Skip to content

Die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen im Detail

Die EU-Vorschriften über die Überprüfung ausländischer Investitionen ermöglichen es den Mitgliedstaaten, ausländische Investitionen in der EU zu kontrollieren und Risiken für die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung entgegenzuwirken. Dazu arbeiten sie mit anderen Mitgliedstaaten und der Kommission zusammen.

Was sind ausländische Direktinvestitionen?

Bei ausländischen Direktinvestitionen erwirbt ein Investor eine wirksame Beteiligung an einem EU-Unternehmen oder die Kontrolle über ein EU-Unternehmen. Ausländische Direktinvestitionen unterscheiden sich von Portfolioinvestitionen, bei denen ein Investor Anteile an einem Unternehmen erwirbt, ohne an der Leitung oder Kontrolle des Unternehmens beteiligt zu sein.

Ausländische Direktinvestitionen tragen so wie der internationale Handel in der Regel zum Wirtschaftswachstum bei und können den grenzüberschreitenden Transfer von Waren, Dienstleistungen und Kapital erleichtern.

Aktive und passive Direktinvestitionen

Ausländische Direktinvestitionen können entweder aktiv oder passiv sein. Passive Direktinvestitionen sind Investitionen ausländischer Investoren in einem Land oder einer Region, aktive Direktinvestitionen sind Investitionen inländischer Investoren in ausländische Märkte.

Ausländische Direktinvestitionen werden in der Regel anhand von zwei Hauptindikatoren gemessen: den Beständen und den Strömen der Direktinvestitionen.

Direktinvestitionsbestände

Die Direktinvestitionsbestände stellen eine Momentaufnahme der zu einem bestimmten Zeitpunkt bestehenden ausländischen Investitionen dar, aus der der kumulierte Gesamtwert hervorgeht.

Die Direktinvestitionsbestände im Ausland entsprechen dem Wert des Eigenkapitals von EU-Investoren (Beteiligung an einem Unternehmen) und deren Nettodarlehen an Unternehmen im Ausland.

Die ausländischen Direktinvestitionsbestände im Inland entsprechen dem Wert des Eigenkapitals und der Nettodarlehen ausländischer Investoren an Unternehmen mit Sitz in der EU.

Direktinvestitionsströme

Die Direktinvestitionsströme stellen einen Bewegungsindikator dar, der den Wert neuer Investitionen in einem bestimmten Zeitraum anzeigt. Er umfasst Eigenkapitaltransaktionen, reinvestierte Gewinne und Schuldentransaktionen zwischen Unternehmen.

Die Zuflüsse an ausländischen Direktinvestitionen entsprechen dem Wert neuer Investitionen aus dem Ausland, die in einem bestimmten Zeitraum in der EU getätigt werden.

Die Abflüsse ausländischer Direktinvestitionen stellen den Wert der Investitionen dar, die von EU-Unternehmen innerhalb des gleichen Zeitraums im Ausland getätigt werden.

Direktinvestitionen in Zahlen

Die EU ist weltweit der größte Geber ausländischer Investitionen und zugleich deren wichtigstes Ziel.

Ende 2024 beliefen sich die aktiven Investitionen aus der EU auf 12,34 Billionen € und die passiven Investitionen in die EU auf 10,59 Billionen €. Diese Zahlen umfassen auch Investitionen innerhalb der EU (wenn ein Unternehmen aus einem EU-Land in einem anderen EU-Land investiert).

Betrachtet man nur die Investitionen aus Drittstaaten, beliefen sich die aktiven Investitionen aus der EU auf 9,31 Billionen € und die passiven Investitionen in die EU auf 7,04 Billionen €.

Die fünf wichtigsten Partner bei den Investitionen – sowohl im Inland als auch im Ausland – sind

  • die Vereinigten Staaten,
  • das Vereinigten Königreich,
  • die Schweiz,
  • die Kaimaninseln und
  • Singapur.
Textfassung

Alluvialdiagramm mit den acht wichtigsten Quellen ausländischer Direktinvestitionen:

  • Vereinigte Staaten: 31 %
  • Vereinigtes Königreich: 17,5 %
  • Schweiz: 8,9 %
  • Kaimaninseln: 5 %
  • Singapur: 3,9 %
  • Bermuda: 3,5 %
  • Kanada: 3,3 %
  • Japan: 3,3 %
Textfassung

Alluvialdiagramm mit den acht wichtigsten Zielen aktiver Direktinvestitionen:

  • Vereinigte Staaten: 28,7 %
  • Vereinigtes Königreich: 19,5 %
  • Schweiz: 8,4 %
  • Kaimaninseln: 3 %
  • Singapur: 2,7 %
  • Bermuda: 2,6 %
  • Kanada: 2,6 %
  • Japan: 2,5 %

Zweckgesellschaften

Eine Zweckgesellschaft ist eine juristische Person wie z. B. eine Tochtergesellschaft, eine Holdinggesellschaft oder ein Finanzierungsinstrument, die in einem Land hauptsächlich zu finanziellen, steuerlichen oder regulatorischen Zwecken und nicht zur Ausübung tatsächlicher wirtschaftlicher Tätigkeiten gegründet wurde.

