- Rat der Europäischen Union
- Pressemitteilung
- 14. November 2016 10:05
Schlussfolgerungen des Rates zu Iran
1. Unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom Juli 2015 und die gemeinsame Erklärung, die von der Hohen Vertreterin und Außenminister Javad Zarif bei ihrem Treffen im April vereinbart wurde, erklärt die Europäische Union ihre Absicht, die Beziehungen zu Iran in voller Übereinstimmung mit dem gemeinsamen umfassenden Aktionsplan (im Folgenden "JCPOA") weiter zu entwickeln.
2. Die Europäische Union bekräftigt ihr entschiedenes Eintreten für den JCPOA, der ein multilaterales Unterfangen der E3/EU+3 und Irans ist. Sie begrüßt, dass der JCPOA durch alle Beteiligten umgesetzt wird. Sie nimmt zur Kenntnis, dass die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) seit dem "Tag der Umsetzung" vier Berichte veröffentlicht hat, in denen Irans Zusagen betreffend den Nuklearbereich überprüft werden. Sie hebt hervor, dass Iran weiterhin uneingeschränkt und unter Einhaltung des vereinbarten Zeitplans mit der IAEO zusammenarbeiten muss, und sie unterstützt die IAEO bei der Überwachung der Umsetzung des Abkommens durch Iran. Sie fordert Iran auf, das Zusatzprotokoll zum Sicherungsabkommen zu ratifizieren. Die Europäische Union bekräftigt erneut, dass die kontinuierliche vollständige und wirksame Umsetzung des JCPOA während der gesamten Geltungsdauer des Abkommens unerlässlich ist. Die Europäische Union bekräftigt ihre Unterstützung für die Hohe Vertreterin in ihrer Rolle als Koordinatorin der Gemeinsamen Kommission.
3. Die Europäischen Union setzt sich für die vollständige und wirksame Umsetzung des JCPOA ein – einschließlich der Aufhebung von wirtschaftlichen und finanziellen Nuklearsanktionen und der Zusammenarbeit mit den Akteuren im Privatsektor und in der Wirtschaft – insbesondere den Banken, um Wachstum im Handel und bei den Investitionen zu fördern. Insbesondere wurde umfassende Orientierungshilfe bezüglich der Aufhebung der Sanktionen geleistet, um sicherzustellen, dass der neue rechtliche Rahmen klar ist. Der Rat wird in dieser Frage weiterhin auf alle einschlägigen Beteiligten zugehen.
4. Die Europäische Union begrüßt die fortgesetzte Ausgabe von Ausfuhrlizenzen durch das US-amerikanische Amt zur Kontrolle ausländischer Vermögenswerte (US Office of Foreign Assets Control) für den Transfer von Passagierverkehrsflugzeugen und zugehörigen Teilen sowie Dienstleistungen an Iran und sieht ihr erwartungsvoll entgegen. Der Verkauf einer großen Zahl von Flugzeugen an iranische Fluglinien wird ein bedeutendes Signal für die erfolgreiche Durchführung des JCPOA sein. Die ausschließliche Endverwendung der Flugzeuge in der zivilen Luftfahrt wird die Mobilität der Menschen fördern und zu einem sichereren Umfeld in der kommerziellen Luftfahrt beitragen.
5. Wie der Rat (Auswärtige Angelegenheiten) bereits im Juli 2015 erklärte, ist die Einhaltung der Verpflichtungen durch alle Parteien eine Grundvoraussetzung dafür, das Vertrauen weiter aufzubauen und kontinuierlich eine allmähliche stetige Verbesserung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union, ihren Mitgliedstaaten und Iran zu erreichen.
6. Der Rat bekräftigt seine Unterstützung für den Ausbau der Beziehungen zwischen der EU und Iran in Bereichen gemeinsamen Interesses wie beispielsweise dem politischen Dialog, Menschenrechten, der wirtschaftlichen Zusammenarbeit, Handel und Investitionen, Landwirtschaft, Verkehr, Energie und Klimawandel, der zivilen nuklearen Zusammenarbeit, Umwelt, Zivilschutz, Wissenschaft, Forschung und Innovation, Bildung unter anderem durch Hochschulaustausch, Kultur, Drogenpolitik, Migration, regionalen und humanitären Fragen, wie in der von der Hohen Vertreterin und dem iranischen Außenminister bei ihrem Treffen im April vereinbarten Gemeinsamen Erklärung ausgeführt. Der Rat befürwortet eine koordinierte EU-Strategie des schrittweisen Engagements mit Iran, das umfassend zum Tragen kommt, Zusammenarbeit bei gemeinsamen Interessen vorsieht, bei Meinungsverschiedenheiten kritisch bleibt und in der Praxis konstruktiv ist. In diesem Zusammenhang unterstützt der Rat uneingeschränkt die rasche Eröffnung einer EU-Delegation in Iran als entscheidenden Schritt, um den breit angelegten Aufgabenkatalog für die Zusammenarbeit umzusetzen.
