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Europäisches Semester 2016

November

Jahreswachstumsbericht 2017

Im Jahreswachstumsbericht für 2017 wird vorgeschlagen, dass die Mitgliedstaaten der EU ihre Anstrengungen bei folgenden Prioritäten intensivieren:

  • Wiederbelebung der Investitionstätigkeit
  • Fortsetzung von Strukturreformen
  • Sicherstellung einer verantwortungsvollen öffentlichen Haushaltspolitik

Der Schwerpunkt wird in diesem Jahr auch auf die Gewährleistung sozialer Gerechtigkeit gelegt, da diese ein wesentliches Mittel zur Stimulierung eines stärker integrativen Wachstums ist, sowie auf die Notwendigkeit, Wettbewerbsfähigkeit, Innovation und Produktivität zu stärken.

Gemeinsamer Beschäftigungsbericht

Im Gemeinsamen Beschäftigungsbericht wird abschließend festgestellt, dass die beschäftigungs- und sozialpolitische Lage in der EU sich vor dem Hintergrund einer moderaten wirtschaftlichen Erholung verbessert. Bei den meisten Arbeitsmarktindikatoren war 2016 eine Verbesserung zu verzeichnen. Die Arbeitslosenquote ging weiter zurück und lag im September 2016 bei 8,6 % (10 % im Euro-Währungsgebiet). Jugendarbeitslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit gingen ebenfalls zurück, allerdings sind die entsprechenden Quoten in mehreren Mitgliedstaaten immer noch hoch.

Warnmechanismusbericht

Der Warnmechanismusbericht der Europäischen Kommission liefert eine Lageanalyse vor dem Hintergrund einer stetigen, aber noch immer fragilen wirtschaftlichen Erholung.

Die Kommission beabsichtigt, in 13 Mitgliedstaaten eingehende Überprüfungen durchzuführen, um festzustellen, ob in diesen Staaten gegebenenfalls Ungleichgewichte bestehen: Bulgarien, Kroatien, Zypern, Finnland, Frankreich, Deutschland, Irland, Italien, die Niederlande, Portugal, Slowenien, Spanien und Schweden.

Für Mitgliedstaaten, die finanziellen Beistand erhalten, erfolgt die Überwachung der Ungleichgewichte und der Korrekturmaßnahmen im Rahmen der Programme zur Unterstützung dieser Länder. Dies betrifft in diesem Jahr Griechenland.

Entwurf einer Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet für 2017

In dem Entwurf einer Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet für 2017 wird unter anderen Maßnahmen empfohlen, dass das Euro-Währungsgebiet einen positiven haushaltspolitischen Kurs verfolgen, wachstumsfördernde Maßnahmen umsetzen, sich auf ein europäisches Einlagenversicherungssystem einigen und weitere Maßnahmen zur Stärkung der Wirtschafts- und Währungsunion prüfen sollte.

Oktober

Rat erörtert Lehren aus dem Europäischen Semester 2016

Am 11. Oktober hat der Rat erörtert, welche Lehren aus dem Europäischen Semester 2016 zu ziehen sind und in welchen Bereichen im nächsten Zyklus des Europäischen Semesters Verbesserungen erreicht werden können.

Diese Beratung findet mittlerweile jedes Jahr im Rat statt und soll die Funktionsweise des Europäischen Semesters kontinuierlich verbessern. Die Aussprache wurde auf Grundlage eines Schreibens des Wirtschafts- und Finanzausschusses geführt.

Der Ausschuss hat zwei Bereiche genannt, in denen im Anschluss an das Europäische Semester 2016 weitere Anstrengungen erforderlich sind: die nationale Eigenverantwortung und die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen.

Um hier zu Verbesserungen zu gelangen, empfiehlt der Ausschuss, dem Prozess mehr Öffentlichkeit zu verleihen und einen vermehrten bilateralen Dialog zwischen den Mitgliedstaaten sowie Peer Reviews anzuregen.

Außerdem plädiert er für eine bessere Koordinierung und Abstimmung zwischen den Empfehlungen der Europäischen Kommission an die Mitgliedstaaten, insbesondere zwischen den Empfehlungen zu fiskalpolitischen Fragen und zum haushaltspolitischen Kurs und den Empfehlungen für Strukturreformen.

