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Zusammenarbeit der EU mit den Vereinten Nationen

Die EU und die Vereinten Nationen bekennen sich zum Erhalt des multilateralen Systems, das die globalen Beziehungen so regelt, dass alle davon profitieren. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sind gemeinsam größter Geldgeber des VN-Systems.

Die EU und die Vereinten Nationen

Die Vereinten Nationen (VN) sind das Herzstück des multilateralen Systems der Welt. Sie dienen als Plattform für Dialog, Zusammenarbeit und gemeinsames Handeln.

Die EU und die Vereinten Nationen bekennen sich zum Erhalt des multilateralen Systems, das die globalen Beziehungen so regelt, dass alle davon profitieren. Dieses Bekenntnis gründet auf der Überzeugung, dass die internationale Gemeinschaft, um auf die globalen Krisen, Herausforderungen und Bedrohungen reagieren zu können, ein effizientes multilaterales System benötigt, das auf universellen Regeln und Werten beruht.

Die EU hat über die Jahre eine starke Beziehung zu den Vereinten Nationen aufgebaut. Die EU nimmt an der jährlichen VN-Generalversammlung teil und unterhält Delegationen bei den Vereinten Nationen in Genf, New York, Paris, Rom und Wien.

Die Zusammenarbeit zwischen der EU und den Vereinten Nationen umfasst zahlreiche Bereiche und Themen, darunter Menschenrechte, nachhaltige Entwicklung, Klimawandel und Umweltschutz, digitale Themen, Friedenskonsolidierung, Abrüstung und Nichtverbreitung, humanitäre Hilfe, Bekämpfung von Korruption und Kriminalität, Förderung der globalen Gesundheitssicherheit, Steuerung von Migrationsströmen und Beschäftigung.

In dieser Zeit globaler geopolitischer Herausforderungen wie des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine tritt die EU weiterhin für die Charta der Vereinten Nationen und ihre Prinzipien ein.

Flaggen der EU und der Vereinten Nationen sowie ein Olivenzweig als Symbol für den Frieden.

Finanzielle Unterstützung der EU für die Vereinten Nationen

Die EU und ihre Mitgliedstaaten sind gemeinsam größter Geldgeber des VN-Systems.

Die EU-Mitgliedstaaten finanzieren zusammen ein Viertel des ordentlichen Haushalts der Vereinten Nationen, und die EU und ihre Mitgliedstaaten leisten gemeinsam ein Drittel der gesamten Finanzbeiträge zu den Organisationen, Fonds und Programmen der Vereinten Nationen.

Zwischen 2013 und 2024 hat die EU insgesamt über 33 Mrd. € für Organisationen, Fonds und Programme der Vereinten Nationen bereitgestellt, wovon 18 % an das Welternährungsprogramm (WFP), 14 % an das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF), 13 % an das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP), 10 % an das Hohe Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) und 45 % an andere Organisationen, Fonds und Programme gingen.

Im Jahr 2024 leistete die EU freiwillige Beiträge in Höhe von rund 3,9 Mrd. € an die Vereinten Nationen. Dies ist der größte multilaterale Beitrag zu den Vereinten Nationen.

Die EU-Mitgliedstaaten haben fast 12,7 Mrd. € beigetragen.

Teilnahme an den VN-Gremien

VN-Generalversammlung

Die VN-Generalversammlung ist das wichtigste Beratungs-, Politikgestaltungs- und Vertretungsorgan der Vereinten Nationen. Alle 193 VN-Mitgliedstaaten sind Mitglieder der Generalversammlung und haben das gleiche Stimmrecht. Die EU hat einen erweiterten Beobachterstatus.

Dieser Status erlaubt es der EU, sich an Diskussionen zu beteiligen, Vorschläge zu unterbreiten und an Verhandlungen und der jährlichen Generaldebatte im September teilzunehmen. Die EU hat aufgrund ihres Sonderstatus zwar kein Stimmrecht, aber sie stimmt sich mit ihren 27 Mitgliedstaaten ab, um einheitliche Standpunkte zu vertreten.

Der Präsident des Europäischen Rates, der Hohe Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, die Europäische Kommission und die Delegation der Europäischen Union bei den Vereinten Nationen in New York können daher die Standpunkte der EU und ihrer Mitgliedstaaten auf der VN-Generalversammlung darlegen.

Darüber hinaus hat die EU das Recht zugesprochen bekommen, einmalig auf eine Rede zu Standpunkten der EU zu antworten und Vorschläge und Änderungsanträge mündlich einzubringen – eine Möglichkeit, über die kein anderer Beobachter verfügt.

