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Erläuterung des Haushaltsinstruments für das Euro-Währungsgebiet

Was ist das Haushaltsinstrument für Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit (im Folgenden "Haushaltsinstrument)?

Es ist ein eigens für das Euro-Währungsgebiet bestimmtes Haushaltsinstrument. Damit werden Strukturreformpakete und öffentliche Investitionspakete finanziert, um das Wachstumspotenzial der Volkswirtschaften des Euro-Währungsgebiets und die Widerstandsfähigkeit der einheitlichen Währung gegen wirtschaftliche Schocks zu stärken.

Obwohl das Instrument im EU-Haushalt verankert ist, unterscheidet es sich in vielerlei Hinsicht von den bestehenden EU-Instrumenten. Der Euro-Gipfel und die Euro-Gruppe werden jedes Jahr strategische Leitlinien für das Haushaltsinstrument vorgeben, während die Verwaltung des Instruments Sache der Kommission ist.

Die Argumente für ein speziell auf das Euro-Währungsgebiet ausgerichtetes Instrument erhielten nach der Krise, die durch die zunehmenden Unterschiede zwischen den Mitgliedern des Euro-Währungsgebiets noch verstärkt wurde, immer mehr Gewicht. Es fehlte dem Euro-Währungsgebiet an Instrumenten zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und Konvergenz seiner Mitglieder und zur Stärkung der wirtschaftspolitischen Koordinierung. Das Haushaltsinstrument kann – sofern es richtig kalibriert ist – zu einem Motor für inklusives und nachhaltiges Wachstum werden.

Mitgliedstaaten, die nicht dem Euro-Währungsgebiet angehören, aber am Wechselkursmechanismus II teilnehmen, können sich auf freiwilliger Basis beteiligen.

Wann wird es zum Einsatz kommen?

Das Instrument wird voraussichtlich zeitgleich mit dem EU-Haushalt 2021-2027 (auch als Mehrjähriger Finanzrahmen bezeichnet), der 2021 in Kraft treten soll, einsatzbereit sein.

Wie viel Geld wird zur Verfügung stehen?

Das Haushaltsinstrument wird aus dem EU-Haushalt finanziert. Über den Umfang der für das Haushaltsinstrument im EU-Haushalt 2021-2027 zur Verfügung stehenden Mittel wurde noch nicht entschieden. Die EU-Spitzen werden dies im Rahmen der Verhandlungen über den EU-Haushalt tun.

Bei der Festlegung der Mittelausstattung des Haushaltsinstruments will der finnische Ratsvorsitz – der diese Verhandlungen derzeit leitet und von den Staats- und Regierungschefs aufgefordert wurde, eine sogenannte Verhandlungsbox vorzulegen – den dem Euro-Währungsgebiet vorbehaltenen Anteil einer bestimmten Haushaltslinie, die im Kommissionsvorschlag für das EU-Haushaltspaket 2021-2027 vorgesehen ist, berücksichtigen. Dabei handelt es sich um die Haushaltslinie für das Reformumsetzungsinstrument, das ursprünglich dazu bestimmt war, Reforminitiativen in allen EU-Ländern zu unterstützen. Die Kommission hat dieser Haushaltslinie in ihrem Vorschlag 25 Mrd. € zugewiesen, wovon rund 17 Mrd. € für die 19 Länder des Euro-Währungsgebiets bestimmt sind. Bei diesen Beträgen handelt es sich gegenwärtig nur um Richtbeträge.

Wer wird das Instrument verwalten? Welche Rolle spielt die Euro-Gruppe?

Die Länder des Euro-Währungsgebiets werden strategische Leitlinien für das Instrument vorgeben, während die Kommission dessen Umsetzung überwachen und die Mitgliedstaaten unterstützen wird.

Die Regierungen der Euro-Länder werden die Prioritäten für Investitionen und Reformen im gesamten Euro-Währungsgebiet festlegen, und diese Prioritäten bilden dann die Grundlage für die Bewertung der von den einzelnen Ländern vorgeschlagenen Projekte.

Wie hängt dies mit dem Europäischen Semester zusammen?

Das Verfahren für die Auswahl von Reform‑ und Investitionsprojekten, die über das Haushaltsinstrument unterstützt werden, wird sich am Zeitplan des Europäischen Semesters orientieren.

Die dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten werden in einem ersten Schritt dieses Verfahrens die Prioritäten für Reformen und Investitionen erörtern. Im Anschluss daran werden die Empfehlungen für das Euro-Währungsgebiet, die ein wesentlicher Bestandteil des Semesters sind, stärker ausgestaltet.

Sodann werden die Mitgliedstaaten Vorschläge vorlegen, die in der Regel aus Reform- und Investitionspaketen bestehen sollten, die mit den nationalen Reformprogrammen verknüpft sind. Die Kommission wird bei der Bewertung der Projekte die vorliegenden länderspezifischen Empfehlungen berücksichtigen.