Juli

Europäischer Rat billigt länderspezifische Empfehlungen

Am 12. Juli 2016 hat der Rat die länderspezifischen Empfehlungen und Stellungnahmen gebilligt. Außerdem hat er in den Fällen, in denen der Rat die von der Kommission vorgeschlagenen Empfehlungen geändert hatte, Erläuterungen geliefert. Um Überschneidungen zu vermeiden, gibt es keine länderspezifischen Empfehlungen und Stellungnahmen für Griechenland, da das Land makroökonomischen Anpassungsprogrammen unterliegt.

Juni

Mit der Annahme der Endfassung der länderspezifischen Empfehlungen durch den Rat wird das Europäische Semester 2016 abgeschlossen.

Der Rat hat die an die Mitgliedstaaten der EU gerichteten Empfehlungen förmlich angenommen, nachdem der Europäische Rat sie im Juni gebilligt hatte. Dies ist der letzte Schritt im Zyklus des Europäischen Semesters 2016.

In den Empfehlungen geht es vor allem um die Wirtschafts-, Haushalts- und Beschäftigungspolitik sowie die Strukturreformen der Mitgliedstaaten entsprechend ihrer jeweiligen Situation. Von den Regierungen wird erwartet, dass sie diese Empfehlungen im Laufe des Jahres 2016 umsetzen.

Die Empfehlungen für Spanien und Portugal wurden geringfügig aktualisiert, im Einklang mit den angemessenen Maßnahmen, die im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit zu treffen sind.

Der neue Zyklus des Europäischen Semesters beginnt im Spätherbst 2016.

Beschlüsse im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit

Am 12. Juli hat der Rat Beschlüsse angenommen, in denen er feststellt, dass Portugal und Spanien im Anschluss an die Empfehlung des Rates vom 21. Juni 2013 mit Ratschlägen für die Korrektur ihrer öffentlichen Defizite bis 2015 bzw. 2016 keine wirksamen Maßnahmen ergriffen haben.

Nach den Beschlüssen des Rates wird im Einklang mit den Regeln für das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit erwartet, dass die Europäische Kommission innerhalb von 20 Tagen einen Vorschlag für Sanktionen vorlegt. Die Sanktionen können auch Geldbußen bis zu einem Höchstbetrag von 0,2 % des BIP und eine teilweise Aussetzung der Finanzhilfen aus den EU-Struktur- und Investitionsfonds umfassen.

Die Beschlüsse über Sanktionen gelten als angenommen, sofern der Rat binnen 10 Tagen nach Vorlage des Kommissionsvorschlags nichts anderes beschließt.

Spanien und Portugal können innerhalb von 10 Tagen einen begründeten Antrag auf Lockerung oder Aufhebung der Sanktionen stellen.

Europäischer Rat billigt länderspezifische Empfehlungen

Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung vom 28. Juni die länderspezifischen Empfehlungen nach deren Prüfung und Billigung durch verschiedene Ratsformationen gebilligt.

Rat bestätigt die länderspezifischen Empfehlungen 2016

Der Rat "Wirtschaft und Finanzen" hat die länderspezifischen Empfehlungen für 27 Mitgliedstaaten für 2016 angenommen. Für Griechenland wurde keine Empfehlung abgegeben, weil seine Wirtschaftspolitik im Rahmen eines makroökonomischen Anpassungsprogramms überwacht wird.

Die Empfehlungen des Rates betreffen die nationalen Reformprogramme, die von den Mitgliedstaaten Anfang dieses Jahres vorgelegt wurden, und umfassen die Stellungnahmen des Rates zu den Stabilitäts- bzw. Konvergenzprogrammen. Die Empfehlungen umfassen auch Ratschläge auf Grundlage des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht.

Zudem hat der Rat ein Dokument gebilligt, in dem die Änderungen erläutert werden, die er an den von der Europäischen Kommission vorgelegten Entwürfen der länderspezifischen Empfehlungen vorgenommen hat.

Einige Teile der nationalen Reformprogramme wurden auf der Tagung des Rates "Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz" vom 14. Juni 2016 geprüft.

Verfahren bei einem übermäßigen Defizit

Am 17. Juni hat der Rat "Wirtschaft und Finanzen" beschlossen, dass das übermäßige Defizit in Zypern, Irland und Slowenien korrigiert wurde. Daher hat er die diesbezüglichen Beschlüsse des Rates über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in diesen Ländern aufgehoben. Die Beschlüssen wurden auf der Grundlage der Analysen und Empfehlungen der Europäischen Kommission gefasst.

