Skip to content
  • Rat (Umwelt)

Rat „Umwelt“, 17. Dezember 2024

Wichtigste Ergebnisse

Freisetzung von Kunststoffgranulat

Die Umweltministerinnen und ‑minister der EU legten eine allgemeine Ausrichtung zu einer Verordnung über die Vermeidung der Freisetzung von Kunststoffgranulat – den für die Herstellung von Kunststoffprodukten verwendeten Industrierohstoffen – in die Umwelt fest.

Die neuen Vorschriften werden dazu beitragen, die Handhabung von Kunststoffgranulat entlang der gesamten Lieferkette sowie dessen Beförderung in der EU zu verbessern. Dadurch könnte die Freisetzung von Kunststoffgranulat in die Umwelt um bis zu 74 % verringert werden.

Freigesetztes Kunststoffgranulat ist die drittgrößte Quelle allen Mikroplastiks, das unbeabsichtigt in die Umwelt gelangt. Die neuen Vorschriften – die ersten ihrer Art in der EU – werden Unternehmen dabei helfen, die Freisetzung von Kunststoffgranulat zu minimieren, und so zur Bekämpfung der Verschmutzung durch Mikroplastik beitragen, die keine Grenzen kennt.

Anikó Raisz, ungarische Staatssekretärin für Umweltangelegenheiten und Kreislaufwirtschaft

Aufbauend auf dem Vorschlag der Kommission schafft die allgemeine Ausrichtung des Rates ein Gleichgewicht zwischen der Einführung ehrgeiziger und wirksamer Maßnahmen zur Minimierung der Freisetzung von Kunststoffgranulat und der Vermeidung unnötigen Verwaltungsaufwands. Der Text gewährleistet ferner gleiche Wettbewerbsbedingungen für EU-Frachtführer und Frachtführer aus Drittländern und führt Verpflichtungen für Seeschiffe ein, die Kunststoffgranulat befördern.

Mit der heute vereinbarten allgemeinen Ausrichtung wird die Verhandlungsposition des Rates formalisiert. Die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über die endgültige Form der Verordnung werden voraussichtlich Anfang 2025 beginnen.

Altfahrzeuge

Die Ministerinnen und Minister führten auf der Grundlage eines Vermerks des ungarischen Vorsitzes eine Orientierungsaussprache über den Vorschlag für eine Verordnung über Anforderungen an die kreislauforientierte Konstruktion von Fahrzeugen und über die Entsorgung von Altfahrzeugen. Durch die Verordnung sollen die Nachhaltigkeit und das Kreislaufprinzip in der Automobilindustrie verbessert werden, indem sichergestellt wird, dass die Konstruktion von Neufahrzeugen das Recycling und die Wiederverwendung ihrer Teile und Bauteile erleichtert.

Aus den Beratungen ging hervor, dass bedeutende Fortschritte zu mehreren Themen auf technischer Ebene erzielt worden sind, unter anderem zum Anwendungsbereich der Verordnung, den damit verbundenen Verpflichtungen für Hersteller und Behörden sowie den Schlussbestimmungen über die Überprüfung und die notwendigen Änderungen verbundener Rechtsvorschriften.

Im Zuge der Orientierungsaussprache äußerten die Ministerinnen und Minister breite Unterstützung für die Aufnahme von Artikel 192 Absatz 1 AEUV (Schutz der Umwelt) als Rechtsgrundlage neben Artikel 114 AEUV (Funktionieren des Binnenmarkts) und für die Ausweitung einiger Verpflichtungen auf schwere Nutzfahrzeuge und Krafträder.

Die Ministerinnen und Minister führten ferner eine wichtige Aussprache über die Zielvorgabe für den Mindestrezyklatanteil von Kunststoffen. Einige Mitgliedstaaten konnten den von der Kommission vorgeschlagenen Anteil von 25 % unterstützen, während andere einen wesentlich niedrigeren Anteil forderten und warnten, dass der höhere Anteil beispielsweise zu Marktverzerrungen im Falle von Engpässen bei recyceltem Material führen könnte. Der Rat wird die Beratungen fortsetzen, um zu einem annehmbaren Kompromiss in dieser Frage zu gelangen.

