verpflichtungen für die Wiederherstellung der Natur in jedem der aufgeführten Ökosysteme – von Wäldern und landwirtschaftlichen Flächen bis hin zu Meeres-, Süßwasser- und städtischen Ökosystemen – festgelegt. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollten sich bis 2030 auf mindestens 20 % der Land- und Meeresgebiete der Union und bis 2050 auf alle Ökosysteme erstrecken, bei denen eine Wiederherstellung erforderlich ist.
Die Mitgliedstaaten müssten wirksame und gebietsbezogene Wiederherstellungsmaßnahmen ergreifen, um die ökosystemspezifischen Ziele zu erreichen, und vorausplanen, indem sie in enger Zusammenarbeit mit der Wissenschaft, Interessenträgern und der Öffentlichkeit nationale Wiederherstellungspläne entwickeln. In dem Vorschlag würden auch Indikatoren für die biologische Vielfalt festgelegt, um die Fortschritte zu messen.
Die Ministerinnen und Minister nehmen den vom Vorsitz erstellten Fortschrittsbericht zur Kenntnis und führen eine Aussprache, in deren Mittelpunkt das Niveau der Zielsetzungen und das Verschlechterungsverbot stehen.
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2022
7.-19. DezemberAnnahme des neuen globalen Biodiversitätsrahmens auf der COP 15
Auf dem Weltgipfel der Staats- und Regierungschefs werden neue ehrgeizige Ziele und Vorgaben für den Schutz und die Wiederherstellung der Natur bis 2030 und darüber hinaus vereinbart. Auf der UN-Biodiversitätskonferenz (COP 15) wird der historische globale Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal angenommen, der klare und messbare Ziele und Vorgaben sowie Bestimmungen zur Überwachung, Berichterstattung und Überprüfung enthält, um die Fortschritte bei der Verwirklichung zu verfolgen.
Zu den Zielen gehört unter anderem Folgendes:
- Wiederherstellung von 30 % der geschädigten Land- und Meeresökosysteme weltweit bis 2030
- Erhaltung und Bewirtschaftung von 30 % aller Flächen (Land-, Binnengewässer-, Küsten- und Meeresgebiete) bis 2030
- Beendigung des Aussterbens bekannter Arten, und zehnfache Verringerung der Gefahr und der Rate des Aussterbens aller Arten bis 2050
- Verringerung der Gefahr durch Pestizide um mindestens 50 % bis 2030
Die Staats- und Regierungschefs vereinbaren ferner eine erhebliche Steigerung der Finanzierung für Biodiversitätsmaßnahmen auf mindestens 200 Milliarden USD pro Jahr ab 2030.
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2022
29. NovemberEU- und AKP-Staaten fordern ehrgeiziges Übereinkommen zum Schutz der biologischen Vielfalt
Die EU und die Organisation afrikanischer, karibischer und pazifischer Staaten (OAKPS) unterstützen auf der 15. Konferenz der Vertragsparteien (COP 15) des VN-Übereinkommens über die biologische Vielfalt, die vom 7. bis 19. Dezember 2022 in Montréal stattfinden wird, die Annahme eines ehrgeizigen, umfassenden und transformativen globalen Rahmens für die biologische Vielfalt für die Zeit nach 2020, um den Verlust an biologischer Vielfalt aufzuhalten und umzukehren.
Die Ministerinnen und Minister der Europäischen Union, Afrikas, der Karibik und des pazifischen Raums, die anlässlich der Tagung des gemeinsamen OAKPS/EU-Ministerrates in Brüssel zusammenkamen, erörtern die Erwartungen, die sie an diese wegweisende Konferenz knüpfen.
Den Verlust an biologischer Vielfalt aufzuhalten und umzukehren ist von entscheidender Bedeutung, da der besorgniserregende Rückgang der biologischen Vielfalt die Ernährungssicherheit, die Gesundheit, die Wirtschaft und die Lebensgrundlage von Milliarden von Menschen bedroht. Damit der künftige Rahmen zu Erfolgen führen kann, muss er quantifizierbare Ziele enthalten und sich auf einen soliden Rahmen für Überwachung und Überprüfung sowie auf angemessene Mittel zur Unterstützung der Umsetzung stützen.
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2022
24. OktoberRat einigt sich auf den Standpunkt der EU für den VN-Gipfel zur biologischen Vielfalt
Auf der Tagung des Rates „Umwelt“ im Oktober 2022 billigen die EU-Ministerinnen und -Minister Schlussfolgerungen des Rates, die als allgemeine Verhandlungsposition der EU für die 15. Konferenz der Vereinten Nationen über biologische Vielfalt (COP 15) dienen werden.