Mai

Schlussfolgerungen des Rates zu den eingehenden Überprüfungen 2016 und der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen 2015

Der Rat "Wirtschaft und Finanzen" hat auf seiner Tagung vom 25. Mai Schlussfolgerungen angenommen.

Der Rat stimmt den Ergebnissen der eingehenden Überprüfungen zu, die von der Kommission in 19 Mitgliedstaaten durchgeführt wurden, sowie der von ihr vorgenommenen Einstufung der makroökonomischen Ungleichgewichte in diesen Ländern nach den geltenden Kategorien, die von der Kategorie "keine Ungleichgewichte" bis zu der Kategorie "übermäßige Ungleichgewichte" reichen können.

Unter anderem betont der Rat, dass alle Mitgliedstaaten weiterhin politische Maßnahmen ergreifen und sich nachdrücklich um Strukturreformen bemühen müssen, insbesondere wenn die makroökonomischen Ungleichgewichte das reibungslose Funktionieren des Euro-Währungsgebiets beeinträchtigen.

Was die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen anbelangt, die im Rahmen des Europäischen Semesters 2015 erteilt worden sind, stellt der Rat fest, dass diese je nach Politikbereich und Mitgliedstaat unterschiedlich ausgefallen ist und nur in wenigen Fällen wesentliche Fortschritte verzeichnet werden konnten. Die Investitionsvoraussetzungen müssten dringend verbessert werden, um Anreize für mehr private Investitionen in die Realwirtschaft zu schaffen, heißt es in den Schlussfolgerungen.

Entwürfe von länderspezifischen Empfehlungen

Die Europäische Kommission hat am 18. Mai Entwürfe von länderspezifischen Empfehlungen vorgeschlagen, die eine maßgeschneiderte Beratung zur Wirtschaftspolitik der EU-Mitgliedstaaten für die nächsten 12 bis 18 Monate beinhalten mit dem Ziel, das Wachstum anzukurbeln.

Die Empfehlungsentwürfe von 2016 konzentrieren sich auf drei Schwerpunktbereiche zur Stärkung der wirtschaftlichen Erholung der Mitgliedstaaten: strukturelle Reformen, Investitionen und verantwortungsvolle Haushaltspolitik.

In den Entwürfen der länderspezifischen Empfehlungen wurde dieses Jahr im Einklang mit der vereinbarten Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets unter anderem ein größerer Schwerpunkt auf die Herausforderungen des Euro-Währungsgebiets und die gegenseitige Abhängigkeit der Volkswirtschaften des Euro-Währungsgebiets gelegt.

Die Empfehlungen für Portugal bzw. Spanien enthalten spezifische Verweise auf die Korrektur von deren übermäßigen Defiziten für das Jahr 2016 bzw. das Jahr 2017.

Der Rat wird die vorgeschlagenen Empfehlungen prüfen, damit sie im Juni 2016 angenommen werden können.

Verfahren bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht

Die Kommission hat festgestellt, dass in Kroatien und Portugal makroökonomische Ungleichgewichte bestehen, die Maßnahmen erfordern und normalerweise die Einleitung eines Verfahrens bei einem übermäßigen Ungleichgewicht rechtfertigen würden.

Falls die beiden Länder jedoch ihre ehrgeizigen und weitgehend angemessenen nationalen Reformprogramme strikt und rechtzeitig umsetzen, wird es möglicherweise nicht erforderlich sein, das Verfahren bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht einzuleiten.

Verfahren bei einem übermäßigen Defizit

Die Kommission schlägt vor, dass der Rat das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit für Zypern, Irland und Slowenien einstellt.

Anfang Juli könnten förmliche Beschlüsse im Zusammenhang mit dem Verfahren bei einem übermäßigen Defizit auf der Grundlage einer Bewertung der von Spanien und Portugal als Reaktion auf die derzeit geltenden Empfehlungen des Rates ergriffenen Maßnahmen angenommen werden.

Außerdem kam die Kommission zu dem Schluss, dass Belgien, Italien und Finnland die Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts, insbesondere das Schuldenstandskriterium, derzeit erfüllen. Die Bewertung der Situation in Italien wird im November 2016 überprüft.

