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  • Rat (Wirtschaft und Finanzen)

Rat „Wirtschaft und Finanzen“, 17. Februar 2026

Wichtigste Ergebnisse

Spar- und Investitionsunion

<p>Makis Keravnos, Finanzminister der Republik Zypern</p>

Die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit Europas ist seit Beginn des Vorsitzes Zyperns im Rat der EU eine zentrale Säule seiner Agenda. Wie bei dem Treffen der EU-Führungsspitzen in der vergangenen Woche deutlich wurde, teilen alle Mitgliedstaaten diesen politischen Impuls. Die Spar- und Investitionsunion – zu der auch das Rentenpaket gehört, über das wir heute gesprochen haben – ist ein wichtiges Instrument, um die Kapitalströme anzukurbeln, und ein Beitrag auf dem Weg zu einem starken, innovativen und wirtschaftlich dynamischen Europa.

<p>Makis Keravnos, Finanzminister der Republik Zypern</p>

Makis Keravnos, Finanzminister der Republik Zypern

Die Ministerinnen und Minister haben einen Gedankenaustausch über das Maßnahmenpaket zu Zusatzrenten – ein Schlüsselelement der Spar- und Investitionsunion – geführt. Das Paket soll dazu beitragen, das Ruhestandseinkommen der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern, und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der EU steigern.

Konkret werden mit dem Paket die Verordnung über ein Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt (PEPP) und die Richtlinie über Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung geändert.

Die Reform soll Zusatzrenten attraktiver und besser zugänglich für die Bürgerinnen und Bürger der EU machen und gleichzeitig einen Beitrag zur Finanzierung der Wirtschaft leisten.

Bei ihren Beratungen äußerten die Ministerinnen und Minister allgemeine Unterstützung für die Vorschläge der Kommission zur Verbesserung des EU-Rahmens für Zusatzrenten. Dabei wurde insbesondere das Potenzial des Pakets hervorgehoben, eine angemessene Altersversorgung für die Bürgerinnen und Bürger der EU sicherzustellen, langfristige private Ersparnisse zu mobilisieren, die Investitionen in der EU fördern können, und die Nachhaltigkeit der Wirtschaft insgesamt zu unterstützen.

Gleichzeitig betonten die Ministerinnen und Minister, dass die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten – z. B. im Bereich des Arbeits- und Sozialrechts – berücksichtigt werden müssen. Darüber hinaus bekräftigten sie, dass für kleinere Marktteilnehmer Verhältnismäßigkeit gewährleistet werden muss. Zudem baten sie um Klarstellungen in Bezug auf die vorgeschlagene Aufnahme einer Bestimmung über die nichtdiskriminierende steuerliche Behandlung für PEPP in die nationalen Rahmen.

Die Arbeit an dem Paket wird nun sowohl auf technischer als auch auf politischer Ebene fortgesetzt. Der Vorsitz Zyperns im Rat wird sich bemühen, eine gemeinsame Grundlage zu finden und dabei den sehr unterschiedlichen nationalen Rentensystemen in den Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen.

Verteidigungsfinanzierung

Der Rat hat beschlossen, die nationale Ausweichklausel im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts für Österreich zu aktivieren. Damit soll Österreich der Übergang zu höheren Verteidigungsausgaben auf nationaler Ebene unter Wahrung der Tragfähigkeit der öffentlichen Verschuldung erleichtert werden.

Die nationale Ausweichklausel ermöglicht es einem Mitgliedstaat, als Reaktion auf außergewöhnliche Umstände, die sich seiner Kontrolle entziehen, vorübergehend von haushaltspolitischen Vorgaben abzuweichen, ohne die Tragfähigkeit der öffentlichen Verschuldung zu gefährden. Dies erlaubt den Mitgliedstaaten höhere Defizite, ohne dass dies als Verstoß gegen die Haushaltsregeln des Stabilitäts- und Wachstumspakts angesehen wird.

Die Klausel gilt für einen Zeitraum von vier Jahren und eine maximale Flexibilität von 1,5 % des BIP. Mit dem heutigen Beschluss steigt die Zahl der EU-Mitgliedstaaten, die die nationale Ausweichklausel in Anspruch genommen haben, um ihre nationalen Verteidigungsausgaben zu erhöhen, auf 17.

EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete

Als Punkt ohne Aussprache hat der Rat beschlossen, zwei Länder – die Turks- und Caicosinseln sowie Vietnam – in die EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke aufzunehmen.

Die Liste ist ein Instrument der EU, das Teil ihrer Bemühungen ist, verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich weltweit zu fördern. Auf der Liste stehen Länder und Gebiete, die den vereinbarten internationalen Steuerstandards nicht genügen oder ihren Verpflichtungen in Bezug auf verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich nicht innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens nachkommen.

Darüber hinaus hat der Rat drei Länder – Fidschi, Samoa sowie Trinidad und Tobago – von der Liste gestrichen. Diese Länder und Gebiete erfüllen nun alle Kriterien im Rahmen des Verfahrens.

Nach der heutigen Aktualisierung umfasst die Liste nun zehn Länder und Gebiete:

  • Amerikanisch-Samoa
  • Anguilla
  • Guam
  • Palau
  • Panama
  • Russland
  • Turks- und Caicosinseln
  • Amerikanische Jungferninseln
  • Vanuatu
  • Vietnam

Der Rat billigte das übliche Dokument zum Sachstand (Anhang II). Es enthält einen Überblick über die laufende Zusammenarbeit der EU mit ihren internationalen Partnern und die Zusagen dieser Länder, ihre Rechtsvorschriften zu reformieren, um die vereinbarten Standards für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich einzuhalten.

Europäisches Semester 2026

Der Rat hat die Empfehlung des Rates zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets 2026 gebilligt.

In der Empfehlung geht es um zentrale Fragen für das Funktionieren des Euro-Währungsgebiets. Ziel ist, die nationale Dimension der wirtschaftspolitischen Steuerung der EU und die entsprechende Dimension des Euro-Währungsgebiets besser zu integrieren.

Der Europäische Rat wird ersucht, die Empfehlung auf seiner Tagung im März zu billigen. Danach kann der Rat sie förmlich annehmen.

EU-Haushalt

Der Rat billigte seine Leitlinien für den Jahreshaushaltsplan 2027 der EU, die der Kommission als politische Orientierung für die Ausarbeitung des Haushaltsplanentwurfs für das kommende Jahr dienen. Es ist der letzte jährliche Haushaltszyklus im Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der EU für die Jahre 2021-2027.

In den Leitlinien des Rates wird unter anderem gefordert, dass der Haushaltsplan für 2027 realistisch sein, mit dem tatsächlichen Bedarf im Einklang stehen, eine umsichtige Haushaltsplanung gewährleisten und genügend Spielräume innerhalb der Obergrenzen des MFR lassen sollte‚ um auf unvorhergesehene Umstände reagieren und die Herausforderungen der EU bewältigen zu können.

Ferner nahm der Rat eine Empfehlung zur Entlastung der Kommission zur Ausführung des EU-Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 an, die dem Europäischen Parlament übermittelt wird.

Aufbau- und Resilienzfazilität

Der Rat hat Durchführungsbeschlüsse zur Billigung der von Litauen vorgelegten gezielten Änderungen seines Aufbau- und Resilienzplans angenommen.

Die Aufbau- und Resilienzfazilität ist das Programm der EU für umfangreiche finanzielle Unterstützung zur Bewältigung der Herausforderungen, die die COVID-19-Pandemie für die europäische Wirtschaft mit sich gebracht hat. Sie ist das Kernstück von NextGenerationEU, einem befristeten Aufbauinstrument, mit dem die Kommission Mittel beschaffen kann, um zur Behebung der unmittelbaren wirtschaftlichen und sozialen Schäden infolge der Pandemie beizutragen.

Um die Fazilität in Anspruch nehmen zu können, müssen die Mitgliedstaaten der Kommission Aufbau- und Resilienzpläne übermitteln, in denen sie darlegen, welche Reformen und Investitionen sie bis Ende August 2026 durchführen wollen.

Bislang wurden rund 394 Mrd. € aus der Aufbau- und Resilienzfazilität ausgezahlt.

EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke

EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke

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Letzte Überprüfung: 26. Februar 2026