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Verbriefung: Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzierung der EU-Wirtschaft

Einer der wesentlichen Bausteine der Kapitalmarktunion ist die Bestrebung, den EU-Verbriefungsmarkt zu beleben, um die Finanzierung der EU-Wirtschaft zu verbessern. Zu diesem Zweck sollen mit zwei Gesetzgebungsvorschlägen neue Vorschriften über die Verbriefung eingeführt werden:

  • einer Verordnung für eine einfache, transparente und standardisierte Verbriefung
  • einer Verordnung zur Änderung der Eigenmittelverordnung

Am 30. Mai 2017 haben der Rat und das Europäische Parlament eine politische Einigung über die beiden Vorschläge erzielt. Die endgültige Fassung der Verordnungen wird angenommen, sobald die Texte auf technischer Ebene überarbeitet worden sind.

Mit den beiden Verordnungen werden gemeinsame Vorschriften für alle Verbriefungen festgelegt; sie bilden den Rahmen für sichere, einfache, transparente, standardisierte und angemessen beaufsichtigte Verbriefungsprodukte und erleichtern deren Unterscheidung von komplexeren und riskanteren Finanzinstrumenten.

Die neuen Vorschriften werden Investoren helfen, die mit der Verbriefung verbundenen Risiken einzuschätzen, sowohl in Bezug auf einzelne Produkte als auch im Vergleich zwischen ihnen.

Dies wiederum sollte dazu beitragen, neue Investitionsmöglichkeiten in der gesamten EU zu schaffen und der Wirtschaft, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen und Start-ups, eine zusätzliche Finanzierungsquelle zu bieten.

Die Verordnungen werden nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren, d.h. vom Rat und vom Europäischen Parlament gemeinsam erlassen.

Warum muss die Verbriefung reguliert werden?

Die Verbriefung ist ein Vorgang, bei dem ein Kreditgeber, etwa eine Bank, die Darlehen in seinem Besitz (z.B. Hypotheken) in Wertpapiere umwandelt, die an Investoren verkauft werden können. Die Investoren erhalten dann Renditen, die aus den zugrunde liegenden Darlehen erwirtschaftet werden.

Diversifizierung der Finanzierungsquellen, besseres Risikomanagement

Die Verbriefung ermöglicht einer Bank, einen Teil ihres Kapitals freizusetzen (das sie sonst zur Deckung der Risiken der von ihr gewährten Darlehen zurücklegen müsste), und damit weitere Darlehen an die Wirtschaft zu vergeben.

Darüber hinaus trägt die Verbriefung zu einer breiteren Risikostreuung im Finanzsektor bei, da die Banken einen Teil ihrer Risiken auf andere Banken oder institutionelle Anleger (etwa Versicherungsunternehmen) übertragen.

Die Verfügbarkeit von Finanzierungsquellen mit einer größeren Diversifizierung und einer geringeren Abhängigkeit vom Bankensektor trägt insgesamt zur Stabilität und Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems bei. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Auswirkungen, die mögliche Probleme im Bankensektor auf den Zugang zur Finanzierung haben könnten, weniger akut werden.

Zusätzliche Finanzierungsquellen für KMU

Laut Europäischer Kommission ist das Emissionsvolumen von Verbriefungen in der EU im Jahr 2014 im Vergleich zum Durchschnitt in den Jahren vor der Krise (2001-2008) um 42 % gesunken.

Die Verbriefung von Darlehen ist eine wichtige Finanzierungsquelle für kleine und mittlere Unternehmen.

Die Kommission hat festgestellt, dass der Gesamtwert der Verbriefungen von KMU-Darlehen von 77 Mrd. € im Jahr 2007 auf 36 Mrd. € im Jahr 2014 zurückgegangen ist. 2013 haben 35 % der KMU nur einen Teil der bei ihren Banken beantragten Finanzierung erhalten.

Nach Schätzungen würde ein Wiederanstieg der Verbriefungen in der EU auf das Durchschnittsvolumen vor der Krise zusätzliche Finanzmittel in Höhe von 100 bis 150 Mrd. € generieren.