Als die EU 2011 ihren erweiterten Beobachterstatus erhielt, wurde vereinbart, dass der Präsident des Europäischen Rates im Namen der EU vor der Generalversammlung sprechen wird.

VN-Sicherheitsrat

Der VN-Sicherheitsrat ist das wichtigste globale Gremium zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit. Er besteht aus fünf ständigen Mitgliedern und zehn nichtständigen Mitgliedern, die von der Generalversammlung für zwei Jahre gewählt werden.

Derzeit sitzen vier EU-Mitgliedstaaten im VN-Sicherheitsrat: Frankreich als ständiges Mitglied und Dänemark, Griechenland und Lettland als nichtständige Mitglieder. Ab Januar 2027 werden Österreich und Portugal dem Sicherheitsrat als nichtständige Mitglieder für die Amtszeit 2027-2028 beitreten.

Nach EU-Recht müssen EU-Mitglieder im VN-Sicherheitsrat geschlossen auftreten und die Standpunkte und Interessen der EU vertreten.

Prioritäten der EU im Rahmen der Vereinten Nationen

Alljährlich nimmt der Rat Schlussfolgerungen zu den Prioritäten der EU für die Tagung der VN-Generalversammlung und in den VN-Menschenrechtsgremien an.

Prioritäten in der Generalversammlung

In seinen Schlussfolgerungen zu den Prioritäten für die 81. Generalversammlung der Vereinten Nationen (September 2026 bis September 2027), die im Juli 2026 angenommen wurden, bekräftigt der Rat das Engagement der EU für ein wirksames, inklusives und regelbasiertes multilaterales System, das fest in der Charta der Vereinten Nationen und im Völkerrecht verankert ist.

Die Rat betont, dass es im kollektiven und individuellen Interesse aller liegt, die Achtung des Völkerrechts und die souveräne Gleichheit und territoriale Unversehrtheit aller Staaten zu gewährleisten, sich für die friedliche Beilegung von Streitigkeiten einzusetzen und in die internationale Zusammenarbeit zu investieren.

Die EU wird ein berechenbarer, zuverlässiger und glaubwürdiger Partner bleiben und weiterhin mit Partnern zusammenarbeiten, die sich für die Verteidigung und Wahrung des Völkerrechts einsetzen, und die entschlossen sind, globale Lösungen für gemeinsame Herausforderungen finden.

In Anerkennung der Notwendigkeit, das multilaterale System weiterzuentwickeln, ist die EU bereit, Reformen hin zu mehr Wirksamkeit, Kosteneffizienz und Reaktionsfähigkeit bei den Vereinten Nationen voranzubringen. Die EU und ihre Mitgliedstaaten leisten nach wie vor den wichtigsten und zuverlässigsten Beitrag, politisch wie finanziell.

Die Maßnahmen der EU bei den Vereinten Nationen werden im kommenden Jahr an folgenden übergeordneten Prioritäten ausgerichtet sein:

  • Verteidigung und Entwicklung eines effizienten, wirksamen und inklusiven multilateralen Systems, das fest in der Charta der Vereinten Nationen und dem Völkerrecht, einschließlich des humanitären Völkerrechts und der internationalen Menschenrechtsnormen, verankert ist;
  • Voranbringen von Reformen hin zu mehr Wirksamkeit, Kosteneffizienz und Reaktionsfähigkeit bei den Vereinten Nationen in allen drei Säulen durch Partnerschaften und Koalitionen;
  • Stärkung der Friedens- und Sicherheitsarchitektur der Vereinten Nationen auf der Grundlage von Prävention und Friedenserhaltung;
  • Förderung des Wohlstands und der nachhaltigen Entwicklung bis 2030 und darüber hinaus.

Prioritäten in Menschenrechtsforen

In seinen Schlussfolgerungen zu den Prioritäten der EU in den VN-Menschenrechtsgremien im Jahr 2026 unterstrich der Rat das unerschütterliche Engagement der EU für die universelle Achtung, den Schutz und die Geltendmachung der Menschenrechte für alle überall.

Der Rat betonte, dass das Völkerrecht, einschließlich der Charta der Vereinten Nationen, unter allen Umständen geachtet werden muss und dass die EU jede Gelegenheit in multilateralen Foren nutzen wird, um das Zurückdrängung der Menschenrechte zu verhindern.

Die Prioritäten der EU sind:

  • Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine und Menschenrechtsverletzungen in Russland und Belarus
  • Menschenrechtsverletzungen in den besetzten palästinensischen Gebieten und in Iran
  • ein friedlicher und inklusiver demokratischer Übergang in Venezuela
  • der Rechenschaftsmechanismus für Afghanistan

Die EU wird sich auch darauf konzentrieren, der Straflosigkeit ein Ende zu setzen, eine Rechenschaftspflicht zu gewährleisten und sich für den zivilgesellschaftlichen Raum einzusetzen.

