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Drohnen: Reform der Flugsicherheit in der EU

Unbemannte Luftfahrzeuge, auch Drohnen genannt, sind ein Bereich der Luftfahrt, der sich rasch weiterentwickelt und ein hohes Potenzial für die Schaffung neuer Arbeitsplätze und für Wirtschaftswachstum in der Europäischen Union hat. Die EU hat deshalb eine Verordnung angenommen, die sicherstellen soll, dass ferngesteuerte Drohnen gefahrlos in den europäischen Luftraum integriert werden.

Mit der Verordnung werden gemeinsame Sicherheitsvorschriften für die Zivilluftfahrt festgelegt; zudem wird das Mandat der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) geändert. Die neue "EASA-Verordnung" ersetzt den Rechtsrahmen von 2008.

Der Rat hat am 26. Juni 2018 neue angemessene und risikobasierte Vorschriften angenommen, durch die der EU-Luftfahrtsektor wachsen kann und wettbewerbsfähiger wird.

Die neuen Vorschriften betreffen beispielsweise die Schwelle für die Registrierungspflicht für Drohnenbetreiber: Wenn ihre Drohnen beim Zusammenstoß mit einem Menschen mehr als 80 Joule an kinetischer Energie übertragen können, müssen sie sich registrieren lassen.

EU möchte Drohnen in den europäischen Luftraum integrieren
Mehr Sicherheit bei Drohnen: eine Win-win-Situation für Verbraucher und Wirtschaft in der EU (Infografik)

Mehr Sicherheit bei Drohnen: eine Win-win-Situation für Verbraucher und Wirtschaft in der EU (Infografik)

Warum ist dies notwendig?

Drohnen können teilweise so schwer und so schnell wie ein Flugzeug sein, es kann sich dabei aber auch um sehr kleine elektrische "Spielzeuge" handeln, die für einen großen Kreis von Verbrauchern erhältlich sind.

Nach 2008 war die Regulierung der kleineren Drohnen für die EU problematisch, denn ihre Zuständigkeit beschränkte sich auf unbemannte Luftfahrzeuge mit einem Gewicht von über 150 kg.

Für leichtere Drohnen gab es in der EU lediglich unterschiedliche und fragmentierte nationale Sicherheitsvorschriften. Darüber hinaus wurden elementare Sicherheitsmaßnahmen nicht kohärent angewendet.

Eine Reform der Vorschriften für die Luftfahrt war auch deshalb notwendig, weil der Luftverkehr in der EU in den nächsten 20 Jahren schätzungsweise um 50 % zunehmen wird.

Die Europäische Kommission schätzt, dass der europäische Drohnensektor bis 2035

  • mehr als 100.000 Menschen direkt beschäftigen wird
  • wirtschaftlich mit mehr als 10 Milliarden € jährlich zu Buche schlagen wird, und zwar insbesondere im Dienstleistungsbereich.

Da sich die Nutzung von Drohnen ausweitet, wird auch die Notwendigkeit größer, die damit verbundenen Vorteile und Herausforderungen miteinander ins Gleichgewicht zu bringen. Beispielsweise können unbemannte Luftfahrzeuge einen zusätzlichen Nutzen haben, wenn sie dafür verwendet werden, Daten in verschiedenen Bereichen der Wirtschaft zu sammeln und auszuwerten. Drohnen können jedoch auch zu Belastungen in den Bereichen Datenschutz, Privatsphäre, Lärmschutz und CO2-Emissionen führen.

Einsatz von Drohnen: EASA-Empfehlungen

Was zu tun ist:

  • Achten Sie darauf, dass Sie die Drohne jederzeit im Blick haben.
  • Planen Sie Ihren Flug und wählen Sie eine Flugumgebung ohne Hindernisse.
  • Holen Sie eine Genehmigung ein, wenn Sie Ihre Drohne für eine bezahlte Arbeit nutzen möchten.
  • Lesen Sie aufmerksam die Betriebsanleitung des Herstellers.

Was zu unterlassen ist:

  • Fliegen Sie nicht auf eine Weise, die andere gefährdet.
  • Überfliegen Sie nicht Menschen, Grundstücke und Gebäude oder Fahrzeuge mit einem Abstand von weniger als 50 Metern zu ihnen.
  • Fliegen Sie nicht höher als 150 Meter über dem Boden.
  • Halten Sie sich fern von Flughäfen und Hubschrauberlandeplätzen.

Im Einzelnen

Die Europäische Kommission hat am 12. März 2019 EU‑weite Vorschriften über technische Anforderungen für Drohnen angenommen.

Im Einklang mit der "EASA-Verordnung" werden durch die neuen Vorschriften Leitgrundsätze für die Sicherheit, die Gefahrenabwehr und den Schutz der Privatsphäre sowie den Schutz personenbezogener Daten festgelegt. Ferner zielen sie darauf ab, Bürokratie abzubauen und Innovation zu fördern.

Mit der Verordnung entfallen auch einige Vorschriften, die unternehmerische Initiative hemmen könnten. Dies dürfte einer Branche, zu der viele kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-up-Unternehmen gehören, Rechtssicherheit bieten.

Zudem wird durch die Verordnung ein risikobasierter und ergebnisorientierter Ansatz für die Sicherheit eingeführt. Das bedeutet, dass damit den unterschiedlichen Gefahren in den verschiedenen Bereichen der Zivilluftfahrt Rechnung getragen wird. Beispielsweise gelten für Hubschrauber oder leichte Sportflugzeuge einfachere und kostengünstigere Genehmigungsverfahren als im gewerblichen Luftverkehr.