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  • Rat der Europäischen Union
  • Pressemitteilung
  • 9. Dezember 2016 16:50

Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems: Rat bereit für Verhandlungen über Eurodac

Der Rat hat ein Mandat für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über die Neufassung der Eurodac-Verordnung gebilligt. Auf der Grundlage dieses Mandats wird der Vorsitz Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufnehmen, sobald dieses seinen Standpunkt festgelegt hat.

Dies ist ein wichtiger Teil der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, eine unserer obersten Prioritäten. Ich freue mich über die Fortschritte, auf denen der maltesische Vorsitz aufbauen kann.

Robert Kaliňák, slowakischer Innenminister und Präsident des Rates 

Die Minister haben den Text unter der Voraussetzung angenommen, dass die Teile, die andere Dossiers der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) betreffen, überprüft werden, sobald diesbezüglich eine Einigung erzielt worden ist. Das Mandat wird ferner unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beratungen über die Interoperabilität der Informationssysteme aktualisiert werden.

Ziel der Reform ist es, das Eurodac-System anzupassen und zu verstärken und seinen Anwendungsbereich zu erweitern, um die Rückkehr/Rückführung zu erleichtern und gegen irreguläre Migration vorzugehen.

Nach dem neuen Vorschlag in der aktuellen Fassung würde der Anwendungsbereich der Eurodac-Verordnung so ausgeweitet, dass die Mitgliedstaaten die Daten von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen, die keinen Antrag auf internationalen Schutz gestellt haben und die sich unrechtmäßig in der EU aufhalten, speichern und abfragen dürfen, um diese Personen im Hinblick auf ihre Rückführung und Rückübernahme identifizieren zu können. Durch die Ausweitung des Anwendungsbereichs und die Vereinfachung des Zugangs der Strafverfolgungsbehörden zu Eurodac sollen die Mitgliedstaaten besser in der Lage sein, die Sicherheit in der EU aufrechtzuerhalten.

Neben der Erfassung eines zusätzlichen biometrischen Merkmals – des Gesichtsbilds – werden die Mitgliedstaaten zudem mehr alphanumerische Daten zu Einzelpersonen, etwa Namen, Geburtsdaten, Staatsangehörigkeit, Angaben zur Person oder Reisedokumente, in Eurodac speichern können.

Hintergrundinformationen

Eurodac ist eine biometrische Datenbank für den Abgleich von Fingerabdrücken, mit deren Hilfe die EU‑Mitgliedstaaten und die teilnehmenden assoziierten Länder feststellen können, ob ein Asylbewerber bereits in einem anderen europäischen Staat Asyl beantragt hat oder bei der illegalen Einreise nach Europa aufgegriffen worden ist. Damit sollen die europäischen Staaten leichter feststellen können, wer für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist, was die Anwendung der Dublin-Verordnung erleichtert.

Im Anschluss an ihre Mitteilung vom 6. April 2016 über die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems hat die Kommission im Mai und im Juli sieben Vorschläge für Gesetzgebungsakte – darunter die oben genannte Eurodac-Verordnung – vorgelegt, die

  • dafür sorgen sollen, dass das GEAS besser funktioniert, indem sie der unterschiedlichen Behandlung von Asylbewerbern und den unterschiedlichen Anerkennungsquoten in den Mitgliedstaaten ein Ende setzen;
  • die Sekundärmigration eindämmen und dazu beitragen sollen, dass die Verantwortung dafür, Menschen in Not Schutz zu gewähren, gerechter auf die Mitgliedstaaten verteilt wird.

 

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Letzte Überprüfung: 13. Januar 2024