7. Der Rat begrüßt die Ausweitung der Wirtschaftsbeziehung der EU zu Iran infolge der Umsetzung des JCPOA und bekräftigt seine Unterstützung für die Aufnahme Irans in die WTO als Mittel zur Förderung marktbezogener Reformen und zur Erreichung einer Wiedereingliederung in die Weltwirtschaft und in das auf Regeln basierende Handelssystem. Damit Iran umfassenden Nutzen aus der Aufhebung der Sanktionen, einschließlich der Wiederaufnahme der Geschäfte von europäischen Banken und Unternehmen in vollem Umfang, ziehen kann, muss das Land die Hindernisse im Zusammenhang mit der Wirtschafts- und Finanzpolitik, den Rahmenbedingungen für Unternehmen und der Rechtsstaatlichkeit ausräumen. Der Rat begrüßt, dass Iran einen Aktionsplan der Arbeitsgruppe "Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung" (FATF) angenommen hat, um strategische Defizite bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung anzugehen, und sich auf hoher politischer Ebene zu diesem Aktionsplan verpflichtet hat; ferner begrüßt der Rat die Entscheidung Irans, um technische Unterstützung zu ersuchen und fordert eine unverzügliche und zügige Umsetzung. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sind bereit, in diesen Bereichen mit Iran zusammenzuarbeiten, was auch die Bereitstellung technischer Unterstützung bei der Umsetzung des FATF-Aktionsplans einschließt, und die Nutzung von Exportkrediten zur Förderung von Handel, Projektfinanzierungen und Investitionen in Iran zu prüfen. Der Rat begrüßt die Aussicht, Iran in das Finanzierungsmandat für Drittstaaten der Europäischen Investitionsbank (EIB) einbeziehen zu können.
8. Der Rat nimmt Kenntnis von der Zusage des iranischen Präsidenten, die Menschenrechtslage im Land zu verbessern. Er bleibt dennoch besorgt über die Menschenrechtslage, insbesondere über die häufige Anwendung der Todesstrafe einschließlich gegen jugendliche Straftäter und Drogenstraftäter. Die EU ist gegen die Todesstrafe ohne jegliche Ausnahme. Der Rat hebt hervor, dass es unerlässlich ist, gleiche Rechte für Frauen und Angehörige von Minderheiten – einschließlich ethnischer und religiöser Minderheiten – zu gewährleisten, die Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit zu achten, die Verträge, denen Iran beigetreten ist, umzusetzen sowie jenen Übereinkünften, deren Vertragsstaat Iran noch nicht ist, beizutreten. Er ruft Iran zudem dazu auf, mit dem Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen zusammenzuarbeiten und ihm Zugang zu gewähren. Die EU hat vor, diese Themen in konstruktiver Weise, einschließlich im Rahmen eines Dialogs über Menschenrechte, anzugehen, wodurch weitere Bereiche der Zusammenarbeit auf diesem Gebiet ermittelt werden können.
9. Der Rat bringt seine Besorgnis angesichts der wachsenden Spannungen in der Region zum Ausdruck und unterstützt Ansätze, durch die ein konstruktiveres regionales Umfeld gefördert wird. Iran hat in der Region eine wichtige Rolle inne und es ist von allergrößter Bedeutung, dass er konkrete und konstruktive Schritte unternimmt, die dazu beitragen, die Lage in der Region wirklich zu verbessern. Die EU betont ihren ausgewogenen Ansatz für die Region und ruft alle Länder in der Region auf, sich für einen Abbau der Spannungen einzusetzen und Maßnahmen zu vermeiden, die Gewalt, Sektierertum und Polarisierung fördern. In diesem Zusammenhang bringt der Rat seine Sorge über die militärische Aufrüstung in der Region – einschließlich des iranischen Raketenprogramms – zum Ausdruck und fordert Iran auf, Aktivitäten zu unterlassen, die das Misstrauen vertiefen können, wie beispielsweise Tests ballistischer Raketen, die einen Verstoß gegen die Resolution 2231 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen darstellen, sowie die mit diesen Tests in Zusammenhang stehenden Erklärungen.
10. Die EU bekräftigt ihre Schlussfolgerungen zu Syrien vom 17. Oktober 2016 und ruft dringend dazu auf, die – vorsätzlichen und willkürlichen – massiven und unverhältnismäßigen Angriffe des syrischen Regimes und seiner Alliierten auf die Zivilbevölkerung, humanitäre Helfer und medizinisches Personal sowie zivile und humanitäre Einrichtungen zu beenden. Daher appelliert der Rat eindringlich an Iran, seinen Einfluss auf das syrische Regime zu nutzen, um die Gewalt gegen die Zivilbevölkerung, humanitäre Helfer sowie zivile und humanitäre Infrastrukturen zu beenden, humanitären Helfern uneingeschränkt, unbehindert und landesweit Zugang zu ermöglichen und sich konstruktiv in einen politischen Verhandlungsprozess einzubringen. Der Rat ruft Iran zudem dazu auf, umfassend dazu beizutragen, den Weg für die Wiederaufnahme eines alle Seiten einbeziehenden und von Syrien gesteuerten politischen Prozesses unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen zu bereiten. Der Rat begrüßt das diesbezügliche Hineinwirken der Hohen Vertreterin und ersucht sie, diese Arbeit mit wichtigen Akteuren in der Region zur Unterstützung der Bemühungen des Sondergesandten der Vereinten Nationen für Syrien Staffan de Mistura fortzusetzen.
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Letzte Überprüfung: 14. Januar 2024