Die Vorschläge der Mitgliedstaaten werden nicht nur die geschätzten Kosten der Investitionen und gegebenenfalls der Strukturreformen sowie die Begründungen für diese Kostenschätzungen, sondern auch den Zeitplan für die Umsetzung unter Angabe der relevanten Etappenziele und Zielvorgaben umfassen.

Welche Rolle wird den nationalen Parlamenten beim Haushaltsinstrument zukommen?

Das Haushaltsinstrument wird Teil des EU-Haushalts sein, d. h. das Europäische Parlament und auch der Europäische Rechnungshof werden eine wichtige Rolle spielen.

Die Kommission wird für die Ausführung des Haushaltsplans zuständig sein. Die Verwendung der Mittel unterliegt der Kontrolle durch den Europäischen Rechnungshof und der Entlastung durch das Europäische Parlament.

Gleichzeitig werden die nationalen Parlamente Gelegenheit haben, sich zu den Vorschlägen der Länder für förderfähige Projekte zu äußern.

Welche Überlegungen stehen hinter der Idee eines Haushalts für das Euro-Währungsgebiet?

Die fehlende fiskalische Säule in der Architektur der Wirtschafts- und Währungsunion, auf die eine einheitliche Geldpolitik gestützt werden könnte, ist seit langem Gegenstand von Diskussionen zwischen politischen Entscheidungsträgern und Ökonomen.

In der derzeitigen Architektur ist die Haushaltspolitik keine geteilte Zuständigkeit, sondern wird von den nationalen Behörden festgelegt, die dessen ungeachtet die gemeinsam vereinbarten Haushaltsregeln einhalten müssen.

Mit dem Haushaltsinstrument wird ein eigens für das Euro-Währungsgebiet bestimmtes neues budgetäres Instrument geschaffen. Dieses Instrument soll durch die Förderung von Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit dazu beitragen, die Unterschiede zwischen den Volkswirtschaften des Euro-Währungsgebiets abzubauen. Dies sollte die Wirksamkeit der Geldpolitik erhöhen und damit Bedenken ausräumen, dass dauerhafte Finanztransfers erforderlich sind.

Wie werden die Länder dieses Instrument finanzieren?

Das Instrument wird aus dem EU-Haushalt finanziert, also durch die Haushaltsbeiträge der Mitgliedstaaten, die im Großen und Ganzen der Größe ihrer jeweiligen Volkswirtschaften entsprechen.

In die Verordnung zum Haushaltsinstrument wird eine Klausel aufgenommen, die es den teilnehmenden Mitgliedern ermöglicht, das Instrument mit nationalen Beiträgen zu finanzieren, die über die sogenannten Eigenmittel des EU-Haushalts hinausgehen. Dies würde den Abschluss eines zwischenstaatlichen Übereinkommens erfordern.

Die fachlichen Arbeiten zu diesem Thema sind derzeit im Gange; eine endgültige Entscheidung wird im Rahmen der Verhandlungen über den EU-Haushalt getroffen.

Werden Auszahlungen im Rahmen des Haushaltsinstruments in Form von Zuschüssen oder Darlehen oder einer Kombination aus beidem erfolgen?

Die Unterstützung wird in Form von Zuschüssen, d. h. in Form von direkten Finanzbeiträgen erfolgen. Die Kostenschätzung, die innerhalb des Finanzrahmens für jeden Mitgliedstaat auf der Grundlage des Zuweisungsschlüssels vorgenommen wird, bestimmt die Höhe der Unterstützung, die ein Mitgliedstaat für ein bestimmtes Projekt erhalten wird.

Was ist der Unterschied zwischen dem Haushaltsinstrument und anderen Strukturfonds?

Das Haushaltsinstrument zeichnet sich gegenüber den anderen budgetären Instrumenten der EU, insbesondere den Strukturfonds, durch seine spezielle Steuerung und die Flexibilität aus, die es bei der Zuweisung und Verwendung der Mittel hat.

Mit dem Instrument sollen die sich wandelnden Herausforderungen, vor denen die dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten stehen, angegangen werden. Daher werden die dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten jährlich gemeinsam darüber entscheiden, wie die Mittel verwendet werden sollen, wodurch sie sich Spielraum für eine wirksame wirtschaftspolitische Steuerung verschaffen.

Zur Verbesserung dieses Verfahrens wird das Instrument ein gewisses Maß an Flexibilität bei der Zuweisung der Mittel an die einzelnen Länder entsprechend ihren Prioritäten ermöglichen.

All dies steht im Gegensatz zum mehrjährigen EU-Haushalt, bei dem ein Großteil des Gesamtbetrags bereits im voraus zugewiesen wird.

Werden die Länder zur Kofinanzierung verpflichtet sein?

