Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013
Warum eine Reform der GAP?
Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU entwickelt sich stetig weiter; sie ist durch mehrere Reformen immer wieder an die neuen Herausforderungen für die europäische Landwirtschaft angepasst worden. Zu diesen Herausforderungen gehören die nachhaltigere Nutzung natürlicher Ressourcen, der Klimawandel, der zunehmende Wettbewerb auf den Weltmärkten und die Erhaltung prosperierender ländlicher Räume in der EU.
Die GAP muss auch künftig eine rentable Nahrungsmittelerzeugung und eine stabile Nahrungsmittelversorgung gewährleisten, wobei die Sicherheit der Nahrungsmittel, die ländliche Wirtschaft, der Tierschutz sowie soziale und ökologische Belange zu berücksichtigen sind.
Die GAP-Reform
Die neue GAP gilt für die Jahre 2014 bis 2020. Diese Reform der GAP erfolgte erstmals nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren, d.h. der Rat und das Europäische Parlament waren gemeinsam als Gesetzgeber tätig. Die Rechtstexte sind am 16. Dezember 2013 vom Rat endgültig verabschiedet worden.
Die Reform ist im Januar 2014 in Kraft getreten. Viele der neuen Vorschriften gelten erst ab 2015; so hatten die Mitgliedstaaten Zeit, die neue Politik umzusetzen und ihre Landwirte zu informieren und vorzubereiten.
Die Reform steht voll und ganz im Einklang mit den grundlegenden Prinzipien der Gemeinsamen Agrarpolitik. Somit wird die GAP auch künftig darauf ausgerichtet sein, die Verbraucher innerhalb und außerhalb der Union ausreichend mit hochwertigen und sicheren Nahrungsmitteln zu erschwinglichen Preisen zu versorgen. Gleichzeitig gewährleistet die Reform, dass die Tier- und Umweltschutzvorschriften der EU in vollem Umfang beachtet werden und ein angemessener Lebensstandard für die europäischen Landwirte gesichert wird.
Die GAP-Reform bewirkt insbesondere Folgendes:
- die ökologische Ausrichtung der Betriebsprämien, indem umweltschonende landwirtschaftliche Methoden zur Auflage gemacht werden, wie etwa Anbaudiversifizierung und die Erhaltung artenreicher Landschaftselemente und einer Mindestfläche an Dauergrünland
- eine gleichmäßigere Verteilung der Beihilfen, um die größten Unterschiede bei den Zahlungen, die die Landwirte zur Stützung ihrer Einkommen erhalten, in der EU zu beseitigen, und eine Kürzung der Zahlungen für die größten Betriebe ab einem bestimmten Betrag
- eine gezieltere Stützung der Einkommen der bedürftigsten Landwirte, vor allem der Junglandwirte, der Landwirte in wenig rentablen Sektoren und der Landwirte in Gebieten mit naturbedingten Benachteiligungen
An der Einteilung der GAP in zwei Säulen wurde festgehalten. Die erste Säule umfasst Einkommensbeihilfen und Marktsteuerungsmaßnahmen, die zweite Säule die Entwicklung des ländlichen Raums.
Neuer GAP-Haushalt
Auf den GAP-Haushalt für die Jahre 2014 bis 2020 entfallen rund 38 % des gesamten EU-Haushalts. Die Ausgaben für die GAP werden in diesen sieben Jahren insgesamt 408,31 Mrd. € betragen.
Die jährliche Mittelausstattung soll im Zeitraum 2014 bis 2020 allmählich sinken. Der GAP-Haushalt – ausgedrückt in Mitteln für Verpflichtungen – soll bis 2020 um rund 15 % gegenüber 2013 schrumpfen.
Diesbezügliche Dokumente und Veröffentlichungen
- Verordnung über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe
- Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation
- Verordnung über die Förderung der ländlichen Entwicklung
- Verordnung über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der GAP
- Verordnung mit Übergangsvorschriften für 2014
- Verordnung zur Festsetzung bestimmter Beihilfen und Erstattungen