Zweckgesellschaften spielen bei ausländischen Direktinvestitionen eine wichtige Rolle. Ende 2024 entfielen 29 % der gesamten Direktinvestitionsbestände der EU im Ausland und 34 % der Direktinvestitionsbestände der übrigen Welt in der EU auf solche Zweckgesellschaften.

Investitionsziele der EU

Die EU zählt zu einem der Orte auf der Welt mit der größten Offenheit für Investitionen und verfolgt eine koordinierte Politik in Bezug auf ausländische Direktinvestitionen. Darüber hinaus handelt sie – in Handelsabkommen oder in separaten Investitionsabkommen – Investitionsregeln aus und setzt diese um.

Mit der Investitionspolitik der EU werden vor allem folgende Ziele verfolgt:

  • die Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen, damit weder EU-Investoren noch ausländische Investoren diskriminiert oder schlecht behandelt werden,
  • die Ermöglichung von Investitionen in der EU durch ein verlässliches und transparentes Unternehmensumfeld sowie
  • die Förderung von Investitionen, die die nachhaltige Entwicklung und die Achtung der Menschenrechte sowie der Arbeits- und Umweltnormen unterstützen.

Vorschriften für die Überprüfung

Die EU hat Vorschriften für die Überprüfung ausländischer Investitionen erlassen. Sie geben den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, ausländische Investitionen in der EU zu prüfen und Risiken für die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung entgegenzuwirken. Dabei arbeiten sie mit anderen Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission zusammen.

Die EU-Mitgliedstaaten müssen in Bezug auf Investitionen aus dem Ausland zusammenarbeiten und Informationen austauschen, da ausländische Direktinvestitionen in einem Mitgliedstaat Risiken für die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung in einem anderen Mitgliedstaat oder sogar in der gesamten EU bergen könnten.

Der Rat hat erstmals am 5. März 2019 eine Verordnung über die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen angenommen. Diese Vorschriften gelten seit Oktober 2020. Mit der Verordnung wurde unter anderem ein Kooperationsmechanismus geschaffen, der dazu dient, Bedenken über bestimmte Investitionen zu äußern und zu erörtern. Zudem wurden Anforderungen an Überprüfungsmechanismen auf nationaler Ebene festgelegt. Die Kommission wurde ermächtigt, Stellungnahmen zu Investitionen abzugeben, die die Sicherheit von mehr als einem Mitgliedstaat bedrohen.

Um besser auf Herausforderungen reagieren zu können, die mit zunehmenden geopolitischen Spannungen und technologischen Entwicklungen einhergehen, und um gleichzeitig die Position der EU als einer der Wirtschaftsräume, die weltweit am offensten für Investitionen sind, zu wahren, hat die Kommission 2024 einen Vorschlag zur Verbesserung der Vorschriften für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen vorgelegt. Gestützt auf eine Überprüfung von 1200 Fällen ausländischer Direktinvestitionen zwischen 2021 und 2024 wird mit den neuen Vorschriften

  • sichergestellt, dass alle Mitgliedstaaten über einen Überprüfungsmechanismus verfügen und die nationalen Vorschriften besser aufeinander abgestimmt sind, und
  • die EU-Überprüfung auf Investitionen von Investoren in der EU ausgeweitet, die letztlich von Einzelpersonen oder Unternehmen aus einem Drittstaat kontrolliert werden.

Im Juni 2026 hat der Rat die überarbeitete Verordnung förmlich angenommen. Mit den neuen Vorschriften wird unter anderem ein sektoraler Mindestanwendungsbereich eingeführt, wodurch alle Mitgliedstaaten verpflichtet sind, ausländische Investitionen in folgenden Bereichen zu überprüfen:

  • Güter mit doppeltem Verwendungszweck und Militärgüter
  • besonders kritische Technologien
  • kritische Rohstoffe
  • kritische Einrichtungen in den Bereichen Energie, Verkehr und digitale Infrastruktur
  • Wahlinfrastruktur
  • eine begrenzte Anzahl von Einrichtungen des Finanzsystems

Die Vorschriften werden 18 Monate nach Inkrafttreten der überarbeiteten Verordnung zur Anwendung kommen.

Die überarbeiteten Regelungen für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen sind Teil der Strategie der EU zur Stärkung ihrer wirtschaftlichen Sicherheit und zum Schutz strategischer Industriezweige vor riskanten Investitionen ausländischer Investoren.

Letzte Überprüfung: 8. September 2026