Eine solide strukturierte Verbriefung kann deshalb

  • die Effizienz und Stabilität der Finanzmärkte verbessern
  • Investitionsmöglichkeiten schaffen
  • Unternehmen wie Bürgern durch günstigere und leichter zugängliche Darlehen Vorteile verschaffen

Im Rat

30. Mai 2017: Der Rat und das Europäische Parlament haben eine politische Einigung über die beiden Vorschläge über die Verbriefung erzielt.

8. Dezember 2015: Der Rat nahm seine Verhandlungsposition zu den Verbriefungsvorschlägen an. Somit kann der Ratsvorsitz Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über die endgültige Fassung der Vorschläge aufnehmen.

2. Dezember 2015: Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (AStV) hat im Namen des Rates ein Mandat für Verhandlungen des Ratsvorsitzes über das Verbriefungspaket gebilligt.

30. September 2015: Der Rat erhielt die Vorschläge für die beiden Verordnungen. Die Ratsgruppe "Finanzdienstleistungen" analysierte die Vorschläge im Hinblick darauf, den jeweiligen Standpunkt des Rates festzulegen.

Verordnungen über die Verbriefung: die wichtigsten Punkte

Mit der Verordnung für eine einfache, transparente und standardisierte Verbriefung ("STS-Verbriefung"; STS steht für "simple, transparent and standardised") werden Kriterien für die Definition einer "einfachen, transparenten und standardisierten" Verbriefung festgelegt. Beispielsweise gilt eine Verbriefung als "einfach", wenn sie aus Darlehen gleicher Art erstellt wird, das Paket also z.B. nur Hypotheken enthält, und keine andere Verbriefung erlaubt ist. Zu den Kriterien für eine "transparente" und "standardisierte" Verbriefung gehört, dass die Emittenten die Struktur des Instruments und die Abfolge der Zahlungen klar dokumentieren und erläutern müssen.

Die Verordnung umfasst ferner Bestimmungen zur Sorgfaltsprüfung (due diligence), zum Risikoselbstbehalt und zur Transparenz, die für alle Verbriefungen gelten.

Der Rat hat sich mit dem Europäischen Parlament darauf verständigt, den Risikoselbstbehalt im Einklang mit den internationalen Anforderungen bei 5 % zu belassen. Der Risikoselbstbehalt betrifft den Anteil an der Verbriefung, den Originatoren, Sponsoren oder ursprüngliche Kreditgeber von Verbriefungen selbst behalten müssen. Diese Anforderung stellt sicher, dass verbriefte Produkte nicht ausschließlich zum Zweck des Vertriebs an Anleger geschaffen werden.

Ferner hat sich der Rat mit dem Europäischen Parlament auf die Schaffung eines Datenregistersystems für Verbriefungsgeschäfte geeinigt.

Darüber hinaus haben sich der Rat und das Parlament auf Vorschriften über die Vermeidung von Interessenkonflikten verständigt: Auch wenn ein Dritter an der STS-Zertifizierung beteiligt ist, liegt die Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften nach wie vor bei den Originatoren, Sponsoren, ursprünglichen Kreditgebern und Verbriefungszweckgesellschaften.

Der vereinbarte Text stellt ferner sicher, dass für forderungsgedeckte Geldmarktpapier-Programme (häufig als "kurzfristige Verbriefungen" bezeichnet) spezifische Regelungen gelten. Oftmals enthalten diese Verbriefungen Darlehen für Kfz-Käufe, Kfz-Leasinggeschäfte und Transaktionen betreffend das Leasing von Ausrüstungsgegenständen.

Mit der geänderten Eigenmittelverordnung werden die Eigenmittelanforderungen für Verbriefungen für Banken und Wertpapierfirmen risikogerechter und so gestaltet, dass sie den besonderen Merkmalen von STS-Verbriefungen Rechnung tragen.

Weiteres Vorgehen

Am 30. Mai 2017 hat sich der Rat mit dem Europäischen Parlament auf die Entwürfe beider Rechtsakte geeinigt.

Der Rat und das Europäische Parlament werden die Verordnungen nach der technischen Überarbeitung der Texte in erster Lesung förmlich annehmen.