Zeitleiste – Besserer Zugang zu elektronischen Beweismitteln für die Bekämpfung der Kriminalität
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2023
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14. Februar Rat ermächtigt Mitgliedstaaten zur Ratifizierung eines Protokolls zum Budapester Übereinkommen
Der Rat nimmt einen Beschluss an, mit dem die Mitgliedstaaten ermächtigt werden, im Interesse der EU das Zweite Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Computerkriminalität (Budapester Übereinkommen) zu ratifizieren.
Durch das Protokoll wird der grenzüberschreitende Zugang zu elektronischen Beweismitteln für die Verwendung in Strafverfahren verbessert. Es wird zur Bekämpfung der Computerkriminalität und anderer Formen der Kriminalität auf globaler Ebene beitragen, indem es die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und Drittländern vereinfacht und gleichzeitig ein hohes Schutzniveau für natürliche Personen und die Einhaltung der EU-Datenschutzstandards gewährleistet.
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25. Januar Rat bestätigt Einigung über neue Vorschriften zur Verbesserung des grenzüberschreitenden Zugangs zu elektronischen Beweismitteln
Die Botschafterinnen und Botschafter der EU-Mitgliedstaaten bestätigen die Einigung, die der Vorsitz des Rates und das Europäische Parlament über den Entwurf einer Verordnung und den Entwurf einer Richtlinie über den grenzüberschreitenden Zugang zu elektronischen Beweismitteln erzielt haben.
Durch die vereinbarten Texte wird es den zuständigen Behörden ermöglicht werden, gerichtliche Anordnungen direkt an Diensteanbieter in einem anderen Mitgliedstaat zu richten.
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2022
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5. April Zugang zu elektronischen Beweismitteln: Rat ermächtigt Mitgliedstaaten, internationales Übereinkommen zu unterzeichnen
Der Rat nimmt einen Beschluss an, mit dem die Mitgliedstaaten ermächtigt werden, im Interesse der EU das Zweite Zusatzprotokoll zum Übereinkommen des Europarates über Computerkriminalität (Budapester Konvention) zu unterzeichnen.
Dieses Protokoll wird den grenzüberschreitenden Zugang zu elektronischen Beweismitteln für die Verwendung in Strafverfahren verbessern. Es wird zur Bekämpfung der Computerkriminalität und anderer Formen der Kriminalität auf globaler Ebene beitragen, indem es die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und Drittländern vereinfacht und gleichzeitig ein hohes Schutzniveau für natürliche Personen und die Einhaltung der EU-Datenschutzstandards gewährleistet.
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2019
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6.-14. Juni Rat beauftragt Kommission mit der Aushandlung internationaler Übereinkünfte über elektronische Beweismittel
Der Rat hat zwei Mandate angenommen, mit denen die Kommission ermächtigt wird,
- im Namen der EU ein Abkommen mit den Vereinigten Staaten über einen leichteren Zugang zu elektronischen Beweismitteln für die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen auszuhandeln,
- an den Verhandlungen über ein Zweites Zusatzprotokoll zum Übereinkommen des Europarats über Computerkriminalität teilzunehmen.
Beide Übereinkünfte würden sicherstellen, dass künftig leichter auf elektronische Beweismittel, etwa auf in einer Cloud gespeicherte E-Mails oder Dokumente, zugegriffen werden kann, um sie in Strafverfahren zu verwenden. Sie werden, sofern es zu einem Abschluss kommt, den EU-Rahmen für den Zugang zu elektronischen Beweismitteln, über den die EU-Organe derzeit beraten und zu dem der Rat im Dezember 2018 und im März 2019 seinen Standpunkt festgelegt hat, ergänzen.
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8. März Rat legt seinen Standpunkt zu Regeln für die Bestellung von Vertretern für Beweiserhebung fest
Der Rat hat seinen Standpunkt zur Richtlinie über die Bestellung von Vertretern für die Beweiserhebung in Strafverfahren festgelegt. Diese Richtlinie wird ein wesentliches Instrument zur Anwendung der künftigen Verordnung über Europäische Herausgabeanordnungen und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen, zu der der Rat seinen Standpunkt im vergangenen Dezember festgelegt hat. Sie enthält Regeln für die Bestellung der Rechtsvertreter der Diensteanbieter, deren Aufgabe es ist, solche Anordnungen entgegenzunehmen und darauf zu reagieren.