Die Ministerinnen und Minister erörterten eine mögliche Zielvorgabe für einen Mindestrezyklatanteil von Stahl. Eine große Zahl von Mitgliedstaaten gab zu bedenken, dass erst eine von der Kommission vorzunehmende Machbarkeitsstudie erforderlich sei, um die Auswirkungen der Festlegung dieser Zielvorgabe besser zu bewerten.

Schließlich führten die Ministerinnen und Minister einen Austausch über die Teile und Bauteile von Fahrzeugen, die vor dem Schreddern zu entfernen sind.

Klimaziel für 2040

Die Umweltministerinnen und ‑minister führten einen Gedankenaustausch über die Mitteilung der Kommission über das Klimaziel der EU für 2040 vom 6. Februar 2024. In der Mitteilung wird empfohlen, die Nettotreibhausgasemissionen bis 2040 um 90 % gegenüber 1990 zu senken.

Die Ministerinnen und Minister konzentrierten sich bei ihren Beratungen auf die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Übergang zum Klimaziel der EU für 2040. Was die vollständige Umsetzung des vereinbarten Rahmens für 2030 betrifft, so waren sich die Ministerinnen und Minister darin einig, dass eine Vereinfachung erforderlich ist, um den Verwaltungsaufwand zu verringern.

Sie betonten ferner, dass ein stabiler und vorhersehbarer Regelungs- und Investitionsrahmen von entscheidender Bedeutung für die Gewährleistung der Wettbewerbsfähigkeit ist. Die Angleichung der Dekarbonisierungs- und Industriepolitik und die Erzielung wettbewerbsfähigerer Energiepreise sind in dieser Hinsicht ebenfalls entscheidende Elemente.

Die Ministerinnen und Minister würdigten die wichtige Rolle, die die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen und die Umschulung und Weiterbildung von Arbeitnehmern für einen sozialverträglichen und gerechten Übergang spielen.

Berichterstattung über internationale Tagungen

Der ungarische Vorsitz informierte die Ministerinnen und Minister zusammen mit der Kommission über die wichtigsten jüngsten internationalen Tagungen und deren Ergebnisse:

Sonstiges

Die Ministerinnen und Minister wurden von der Kommission über die Fortschritte der EU-Missionen im Rahmen von Horizont Europa als Instrument für lokale Klimaschutzmaßnahmen informiert.

Die Ministerinnen und Minister hörten Informationen von Schweden, das von Dänemark, Finnland und Luxemburg unterstützt wurde, zu zentralen Fragen bei der gezielten Überarbeitung der REACH-Verordnung.

Tschechien brachte zusammen mit Dänemark, Frankreich und der Slowakei einen Punkt zu Online-Marktplätzen und zur Nichteinhaltung von Verpflichtungen im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung zur Sprache. Auch Österreich äußerte sich zur Frage sehr großer Online-Marktplätze und deren Nichteinhaltung der erweiterten Herstellerverantwortung.

Frankreich unterrichtete die Ministerinnen und Minister über die Notwendigkeit, zu vermeiden, dass Automobilhersteller durch Geldstrafen geschwächt werden, während gleichzeitig die Ziele und Ambitionen der Verordnung über CO₂-Emissionsnormen für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge aufrechtzuerhalten sind.

Schließlich stellte der künftige polnische Vorsitz sein Arbeitsprogramm für den Bereich Umwelt vor.

Aussprache beim Mittagessen

Beim Mittagessen führten die Ministerinnen und Minister eine informelle Aussprache mit den Kommissionsmitgliedern Jessika Roswall und Wopke Hoekstra über die Prioritäten der Kommission für 2024-2029 im Bereich der Umwelt- und Klimapolitik.

Außerdem nahm der Rat die Punkte, die in den Listen der nicht die Gesetzgebung betreffenden A-Punkte aufgeführt sind, ohne Aussprache an.

Dossiers

Vorbereitungsdokumente

Ergebnisdokumente

Pressemitteilungen

Presseinfos

Ansprechpartner für Journalisten

Wenn Sie kein Journalist sind, wenden Sie sich bitte an die Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit.

Akkreditierung und Presseveranstaltungen

Allgemeine Informationen zur Akkreditierung finden Sie auf dieser Seite.

Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Sonstige Tagungen: Rat (Umwelt)

Weitere Tagungen

Letzte Überprüfung: 15. Januar 2025