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Rat „Auswärtige Angelegenheiten“, 22. Juli 2024

Wichtigste Ergebnisse

Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine

Der Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ erörterte die Aggression Russlands gegen die Ukraine, nachdem der ukrainische Außenminister Dmytro Kuleba seine EU-Amtskolleginnen und ‑kollegen per Videoübertragung über die jüngsten Entwicklungen vor Ort und über den dringendsten Bedarf der Ukraine, insbesondere in Bezug auf Luftabwehrsysteme und Energieinfrastruktur, unterrichtet hatte.

Im Zuge der Aussprache verurteilten zahlreiche Ministerinnen und Minister die Raketenangriffe Russlands gegen Zivilpersonen sowie den jüngsten Angriff auf das Kinderkrankenhaus in Kyjiw.

Der Rat befasste sich anschließend mit der militärischen Unterstützung der EU für die Ukraine; dabei ging es um die Notwendigkeit, EU-Unterstützung im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität freizugeben. Bezüglich der Verwendung der Zufallsgewinne aus immobilisierten russischen Vermögenswerten unterrichtete der Hohe Vertreter die Ministerinnen und Minister über die Fortschritte im Hinblick auf die erste Überweisung von 1,4 Milliarden €, die für Anfang August erwartet wird. Diese Summe soll für den Kauf von vorrangig benötigter militärischer Ausrüstung (Luftabwehr, Artilleriesysteme und Munition) sowie für Beschaffungen von der ukrainischen Verteidigungsindustrie verwendet werden.

Danach erörterte der Rat das weitere Vorgehen im Anschluss an den jüngsten Friedensgipfel in der Schweiz. In diesem Zusammenhang betonte der Hohe Vertreter, dass die EU mehr tun muss, um globale Partner in der ganzen Welt einzubinden, und dass die Friedensformel von Präsident Selenskyj nach wie vor der einzige reelle Friedensplan ist, den die EU unterstützt.

<p>Josep Borrell, Hoher Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik</p>

Der einzige Befürworter des Kriegs ist Putin, der die Teilung und Aufgabe der Ukraine als Vorbedingung für Gespräche und einen Waffenstillstand fordert. Und er unterstreicht dies jeden Tag, mit Tausenden von Raketen, Drohnen, Gleitbomben und weiteren militärischen Offensiven. Wenn man also von einer Kriegspartei spricht, muss man von Putin sprechen, nicht von der Europäischen Union.

<p>Josep Borrell, Hoher Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik</p>

Josep Borrell, Hoher Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik

Schließlich gab der Hohe Vertreter bekannt, dass die für Ende August geplanten informellen Treffen der Verteidigungsminister und der Außenminister in Brüssel stattfinden werden.

Europäische Investitionsbank

Beim Mittagessen führten die EU-Außenministerinnen und ‑minister einen informellen Gedankenaustausch mit der Präsidentin der Europäischen Investitionsbank, Nadia Calviño.

Sie begrüßten die zunehmende Rolle der EIB im Bereich der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie und bekundeten ihr Interesse daran, dabei noch weiter zu gehen; außerdem forderten sie die Bereitstellung von kurzfristiger Unterstützung für die Ukraine. Sie begrüßten ferner die verstärkte Unterstützung der EIB-Gruppe für das ukrainische Energiesystem und die ukrainische Wirtschaft.

Die Präsidentin der EIB bestätigte außerdem, dass die EIB, einen Beitrag zur Finanzstabilität im Westjordanland leisten und die Reformagenda der Palästinensischen Behörde unterstützen will, im Einklang mit der Unterstützung der Kommission.

Lage im Nahen Osten

Der Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ erörterte die Entwicklungen im Nahen Osten; dabei ging es vor allem um die Lage vor Ort, einschließlich der humanitären Lage im Gazastreifen und der Situation der Geiseln.

Der Rat wurde von den EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte, Olof Skoog, und für den Nahost-Friedensprozess, Sven Koopmans, über die jüngsten Entwicklungen unterrichtet.

Seit fast zehn Monaten – 290 Tagen – wütet der Krieg im Gazastreifen, und wir erleben erneut die Zwangsevakuierung völlig entkräfteter Zivilisten. Es gibt mehr als 17 000 Waisen im Gazastreifen; und die humanitäre Hilfe, die seit jeher schwierig war, ist mittlerweile völlig zum Erliegen gekommen.

So gut wie jeder im Gazastreifen ist auf Hilfe angewiesen, um zu überleben. 96 % der Bevölkerung im Gazastreifen sind von akuter Ernährungsunsicherheit betroffen. Man kann sagen, was man will, aber es ist das reine Grauen, unerträglich, und wir müssen alles in unserer Macht Stehende tun, um dies zu beenden. Um unserer eigenen Menschlichkeit willen.

Josep Borrell, Hoher Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik

Der Hohe Vertreter stellte fest, dass bei den Verhandlungen über eine Waffenruhe und die Freilassung der Geiseln leider keine positive Entwicklung in Sicht ist.

Im Zuge der Aussprache erörterten die Ministerinnen und Minister die Gefahr einer regionalen Eskalation sowie die jüngste Stellungnahme des Internationalen Gerichtshofs. Ferner berieten sie über den Aufbau der Zusammenarbeit mit den arabischen und anderen Partnern für einen sinnvollen Prozess hin zu einer Zweistaatenlösung.

Der Rat führte außerdem einen Gedankenaustausch darüber, wie die Unterstützung der EU für die Palästinensische Behörde am besten aufgestockt werden kann, damit ihr Zusammenbruch verhindert wird, und zwar im Interesse sowohl der Palästinenser als auch der Israelis. In diesem Zusammenhang unterrichtete die Kommission die Ministerinnen und Minister über die politische und finanzielle Hilfe der EU für die Palästinensische Behörde in Form eines umfangreichen mehrjährigen Unterstützungspakets zugunsten der Reformagenda der Palästinensischen Behörde.

Schließlich zog der Rat eine Bilanz der laufenden Vorbereitungen für die Tagung des Assoziationsrates EU-Israel.

Laufende Angelegenheiten

Der Rat führte einen Gedankenaustausch über die digitale Diplomatie auf der Grundlage eines kürzlich vorgelegten Fortschrittsberichts des EAD und der Kommission.

Schlussfolgerungen und sonstige Beschlüsse des Rates

Der Rat billigte Schlussfolgerungen zur Aufnahme eines Dialogs über die Visaliberalisierung mit Armenien.

Der Rat nahm ferner Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Streitkräfte Armeniens und der Islamischen Republik Mauretanien an.

Schließlich verlängerte der Rat die restriktiven Maßnahmen der EU angesichts der anhaltenden Handlungen der Russischen Föderation, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, bis zum 31. Januar 2025 und nahm vier Personen und zwei Organisationen wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen, einschließlich Folter und systematischer und weiträumiger sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt, in die Sanktionsliste auf.

Ferner nahm der Rat ohne Aussprache sämtliche Punkte der Liste der die Gesetzgebung betreffenden A-Punkte bzw. der Liste der nicht die Gesetzgebung betreffenden A‑Punkte an.

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