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EU-Handelsvorschriften

Die EU verfügt über eine Reihe von Maßnahmen, um einen fairen und gerechten Handel mit Drittstaaten zu gewährleisten.

Fairer und gerechter Handel

Die EU hat in den letzten Jahren begonnen, ihre wichtigsten Handelsvorschriften grundlegend zu reformieren. Sie betreffen folgende Hauptbereiche:

  • Bekämpfung von Zwangsmaßnahmen
  • ausländische Direktinvestitionen
  • Bilaterale Schutzmaßnahmen
  • handelspolitische Schutzinstrumente, einschließlich Antidumping

Mit den Gesetzgebungsinitiativen will die EU europäische Hersteller und Unternehmen vor Schäden durch bestimmte Handelspraktiken ausländischer Einrichtungen schützen.

Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen

Die EU verfügt über Vorschriften für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen (ADI) in der EU, um den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, ausländische Investitionen in der EU zu prüfen und zu kontrollieren und Risiken für die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung entgegenzuwirken. Dabei arbeiten sie mit anderen Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission zusammen.

Am 11. Dezember 2025 haben der Rat und das Parlament eine vorläufige Einigung über die Überarbeitung der Verordnung über die Überprüfung von ADI von 2019 erzielt.

Die vorläufige Einigung wird vom Rat und vom Parlament gebilligt, bevor sie förmlich angenommen wird. Die Vorschriften werden 18 Monate nach Inkrafttreten der überarbeiteten Verordnung zur Anwendung kommen.

Die überarbeiteten Regelungen für die Überprüfung von ADI sind Teil der Strategie der EU zur Stärkung ihrer wirtschaftlichen Sicherheit und zum Schutz strategischer Industriezweige vor riskanten Investitionen ausländischer Investoren.

A globe highlighting Europe with red and blue arrows indicating connections, accompanied by a stack of coins symbolising financial investment.
Foreign direct investment screening explained

Foreign direct investment screening explained

Maßnahmen gegen Zwangsmaßnahmen

Am 23. Oktober 2023 hat der Rat das Instrument gegen Zwangsmaßnahmen angenommen. Mit diesem Instrument sollen Drittländer davon abgehalten werden, durch Maßnahmen, die den Handel oder Investitionen betreffen, wirtschaftlichen Zwang auf die EU und ihre Mitgliedstaaten auszuüben.

Zu den Maßnahmen, die gegen ein Drittland als Reaktion auf dessen wirtschaftlichen Zwang ergriffen werden können, gehören Handelsbeschränkungen – z. B. in Form von

  • erhöhten Zölle,
  • Ein- und Ausfuhrgenehmigungen,
  • Beschränkungen in Bezug auf Dienstleistungen, den Zugang zu ausländischen Direktinvestitionen oder die Vergabe öffentlicher Aufträge.

Das Instrument gegen Zwangsmaßnahmen ist so konzipiert, dass durch Dialog eine Deeskalation und die Einstellung von Zwangsmaßnahmen erreicht werden sollen. Gegenmaßnahmen der EU sind nur das letzte Mittel.

Handelspolitische Schutzinstrumente

Am 8. Juni 2018 trat die neue Verordnung in Kraft, mit der die handelspolitischen Schutzinstrumente der EU modernisiert werden.

Mit der Verordnung sollen die Erzeuger der EU vor Schaden aufgrund unlauteren Wettbewerbs geschützt und ein freier und gerechter Handel sichergestellt werden. Sie sorgt dafür, dass die handelspolitischen Schutzinstrumente berechenbarer und transparenter und die diesbezüglichen Informationen – insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – leichter zugänglich sind.

Die Antidumping- und Antisubventionsinstrumente sollen effizienter werden und EU-Erzeuger besser vor unlauteren Praktiken ausländischer Unternehmen und vor Vergeltungsmaßnahmen schützen.

Gleichzeitig sollen die Importunternehmen davon profitieren, dass die Zollsätze künftig vorhersehbarer sind, was ihnen die Planung erleichtert. Das gesamte System sollte transparenter und benutzerfreundlicher sein.

Antidumping

Am 4. Dezember 2017 hat der Rat neue EU-Vorschriften zum Schutz der Europäischen Union gegen unlautere Handelspraktiken verabschiedet. Sie traten am 20. Dezember 2017 in Kraft.

Die aktualisierten Antidumpingvorschriften der EU gelten für Fälle, in denen die Preise importierter Waren durch staatliche Intervention künstlich gesenkt werden.

Mit dem rechtlichen Rahmen wird die frühere Unterscheidung zwischen Ländern mit Marktwirtschaft und Ländern ohne Marktwirtschaft bei der Berechnung der Dumpingspannen aufgehoben.

Darüber hinaus muss die Europäische Kommission das Bestehen bedeutender „Marktverzerrungen“ zwischen dem Verkaufspreis eines Produkts und den Kosten für seine Herstellung nachweisen.

Horizontale bilaterale Schutzmaßnahmen

Der Rat hat am 28. Januar 2019 eine Verordnung angenommen, die es ermöglicht, Schutzmechanismen für Handelsabkommen anzuwenden.

Die Verordnung betrifft die Freihandelsabkommen der EU mit Japan, mit Singapur und mit Vietnam. Auch die Abkommen der EU mit Chile, Kenia und Neuseeland sind von den bilateralen Schutzmaßnahmen erfasst. Möglicherweise werden weitere Handelsabkommen in ihren Geltungsbereich aufgenommen.

Bilaterale Schutzmaßnahmen ermöglichen eine vorübergehende Rücknahme von Zollpräferenzen.

Zuvor wurde dieser Mechanismus für jedes Handelsabkommen einzeln vorgeschlagen.

Letzte Überprüfung: 2. März 2026