Der Rat betonte, dass wirksame und inklusive multilaterale Institutionen, in deren Mittelpunkt die Vereinten Nationen stehen, das beste Mittel sind, um Frieden, Sicherheit, Menschenrechte, Wohlstand und nachhaltige Entwicklung für alle zu gewährleisten.

Bereiche der Zusammenarbeit von EU und Vereinten Nationen

Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung

Viele innen- und außenpolitische Entscheidungen der EU basieren auf der 2015 angenommenen Agenda 2030 der Vereinten Nationen. Mehrere wichtige politische Initiativen der EU – etwa der europäische Grüne Deal und Global Gateway – orientieren sich an den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung in der Agenda.

Die EU und ihre Mitgliedstaaten sind entschlossen, die Stellung der EU als weltweit größter Geber öffentlicher Entwicklungshilfe zu bewahren, was für die Verwirklichung der Agenda 2030 von zentraler Bedeutung ist.

Friedenseinsätze und Krisenbewältigung

Die EU und die Vereinten Nationen sind Partner bei der Förderung einer regelbasierten Weltordnung und multilateraler Lösungen für dringende globale Herausforderungen. Eine enge Zusammenarbeit auf der Grundlage von beiderseitigem Nutzen, Gegenseitigkeit und gemeinsamer Verantwortung erhöht die Kohärenz zwischen Missionen und Einsätzen der EU und der Vereinten Nationen, die häufig gleichzeitig in demselben Land durchgeführt werden, sowie deren Wirksamkeit.

Die EU und die VN haben im Jahr 2003 eine gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit zwischen der EU und den Vereinten Nationen bei der Krisenbewältigung herausgegeben. Seitdem haben sie ihre Strategische Partnerschaft für Friedenseinsätze und Krisenbewältigung weiter gestärkt. Am 20. Oktober 2025 hat der Rat Schlussfolgerungen zur Verbesserung der strategischen Partnerschaft EU-VN für Frieden und Sicherheit gebilligt.

Menschenrechte

Die EU und die Vereinten Nationen arbeiten gemeinsam an der Förderung und dem Schutz der Menschenrechte auf der ganzen Welt, indem sie die Arbeit von Menschenrechtsverteidigern unterstützen, Diskriminierung bekämpfen und demokratische Institutionen stärken.

Die EU ist entschlossen, die universelle Gültigkeit und Unteilbarkeit der Menschenrechte zu wahren, und setzt sich nachdrücklich für das Menschenrechtssystem der Vereinten Nationen ein.

Humanitäre Hilfe

Die EU arbeitet eng mit den Vereinten Nationen zusammen, um Nothilfe zu leisten, beschädigte Infrastruktur wieder aufzubauen und schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen zu unterstützen, die von von Menschen verursachten Katastrophen oder Naturkatastrophen – wie bewaffneten Konflikten, Dürren, Überschwemmungen, Erdbeben oder Hurrikans – betroffen sind.

Die EU hat mehr als 110 Ländern humanitäre Hilfe geleistet, welche jedes Jahr Millionen von Menschen erreicht. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sind weltweit die führenden Geber humanitärer Hilfe.

Klimawandel und Umweltschutz

Die EU und die Vereinten Nationen arbeiten eng zusammen, um den Klimawandel zu bekämpfen und die Biodiversität zu schützen. Sie arbeiten gemeinsam an der Umsetzung des Übereinkommens von Paris, der Förderung nachhaltiger Land- und Meeresbewirtschaftung sowie der Umsetzung des Globalen Biodiversitätsrahmens von Kunming-Montreal.

Bei der Förderung der Umsetzung des Übereinkommens von Paris betont die EU auch die Abstimmung zwischen der Agenda 2030 und dem europäischen Grünen Deal.

Globale Gesundheit und Governance

Die EU und die Vereinten Nationen arbeiten gemeinsam an verschiedenen Gesundheitsthemen, um globale Herausforderungen im Gesundheitsbereich zu bewältigen, die öffentliche Gesundheit zu fördern und die globale Gesundheitssicherheit zu verbessern. All diese Ziele sind Teil der EU-Strategie für globale Gesundheit.

Die EU und ihre Mitgliedstaaten sind die größten Geber für die Gesundheitsorganisation der Vereinten Nationen, die WHO.

Letzte Überprüfung: 31. Juli 2026