März

Europäischer Rat billigt die politischen Prioritäten

Am 17. März hat der Europäische Rat die politischen Prioritäten des Jahreswachstumsberichts 2016 gebilligt:

  • Wiederbelebung der Investitionstätigkeit
  • Fortsetzung der Strukturreformen zur Modernisierung unserer Volkswirtschaften
  • verantwortungsvolle Haushaltspolitiken

Diese Prioritäten werden die Mitgliedstaaten bei ihren nationalen Reformprogrammen und Stabilitäts- oder Konvergenzprogrammen für 2016 leiten.

Der Europäische Rat hat darüber hinaus die Konsultation der Kommission zu Sozialfragen zur Kenntnis genommen und die Bedeutung gut funktionierender Arbeitsmärkte und Wohlfahrtssysteme unterstrichen.

Länderberichte und eingehende Überprüfungen der makroökonomischen Ungleichgewichte

Die Europäische Kommission hat am 8. März eine Mitteilung veröffentlicht, in der sie die Ergebnisse ihrer letzten 26 Länderberichte zusammengefasst hat, in denen die makroökonomische Lage in 18 Mitgliedstaaten einer eingehenden Prüfung unterzogen wird: Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Kroatien, Niederlande, Österreich, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Spanien, Ungarn und Vereinigtes Königreich.

Sie kam zu dem Schluss, dass die EU-Mitgliedstaaten im Vergleich zu 2015 Fortschritte beim Abbau der Ungleichgewichte in ihren Volkswirtschaften erzielt haben. Sie haben ebenfalls Fortschritte bei der Durchführung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates vom Vorjahr erzielt, wenn auch je nach Land und Politikbereich in unterschiedlichem Ausmaß.

Zweck der eingehenden Überprüfungen ist es, die makroökonomische Lage in den Ländern besser zu verstehen, die im Warnmechanismusbericht für 2016 als Länder mit möglichen makroökonomischen Ungleichgewichten benannt wurden. Die Überprüfungen helfen dabei festzustellen, ob Ungleichgewichte bestehen, wie schwerwiegend sie sind und ob es erforderlich ist, das Verfahren bei einem übermäßigen Ungleichgewicht einzuleiten.

Um die Anwendung des Verfahrens bei einem übermäßigen Ungleichgewicht zu vereinfachen, wurde die Kategorisierung der makroökonomischen Ungleichgewichte für 2016 von sechs auf vier Kategorien reduziert: keine Ungleichgewichte, Ungleichgewichte, übermäßige Ungleichgewichte und übermäßige Ungleichgewichte, die Korrekturmaßnahmen erfordern.

Die Kommission ist im März zu dem Schluss gekommen, dass nach den Kriterien für makroökonomische Ungleichgewichte in den Volkswirtschaften von sechs Ländern keine wirtschaftlichen Ungleichgewichte zu verzeichnen sind, während in sieben Ländern Ungleichgewichte und in fünf Ländern übermäßige Ungleichgewichte ermittelt wurden.

Zypern hat das finanzielle Anpassungsprogramm am 31. März 2016 abgeschlossen und unterliegt nun wieder dem regulären Zyklus der wirtschaftspolitischen Koordinierung, wozu auch das Verfahren bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht gehört. Die Europäische Kommission hat am 7. April 2016 eine eingehende Überprüfung der Lage Zyperns angenommen. Darin wird festgestellt, dass in Zypern übermäßige Ungleichgewichte bestehen, so dass sich die Zahl der Länder mit übermäßigen Ungleichgewichten auf sechs erhöht.

In keinem der Länder sind übermäßige Ungleichgewichte zu verzeichnen, die die Einleitung eines Verfahrens bei einem übermäßigen Ungleichgewicht erfordern würden.

Europäisches Semester 2016: makroökonomische Ungleichgewichte und öffentliche Defizite

Griechenland führt derzeit ein makroökonomisches Anpassungsprogramm durch und unterliegt deshalb nicht dem Prozess der wirtschaftspolitischen Steuerung im Rahmen des Europäischen Semesters, einschließlich des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht.

