REPowerEU-Plan: Energiepolitik in den Aufbau- und Resilienzplänen der EU-Länder
Mit dem REPowerEU-Plan will die EU ihre Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen aus Russland beenden, indem Energie eingespart, die Energieversorgung diversifiziert und die Energiewende beschleunigt wird.
Was ist der REPowerEU-Plan?
Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine hat sich verheerend auf die Ukraine ausgewirkt. Auch die Wirtschaft und die Gesellschaft der EU wurden schwer getroffen. Im März 2022 kamen die Führungsspitzen der EU überein, die Abhängigkeit der EU von Gas-, Öl- und Kohleimporten aus Russland schrittweise zu beenden, und zwar durch folgende Maßnahmen:
- raschere Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen
- Diversifizierung der Versorgung und der Versorgungswege
- Weiterentwicklung des Wasserstoffmarkts der EU
- Beschleunigung der Entwicklung von erneuerbaren Energien
- Verbesserung des Verbundes europäischer Strom- und Gasnetze
- Stärkung der Notfallplanung der EU für die Versorgungssicherheit
- Verbesserung der Energieeffizienz und Förderung der Kreislaufwirtschaft
Die Europäische Kommission wurde beauftragt, einen Plan zur raschen Verringerung der übermäßigen Abhängigkeit der EU von fossilen Brennstoffen aus Russland auszuarbeiten. Am 18. Mai 2022 legte sie den REPowerEU-Plan vor.
Neben der Stärkung der strategischen Autonomie der EU im Energiesektor zielt der Plan vor allem darauf ab, die Energiewende zu unterstützen und die Kräfte für ein widerstandsfähigeres Energiesystem zu bündeln.
Der REPowerEU-Plan im Detail (Infografik)
Die Ziele des REPowerEU-Plans sind:
- Energieeinsparungen
- die Erzeugung sauberer Energie
- die Diversifizierung der Energieversorgung der EU
- eine intelligente Verknüpfung von Investitionen und Reformen
Der Plan baut auf der vollständigen Umsetzung des Pakets „Fit für 55“ auf. Darin ist das Ziel festgelegt, im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal bis 2030 die Netto-Treibhausgasemissionen um mindestens 55 % zu senken und bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen.
„Fit für 55“
Wie setzen die EU-Länder den REPowerEU-Plan um?
Die EU-Länder fügen ihren nationalen Aufbau- und Resilienzplänen im Rahmen von NextGenerationEU eigene Kapitel zur Finanzierung wichtiger Investitionen und Reformen hinzu, die dazu beitragen, die REPowerEU-Ziele zu erreichen. Zu diesen Zielen gehören Energieeinsparungen, die Diversifizierung der Energieversorgung und der beschleunigte Ausbau erneuerbarer Energien.
Im Mittelpunkt der Reformen und Investitionen sollte konkret Folgendes stehen:
- Verbesserung der Energieinfrastruktur und der Energieanlagen, um den für die Versorgungssicherheit erforderlichen unmittelbaren Bedarf an Erdgas, einschließlich Flüssigerdgas (liquefied natural gas, LNG) zu decken und – im Interesse der gesamten Union – die Diversifizierung der Versorgung zu ermöglichen
- Steigerung der Gebäudeenergieeffizienz
- Dekarbonisierung der Industrie
- Steigerung der Erzeugung und Nutzung von nachhaltigem Biomethan und erneuerbarem oder nicht fossilem Wasserstoff
- Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien und Beschleunigung ihres Einsatzes
- Bekämpfung von Energiearmut
- Schaffung von Anreizen zur Senkung der Energienachfrage
- Beseitigung von Engpässen bei der internen und der grenzüberschreitenden Energieübertragung und -verteilung und Förderung der Emissionsfreiheit des Verkehrs und der Verkehrsinfrastrukturen, einschließlich Schienenwegen
- Unterstützung der Stromspeicherung
Die REPowerEU-Kapitel geben einen Überblick, welche neuen Reformen und Investitionen seit dem 1. Februar 2022 auf den Weg gebracht wurden bzw. in welcher Hinsicht Reformen und Investitionen der bereits angenommenen Aufbau- und Resilienzpläne ausgebaut wurden. Auch die entsprechenden Etappenziele und Zielwerte werden festgehalten.