Auf der Konferenz soll ein Rahmen für die biologische Vielfalt für die Zeit nach 2020 angenommen werden, in dem Zielvorgaben festgelegt werden, an denen sich die globalen Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung der Natur in den nächsten zehn Jahren ausrichten sollen.
Der Rat fordert in seinen Schlussfolgerungen die Annahme eines ehrgeizigen, umfassenden und transformativen weltweiten Rahmens für die biologische Vielfalt für die Zeit nach 2020 sowie die Annahme von langfristigen Ziele für 2050, Zwischenergebnissen für 2030 sowie von handlungsorientierten Zielvorgaben für 2030, die die direkten und indirekten Treiber des Verlustes an biologischer Vielfalt wirksam und gleichzeitig angehen.
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2022
16. MärzLIFE-Programm – Rat legt Standpunkt in erster Lesung fest
Der Rat legt seinen Standpunkt in erster Lesung zum LIFE-Programm für 2021-2027 fest. Vor der Festlegung seines Standpunkts hat der Rat im Dezember 2020 eine vorläufige Einigung mit dem Europäischen Parlament erzielt. LIFE ist das Leitprogramm der EU für den Schutz der Natur und der biologischen Vielfalt sowie für die Bekämpfung des Klimawandels. Ab 2021 werden durch LIFE auch Maßnahmen im Zusammenhang mit Energieeffizienz und erneuerbaren Energien finanziert.
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2020
17. DezemberLIFE-Programm: Ratsvorsitz erzielt vorläufige politische Einigung mit dem Parlament
Der Vorsitz des Rates erzielt eine vorläufige politische Einigung mit dem Parlament über die Verlängerung des LIFE-Programms über 2020 hinaus. LIFE ist das Leitprogramm der EU für den Schutz der Natur und der biologischen Vielfalt sowie für die Bekämpfung des Klimawandels. Ab 2021 werden auch Projekte für Energieeffizienz und erneuerbare Energien mit LIFE-Mitteln gefördert.
Mit der Einigung erhält das LIFE-Programm eine Mittelausstattung von insgesamt 5,432 Mrd. € für den Zeitraum 2021-2027. Diese Mittelaufstockung entspricht der Einigung im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) der EU, nach der für den Gesamtbetrag der Ausgaben aus dem MFR und dem Aufbauinstrument NextGenerationEU ein Gesamtklimaziel von 30 % gilt. Die beiden Gesetzgeber vereinbaren ferner, dass die Laufzeit des LIFE-Programms an die Laufzeit des MFR angepasst wird.
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2020
23. OktoberRat nimmt Schlussfolgerungen zur EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 an
Der Rat „Umwelt“ nimmt im Oktober 2020 Schlussfolgerungen zur biologischen Vielfalt an, in denen die Ziele der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 gebilligt werden. Die Mitgliedstaaten erkennen an, dass die Bemühungen intensiviert werden müssen, die direkten und indirekten Ursachen des Verlusts an biologischer Vielfalt anzugehen. Sie bekräftigen die Aufforderung, die Biodiversitätsziele vollständig in andere Sektoren wie Landwirtschaft, Fischerei und Forstwirtschaft einzubeziehen und die EU-Maßnahmen in diesen Bereichen kohärent umzusetzen.
Die biologische Vielfalt ist unsere Lebensversicherung: Sie sorgt für saubere Luft und sauberes Wasser sowie für Nahrungsmittel, Baumaterial und Bekleidung. Sie schafft Arbeitsplätze und Existenzgrundlagen. Die Zerstörung der Natur bringt auch die Gefahr des Ausbruchs von Krankheiten und Pandemien mit sich. Svenja Schulze, deutsche Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit -
2020
21. SeptemberVN-Gipfel zur biologischen Vielfalt: Rat sendet geeintes Signal für ehrgeizigere globale Ziele für die biologische Vielfalt
Der Rat ermächtigt Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, im Namen der EU die „Leaders' Pledge for Nature“ (Zusage der Staats- und Regierungschefs zur Erhaltung der Natur) im Rahmen des VN-Gipfels zur biologischen Vielfalt zu billigen.
Bei der Zusage handelt es sich um eine freiwillige Erklärung, in der betont und bekräftigt wird, dass der Verlust der biologischen Vielfalt und die Verschlechterung der Ökosysteme dringende und sofortige globale Maßnahmen erfordern und die biologische Vielfalt, das Klima und die Umwelt als Ganzes sowohl in den Mittelpunkt der Strategien zur Erholung nach COVID‑19 als auch des Strebens nach nationaler und internationaler Entwicklung und Zusammenarbeit gestellt werden müssen.
