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Ermäßigte Mehrwertsteuersätze für E-Bücher, E-Zeitungen und E-Zeitschriften

Der Rat hat über einen Vorschlag zur Änderung der geltenden EU-MwSt-Richtlinie beraten, der vorsieht, dass die Mitgliedstaaten die MwSt-Sätze für elektronische Veröffentlichungen wie E-Bücher, E-Zeitungen und E-Zeitschriften senken dürfen, falls sie dies wünschen.

Der Vorschlag ist Teil der umfassenderen Bemühungen der EU zur Modernisierung der MwSt für die digitale Wirtschaft im Rahmen ihrer Strategie für den digitalen Binnenmarkt.

Im Oktober 2018 hat der Rat eine Einigung über den Vorschlag erzielt. Der Rat wird die Richtlinie ohne weitere Aussprache annehmen, sobald die Texte in sämtlichen Amtssprachen fertiggestellt sind.

Warum wurde der Vorschlag vorgelegt?

Die meisten EU-Länder erheben auf elektronische Veröffentlichungen einen MwSt-Normalsatz (mindestens 15 %). Dagegen können Veröffentlichungen auf physischen Datenträgern von erheblich niedrigeren Sätzen – zuweilen sogar von einem Nullsteuersatz – profitieren.

Die geänderten EU-MwSt-Vorschriften wären ein Beitrag zur Umsetzung der EU-Strategie für einen digitalen Binnenmarkt und würden – ganz allgemein – dazu beitragen, dass die EU mit dem technologischen Fortschritt in der digitalen Wirtschaft Schritt halten kann.

Wichtigste Aspekte des Entwurfs der geänderten Richtlinie

Der Entwurf sieht Änderungen an zwei Artikeln und Anhang III der geltenden EU-MwSt-Richtlinie (2006/112/EG) vor. Die Änderungen betreffen hauptsächlich das Format der Veröffentlichungen, auf die der ermäßigte MwSt-Satz angewandt werden könnte.

Dabei soll für reine Musik- und Videoinhalte weiterhin der MwSt-Normalsatz gelten.

Nach dem Vorschlag würde der Normalsatz auch weiterhin für Veröffentlichungen gelten, die "im Wesentlichen" aus Musik- und Videoinhalten bestehen. Es wäre Sache der Mitgliedstaaten, den Begriff "im Wesentlichen" in ihren nationalen MwSt-Vorschriften zu definieren. Damit hätten sie die Möglichkeit, auf Hörbücher, -zeitungen und -zeitschriften für Menschen mit Sehbehinderungen nach wie vor einen ermäßigten Satz anzuwenden.

Das Gesetzgebungsverfahren

Da die Richtlinie in den Steuerbereich fällt, findet das besondere Gesetzgebungsverfahren Anwendung. Nach diesem Verfahren erlässt der Rat Rechtsakte nach Anhörung des Europäischen Parlaments.

  • 1. Januar

    Im Rat

  • 2018

    2. Oktober

    Rat einigt sich darauf, ermäßigte MwSt-Sätze für elektronische Veröffentlichungen zu gestatten

    Der Rat hat sich am 2. Oktober auf einen Vorschlag geeinigt, mit dem es den Mitgliedstaaten gestattet wird, bei der Mehrwertsteuer ermäßigte Steuersätze, besonders ermäßigte Steuersätze oder sogar Nullsteuersätze auf elektronische Veröffentlichungen anzuwenden; dadurch wird eine Harmonisierung von Mehrwertsteuervorschriften für elektronische und für physische Veröffentlichungen ermöglicht.

    Besonders ermäßigte Sätze und Nullsteuersätze werden jedoch nur den Mitgliedstaaten gestattet, die solche Sätze derzeit auf "physische" Veröffentlichungen anwenden.

    Die neuen Vorschriften werden vorübergehend gelten, bis ein neues, "endgültiges" Mehrwertsteuersystem eingeführt wird. Die Kommission hat Vorschläge für das neue System veröffentlicht, die den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität als derzeit einräumen würden, wenn es um die Festlegung von Mehrwertsteuersätzen geht.

