Typgenehmigung und Marktüberwachung für Kraftfahrzeuge
Die Europäische Union arbeitet an einer Modernisierung des Systems, mit dem der Marktzugang genehmigt und die Leistung der EU-weit eingesetzten Kraftfahrzeuge überwacht wird. Infolge erheblicher Unregelmäßigkeiten – beispielsweise bei Aspekten wie Kraftfahrzeugemissionen – ist die EU bestrebt, die Kontrolltests zu verbessern und an neue Technologien anzupassen.
Durch die vorgeschlagenen Änderungen wird Folgendes verstärkt:
- die Qualität der Prüfungen – durch Verbesserung der am Zulassungsverfahren für den Marktzugang von Kraftfahrzeugen beteiligten technischen Dienste
- die Marktüberwachung – durch die Ermächtigung der Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission, bei bereits auf dem Markt verfügbaren Fahrzeugen Stichprobenkontrollen durchzuführen, um eine Nichteinhaltung frühzeitig feststellen zu können
- die Aufsicht des Typgenehmigungssystems – durch die Schaffung eines Forums für Vertreter der zuständigen nationalen Behörden, damit diese dort Informationen über die Durchsetzung austauschen können.
Warum ist dies notwendig?
In den zehn Jahren seit der Annahme der Typgenehmigungsrichtlinie haben mindestens zwei Vorfälle dazu geführt, dass Verbesserungen notwendig sind.
Erstens gelangte eine von der Kommission 2013 durchgeführte Bewertung zu dem Schluss, dass neue Maßnahmen wie komplementäre Marktüberwachungsbestimmungen, die Präzisierung der Rückruf- und Schutzverfahren sowie die Durchsetzung des Typgenehmigungsrahmens erforderlich sind.
Zweitens zeigten die Enthüllungen aus dem Jahr 2015, dass bestimmte Kraftfahrzeughersteller illegale "Abschalteinrichtungen" verwendeten, mit denen festgestellt werden sollte, ob Fahrzeuge geprüft werden, und dann die Emissionen gesenkt werden sollten, um die Bewertung irre zu leiten. Es stellte sich heraus, dass diese Software auch beim normalen Fahrbetrieb die Emissionen weit über die rechtlich zulässigen Grenzwerte hinaus erhöhte, um etwa Kraftstoff zu sparen.
Die vorgeschlagene Überarbeitung ist besonders wichtig, weil toxische Partikel aus der Luftverschmutzung durch Autoabgase Herz- und Lungenerkrankungen verursachen und zu einem frühen Tod führen können. Mit den verbesserten Kraftfahrzeugemissionstests sollen die betreffenden Risiken verringert werden, weil die Fahrzeuge unter realen Fahrbedingungen und nicht in Labors getestet würden.
Im Einzelnen
Mindestanzahl an Fahrzeugkontrollen
Nach den neuen Verpflichtungen im Bereich der Marktüberwachung muss jeder Mitgliedstaat eine jährliche Mindestanzahl an Kontrollen bei Fahrzeugen durchführen. Diese Mindestanzahl beträgt 1 pro 40 000 neuer Kraftfahrzeuge, die im jeweiligen Mitgliedstaat im vorangegangenen Jahr zugelassen wurden.
Im Fall von Ländern mit einer geringen Zahl neu zugelassener Fahrzeuge sind mindestens fünf Tests durchzuführen.
Mindestens 20 % der Kontrollen müssen emissionsbezogene Tests sein, wobei die Emissionen unter realen Fahrbedingungen zu überprüfen sind.
Konsequentere Aufdeckung
Die Europäische Kommission erhält die Befugnis zur Bewertung der Verfahren von Behörden, die innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Bewertung EU-Typgenehmigungen erteilt haben. Sie erstellt eine Zusammenfassung der Ergebnisse und veröffentlicht sie.
Darüber hinaus wird sie anhand von Prüfungen und Kontrollen von Fahrzeugen die Einhaltung der Vorschriften nachprüfen und umgehend auf Unregelmäßigkeiten reagieren können. Hierdurch wird die Unabhängigkeit und Leistungsfähigkeit des EU-Typgenehmigungssystems verstärkt.
Ferner wird die Kommission in der Lage sein, Geldbußen von bis zu 30 000 € für jedes nicht konforme Fahrzeug gegen Hersteller und Einführer zu verhängen.
Im Rat
Am 28. November 2018 haben die EU-Botschafterinnen und -Botschafter eine Einigung mit dem Europäischen Parlament über neue Vorschriften gebilligt, die einen reibungslosen Übergang für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen mit Blick auf den Brexit garantieren sollen.
Der Rat hat heute eine Verordnung über die Reform des EU-Systems für die Typgenehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen angenommen.
Diese wichtige Reform modernisiert das gegenwärtige System und verbessert die Kontrolltests für Kfz-Emissionen.
Die EU-Botschafterinnen und -Botschafter hatten am 20. Dezember 2017 eine zuvor vom estnischen Vorsitz des Rates und vom Europäischen Parlament erzielte Einigung über die Reform des Typgenehmigungssystems für Kraftfahrzeuge bestätigt.
Nach der förmlichen Annahme durch den Rat und das Parlament in den kommenden Monaten wird die Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Sie wird ab dem 1. September 2020 gelten.
- Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen: Einigung auf neue Vorschriften zur Gewährleistung eines reibungslosen Übergangs im Hinblick auf den Brexit (Pressemitteilung, 28.11.2018)
- Neue Genehmigung und Überwachung von Kraftfahrzeugen: Rat beschließt Sektorreform (Pressemitteilung, 22.5.2018)
- Genehmigung und Überwachung von Kraftfahrzeugen: EU-Botschafter bestätigen Einigung (Pressemitteilung, 20.12.2017)
Der Ratsvorsitz und das Europäische Parlament haben am 7. Dezember 2017 eine vorläufige Einigung über die Verordnung erzielt, mit der das gegenwärtige System für die Typgenehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen reformiert werden soll. Die wichtigsten Ziele sind die Erreichung eines hohen Niveaus bei den Sicherheits- und Umweltstandards und die Stärkung der Aufsicht.
Der entsprechende Entwurf einer Verordnung wurde von der Kommission im Januar 2016 vorgelegt. Diese Verordnung soll die geltende Richtlinie aus dem Jahr 2007 ersetzen.