Beseitigung chemischer Waffen
Die Europäische Union tritt geschlossen für chemische Abrüstung und Nichtverbreitung sowie für die Bekämpfung der Straffreiheit beim Einsatz chemischer Waffen ein.
Was sind chemische Waffen?
Chemische Waffen sind Chemikalien, die eingesetzt werden, um durch ihre toxischen Eigenschaften vorsätzlich den Tod herbeizuführen oder Schaden zu verursachen. Unter diese Definition fallen auch Munition, Geräte und andere Ausrüstung, die speziell dazu konzipiert wurden, toxische Chemikalien als Waffe einzusetzen.
Chemische Waffen umfassen
toxische Chemikalien, die durch ihre chemische Wirkung auf Lebensvorgänge den Tod, eine vorübergehende Handlungsunfähigkeit oder einen Dauerschaden bei Mensch oder Tier herbeiführen können;
chemische Reaktionskomponenten (Vorprodukte), die auf irgendeiner Stufe bei jeglicher Art von Produktion einer toxischen Chemikalie beteiligt sind.
Munition und Geräte, die speziell dafür konzipiert wurden, durch die Freisetzung toxischer Chemikalien Schäden zu verursachen oder den Tod herbeizuführen; hierzu zählen u. a. Mörser, Artilleriegeschosse, Flugkörper, Bomben, Minen oder Spritztanks;
Ausrüstung, die eigens dazu konzipiert wurde, in unmittelbarem Zusammenhang mit Munition oder Geräten verwendet zu werden, die als chemische Waffen ausgewiesen sind.
Internationales Verbot chemischer Waffen
Chemiewaffenübereinkommen
Das Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen (auch bekannt als Chemiewaffenübereinkommen oder CWÜ) ist ein internationaler Vertrag und zielt darauf ab, eine ganze Kategorie von Massenvernichtungswaffen zu beseitigen, indem die Entwicklung, Herstellung und der Erwerb chemischer Waffen sowie deren Lagerung, Erhaltung, Weitergabe oder Verwendung durch staatliche Akteure verboten wird.
Dem 1997 in Kraft getretenen Übereinkommen haben sich 193 Vertragsstaaten angeschlossen; es wurde eingerichtet, um eine Welt ohne Chemiewaffen zu fördern.
Alle Vertragsstaaten haben die Abrüstung chemischer Waffen vereinbart, indem sie alle in ihrem Besitz befindlichen Bestände an chemischen Waffen und alle Einrichtungen zu deren Herstellung vernichten, ebenso wie alle chemischen Waffen, die sie in der Vergangenheit im Hoheitsgebiet anderer Vertragsstaaten zurückgelassen haben.
Mit der nachweislichen Vernichtung von 99,4 % der deklarierten Chemiewaffenbestände ist das CWÜ eine der erfolgreichsten Abrüstungsvereinbarungen weltweit.
Organisation für das Verbot chemischer Waffen
Die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) ist das Durchführungsgremium des CWÜ.
Die EU unterstützt das CWÜ und die OVCW nachdrücklich und aktiv und leistet den größten freiwilligen Finanzbeitrag zu ihren Tätigkeiten. Dazu gehören die Verhinderung des erneuten Auftretens chemischer Waffen, der Aufbau von Fähigkeiten in den CWÜ-Vertragsstaaten, die Universalisierung der Mitgliedschaft im CWÜ und die Bekämpfung der Straffreiheit beim Einsatz chemischer Waffen.
Die jährlich festgesetzten Beiträge der EU-Mitgliedstaaten machen zusammen rund 25 % des regulären Jahreshaushalts der OVCW aus.
Die OVCW arbeitet eng mit den Vereinten Nationen zusammen.
Die Europäische Union und die OVCW haben im Februar 2024 ein Kooperationsabkommen in Form einer gemeinsamen Absichtserklärung geschlossen.
Im Rahmen dieses Abkommens verstärken die EU und die OVCW ihre Koordinierung, ihre strategische Zusammenarbeit und ihren Gedanken- und Informationsaustausch, um das CWÜ in der Zeit nach der Vernichtung chemischer Waffen durchzuführen.