Die Mitgliedstaaten müssen finanzielle Beiträge leisten. Unter normalen Umständen werden die nationalen Regierungen 25 % der Kosten förderfähiger Projekte übernehmen. Im Falle schwieriger wirtschaftlicher Bedingungen im Sinne des Stabilitäts- und Wachstumspakts wird dieser Kofinanzierungssatz um die Hälfte verringert.

Ist in dem Instrument eine Stabilisierungsfunktion vorgesehen?

Das Haushaltsinstrument ist auf Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit ausgerichtet. In Krisenzeiten sind die Ressourcen knapp, was sich häufig besonders stark auf die Investitionen auswirkt. Um den Umfang der Investitionstätigkeit zu wahren, werden die nationalen Kofinanzierungssätze im Falle schwieriger wirtschaftlicher Bedingungen gesenkt. Dies wird zur Unterstützung der Wirtschaft beitragen.

Auf fachlicher Ebene werden Beratungen über ein Stabilisierungsinstrument – wie etwa ein gemeinsames Rückversicherungssystem zur Arbeitslosenunterstützung oder eine Art "Schlechtwetterfonds" – geführt. Es besteht jedoch noch kein Konsens.

Wie werden die Mittel des Haushaltsinstruments verteilt?

Das Haushaltsinstrument kommt allen Ländern des Euro-Währungsgebiets zugute.

Mindestens 80 % der Mittel werden gemäß zwei Kriterien nach Ländern aufgeschlüsselt zugewiesen, nämlich gemäß dem umgekehrten Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt (BIP) und der jeweiligen Bevölkerungszahl. Kein Land erhält weniger als 70 % seines Anteils, was bedeutet, dass alle Länder mindestens sieben von zehn Euro ihres Beitrags zu diesem Topf zurückerhalten werden.

Die übrigen Mittel – bis zu 20 % des Haushaltsinstruments – werden flexibel eingesetzt, um auf länderspezifische Herausforderungen zu reagieren, indem besonders ehrgeizige Reform- und Investitionspakete unterstützt werden.

Sind diese Mittel an bestimmte Auflagen geknüpft?

Für das Haushaltsinstrument besteht keine spezifische politische Auflagengebundenheit (Konditionalität). Die politischen Auflagen, die den Zugang zu EU-Haushaltsmitteln beschränken, gelten künftig auch für das Haushaltsinstrument.

Dies bedeutet, dass der Zugang zu Finanzmitteln von der geltenden makroökonomischen Konditionalität gemäß der Dachverordnung für die Fonds und von der Einhaltung der horizontalen Vorschriften für die Ausführung des EU-Haushalts (z. B. der Haushaltsordnung) abhängig sein wird.

Darüber hinaus müssen die Mitgliedstaaten den Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der vorgeschlagenen Strukturreform- und Investitionspakete nachkommen.

Wer hat beschlossen, ein Haushaltsinstrument zu schaffen? Und wann?

Nachdem der Euro die Finanzkrise überwunden hatte, zeichnete sich ein Konsens darüber ab, dass weitere Schritte unternommen werden müssen, um die gemeinsame Währung widerstandsfähiger zu machen und die Volkswirtschaften besser vor wirtschaftlichen Schocks zu schützen.

Vor diesem Hintergrund haben die Staats- und Regierungschefs im Dezember 2017 den Rat aufgefordert, den Europäischen Stabilitätsmechanismus zu entwickeln, eine Letztsicherung für die Abwicklung von Banken einzurichten und die Bankenunion zu vollenden.

Unter dem Vorsitz von Mário Centeno führte die Euro-Gruppe (im inklusiven Format) im ersten Halbjahr 2018 auf der Grundlage von Beiträgen Frankreichs und Deutschlands erste Gespräche über einen Haushalt für das Euro-Währungsgebiet.

Im Anschluss daran richtete Mário Centeno ein Schreiben mit einer umfassenden Auflistung aller offenen Fragen, die sich während der Beratungen gestellt hatten und in die Reformliste für das Euro-Währungsgebiet aufgenommen werden könnten, an den damaligen Präsidenten des Europäischen Rates Donald Tusk. Im Juni 2018 hat der Europäische Rat die Euro-Gruppe ersucht, an allen Punkten zu arbeiten.

Im Dezember 2018 hatte der Präsident der Euro-Gruppe in einem Schreiben an Präsident Tusk ausgeführt, dass die Minister bereit seien, an der Konzeption, den Durchführungsmodalitäten und dem Zeitplan für ein Haushaltsinstrument für Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit zu arbeiten.

Daraufhin ersuchten die EU-Spitzen die Euro-Gruppe, die wichtigsten Merkmale des Haushaltsinstruments festzulegen, die dem Europäischen Rat im Juni 2019 vorgestellt und von ihm wiederum bestätigt wurden.