Glossar: Reform der Wirtschafts- und Währungsunion
Reform der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
Eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung der Funktionsweise des Euro-Währungsgebiets.
Im Juni 2018 hat der Euro-Gipfel der Euro-Gruppe ein Mandat zur weiteren Stärkung des bestehenden WWU-Systems erteilt.
Zu diesem Mandat gehörte
- die Stärkung der Bankenunion
- die Verringerung der Risiken im Bankensektor
- die Einführung einer gemeinsamen Letztsicherung für den einheitlichen Abwicklungsfonds, die vom Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) bereitzustellen ist
- und die Weiterentwicklung der Finanzhilfeinstrumente sowie der Rolle des ESM
Die Euro-Gruppe hat außerdem verschiedene Ideen für den Aufbau einer Fiskalkapazität für das Euro-Währungsgebiet erörtert. Am 4. Dezember nahm die Euro-Gruppe einen umfassenden Bericht an, der den EU-Führungsspitzen im Vorfeld des Euro-Gipfels vom 14. Dezember vorgelegt wurde.
Bankenunion
Bail-in: Mechanismus, bei dem die Kosten für die Rettung einer ausfallenden oder wahrscheinlich ausfallenden Bank in erster Linie von deren Aktionären und Gläubigern getragen werden, und nicht vom Steuerzahler (Bail-out).
Bankenunion: Ein System für die Beaufsichtigung und Abwicklung von Banken auf EU-Ebene, das auf der Grundlage EU-weiter Vorschriften funktioniert.
Gemeinsame Letztsicherung des ESM für den einheitlichen Abwicklungsfonds (SRF) ("Backstop"): Sicherung, die im Fall der Abwicklung einer Bank in Anspruch zu nehmen ist, wenn die im SRF verfügbaren Mittel nicht ausreichen. Die im Rahmen der Letztsicherung zur Verfügung gestellten Mittel werden durch den Bankensektor erstattet. Die Letztsicherung würde vom Europäischen Stabilitätsmechanismus bereitgestellt.
Europäisches Einlagenversicherungssystem: Vorschlag der Kommission im Hinblick auf einen stärkeren und einheitlicheren Schutz der Einlagen im Euro-Währungsgebiet. Das Ziel wäre die Errichtung eines einzigen gemeinsamen Systems, mit dem alle Einlagen in der Bankenunion bis zu einer Höhe von 100 000 € versichert wären.
Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (MREL): Mindestbetrag an Kapital und Verbindlichkeiten, den eine Bank vorhalten muss, um Verluste zu absorbieren und beim Ausfall eine Rekapitalisierung vorzunehmen. Dies ist ein entscheidendes Instrument für die geordnete Abwicklung notleidender Banken ohne Gefährdung der Stabilität des Finanzsystems.
Notleidende Kredite: Ein Bankkredit gilt als notleidend, wenn ein Kreditnehmer mit den vereinbarten Teil- oder Zinszahlungen mehr als 90 Tage in Verzug ist.
Einheitlicher Abwicklungsfonds (SRF): Fonds, der bei der Abwicklung ausfallender Banken eingesetzt wird. Er wird in seiner Gesamtheit durch den Bankensektor finanziert.
Einheitlicher Abwicklungsmechanismus: Ein System für die geordnete Abwicklung notleidender Banken bei möglichst geringen Kosten für die Steuerzahler und die Realwirtschaft. Es besteht aus einer zentralen Abwicklungsbehörde innerhalb der Bankenunion – dem Einheitlichen Abwicklungsausschuss – und dem einheitlichen Abwicklungsfonds.
Einheitlicher Aufsichtsmechanismus: Ein gemeinsames System für die Aufsicht der Banken in der EU. Die EZB führt die direkte Aufsicht über die wichtigsten Banken des Euro-Währungsgebiets, während die weniger wichtigen Banken weiterhin der Aufsicht durch die nationalen Bankenbehörden unterstellt sind, wobei die EZB eine Überwachungsrolle hat.
Reform des Europäischen Stabilitätsmechanismus
Schuldenrestrukturierung: Ein Prozess, der es einer privaten oder öffentlichen Einrichtung, die sich in einer finanziellen Notlage befindet, ermöglicht, eine Schuld, die sie nicht zurückzahlen kann, zu verringern oder neu zu verhandeln, um ihre Liquidität zu verbessern oder wiederherzustellen, damit sie ihren Betrieb fortführen kann.
Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM): Internationale Finanzinstitution, die Finanzhilfe für Länder des Euro-Währungsgebiets bereitstellt, die schwerwiegende Finanzierungsprobleme haben oder davon bedroht sind. Er verfügt über eine Gesamtdarlehenskapazität von 500 Milliarden €.
Kreditinstrumentarium: Eine Reihe von Instrumenten, die dem ESM zur Ausübung seiner Aufgabe zur Verfügung stehen: Darlehen im Rahmen eines makroökonomischen Anpassungsprogramms, Ankäufe an den Primär- und Sekundärmärkten, vorsorgliche Kreditlinie, Darlehen für die direkte und indirekte Rekapitalisierung von Banken. Bislang wurden lediglich Darlehen im Rahmen eines Finanzprogramms und die indirekte Rekapitalisierung verwendet.
Vorsorgliche Kreditlinie: Finanzhilfe des ESM für ein Land, bevor es Schwierigkeiten bei der Mittelbeschaffung an den Kapitalmärkten hat, um Krisen vorzubeugen. Sie kann durch ein Darlehen oder die durch die Ausgabe neuer Aktien oder Anleihen in Anspruch genommen werden. Es gibt zwei Arten vorsorglicher Kreditlinien:
- vorsorglich bedingte Kreditlinie (PCCL): Sie steht einem Mitgliedstaat zur Verfügung, dessen wirtschaftliche und finanzielle Lage grundsätzlich gesund ist, wie durch die Einhaltung von sechs Kriterien wie z. B. öffentliche Schulden, außenwirtschaftliche Position oder Marktzugang zu vernünftigen Bedingungen festgestellt wird;
- Kreditlinie mit erweiterten Bedingungen (ECCL): Sie steht einem Mitgliedstaat zur Verfügung, dessen wirtschaftliche und finanzielle Lage stabil ist, der aber nicht die Kriterien für die PCCL erfüllt. Die Inanspruchnahme der ECCL ist an die Annahme von Korrekturmaßnahmen gekoppelt, mit denen künftige Schwierigkeiten beim Zugang zu den Kapitalmärkten vermieden werden sollen.
Umschuldungsklauseln (CACs) mit einstufiger Aggregation: Rechtliche Vorschriften für Staatsanleihen, die für eine geordnetere und besser vorhersehbare Umstrukturierung der Schulden sorgen. Sie verringern die Gefahr, dass eine kleine Gruppe von Anleihegläubigern beschließt, nicht an der Umstrukturierung teilzunehmen und eine Sperrminorität bildet, in der Hoffnung, eine günstigere Lösung für sich selbst zu finden ("Holdout-Problem"). Ein "Holdout" kann zu Verzögerungen bei der Lösung der Krise führen. Die Finanzministerinnen und ‑minister des Euro-Währungsgebiets beabsichtigen, diese Vorschriften bis 2022 einzuführen und dies auch in den ESM-Vertrag aufzunehmen.
Instrument für Wettbewerbsfähigkeit und Konvergenz
Vorschlag zur Schaffung eines Haushaltsinstruments zur Förderung der wirtschaftlichen Konvergenz und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit in den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets. Dieses Instrument wäre Teil des EU-Haushalts.