Soziale Dimension des Semesters

Auf ihrer Tagung vom 7. März 2016 haben die Arbeitsminister eine Orientierungsaussprache über die beschäftigungs- und sozialpolitischen Aspekte des Europäischen Semesters 2016 geführt. Im Mittelpunkt der Aussprache stand die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen, mit einer Fallstudie über Arbeitsmarktsegmentierung und vertragliche Vereinbarungen.

Die Minister haben Folgendes betont:

  • Ein gemeinsames Verständnis der Herausforderungen sowie eine breite Unterstützung und Konsens sind für jede Reformagenda unabdingbar
  • die Sozialpartner müssen eine wichtige Rolle übernehmen und sollten direkt beteiligt sein
  • ferner ist die Unterstützung durch die Öffentlichkeit (durch die Zivilgesellschaft) und durch die Politik erforderlich
  • Informationen, gute Kommunikation und erhöhte Transparenz sind ebenfalls von entscheidender Bedeutung
  • Strukturreformen müssen inklusiv sein und bestimmte Gruppen (junge Menschen, Langzeitarbeitslose) berücksichtigen
  • Reformen müssen auf einer langfristigen Vision beruhen

Die Minister waren sich darin einig, dass die länderspezifischen Empfehlungen sich auf eine genaue und ausgewogene Faktenlage sowie die Praxis der Mitgliedstaaten stützen müssen.

Februar

Tagung des Europäischen Rates

Auf der Tagung des Europäischen Rates vom 18./19. Februar haben die Staats- und Regierungschefs der EU die Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets gebilligt.

Januar

Schlussfolgerungen des Rates zum Jahreswachstumsbericht und zum Warnmechanismusbericht für 2016

Der Rat hat am 15. Januar Schlussfolgerungen zum Jahreswachstumsbericht und zum Warnmechanismusbericht für 2016 angenommen.

Der Rat stimmt darin den Analysen und Vorschlägen der Kommission weitgehend zu. Die Prioritäten für 2016 sind:

  • Wiederbelebung der Investitionstätigkeit
  • Durchführung von Strukturreformen
  • Gewährleistung einer verantwortungsvollen Fiskalpolitik

In seinen Schlussfolgerungen zum Warnmechanismusbericht 2016 stimmt der Rat den Analysen der Kommission weitgehend zu und begrüßt die beabsichtigte Verbesserung des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht. Der Rat ist jedoch der Ansicht, dass die zusätzlichen neuen Beschäftigungsindikatoren, die dem Scoreboard hinzugefügt wurden, für das Verfahren bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht unnötig sind.

Rat billigt Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets

Der Rat "Wirtschaft und Finanzen" hat am 15. Januar den Entwurf der Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets gebilligt. Dabei handelt es sich um ein neues Verfahren im Rahmen des Europäischen Semesters, bei dem den länderspezifischen Empfehlungen eine Empfehlung für das gesamte Euro-Währungsgebiet vorangeht. Dies soll dafür sorgen, dass die gemeinsamen Herausforderungen bei den länderspezifischen Empfehlungen und Maßnahmen besser berücksichtigt werden. Die Empfehlung wird – nach Billigung durch den Europäischen Rat im Februar – voraussichtlich auf der Tagung des Rates "Wirtschaft und Finanzen" im März angenommen.

Für den Zeitraum 2016-2017 empfiehlt der Rat, dass im Euro-Währungsgebiet eine Politik verfolgt wird, die

  • den Wiederaufschwung unterstützt,
  • die Konvergenz fördert,
  • die Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte erleichtert,
  • die Anpassungskapazität verbessert.

Ferner empfiehlt er, dass im Euro-Währungsgebiet eine Reihe von Reformen der Arbeits-, Produkt- und Dienstleistungsmärkte vorgenommen wird.

Zudem wird empfohlen, haushaltspolitische Maßnahmen unter uneingeschränkter Einhaltung des Stabilitäts- und Wachstumspakts durchzuführen, damit im Euro-Währungsgebiet 2016 ein weitgehend neutraler gemeinsamer haushaltspolitischer Kurs verfolgt wird und die öffentlichen Schuldenstände im Jahr 2017 verringert werden.

Die Empfehlungen besagen auch, dass die notleidenden Bankkredite angegangen und die Insolvenzverfahren für Unternehmen und Haushalte verbessert werden sollten. Außerdem sollte sich das Euro-Währungsgebiet um die Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion bemühen.

Das Europäische Semester in den Vorjahren