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  • Rat der Europäischen Union
  • Pressemitteilung
  • 21. März 2017 10:30

Mehr Transparenz bei internationalen Energieverträgen: größere Energieversorgungssicherheit

Der Rat hat heute einen Beschluss zur Einrichtung eines Mechanismus für den Informationsaustausch über zwischenstaatliche Abkommen und nicht verbindliche Instrumente zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern im Energiebereich ohne Aussprache angenommen.

Mit dem Beschluss sollen Mängel des bestehenden Mechanismus für den Austausch von Informationen über Energieverträge behoben werden, sodass Transparenz und Kohärenz der energiepolitischen Außenbeziehungen der EU verbessert werden und die Verhandlungsposition der EU gegenüber Drittländern gestärkt wird.

Nach drei Trilogsitzungen Ende 2016 wurde ein Kompromiss zu den folgenden zentralen Fragen erzielt:

  • Definition des Begriffs "zwischenstaatliches Abkommen": Hinzufügung von "internationale Organisationen" und "Transit";
  • Anwendungsbereich der Ex-ante-Prüfung der zwischenstaatlichen Abkommen durch die Kommission: mit einer Standardüberprüfungsklausel werden auch Erdgas und Erdöl erfasst;
  • schriftliche Darlegung der Gründe durch die Mitgliedstaaten, wenn sie von der in der Ex-ante-Prüfung enthaltenen Stellungnahme der Kommission abweichen;
  • nicht verbindliche Instrumente: sie unterliegen der nachträglichen Notifizierung.

Nach der Unterzeichnung durch den Präsidenten des Europäischen Parlaments und den Präsidenten des Rates wird der Gesetzgebungsakt im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Der Beschluss wird im Laufe des Jahres 2017 in Kraft treten und zusammen mit der Verordnung zur Gasversorgungssicherheit eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der Sicherheitsdimension der Strategie für die Energieunion spielen.

"Wir sind sehr erfreut darüber, dass während unseres Vorsitzes dieser wichtige Gesetzgebungsakt – der erste im Rahmen der Energieunion – angenommen worden ist. Wir möchten den slowakischen Kolleginnen und Kollegen für die von ihnen während des slowakischen Vorsitzes geleisteten vorbereitenden Arbeiten und die mit dem Europäischen Parlament erzielte politische Einigung danken. Dieser Beschluss wird die Transparenz bei den Verhandlungen mit Drittländern über Energieabkommen verbessern und sicherstellen, dass solche Abkommen uneingeschränkt mit dem Unionsrecht vereinbar sind und damit zur Energieversorgungssicherheit beitragen."

Konrad Mizzi, maltesischer Minister für Energie

Hintergrund

Die Kommission schlug im Rahmen ihres "Winterpakets" vom Februar 2016 vor, dass sie internationale Abkommen im Energiebereich prüft, ehe sie von den Mitgliedstaaten unterzeichnet werden. Stelle sich nämlich heraus, dass bestimmte Bestimmungen eines zwischenstaatlichen Abkommens nicht mit dem Unionsrecht (wie etwa dem dritten Energiepaket, dem Wettbewerbsrecht oder den Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge) vereinbar seien, sei es für einen Mitgliedstaat sehr schwierig oder sogar unmöglich, das zwischenstaatliche Abkommen mit einem Drittland neu auszuhandeln.

Mit dem Vorschlag wird auch den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom März 2015 entsprochen, in denen die vollständige Einhaltung des EU-Rechts bei allen Abkommen über den Gaseinkauf bei externen Lieferanten gefordert wurde.

Der Rat einigte sich im Juni 2016 auf eine allgemeine Ausrichtung und erzielte am 7. Dezember 2016 eine informelle Einigung mit dem Europäischen Parlament, die vom AStV bestätigt wurde.

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Letzte Überprüfung: 14. Januar 2024