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2018
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7. Dezember Verordnung für den grenzüberschreitenden Zugang zu elektronischen Beweismitteln: Rat legt seinen Standpunkt fest
Der Rat hat seinen Standpunkt zur Verordnung über Europäische Herausgabeanordnungen und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen festgelegt. Somit kann er nun Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament mit dem Ziel aufnehmen, noch vor Ende der Legislaturperiode eine Einigung zu erzielen.
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11. Oktober Justizminister/innen beraten über die Verordnung über Europäische Sicherungs- und Herausgabeanordnungen
Die Justizministerinnen und -minister beraten über die Verordnung über Europäische Sicherungs- und Herausgabeanordnungen. Viele Mitgliedstaaten sind bereit, einen Kompromiss zu finden und die Aufnahme einer Art von Mitteilungsverfahren zu erörtern. Die Arbeit wird auf Ebene der Experten weitergeführt, um mögliche wichtige Merkmale wie "Mitteilung" besser zu definieren.
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4. Juni US CLOUD Act: Minister/innen fordern Verhandlungen mit den US-Behörden
Die Ministerinnen und Minister für Justiz und Inneres erörtern das Paket zu den elektronischen Beweismitteln. Der Rat unterstützt eine gemeinsame Ausrichtung auf EU-Ebene in Bezug auf die Annahme des US CLOUD Act. Er bestärkt die Kommission, ihre Kontakte zu den US-Behörden aufrechtzuerhalten und dringend ein Verhandlungsmandat vorzulegen.
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17. April Kommission legt Gesetzgebungsvorschläge zu elektronischen Beweismitteln vor
Die Europäische Kommission legt ein Paket mit Gesetzgebungsvorschlägen zu elektronischen Beweismitteln vor:
- eine Verordnung über Europäische Herausgabe- und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen
- eine Richtlinie zur Festlegung einheitlicher Regeln für die Bestellung von Vertretern zu Zwecken der Beweiserhebung in Strafverfahren.
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2017
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20. November Schlussfolgerungen des Rates: Rat ruft zu einem neuen Gesetzgebungsvorschlag auf
Der Rat nimmt Schlussfolgerungen zur Mitteilung der Kommission über die wirksame Erhöhung der Cybersicherheit in der EU an. In seinen Schlussfolgerungen ruft der Rat die Kommission auf, Anfang 2018 einen Gesetzgebungsvorschlag für einen verbesserten grenzüberschreitenden Zugang zu elektronischen Beweismitteln vorzulegen. Darüber hinaus ersucht er die Kommission, bis Dezember 2017 einen Fortschrittsbericht über die Umsetzung der praktischen Maßnahmen für einen verbesserten grenzüberschreitenden Zugang zu elektronischen Beweismitteln vorzulegen.
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23. Juni EU-Führungsspitzen: Zugang zu elektronischen Beweismitteln ist Schlüssel im Kampf gegen Terrorismus
In seinen Schlussfolgerungen vom Juni 2017 hat der Europäische Rat die Auffassung geäußert, dass ein effektiver Zugang zu elektronischen Beweismitteln für die Bekämpfung von schwerer Kriminalität und Terrorismus unabdingbar ist.
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2016
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9. Juni Rat verabschiedet Schlussfolgerungen zur Verbesserung der Strafjustiz im Cyberspace
Der Rat nimmt Schlussfolgerungen zur Verbesserung der Strafjustiz im Cyberspace an. In seinen Schlussfolgerungen betont der Rat die zunehmende Bedeutung von elektronischen Beweismitteln in Strafverfahren bei allen Arten von Kriminalität und insbesondere bei Terrorismus. Die Schlussfolgerungen enthalten konkrete Maßnahmen für das künftige Vorgehen und Tätigwerden.
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24. März Justiz- und Innenminister/innen fordern nach den Anschlägen in Brüssel einen besseren Zugang zu elektronischen Beweismitteln
Die Ministerinnen und Minister für Justiz und Inneres betonen in ihrer Gemeinsamen Erklärung zwei Tage nach den Terroranschlägen in Brüssel die Notwendigkeit, Wege zu finden, um elektronische Beweismittel schneller und wirksamer zu erlangen.
Letzte Überprüfung: 5. Februar 2025