Humanitäre Hilfe
Die EU und ihre 27 Mitgliedstaaten sind zusammen der größte Geber humanitärer Hilfe für von Katastrophen betroffene Menschen weltweit. Mit ihrer Hilfe will die EU Leben retten, menschliches Leid verhindern bzw. lindern und die Menschenwürde wahren.
Hilfe für besonders gefährdete Gruppen
Die EU leistet humanitäre Hilfe in Nicht-EU-Ländern, die unter von Menschen verursachten Katastrophen oder Naturkatastrophen leiden. Besondere Aufmerksamkeit gilt den am stärksten gefährdeten Opfern.
Humanitäre Hilfe erhalten
- Menschen, die unterernährt sind oder hungern
- Flüchtlinge und Binnenvertriebene
- Opfer von bewaffneten Konflikten und anderen Formen physischer oder psychologischer Gewalt
- Menschen, deren Heim oder deren Lebensgrundlagen zerstört wurden
Beispiele für vom Menschen verursachte Katastrophen und Naturkatastrophen sind bewaffnete Konflikte, zivile Unruhen, Dürren, Überschwemmungen, Erdbeben, Tsunamis und Wirbelstürme.
Beispiellose humanitäre Krisen
Ursache für den beispiellosen humanitären Bedarf, den wir heute sehen, ist laut den Vereinten Nationen eine Kombination aus anhaltenden bewaffneten Konflikten, dem immer schneller voranschreitenden Klimawandel und globaler wirtschaftlicher Instabilität. Diese Krisen überschneiden sich immer häufiger und führen zu „komplexen Notsituationen“, in denen sich Katastrophen, Krieg und Armut gegenseitig verstärken.
Im Jahr 2026 waren 239 Millionen Menschen dringend auf humanitäre Hilfe angewiesen, nachdem die humanitären Maßnahmen im Jahr 2025 drastisch gekürzt wurden und die Zahl tödlicher Angriffe auf humanitäre Helfer einen Höchststand erreicht hat.
Durch Kriege, unter anderem in Sudan, in Gaza und in der Ukraine, werden Millionen von Menschen vertrieben und zivile Opfer verursacht. Bis Mitte 2025 gab es weltweit mehr als 117 Millionen Vertriebene, während Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht massiv zugenommen haben.
Größter Geber humanitärer Hilfe
Grundsätzlich ist die humanitäre Hilfe ein fundamentaler Bestandteil der Außenpolitik der EU, ein Ausdruck des universalen Werts zwischenmenschlicher Solidarität und ein moralisches Gebot.
Die EU und ihre 27 Mitgliedstaaten sind zusammen der größte Geber humanitärer Hilfe der Welt. Nach Angaben der Vereinten Nationen haben sie im Jahr 2025 40 % der weltweiten humanitären Hilfe bereitgestellt.
Nach Artikel 4 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist die humanitäre Hilfe ein Bereich geteilter Zuständigkeit zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten. Jeder Mitgliedstaat entscheidet selbst, welche Mittel er als Reaktion auf welche Krisen bereitstellen möchte und welche humanitäre Organisation bzw. welchen Fonds er unterstützen möchte.
Die EU ergänzt und verstärkt die Bemühungen der Mitgliedstaaten mit Mitteln aus ihrem Haushalt. Im langfristigen EU-Haushaltsplan für den Zeitraum 2021-2027 ist eine eigene Finanzierungslinie für humanitäre Hilfe mit insgesamt 11,57 Mrd. €, d. h. rund 1,65 Mrd. € pro Jahr vorgesehen. 2025 sind es 1,9 Mrd. €.
Die EU leistet seit 1992 in über 110 Ländern humanitäre Hilfe und erreicht jedes Jahr Millionen von Menschen auf der ganzen Welt.
Die EU stellt derzeit humanitäre Hilfe in allen wichtigen, von Krisen betroffenen Gebieten bereit, etwa in Gaza, Syrien, Sudan und Südsudan, in der Ukraine, im Sahel, in Jemen, Myanmar/Birma, der Demokratischen Republik Kongo, Afghanistan und Haiti.
Katastrophenhilfe
In den am stärksten gefährdeten Regionen der Welt geht die humanitäre Hilfe der EU in der Regel mit Katastrophenhilfe einher. Expertinnen und Experten beider Bereiche arbeiten eng zusammen, um eine möglichst kohärente und wirksame Reaktion zu gewährleisten.
