- Rat der Europäischen Union
- Pressemitteilung
- 17. Juli 2017 19:50
Übereinkommen von Aarhus: Rat nimmt Standpunkt der EU für die kommende Tagung der Vertragsparteien an
Der Rat hat am 17. Juli 2017 einen Beschluss über den Standpunkt der Europäischen Union auf der sechsten Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens von Aarhus (MoP-6) in Bezug auf eine beim Ausschuss für die Einhaltung des Übereinkommens gegen die EU anhängige Rechtssache angenommen.
Der Ausschuss ist in dieser die Einhaltung betreffenden Rechtssache der Auffassung, dass die EU gegen die Bestimmungen des Übereinkommens verstößt, indem sie Umweltorganisationen und der Öffentlichkeit unzureichenden Zugang zu Gerichten gewährt. Diese Feststellung wird in einem Entwurf eines Aarhus-Beschlusses dargelegt, der den Vertragsparteien des Übereinkommens zur Berücksichtigung auf der MoP-6 vorgelegt werden wird.
Konkret stellt der Ausschuss fest, dass weder mit der Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 noch mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union die im Rahmen des Übereinkommens festgelegten Verpflichtungen umgesetzt oder eingehalten werden.
Mit dem Beschluss des Rates akzeptiert die EU bei Einstimmigkeit aller Mitgliedstaaten den Entwurf des Aarhus-Beschlusses vorbehaltlich einiger Änderungen, mit denen unter anderem klargestellt werden soll, dass es nicht die Absicht der Tagung der Vertragsparteien ist, von der EU eine Einmischung in die Unabhängigkeit der Justiz zu verlangen.
Die EU und ihre Mitgliedstaaten bekräftigen, dass sie uneingeschränkt für die Grundsätze und Ziele des Übereinkommens von Aarhus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten eintreten und den Mechanismus zur Einhaltung des Übereinkommens vollständig achten.
Die Kommission hat eine Erklärung für das Ratsprotokoll abgegeben.
Die EU wird auf der kommenden MoP-6 in Budva (Montenegro) vom 11.-15. September 2017 ihren Standpunkt als Zustimmung zum Entwurf des Aarhus-Beschlusses unter Vorbehalt vorlegen und ist bereit, mit dem Ausschuss für die Einhaltung des Übereinkommens und den anderen Vertragsparteien auf der Tagung auf konstruktive und positive Weise zusammenzuarbeiten. Im Falle einer Abstimmung wird die EU ihre Stimme in dieser Angelegenheit für die 28 Mitgliedstaaten gemeinsam abgeben.
Die nächsten Schritte
Dieser Beschluss des Rates tritt unmittelbar nach seiner Annahme in Kraft und wird so bald wie möglich im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Der Rat übermittelt diesen Beschluss jetzt dem Sekretariat des Übereinkommens von Aarhus im Rahmen der laufenden Vorbereitungen für die MoP-6.
Hintergrundinformationen
Das Übereinkommen von Aarhus ist eine multilaterale Übereinkunft mit dem Ziel, die Rechte der Öffentlichkeit auf Zugang zu Informationen, Beteiligung an Entscheidungsverfahren und Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten zu garantieren. Dieses Übereinkommen und das Protokoll zu Registern über die Freisetzung und Verbringung von Schadstoffen sind die beiden rechtsverbindlichen internationalen Instrumente, mit denen der Grundsatz 10 der Erklärung von Rio zu Umwelt und Entwicklung in Kraft gesetzt und umgesetzt wird.
Das Übereinkommen ist 2001 in Kraft getreten und zählt 47 Vertragsparteien aus Europa und Zentralasien. Dazu gehören die 28 Mitgliedstaaten der EU und die EU selbst, die es am 17. Februar 2005 genehmigt hat. Auf der Ebene der EU werden die Verpflichtungen aus dem Übereinkommen durch die Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 (die "Aarhus-Verordnung") umgesetzt.
2008 machte die Nichtregierungsorganisation Client Earth beim Ausschuss für die Einhaltung des Übereinkommens eine Rechtssache betreffend die unzureichende Einhaltung der Verpflichtungen im Rahmen des Übereinkommens seitens der EU anhängig. Nach ausführlichen Erörterungen übermittelte der Ausschuss am 17. März 2017 der EU seine Feststellung.
Die Kommission legte am 29. Juni 2017 einen Vorschlag für diesen Ratsbeschluss vor. Darin wurde vorgeschlagen, gegen die Billigung der Feststellung zu dieser die Einhaltung des Übereinkommens betreffenden Rechtssache zu stimmen. Der Rat hat einstimmig beschlossen, diesen Vorschlag zu ändern.
- Beschluss des Rates über den Standpunkt der EU auf der MoP 6
- Erklärung der Kommission
- Kommissionsvorschlag für einen Ratsbeschluss über den Standpunkt der EU auf der MoP 6
- Übereinkommen von Aarhus: Entwurf des Beschlusses VI/8f der MoP 6
- Aarhus compliance case ACCC/C/2008/32
- EU Aarhus Regulation 1367/2006
- Aarhus Convention MoP6 website
Ansprechpartner für Journalisten
-
Peristera Dimopoulou Press officer
- +32 471 33 53 26
- +32 2 281 61 56
- @eri_dimopoulou
Wenn Sie kein Journalist sind, wenden Sie sich bitte an die Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit.
Letzte Überprüfung: 13. Januar 2024