Lebensmittelabfälle
Lebensmittelverschwendung belastet unnötigerweise natürliche Ressourcen und beeinträchtigt die Ernährungssicherheit. Die EU-Vorschriften zielen darauf ab, Lebensmittelverluste und -verschwendung zu vermeiden und zu reduzieren.
Auswirkungen der Lebensmittelverschwendung
Lebensmittelverschwendung und Lebensmittelverluste, die entstehen, wenn Lebensmittel verloren gehen, bevor sie bei den Verbrauchern ankommen, stellen eine globale Herausforderung dar. Nach Angaben der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) geht etwa ein Drittel aller weltweit erzeugten Lebensmittel entlang der Lebensmittelversorgungskette verloren oder wird verschwendet.
In der EU werden jedes Jahr über 59 Mio. Tonnen Lebensmittel, also 132 kg pro Person, verschwendet.
Wo werden Lebensmittel verschwendet?
Mehr als die Hälfte der Lebensmittelverschwendung in der EU wird von Haushalten verursacht. Dies ist fast doppelt so viel wie die Lebensmittelverschwendung in der Herstellung oder Verarbeitung. Die Grafik zeigt die Menge der Lebensmittelabfälle pro Sektor auf der Grundlage von insgesamt 132 kg Abfall pro Kopf.
Kreisdiagramm, das aufschlüsselt, wo Lebensmittelabfälle anfallen, basierend auf einem Gesamtanteil von 132 kg pro Kopf:
- 72 kg: Haushalte
- 25 kg: Verarbeitung
- 15 kg: Gaststätten und Verpflegungsdienste
- 11 kg: Einzelhandel und Vertrieb
- 10 kg: Erzeugung
Quelle: Eurostat 2024, Angaben für 2022
Ineffizienz entlang der Lebensmittelversorgungskette und beim Verbrauch wirkt sich erheblich auf die Umwelt, die Wirtschaft und die Gesellschaft aus.
Wichtigste Auswirkungen der Lebensmittelverschwendung
Umwelt
Lebensmittelverschwendung verursacht 16% der gesamten Treibhausgasemissionen
des EU-Lebensmittelsystems.
Wirtschaft
Bis zu 132 Mrd. € gehen jedes Jahr durch Lebensmittelverschwendung verloren.
Gesellschaft
Fast 33 Millionen Menschen in der EU können sich nur jeden zweiten Tag eine ganze Mahlzeit leisten, obwohl tonnenweise Lebensmittel weggeworfen werden.
Wie bekämpft die EU Lebensmittelverschwendung?
Die EU und ihre Mitgliedstaaten setzen sich für das Nachhaltigkeitsziel der Vereinten Nationen ein, bis 2030 die weltweit auf Einzelhandels- und Verbraucherebene pro Kopf anfallenden Lebensmittelabfälle zu halbieren und die Lebensmittelverluste entlang der Produktions- und Lieferkette zu verringern.
Um die Maßnahmen zur Verwirklichung dieses Ziels zu beschleunigen, hat die EU spezifische Maßnahmen zur Verringerung von Lebensmittelverlusten und ‑verschwendung eingeführt.
In der EU-Abfallrahmenrichtlinie wird eine Prioritätenfolge für Maßnahmen zur Verringerung von Lebensmittelverlusten und Lebensmittelverschwendung festgelegt. Vermeidung ist die erste Maßnahme, die die Mitgliedstaaten durchsetzen sollten. Wenn Vermeidung nicht möglich ist, sollten die EU-Länder Schritte unternehmen, um Lebensmittel wiederzuverwenden, zu recyceln oder für andere Zwecke zu nutzen.
Prioritätenfolge zur Verringerung von Lebensmittelverlusten und -verschwendung
1. VERMEIDUNG: grundsätzliche Vermeidung von Lebensmittelverlusten und -verschwendung
2. WIEDERVERWENDUNG: Wiederverwendung für den menschlichen Verzehr durch Umverteilung und Lebensmittelbanken oder Einsatz als Tierfutter
3. RECYCLING: Verwertung von Nebenerzeugnissen und Wiederverwendung von Nährstoffen (beispielsweise durch Kompostierung)
4. VERWERTUNG: Energierückgewinnung durch Verbrennung
Die EU-Abfallrahmenrichtlinie verpflichtet Mitgliedstaaten,
- die Lebensmittelverluste während der Erzeugung und des Vertriebs zu verringern,
- die Lebensmittelverschwendung in den Haushalten zu verringern,
- das Spenden von Lebensmitteln zu fördern und
- die Umsetzung der Maßnahmen der EU zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung zu überwachen und zu bewerten.
Weitere Maßnahmen zur Verringerung von Lebensmittelverlusten und Lebensmittelverschwendung umfassen die Umnutzung von Lebensmittelüberschüssen etwa als Tierfutter oder Kompost.
Ziele zur Verringerung der Lebensmittelverschwendung
Im Juli 2023 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für die Überarbeitung der EU-Abfallrahmenrichtlinie vorgelegt. Die Überarbeitung umfasst neue rechtsverbindliche Zielvorgaben für die Verringerung der Lebensmittelverschwendung bis 2030.
Im Juni 2024 verständigte sich der Rat auf seinen Standpunkt für die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament zu den vorgeschlagenen Zielen.
Im Februar 2025 erzielten die beiden gesetzgebenden Organe eine vorläufige Einigung. Sie enthält die folgenden Ziele zur Verringerung der Lebensmittelverschwendung:
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Letzte Überprüfung: 19. Februar 2025