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2020
8. JuniDie Landwirtschaftsministerinnen und -minister der EU begrüßen die Biodiversitätsstrategie der Kommission
Die Landwirtschaftsministerinnen und -minister der EU führen einen Gedankenaustausch über die Biodiversitätsstrategie der EU, die von der Europäischen Kommission am 20. Mai 2020 als Teil des europäischen Grünen Deals veröffentlicht wurde. Im Mittelpunkt der Diskussion stehen die landwirtschaftlichen Aspekte und die Verbindungen zur laufenden Reform der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP).
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2019
19. DezemberRat nimmt Schlussfolgerungen zur biologischen Vielfalt an
In den von den Umweltministerinnen und -ministern der EU angenommenen Schlussfolgerungen wird bekräftigt, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten eine Führungsrolle übernehmen und ihre Bemühungen verstärken werden, um den Verlust an biologischer Vielfalt zu stoppen und Ökosysteme wiederherzustellen. Die Schlussfolgerungen enthalten politische Vorgaben für die Arbeit an einem globalen Biodiversitätsrahmen für die Zeit nach 2020.
Der Rat fordert die Kommission zudem auf, als Kernelement des europäischen Grünen Deals unverzüglich eine ehrgeizige, realistische und kohärente EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 zu entwickeln.
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2018
9. OktoberBiodiversität: Rat nimmt Schlussfolgerungen an
Die Umweltministerinnen und ‑minister nehmen Schlussfolgerungen an, in denen sie sich äußerst besorgt darüber zeigen, dass die natürlichen Grundressourcen und die Ökosystemleistungen, auf die die Menschheit angewiesen ist, stark bedroht sind. Sie fordern einen ehrgeizigen Strategieplan zum Schutz der Biodiversität nach 2020.
Die Schlussfolgerungen geben den allgemeinen politischen Rahmen für die Verhandlungsposition der EU auf der 14. Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über die biologische Vielfalt im November 2018 in Ägypten vor.
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2016
17. OktoberSchlussfolgerungen im Vorfeld der Tagung der Vertragsparteien
Die EU-Ministerinnen und ‑Minister verständigen sich auf Schlussfolgerungen des Rates zur biologischen Vielfalt im Vorfeld der Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens über die biologische Vielfalt und der dazugehörigen Protokolle vom 4. bis 17. Dezember 2016 in Cancún (Mexiko). Sie betonen die Notwendigkeit, sich auf internationaler Ebene dafür einzusetzen, den Verlust an Artenvielfalt zu stoppen und den Trend hin zu bedenklichen Werten der Artenvielfalt umzukehren.
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2015
16. DezemberSchlussfolgerungen zur Halbzeitbewertung der EU-Biodiversitätsstrategie
Der Rat nimmt Schlussfolgerungen zur Halbzeitbewertung der EU-Biodiversitätsstrategie an. Die Ministerinnen und Minister zeigen darin die Bereiche auf, in denen weiterer Handlungsbedarf besteht, damit die Ziele erreicht werden.
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2010
15. MärzEU legt Zwischenziel für Stopp des Biodiversitätsverlusts bis 2020 fest
Der Rat nimmt Schlussfolgerungen an, in denen das Zwischenziel, dass bis 2020 der Verlust an biologischer Vielfalt und die Verschlechterung der Ökosystemleistungen in der EU zum Stillstand gebracht und die biologische Vielfalt sowie die Ökosystemleistungen so weit wie möglich wiederhergestellt werden, und das Fernziel eines besseren Schutzes der Biodiversität in der EU bis 2050 festgelegt wird. Die Ministerinnen und Minister erläutern den Standpunkt der EU bezüglich des Schutzes der biologischen Vielfalt auf globaler Ebene und fordern eine verstärkte durchgängige Berücksichtigung der Ziele der Biodiversität in bereichsübergreifenden EU-Maßnahmen und Strategien.
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2009
22. DezemberRat nimmt Schlussfolgerungen zum internationalen Schutz der biologischen Vielfalt nach 2010 an
Die EU-Ministerinnen und ‑Minister weisen darauf hin, wie wichtig es ist, die politische Dynamik zur Verstärkung der Bemühungen zum Schutz der biologischen Vielfalt neu zu beleben und einen überarbeiteten und ehrgeizigen strategischen Plan für das Übereinkommen über die biologische Vielfalt zu verabschieden.
Letzte Überprüfung: 12. März 2025