Das Katastrophenschutzverfahren der EU, das Instrument der EU zur Koordinierung der Hilfe für von Katastrophen betroffene Länder, kann nur aktiviert werden, wenn ein Land in oder außerhalb der EU um Hilfe ersucht. Im Rahmen des Verfahrens wird beispielsweise die Bereitstellung von Such- und Rettungsteams und entsprechender Ausrüstung, der Einsatz von Löschflugzeugen oder die Rückführung von EU-Bürgerinnen und -Bürgern koordiniert.
Humanitäre Hilfe ist nicht dasselbe wie Entwicklungszusammenarbeit, bei der es darum geht, Nicht-EU-Länder langfristig in ihrer wirtschaftlichen, ökologischen, sozialen und politischen Entwicklung zu unterstützen.
Wie wird humanitäre Hilfe geleistet?
Die EU-Hilfe wird von der Generaldirektion Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe (ECHO) der Europäischen Kommission koordiniert.
Die von der EU finanzierte humanitäre Hilfe wird vor Ort von mehr als 200 Partnerorganisationen bereitgestellt, etwa von Organisationen der Vereinten Nationen (wie OCHA, WFP, UNHCR und UNICEF), der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung sowie internationalen und nationalen Nichtregierungsorganisationen (NRO).
Um Unterstützung für ein humanitäres Projekt zu erhalten, müssen humanitäre Partnerorganisationen Finanzierungsvorschläge einreichen und sich an strikte Vorgaben halten, die für die Evaluierung und Überprüfung von Projekten gelten. Außerdem müssen sie durch EU-Embleme an den Projektstandorten auf die Unterstützung der EU hinweisen.
Mit ihrer humanitären Hilfe unterstützt die EU die am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen durch
- Ernährungssicherheit
- Nahrungshilfe
- medizinische Nothilfe
- Wasserver- und -entsorgung
- Unterbringung
- Schutz vor physischen und psychischen Gesundheitsschäden
- Bildung in Krisensituationen
- Unterstützung in Form von Barmitteln
Durch den Klimawandel werden sich Überschwemmungen, Dürren und Wirbelstürme noch häufen; deshalb unterstützen die EU und ihre Mitgliedstaaten auch den Ausbau von Kapazitäten zur Reaktion auf klimabedingte Katastrophen und die Stärkung der Resilienz derjenigen, die ihnen am stärksten ausgesetzt sind.
EU-Verordnung über humanitäre Hilfe
In der EU-Verordnung über humanitäre Hilfe von 1996 ist festgelegt, wie die Europäische Kommission die humanitären Maßnahmen der EU durchführt.
Dazu werden die wichtigsten Ziele, Grundsätze und Verfahren für die Durchführung der humanitären Hilfe der EU aufgeführt.
Humanitäre Grundsätze
Humanitäre Hilfe wird auf der Grundlage der humanitären Grundsätze der Neutralität, Menschlichkeit, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit geleistet. Ethnische Zugehörigkeit, Religion, Geschlecht, Alter, Staatsangehörigkeit oder die politische Zugehörigkeit der Begünstigten spielen dabei keine Rolle.
Menschlichkeit
Menschliches Leid muss allerorts gelindert werden, wobei den am stärksten Gefährdeten besondere Aufmerksamkeit gelten muss.
Neutralität
Humanitäre Hilfe wird geleistet, ohne dass in bewaffneten Konflikten oder anderen Kontroversen einer der Seiten der Vorzug gegeben wird.
Unparteilichkeit
Humanitäre Hilfe wird – ohne Diskriminierung – ausschließlich aufgrund der Bedürftigkeit geleistet.
Unabhängigkeit
Humanitäre Ziele dürfen nicht politischen, wirtschaftlichen, militärischen oder sonstigen Zielen untergeordnet werden.
Die Vereinten Nationen haben diese im humanitären Völkerrecht verankerten Grundsätze in die Resolutionen 46/182 und 58/114 ihrer Generalversammlung übernommen.
Auf EU-Ebene sind die humanitären Grundsätze im Europäischen Konsens über die humanitäre Hilfe festgelegt, den der Rat der EU, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission im Dezember 2007 unterzeichnet haben.
Er bildet den maßgeblichen politischen Rahmen für das Vorgehen der EU, wenn sie auf humanitäre Krisen reagiert, und gibt vor, warum, wie und wann die EU tätig wird. Die wichtigsten, im Konsens verankerten Ziele humanitärer Maßnahmen bestehen darin,
- Leben zu retten,
- Leid zu vermeiden bzw. zu lindern und
- einen Beitrag zur Wahrung der Menschenwürde bei Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen zu leisten.
