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  • Rat der Europäischen Union
  • Pressemitteilung
  • 18. Dezember 2020 18:20

Rat billigt die EU-Drogenstrategie 2021-2025

Der Rat hat heute die EU-Strategie gebilligt, die den politischen Rahmen und die Prioritäten für die Drogenpolitik der EU für den Zeitraum 2021-2025 festlegt. Die Strategie soll ein hohes Maß an Gesundheitsschutz, sozialer Stabilität und Sicherheit gewährleisten und zur Sensibilisierung beitragen. Auf der Grundlage dieser Strategie wird der Rat einen Aktionsplan ausarbeiten, in dem konkrete Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Prioritäten dargelegt werden.

Mit dieser Strategie bekräftigen die EU und ihre Mitgliedstaaten ihr Engagement für einen evidenzbasierten, umfassenden und in Bezug auf die Drogennachfrage und das Drogenangebot ausgewogenen Ansatz, in dessen Mittelpunkt die Wahrung der Menschenrechte steht. Zugleich stützt sich diese Strategie auf die Lehren aus der COVID-19-Krise im Drogenbereich und verfolgt einen zukunftsorientierten Ansatz, indem Forschung, Innovation und Vorausschau gefördert werden, um wirksamer auf zunehmende Herausforderungen reagieren und diese besser antizipieren zu können.

Das Drogenphänomen beeinträchtigt unsere Gemeinschaften auf vielfältige Weise, mit Auswirkungen auf Gesundheit, Familie und soziale Beziehungen bis hin zu Gewalt und Geldwäsche. Es handelt sich hierbei um ein weltweites Phänomen, das kein Land allein bewältigen kann. Die EU-Strategie für den Zeitraum 2021-2025 bietet uns die erforderlichen Instrumente, um gemeinsam mit unseren internationalen Partnern die Drogenproblematik in all ihren Dimensionen anzugehen. Die Strategie wird uns zudem eine verstärkt vorausschauende Reaktion auf Veränderungen bei der Vorgehensweise von Kriminellen oder auf die Entwicklung neuer Substanzen und Trends ermöglichen. Daniela Ludwig, Drogenbeauftragte der deutschen Bundesregierung

Im Politikbereich Reduzierung des Drogenangebots / Verbesserung der Sicherheit zielt die Strategie auf alle Aspekte des illegalen Drogenmarkts ab und beinhaltet Präventions-, Abschreckungs- und Abwehrmaßnahmen im Hinblick auf die – insbesondere organisierte – Drogenkriminalität. Die dafür eingesetzten Mittel umfassen die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Strafverfolgung, Erkenntnisse, Verbotsmaßnahmen, Einziehung der Erträge aus Straftaten, Ermittlungsarbeit und Grenzmanagement. Dieser Politikbereich wurde im Vergleich zur EU-Drogenstrategie 2013-2020 weiter verstärkt, um auf die problematischen Entwicklungen auf den europäischen Drogenmärkten zu reagieren: hohe Verfügbarkeit verschiedener Arten von Drogen, immer größere Beschlagnahmen, zunehmender Einsatz von Gewalt, enorme Gewinne sowie Nutzung von Social-Media-Plattformen, Apps, Internet und Darknet für den illegalen Drogenhandel. Die COVID-19-Krise hat diese Trends nicht abgeschwächt, im Gegenteil.

Der Politikbereich Reduzierung der Drogennachfrage umfasst einander verstärkende Maßnahmen, darunter Prävention, Früherkennung und -intervention, Beratung, Therapie, Rehabilitation, soziale Wiedereingliederung und Genesung. Das Vorgehen in diesen Bereichen sollte dem lokalen sozialen Kontext und den Bedürfnissen der Zielgruppe gerecht werden, sich auf wissenschaftliche Erkenntnisse stützen und dabei sicher und wirksam sein. Die Maßnahmen müssen in enger Zusammenarbeit mit einer Reihe von Gesundheits- und Sozialdiensten entwickelt werden. Die COVID-19-Krise hat noch deutlicher veranschaulicht, dass die Kontinuität dieser Maßnahmen gewährleistet werden muss.

Ein neues, speziell dem Vorgehen gegen drogenbedingten Schaden gewidmetes Kapitel wurde hinzugefügt. Es umfasst Maßnahmen und Strategien, die mögliche gesundheitliche und soziale Risiken und Schäden für die Konsumierenden, für die Gesellschaft sowie in Haftanstalten verhindern oder reduzieren. Behandelt werden Aspekte wie die Verringerung der Verbreitung und Inzidenz drogenbedingter Infektionskrankheiten, die Verhinderung von Überdosierungen und drogeninduzierter Todesfälle sowie das Angebot von Alternativen zu Zwangssanktionen.

In der Strategie werden zudem drei Querschnittsthemen zur Unterstützung dieser Politikbereiche bestimmt:

  • Internationale Zusammenarbeit: Stärkung der Rolle der EU als globale Vermittlerin für eine menschenrechtsorientierte Drogenpolitik, bei der Menschen im Mittelpunkt stehen, durch Zusammenarbeit mit Drittländern, Regionen und internationalen Organisationen, unter Stärkung des Engagements für eine entwicklungsorientierte Drogenpolitik und Maßnahmen im Bereich der alternativen Entwicklung.
  • Forschung, Innovation und Vorausschau: Ausstattung der EU und der Mitgliedstaaten mit den erforderlichen umfassenden Kapazitäten in den Bereichen Forschung und Vorausschau, damit die Herausforderungen im Drogenbereich flexibler und vorausschauender angegangen werden können und die Vorsorge im Hinblick auf künftige Herausforderungen verbessert wird.
  • Koordinierung, Steuerung und Umsetzung: Gewährleistung einer optimalen Umsetzung der Strategie, einschließlich durch die wesentliche Tätigkeit der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA) und Europols, Einbeziehung der Zivilgesellschaft und Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen auf EU-Ebene und nationaler Ebene zur Verwirklichung dieser Ziele.

Hintergrund

Die EU-Drogenstrategie 2013-2020 und die beiden auf dieser Grundlage gebilligten Aktionspläne haben die Prioritäten der EU-Drogenpolitik in den vergangenen Jahren bestimmt. Im Juli 2020 hat die Europäische Kommission eine Bewertung dieser Strategie und eine EU-Agenda zur Drogenbekämpfung für den Zeitraum 2021-2025 vorgelegt. Auf dieser Grundlage haben die Ratsgremien die EU-Drogenstrategie 2021-2025 ausgearbeitet.

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Letzte Überprüfung: 10. Februar 2025