Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Kleine und mittlere Unternehmen sind das Rückgrat von Europas Industrie und Wirtschaft. Die EU ergreift politische Maßnahmen zur Unterstützung von KMU, da diese eine wesentliche Rolle beim Übergang zu einer nachhaltigen und digitalen Wirtschaft spielen.
KMU in Europa
Die 32 Millionen KMU in Europa stellen 99 % aller Unternehmen in der EU dar.
KMU spielen in Europas wirtschaftlichem und sozialem Gefüge eine zentrale Rolle, sie bringen Europas grünen und digitalen Wandel voran und sichern langfristigen Wohlstand.
Für die Einstufung als KMU müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden:
| Unternehmenskategorie | Mitarbeiterzahl | Umsatz | oder | Bilanzsumme |
| Mittleres Unternehmen | < 250 | ≤ 50 Mio. € |
≤ 43 Mio. € |
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| Kleines Unternehmen | < 50 | ≤ 10 Mio. € |
≤ 10 Mio. € |
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| Kleinstunternehmen | < 10 | ≤ 2 Mio. € |
≤ 2 Mio. € |
Die Strategie der EU zur Unterstützung von KMU
Die EU will KMU aller Größen und aller Sektoren unterstützen und stärken. Für eine klimaneutrale, ressourceneffiziente und agile digitale Wirtschaft müssen die KMU vollständig mobilisiert werden.
Besondere Aufmerksamkeit sollte den speziellen Bedürfnissen von KMU zukommen, da viele durch die Auswirkungen des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie durch die hohe Inflation und die hohen Energiepreise stark in Mitleidenschaft gezogen wurden.
Im September 2023 schlug die Kommission eine Reihe von Maßnahmen vor, mit denen die wichtigsten operativen Herausforderungen für KMU angegangen werden sollen:
- Verwaltungsaufwand und regulatorische Hemmnisse
- verspätete Zahlungen
- Probleme beim Zugang zu Finanzmitteln
- Fachkräftemangel und Mangel an erfahrenen Führungskräften
Mit diesen Maßnahmen sollen die KMU kurzfristig entlastet, und ihre langfristige Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz gestärkt werden.
Verringerung des Verwaltungsaufwands
Steuervereinfachung
Gemäß dem Vorschlag für eine Richtlinie zur Steuervereinfachung soll ein hauptsitzbasiertes Steuersystem für KMU eingeführt werden.
Dieses System würde es grenzüberschreitend tätigen KMU ermöglichen, mit nur einer Steuerbehörde zu interagieren, anstatt die Anforderungen unterschiedlicher Steuersysteme erfüllen zu müssen.
Dieses System würde
- die Steuersicherheit und -gerechtigkeit erhöhen,
- Befolgungskosten und Marktverzerrungen verringern,
- die Risiken der Doppel- und Überbesteuerung sowie Steuerstreitigkeiten minimieren und
- grenzüberschreitende Expansionsmöglichkeiten fördern.
Dieser Vorschlag wird derzeit im Rat geprüft. Nach Konsultation des Parlaments muss er einstimmig von allen Mitgliedstaaten angenommen werden.
Zudem können seit 1. Januar 2025 im Rahmen der neuen MwSt-Vorschriften nicht nur Güter und Dienstleistungen anspruchsberechtigter Kleinunternehmen, die aus dem Mitgliedstaat ihrer Niederlassung stammen, von der MwSt befreit werden, sondern auch jene, die aus anderen Mitgliedstaaten stammen.
Förderung des digitalen Wandels
Die EU arbeitet aktiv an der Förderung der Digitalisierung von KMU. Digitalisierung macht Verwaltungsverfahren für KMU billiger, schneller und weniger aufwendig.
Im Dezember 2024 nahm die EU neue Vorschriften zur Ausweitung und Optimierung des Einsatzes digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht an. Damit unterstützen sie KMU, Geschäfte in der EU zu tätigen.
Dank digitaler Lösungen können KMU in Zukunft Verwaltungsverfahren im gesamten Binnenmarkt abwickeln, ohne die Unterlagen ein zweites Mal vorlegen zu müssen. Dadurch wird zum Bürokratieabbau beigetragen.
Mit den neuen Vorschriften
- wird die Anwendung des Grundsatzes der einmaligen Erfassung (der Teil des „einheitlichen digitalen Zugangstors“ ist) bei der Errichtung von Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen in einem anderen Mitgliedstaat gefördert,
- wird eine mehrsprachige EU-Gesellschaftsbescheinigung eingeführt,
- werden Formalitäten wie die Notwendigkeit einer Apostille zu Gesellschaftsdokumenten abgeschafft und durch eine digitale EU-Vollmacht für grenzüberschreitende Verfahren ersetzt.
Sie werden daher das Leben von Unternehmern erleichtern, den Verwaltungsaufwand verringern und grenzüberschreitende Geschäfte schneller, einfacher und transparenter machen.
Straffung der Berichtspflichten
Für eine wirksame Überwachung und Durchsetzung ist es unabdingbar, dass die Einhaltung der Rechtsvorschriften gewährleistet ist. Die damit verbundenen Berichtspflichten können allerdings aufwendig sein, Kosten verursachen und das Unternehmenswachstum, insbesondere bei KMU, behindern.