    Der Rat wird die Richtlinie ohne weitere Aussprache annehmen, sobald die Texte in sämtlichen Amtssprachen fertiggestellt sind.

  • 2018

    13. Juli

    Rat beriet über den Vorschlag für ermäßigte Mehrwertsteuersätze für elektronische Veröffentlichungen

    Der Rat "Wirtschaft und Finanzen" beriet am 13. Juli über den Vorschlag für ermäßigte Mehrwertsteuersätze für elektronische Veröffentlichungen. Die Ministerinnen und Minister konnten zu keiner Einigung gelangen und kamen überein, auf der nächsten Ratstagung im Oktober erneut über den Vorschlag zu beraten.

  • 2018

    25. Mai

    Rat beriet über den Vorschlag für ermäßigte Mehrwertsteuersätze für elektronische Veröffentlichungen

    Der Rat "Wirtschaft und Finanzen" beriet am 25. Mai über den Vorschlag für ermäßigte Mehrwertsteuersätze für elektronische Veröffentlichungen. Die Ministerinnen und Minister konnten in diesem Stadium zu keiner Einigung gelangen.

  • 2017

    16. Juni

    Rat erörtert Kompromissvorschlag zur Mehrwertsteuer auf elektronische Veröffentlichungen

    Der Rat "Wirtschaft und Finanzen“ hat am 16. Juni den Kompromissvorschlag des Ratsvorsitzes zu den neuen Mehrwertsteuervorschriften im Hinblick auf eine Einigung (allgemeine Ausrichtung des Rates) erörtert; diese Einigung kam jedoch nicht zustande.

    Mit einer Einigung wird nunmehr für die zweite Jahreshälfte 2017 gerechnet.

  • 2017

    21. März

    Rat erörtert den Vorschlag zu Mehrwertsteuersätzen für elektronische Veröffentlichungen

    Auf der Tagung des Rates "Wirtschaft und Finanzen" führten die Ministerinnen und Minister eine Orientierungsaussprache über den Vorschlag zur Anwendung ermäßigter Mehrwertsteuersätze auf elektronische Veröffentlichungen.

    Im Mittelpunkt der Beratungen stand die Möglichkeit, nicht nur ermäßigte, sondern auch besonders ermäßigte Steuersätze oder Nullsteuersätze auf elektronische Veröffentlichungen anzuwenden.

    Die Gruppe "Steuerfragen" wird ihre Arbeit an dem Vorschlag unter Berücksichtigung der Bemerkungen der Minister fortsetzen.

  • 2016

    14. Dezember

    Ratsgruppe "Steuerfragen" beginnt mit den Beratungen über den Vorschlag

    Das zuständige Vorbereitungsgremium des Rates – die Gruppe "Steuerfragen" – hat mit den Beratungen über den Vorschlag begonnen.

  • 2016

    1. Dezember

    Kommission legt Vorschlag zur Änderung der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie vor

    Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG in Bezug auf die MwSt-Sätze für Bücher, Zeitungen und Zeitschriften vorgelegt.

    Dieser Vorschlag ist Teil des MwSt-Pakets für den digitalen Binnenmarkt, das neben dem Vorschlag über elektronische Veröffentlichungen Gesetzgebungsinitiativen enthält, die Folgendes zum Ziel haben:

    • Erleichterung des grenzüberschreitenden Handels
    • Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs
    • Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs für EU-Unternehmen
  • 2016

    25. Mai

    Rat ersucht Kommission um Vorschlag zur Mehrwertsteuer auf elektronische Veröffentlichungen

    Der Rat hat Schlussfolgerungen zum Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer verabschiedet, in denen er die Europäische Kommission ersucht, im Rahmen der Initiativen für den digitalen Binnenmarkt bis Ende 2016 einen Gesetzgebungsvorschlag mit Bestimmungen über die Mehrwertsteuersätze für elektronische Veröffentlichungen vorzulegen.