Die Kommission hat im Mai 2022 die erforderlichen Änderungen an der Verordnung über die Aufbau- und Resilienzfazilität vorgeschlagen. Der Rat und das Parlament haben im Dezember 2022 eine politische Einigung über die Finanzierung von REPowerEU erzielt, die es den EU-Ländern ermöglicht, gesonderte Kapitel in ihre nationalen Aufbau- und Resilienzpläne aufzunehmen. Am 21. Februar 2023 hat der Rat die Änderungsverordnung förmlich angenommen.
Wie wird der REPowerEU-Plan finanziert?
Die Aufbau- und Resilienzfazilität ist die wichtigste Finanzierungsquelle für REPowerEU. Konkret werden die REPowerEU-Kapitel hauptsächlich durch verbleibende Darlehen in Höhe von 225 Mrd. € finanziert.
Die Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass Synergien und Komplementarität zwischen Maßnahmen, die bereits im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität finanziert werden, und Initiativen, die aus anderen nationalen Fonds oder EU-Fonds unterstützt werden, bestehen.
Die Mitgliedstaaten können eine Vorfinanzierung in Höhe von bis zu 20 % der den REPowerEU-Kapiteln zugewiesenen Mittel beantragen, die in höchstens zwei Tranchen ausgezahlt werden können.
Die Finanzierung von Zuschüssen für einen Gesamtbetrag bis zu 20 Mrd. € erfolgt über den Innovationsfonds (60 %) und den Verkauf von Zertifikaten aus dem Emissionshandelssystem (EHS) (40 %).
Die Höhe des jedem Mitgliedstaat zugewiesenen Zuschusses wird anhand einer Formel berechnet, die Folgendes berücksichtigt:
- Kriterien der Kohäsionspolitik
- Abhängigkeit des jeweiligen Mitgliedstaats von fossilen Brennstoffen
- Anstieg der Investitionspreise
Die Mitgliedstaaten können zudem bis zu 5,4 Mrd. € aus der Reserve für die Anpassung an den Brexit und aus dem Kohäsionsfonds auf die Aufbau- und Resilienzfazilität übertragen, um REPowerEU-Maßnahmen zu finanzieren.
Die Aufbau- und Resilienzfazilität
Was sind die wichtigsten Ergebnisse des REPowerEU-Plans?
Maßnahmen, die im Rahmen des REPowerEU-Plans getroffen wurden, haben Menschen und Unternehmen in der EU vor Energieengpässen bewahrt; gleichzeitig haben sie die Energiewende beschleunigt und die strategische Unabhängigkeit der EU gestärkt. Sie haben auch zur Diversifizierung der Versorgungsquellen und -wege beigetragen.
Konkret hat die EU im Rahmen des Plans Folgendes unternommen:
- Annahme von Maßnahmen zur Senkung der Gasnachfrage
- Einführung von Regeln für die Gasspeicherung
- Förderung von Investitionen in erneuerbare Energien
- Einführung beschleunigter Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien
- Erleichterung der gemeinsamen Gasbeschaffung
Darüber hinaus sind die Einfuhren von russischem Gas von 45 % im Jahr 2021 auf 13 % im Jahr 2025 zurückgegangen. Wie bei anderen Einfuhren fossiler Brennstoffe wurden nach der Annahme der EU-Sanktionen gegen Russland alle Einfuhren russischer Kohle verboten und die Öleinfuhren von 27 % auf unter 3 % im Jahr 2025 gesenkt.
Um die verbleibenden Einfuhren von russischem Öl und Gas vollständig zu stoppen, legte die Kommission im Mai 2025 als Folgemaßnahme zum REPowerEU-Plan den REPowerEU-Fahrplan vor. Eines seiner wichtigsten Ziele ist eine neue Verordnung, mit der russische Gaseinfuhren in die EU vollständig eingestellt werden.
Im Dezember 2025 haben der Rat und das Parlament eine vorläufige Einigung über diese neue Verordnung erzielt, die am 26. Januar 2026 förmlich angenommen wurde. Die Verordnung enthält ein schrittweises Verbot von sowohl LNG als auch von Pipeline-Gas aus Russland, wobei ab Ende 2026 beziehungsweise Herbst 2027 ein vollständiges Verbot gilt.
Beendigung der Energieeinfuhren aus Russland
Siehe auch
Wie hat die EU auf die Energiekrise 2022 reagiert?
EU-Maßnahmen für mehr grüne Energie
Woher stammt das Gas der EU? (Infografik)
Letzte Überprüfung: 26. Januar 2026