Die Vereinfachung der Berichtspflichten kann eine Chance zur Entlastung von KMU sein.
Seit Februar 2025 hat die Kommission dem Rat und dem Parlament mehrere Omnibus-Pakete zur Annahme vorgelegt, um die Verwaltungskosten und die Berichtspflichten für Unternehmen in der EU zu verringern.
Zu den konkreten Zielen gehören die Verringerung sowohl der Kosten als auch der Berichtspflichten um mindestens 35 % für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis 2030.
Zugang zu Finanzierung
Das KMU-Entlastungspaket beinhaltet einen Vorschlag für eine Verordnung über den Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr sowie nichtlegislative Maßnahmen zur Ankurbelung von Investitionen – so sollen beispielsweise zusammen mit den Mitgliedstaaten auch Finanzierungsinstrumente geschaffen werden, die durch gemeinsame EU-Programme mit geteilter Mittelverwaltung kofinanziert werden.
Bekämpfung von Zahlungsverzug
Die verspätete Begleichung von Rechnungen ist besonders nachteilig für KMU, da diese auf regelmäßige und vorhersehbare Geldströme angewiesen sind und im Vergleich zu Großunternehmen einen begrenzteren Zugang zu Liquidität haben.
Zur Kompensation müssen KMU oft kurzfristige Darlehen aufnehmen, was ihre Finanzierungskosten in die Höhe treibt.
Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, zum Schutz europäischer Unternehmen, insbesondere KMU, die Zahlungsverzugsrichtlinie zu überarbeiten. Bei einer Verringerung des Zahlungsverzugs wird davon ausgegangen, dass
- KMU in Innovationen investieren können,
- Kostensenkungen an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben werden und
- die Rechtssicherheit für Unternehmen steigt.
Als gesetzgebende Organe prüfen der Rat und das Parlament derzeit den Vorschlag.
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Verbesserung des Zugangs zu Finanzierungsmöglichkeiten für KMU
Die Gesamtunterstützung für KMU durch Finanzierungsprogramme der EU dürfte sich bis 2027 auf mehr als 200 Mrd. € belaufen.
Zugang zu Finanzmitteln können KMU auch über die neu vereinbarte Plattform für strategische Technologien für Europa (STEP) erhalten. STEP wurde im Rahmen der Revision des langfristigen EU-Haushalts für die Jahre 2021-2027 geschaffen und soll die Unterstützung und die Investitionschancen für kritische Technologien, die für den grünen und den digitalen Wandel relevant sind, steigern.
Außerdem sind in diesem Zusammenhang die EU-Länder aufgefordert, im Rahmen spezifischer Instrumente zusätzliche Ressourcen an InvestEU zuzuweisen, um Finanzmittel hin zu den KMU in deren jeweiligen Ländern zu lenken.
Börsennotierungen in Europa
Die EU möchte ferner den Börsengang für Unternehmen jeder Größe – auch für KMU – erleichtern.
Durch die Schaffung von „KMU-Wachstumsmärkten“, also speziellen Handelsplätzen für Kleinemittenten, als Teil der Kapitalmarktunion wurde der Zugang zu öffentlichen Märkten für KMU günstiger und einfacher gestaltet.
Um den Zugang weiter zu verbessern, hat der Rat im Oktober 2024 den Rechtsakt zur Börsennotierung angenommen, durch den
- Bürokratie und Kosten verringert werden sollen, um Unternehmen in der EU dabei zu helfen, Zugang zu mehr Finanzierungsquellen zu erhalten,
- die Eigentümer von Unternehmen dazu angeregt werden sollen, die Anteile ihres Unternehmens erstmals unter Verwendung von Strukturen mit Mehrstimmrechtsaktien zu notieren.
Was ist die Kapitalmarktunion?
Zugang zu Fachkräften
Der Fachkräftemangel bremst die Wirtschaftstätigkeit für 63 % der KMU und beeinträchtigt ihre Bemühungen um Digitalisierung (45 %) und den grünen Wandel (39 %).
Die EU unterstützt die Entwicklung und Stärkung geeigneter Kompetenzen in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und Interessenvertretern mithilfe verschiedener Programme, z. B.
- der Europäischen Kompetenzagenda,
- dem EU-Kompetenzpakt,
- den künftigen Akademien für Netto-Null-Kompetenzen.
EU-Talentpool
Um den KMU zu helfen, Fachkräfte aus dem Ausland anzuwerben, wird die EU eine Plattform für Arbeitsuchende aus Nicht-EU-Ländern einrichten: den EU-Talentpool.
Auf der Online-Plattform werden Stellenangebote von Arbeitgebern mit Sitz in der EU mit den Profilen von Arbeitsuchenden aus Nicht-EU-Ländern mit Wohnsitz außerhalb der EU abgeglichen.
Die EU verfolgt folgende Ziele:
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des EU-Arbeitsmarkts
- Behebung des Arbeitskräftemangels
Die Teilnahme der Mitgliedstaaten am EU-Talentpool wird auf freiwilliger Basis erfolgen.
Letzte Überprüfung: 30. März 2026