Die EU unterstützt ferner die Steigerung der operativen Wirksamkeit der OVCW durch Beschlüsse des Rates vom 25. November 2021 und 26. Juni 2023.
- Beschluss des Rates vom 26. Juni 2023 zur Unterstützung der Steigerung der operativen Wirksamkeit der OVCW (Amtsblatt der EU)
- Beschluss des Rates vom 25. November 2021 zur Unterstützung der Steigerung der operativen Wirksamkeit der OVCW durch Satellitenbilder (Amtsblatt der EU)
- EU und OVCW intensivieren Zusammenarbeit (Pressemitteilung, Europäischer Auswärtiger Dienst, 21. Februar 2025)
Einsatz der EU zur Bekämpfung chemischer Waffen
Die EU setzt sich im Einklang mit der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen aktiv für das vollständige Verbot und die vollständige Beseitigung chemischer Waffen weltweit ein. Sie tritt auch für die Bekämpfung der Straffreiheit beim Einsatz chemischer Waffen ein, unter anderem durch die Verhängung von Sanktionen.
Die EU ist entschlossen, die vollständige Durchführung des Chemiewaffenübereinkommens zu unterstützen.
Schlussfolgerungen des Rates zu chemischen Waffen
Der Rat hat am 20. Februar 2023 Schlussfolgerungen über chemische Abrüstung und Nichtverbreitung verabschiedet.
Darin betont er, dass der Einsatz chemischer Waffen – auch der Einsatz jeglicher toxischer Chemikalien als Waffe – durch staatliche oder nichtstaatliche Akteure, überall und unter allen Umständen inakzeptabel ist und scharf verurteilt werden muss.
Der Einsatz chemischer Waffen ist ein Verstoß gegen das Völkerrecht und kann einem Kriegsverbrechen oder einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit gleichkommen.
Da der Einsatz dieser Waffen nicht ungeahndet bleiben darf und diejenigen, die für derartige Handlungen verantwortlich sind, zur Rechenschaft gezogen werden müssen, sind die EU und ihre Mitgliedstaaten fest entschlossen, ihr diesebezügliches Engagement – insbesondere im Rahmen der Partnerschaft gegen Straffreiheit beim Einsatz chemischer Waffen – fortzusetzen.
Der Rat ist ferner der Überzeugung, dass es in der Verantwortung der internationalen Gemeinschaft liegt, diejenigen, die Angriffe mit Chemiewaffen verübt haben, zu identifzieren und zur Rechenschaft zu ziehen.
Sanktionsregelung für chemische Waffen
Als Abschreckung gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen hat die EU im Oktober 2018 einen speziellen Sanktionsrahmen angenommen. Diese Sanktionsregelung wurde zuletzt bis zum 16. Oktober 2026 verlängert.
Die Sanktionen richten sich gegen diejenigen, die
- unmittelbar für die Entwicklung und den Einsatz chemischer Waffen verantwortlich sind,
- finanzielle, technische oder materielle Unterstützung gewähren oder
- die in den obigen Kategorien Genannten unterstützen, fördern oder mit ihnen in Verbindung stehen.
Derzeit sind 31 Personen und sechs Organisationen in diesem Rahmen mit Sanktionen belegt. Die aktuelle Liste der mit Sanktionen belegten Personen und Organisationen gilt bis zum 16. Oktober 2026.
Zu den Sanktionen gehören ein Reiseverbot für Personen und das Einfrieren von Vermögenswerten von Personen und Organisationen.
Darüber hinaus ist es verboten, mit Sanktionen belegten Personen und Organisationen Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen unmittelbar oder mittelbar bereitzustellen oder zugutekommen zu lassen.
Zu den Sanktionierten gehören beispielsweise Personen und Organisation, die
- am Einsatz chemischer Waffen in Russlands Krieg gegen die Ukraine,
- an dem Giftanschlag auf Alexej Nawalny vom 20. August 2020
- an der Herstellung von Trägersystemen für chemische Waffen in Syrien beteiligt waren.
Weitere Informationen
Sicherheit und Verteidigung
Atomvereinbarung mit Iran
Welche Arten von Sanktionen verhängt die EU?
Letzte Überprüfung: 3. Juli 2026