- Rat der Europäischen Union
- Pressemitteilung
- 11. Mai 2015 21:50
Schlussfolgerungen des Rates zur Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –
1. UNTER HINWEIS AUF die früheren Vereinfachungsinitiativen des Rates, den Beitrag des "Gesundheitschecks" der Gemeinsamen Agrarpolitik 2008 zur Vereinfachung und die Schlussfolgerungen des Rates vom 13. Oktober 2014 zur Zuverlässigkeit der Ergebnisse der von den Mitgliedstaaten durchgeführten Kontrollen der Agrarausgaben (Dok. 13616/14) sowie vom 15. Dezember 2014 zur Fehlerquote für Ausgaben im Agrarbereich (Dok. 16798/14);
2. ERFREUT DARÜBER, dass die Kommission einer gründlichen Vereinfachung Priorität einräumt und dass sie die Vereinfachung bestimmter Rechtsakte der Kommission bereits vorgeschlagen hat oder bald vorschlagen wird;
3. UNTER HINWEIS AUF die von der Kommission eingegangene Verpflichtung, die Vorschriften zur Ökologisierung nach dem ersten Jahr ihrer Umsetzung zu überprüfen, sowie AUF Nummer 67 der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Februar 2013 (Dok. EUCO 37/13);
4. UNTER HERVORHEBUNG DER TATSACHE, dass die Vereinfachung der GAP ein gemeinsames Ziel der europäischen Organe, der nationalen Verwaltungen, der beteiligten Kreise, der Landwirte und anderer Begünstigter darstellt; und IN ANBETRACHT DES UMSTANDES, dass sie alle Verantwortung für das Erreichen dieses Ziels tragen;
5. MIT DER AUFFORDERUNG, die Kommission möge die Beratungen über Entwürfe von Rechtsakten der Kommission, die die Vereinfachung betreffen, im Vorfeld ihrer Annahme fortführen und vertiefen, da zur Vermeidung von Verwaltungslasten ein ex-Ante-Ansatz am wirksamsten ist;
6. UNTER BETONUNG DES ZIELS, dass bei der Umsetzung der GAP den Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit verstärkt Rechnung getragen werden sollte und dass insbesondere darauf geachtet werden sollte,
- die Verständlichkeit der Rechtsvorschriften der EU und ihre Umsetzung vor Ort zu erleichtern und dadurch die Transparenz und die Rechtssicherheit zu erhöhen;
- besonderen nationalen und regionalen Situationen gebührend Rechnung zu tragen;
- die Verwaltungslasten und die damit verbundenen Kosten für Landwirte, andere Begünstigte, Erzeugerorganisationen und nationale Verwaltungen zu verringern;
7. BETONT, dass bei der Vereinfachung der GAP die folgenden Grundsätze beachtet werden sollten:
- Wahrung der politischen Ziele und der Hauptbestandteile der reformierten GAP sowie Gewährleistung rechtlicher Stabilität für Landwirte, so dass die Vereinfachung nicht zu einer Deregulierung oder einem eingeschränkten Zugang zur Förderung im Rahmen der GAP führen würde;
- keine Gefährdung der wirtschaftlichen Haushaltsführung in Bezug auf EU-Mittel;
- Schwerpunktsetzung auf Bereiche, die jenen, die die GAP umsetzen, sowie den Begünstigten hinsichtlich einer Verringerung der Verwaltungslasten, z.B. in Bezug auf Informations-, Kontroll- und Berichtspflichten, den größten Nutzen bringen würde;
- Verbesserung der Klarheit der Rechtsvorschriften und ihrer Kohärenz, insbesondere zwischen der ersten und der zweiten Säule, wo dies angebracht ist, sowie zwischen den Basisrechtsakten, den Rechtsakten der Kommission und den Leitlinien der Kommission;
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