Verbraucherschutz bei Anruf, SMS und Surfen im Internet
Die EU hat Vorschriften erlassen, um die Kosten für Verbraucherinnen und Verbraucher bei Anrufen und beim Versenden von Textnachrichten in andere und aus anderen EU-Ländern sowie bei der Nutzung von Daten und beim Zugang zu Online-Inhalten in der gesamten EU zu begrenzen.
Roaming
Die EU-Roamingvorschriften ermöglichen es den Europäerinnen und Europäern, bei Reisen ins Ausland ohne Aufschläge Anrufe zu tätigen, Textnachrichten zu versenden und im Internet zu surfen.
Seit dem 15. Juni 2017 können Verbraucherinnen und Verbraucher in den 27 EU-Ländern sowie Island, Liechtenstein und Norwegen reisen und weiterhin wie in ihrem Heimatland miteinander in Kontakt bleiben.
Am 1. Januar 2026 wurden Moldau und die Ukraine Teil des Gebiets, in dem „Roaming-zu-Inlandspreisen“ möglich ist. Darüber hinaus hat die EU im Juni 2026 Verhandlungen aufgenommen, um auch die Partner im Westbalkan zu integrieren.
Regelung der angemessenen Nutzung
Bei Auslandsreisen gibt es keine Volumenbeschränkungen für Sprachanrufe und Textnachrichten.
Mobilfunkbetreiber können jedoch bei Verträgen mit unbegrenzten oder sehr kostengünstigen Datendiensten das Volumen der über Roaming genutzten Daten einschränken. In diesem Fall ist der Betreiber dazu verpflichtet, die Obergrenze vorab bekanntzugeben und einen Hinweis zu senden, wenn 80 % erreicht sind.
Die Datenregelung der angemessenen Nutzung wurde eingerichtet, um es den Betreibern zu ermöglichen, Roamingdienste anzubieten, ohne die Inlandspreise erhöhen zu müssen, und um dauerhaftes Roaming zu verhindern.
Die Roamingvorschriften wurden für gelegentliche Reisen konzipiert. Werden über einen Zeitraum von vier Monaten mehr Daten über Roaming in einem anderen EU-Land als im Heimatland verbraucht, können Mobilfunkanbieter um Klarstellung ersuchen und Aufschläge in begrenzter Höhe erheben.
Die EU hat die Verlängerung der Regelung für das Roaming zu Inlandspreisen bis 2032 gebilligt.
Ferner sollten Handynutzer Preisinformationen und Roamingbedingungen sowie Informationen über Notrufnummern erhalten, wenn sie eine Grenze in ein anderes EU- oder EWR-Land überqueren.
Für Anrufe oder Textnachrichten, die im Ausland entgegengenommen werden, entstehen ebenfalls keine zusätzlichen Kosten.
Intra-EU-Kommunikation
Die EU-Vorschriften für Telekommunikation stellen sicher, dass die Entgelte, die Europäerinnen und Europäer für Mobil- und Festnetzkommunikation innerhalb der EU – d. h. Anrufe und Textnachrichten vom Heimatland in ein anderes EU-Land – entrichten, begrenzt sind.
Die EU hat Höchstentgelte für Anrufe und Textnachrichten festgelegt.
Vor der Einführung dieser Obergrenzen im Mai 2019 war der Standardpreis für einen intra-EU-Festnetz- oder ‑Mobilfunkanruf drei Mal höher als der Standardpreis für einen Inlandsanruf.
Diese Obergrenzen gelten auch für Anrufe und Textnachrichten nach Island, Liechtenstein und Norwegen.
Zugang zu Online-Inhalten im Ausland
Die zunehmende Nutzung mobiler Geräte wie Tablets und Smartphones erleichtert es Verbraucherinnen und Verbrauchern, unabhängig von ihrem Standort auf ihre Online-Inhaltedienste zuzugreifen.
Durch die EU-Vorschriften über die Portabilität von Inhalten können Verbraucherinnen und Verbraucher bei Reisen oder vorübergehenden Aufenthalten außerhalb ihres Heimatlands innerhalb der EU ohne zusätzliche Kosten auf ihre kostenpflichtigen Online-Inhaltedienste zugreifen.
Darunter fallen auch bezahlte Abonnements wie Online-TV (Filme und Serien), E-Books, Spiele, Musikstreaming und Sportübertragungen.
Filme
Musikstreaming
Serien
Spiele
E-Books
Sportübertragungen
Die Anbieter sind verpflichtet, den Zugang zu ihren Inhalten zu den gleichen Bedingungen wie im Heimatland zu gewähren, d. h. Zugang zu denselben Filmen, zu denselben Funktionen, auf derselben Anzahl von Geräten und für dieselbe Anzahl von Nutzenden.
Um Missbrauch zu vermeiden, dürfen Diensteanbieter eine Überprüfung des Wohnsitzmitgliedstaats der Abonnenten im Einklang mit den EU-Datenschutzvorschriften durchführen.
Der Zugang zu Inhalten, die durch kostenlose Abonnements erworben wurden, ist nach den EU-Vorschriften möglich, hängt jedoch von der Wahl des Diensteanbieters ab. Dies betrifft beispielsweise öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten.
Weitere Informationen
- Rat billigt Verlängerung von Mobilfunk-Roaming ohne zusätzliche Kosten (Pressemitteilung, 4. April 2022)
- Bessere Konnektivität: EU verabschiedet Telekommunikationsreform (Pressemitteilung, 4. Dezember 2018)
- Portabilität von digitalen Diensten in der gesamten EU: Rat verabschiedet neue Vorschriften (Pressemitteilung, 8. Juni 2017)
Letzte Überprüfung: 9. Juni 2026