- Rat der Europäischen Union
- Pressemitteilung
- 13. Oktober 2017 20:10
Bessere Forst- und Landbewirtschaftung in der EU als Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen und zur Erfüllung der Verpflichtungen von Paris
Der Rat "Umwelt" hat am 13. Oktober seine Verhandlungsposition (allgemeine Ausrichtung) zu einer Verordnung zur Festlegung neuer Anrechnungsvorschriften und bindender Verpflichtungen für die Mitgliedstaaten vereinbart, um zu gewährleisten, dass die Nutzung von Land und von Waldflächen in der gesamten EU im Zeitraum 2021-2030 nachhaltiger und klimafreundlicher wird. So wird dafür gesorgt, dass Treibhausgasemissionen verringert werden und das Klima besser geschützt wird.
Der Sektor der Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) betrifft die Nutzung von Böden, Bäumen, Pflanzen, Biomasse und Holz und hat als besonderes Merkmal, dass er nicht nur Treibhausgasemissionen freisetzt, sondern auch CO₂ aus der Atmosphäre absorbieren kann.
Mit der Verordnung soll sichergestellt werden, dass alle Emissionen und Absorbierungen, die auf den LULUCF-Sektor zurückgehen, berücksichtigt werden, wenn es um die Verwirklichung des Gesamtziels der EU geht, die Emissionen bis 2030 um mindestens 40 % zu senken, wie dies im Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 vereinbart und im Übereinkommen von Paris zugesagt wurde.
Der LULUCF-Sektor wird zusammen mit anderen Sektoren, die nicht vom Emissionshandelssystem der EU erfasst sind, zu diesem Ziel beitragen müssen, indem die Emissionen gegenüber dem Stand von 2005 bis 2030 um 30 % gesenkt werden.
Der Rat ist mit dieser allgemeinen Ausrichtung bereit für den Beginn der Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament, die zu einer Einigung über den endgültigen Text führen sollen.
Unsere Wald- und Landflächen haben ein großes Potenzial für die Minderung der Auswirkungen des Klimawandels. Wir sollten sie intelligent und klimafreundlich einsetzen. Die Verordnung wird es ermöglichen, unsere Wälder besser zu schützen und die Bewirtschaftung unserer grünen Ressourcen zu verbessern. Dies ist für unseren Planeten unerlässlich und wird uns unseren Klimazusagen von Paris näher bringen. Wir sind bereit, die Gespräche mit dem Parlament aufzunehmen.
Siim Kiisler, Umweltminister der Republik Estland
Mit dem Standpunkt des Rates werden die beiden Hauptaspekte des Kommissionsvorschlag gestützt: die aktualisierten Anrechnungsvorschriften, mit denen dafür gesorgt werden soll, dass alle Emissionen und Absorbierungen in diesem Zeitraum angerechnet werden, und die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, dass die Emissionen den Abbau nicht übersteigen ("No-Debit"-Regel).
Ebenso wie die Kommission hält der Rat es für wichtig, dafür zu sorgen, dass jedes einzelne Land der EU ein Gleichgewicht zwischen seinen Gesamtemissionen aus diesem Sektor und der Höhe der CO₂-Absorbierungen wahrt, beispielsweise durch Neupflanzungen oder durch eine verbesserte Überwachung der Waldflächen, der Ackerflächen und des Grünlands. Der Rat hat in seine allgemeine Ausrichtung auch die vorgeschlagenen Flexibilitäten aufgenommen, die den Mitgliedstaaten dabei helfen sollen, diese Vorschriften einzuhalten.
Er möchte jedoch, dass die nationalen Referenzwerte für Wälder auf der Grundlage des historischen Bezugszeitraums von 2000 bis 2009 festgelegt werden, und nicht anhand des Zeitraums von 1990 bis 2009, wie ursprünglich von der Kommission vorgeschlagen.
Darüber hinaus ist der Rat übereingekommen, eine neue Flexibilitätsregelung für bewirtschaftete Waldflächen in Form eines Ausgleichsmechanismus von bis zu 360 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent für einen Zeitraum von 10 Jahren einzuführen, was der durchschnittlichen jährlichen Senke im Zeitraum von 2000 bis 2009 entspricht. Damit soll vor allem denjenigen Mitgliedstaaten geholfen werden, für die die Einhaltung der "No-Debit"-Regel voraussichtlich schwierig wird, obwohl sie frühzeitig Anstrengungen unternehmen, um die Senke ihrer Waldflächen zu wahren oder zu verbessern.
Alle Mitgliedstaaten können im Zeitraum von 2021 bis 2030 von diesem Mechanismus profitieren. Es gelten jedoch einige feste Bedingungen. Beispielsweise muss die "No-Debit"-Regel für die EU als Ganzes erfüllt werden, bevor der Mechanismus in Anspruch genommen werden kann. Dadurch werden die Ziele der EU-Klimaschutzpolitik in vollem Umfang gewahrt.
Die Länder der EU können Ausgleich erhalten, wenn ihre Wälder noch eine Senke generieren, und zwar bis zu einer vordefinierten Höhe, die für jeden Mitgliedstaat auf der Grundlage seiner durchschnittlichen Senke im Zeitraum von 2000 bis 2009 berechnet wird. Mit dieser Bedingung wird die Umweltintegrität des Mechanismus sichergestellt.
Der Rat befasste sich mit den besonderen Gegebenheiten in Finnland und gewährte dem Land einen zusätzlichen Ausgleich von 10 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalent für den Zeitraum 2021-2030.
Zeitplan und nächste Schritte
Der Europäische Rat hat sich in seinen Schlussfolgerungen vom Oktober 2014 auf den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 verständigt, mit dem klare Vorgaben für die Senkung der Emissionen in der EU festgelegt werden. Die Europäische Kommission hat auf dieser Grundlage Vorschläge für zwei Verordnungen über Sektoren vorgelegt, die nicht vom EHS erfasst sind: LULUCF und Lastenteilung.
Die Beratungen über die nicht vom EHS erfassten Sektoren sind im Rat parallel geführt worden, da es zahlreiche Bezüge zwischen den beiden Vorschlägen gibt. Der Rat "Umwelt" hat am 17. Oktober 2016 eine Orientierungsaussprache geführt, und die EU-Umweltminister sind am 19. Dezember 2016 über den Sachstand unterrichtet worden. Im Juni 2017 hat der Rat "Umwelt" die bislang bei den Dossiers erzielten Fortschritte erörtert.
Das Europäische Parlament hat seinen Standpunkt in Bezug auf LULUCF in der Plenartagung am 13. September 2017 angenommen.
Nach der heutigen Festlegung dieser allgemeinen Ausrichtung können die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament beginnen.
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