Die Rolle des Rates bei der humanitären Hilfe
Der Rat entscheidet nicht über operative Fragen wie die Höhe der Mittel, die als Reaktion auf bestimmte Krisen bereitgestellt werden. Er spielt jedoch eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, den Standpunkt der EU gegenüber Drittländern und Regionen festzulegen, indem er Schlussfolgerungen annimmt.
Bei humanitären Fragen geht es oft darum, die betreffenden Seiten mit Nachdruck zur Lösung der Konflikte aufzufordern, die die humanitären Krisen verursacht haben, und die Achtung des Völkerrechts einzufordern.
Gruppe „Humanitäre Hilfe und Nahrungsmittelhilfe“
Im Rat ist die Gruppe „Humanitäre Hilfe und Nahrungsmittelhilfe“ (COHAFA) für Fragen im Zusammenhang mit der humanitären Hilfe zuständig. Dazu gehören Aufgaben wie
- die Beobachtung des humanitären Bedarfs weltweit und der Reaktion der EU
- die Wirksamkeit des internationalen humanitären Systems
- die Vorbereitung von EU-Erklärungen in einschlägigen internationalen Organisationen und Foren
- die Förderung des europäischen Konsens über die humanitäre Hilfe, der humanitären Grundsätze und der Achtung des humanitären Völkerrechts
Eingerichtet wurde die Gruppe 2008 im Anschluss an die Unterzeichnung des Europäischen Konsens über die humanitäre Hilfe. Geleitet wird sie vom turnusmäßig wechselnden Ratsvorsitz.
Humanitäres Völkerrecht
Die EU ist dem humanitären Völkerrecht verpflichtet, einem Regelwerk, in dem festgelegt ist, welche Verantwortung Staaten und nichtstaatliche bewaffnete Gruppen während eines bewaffneten Konflikts tragen.
Das humanitäre Völkerrecht stützt sich hauptsächlich auf die vier Genfer Konventionen von 1949 und die 1977 und 2005 angenommenen Zusatzprotokolle. Alle 27 EU-Mitgliedstaaten haben die Genfer Konventionen und ihre Zusatzprotokolle ratifiziert. Sie werden durch Regeln des Völkergewohnheitsrechts ergänzt,
denen zufolge unter anderem Folgendes gewährleistet werden muss:
- schnelle und ungehinderte Durchreise für die Bereitstellung humanitärer Hilfe
- Schutz der Zivilbevölkerung (einschließlich humanitärer Helfer)
- Schutz der Gesundheitsversorgung
- Schutz von Gegenständen, die für das Überleben der Zivilbevölkerung unerlässlich sind
Ziel ist es, Personen, die nicht oder nicht mehr an den Kampfhandlungen beteiligt sind, zu schützen, etwa Zivilpersonen, medizinisches Personal, humanitäre Helfer, Verwundete, Kranke und Schiffbrüchige sowie Kriegsgefangene und andere Häftlinge. Außerdem werden durch das humanitäre Völkerrecht den Mitteln und Methoden der Kriegsführung Grenzen gesetzt (z. B. durch das Verbot bestimmter Waffen).
Das humanitäre Völkerrecht wird in Konflikten weltweit zunehmend missachtet, beispielsweise durch
- Angriffe auf Krankenhäuser und Schulen
- Angriffe auf humanitäres und medizinisches Personal
- Verweigerung des Zugangs zu lebensrettender humanitärer Hilfe
- Angriffe auf die Zivilbevölkerung
- Rekrutierung und Einsatz von Kindersoldaten
- Vergewaltigung und andere Formen sexueller Gewalt
Diese Gewalt bedroht die Zivilbevölkerung und hindert Millionen von Menschen daran, lebensrettende Hilfe zu erhalten.
2024 wardas bislang gefährlichste Jahr für humanitäre Helfer seit Beginn der Aufzeichnungen: 385 wurden getötet, 308 verletzt und 137 entführt. Im Jahr 2025 wurden 334 humanitäre Helfer getötet, 193 verletzt und 112 entführt.
Siehe auch:
Krisenreaktion
Die Integrierte Regelung für die politische Reaktion auf Krisen (IPCR)
Katastrophenschutz der EU
- Humanitäre Hilfe für die afghanische Bevölkerung
- Humanitäre Hilfe für die palästinensische Bevölkerung
- Humanitäre Hilfe für die sudanesische Bevölkerung
- Humanitäre Hilfe für die Ukraine
- Humanitäre Hilfe für die venezolanische Bevölkerung
- Humanitäre Hilfe (Europäische Kommission)
- Humanitäre Hilfe und Soforthilfe (Europäischer Auswärtiger Dienst)
Letzte Überprüfung: 25. Februar 2026