Jüngste politische Maßnahmen der EU zum Klimawandel
Die Klimawende ist eine der Hauptprioritäten des Europäischen Rates und des Rates der EU. Mit dem Start des europäischen Grünen Deals im Dezember 2019 wurden der Klimapolitik und den Klimaschutzmaßnahmen auf EU-Ebene neue Impulse verliehen.
Diese Seite bietet einen Überblick über die jüngsten gesetzgeberischen und politischen Initiativen der EU im Bereich Klimaschutz.
Fit für 55
Die EU befasst sich derzeit im Rahmen des sogenannten Pakets „Fit für 55“ mit der Überarbeitung ihrer klima-, energie- und verkehrsbezogenen Rechtsvorschriften. Damit sollen die geltenden Regeln an die Klimaschutzziele der EU für 2030 und 2050 angepasst werden. Das Paket umfasst unter anderem Folgendes:
- die Überarbeitung des Emissionshandelssystems (EHS) der EU
- eine Lastenteilungsverordnung
- Richtlinien über erneuerbare Energien und über die Energieeffizienz
- eine Verordnung über Landnutzung und Forstwirtschaft
- eine Verordnung über CO₂-Emissionen für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge
Europäisches Klimagesetz
Mit dem Europäischen Klimagesetz, das ein Element des europäischen Grünen Deals ist, soll das Ziel einer klimaneutralen EU bis 2050 in der Gesetzgebung verankert werden. Im Dezember 2020 erzielten die EU-Umweltministerinnen und ‑minister eine Einigung über eine allgemeine Ausrichtung zu dem Vorschlag der Kommission für ein Europäisches Klimagesetz. Dies beinhaltet auch ein neues Ziel der EU für die Verringerung der Netto-Treibhausgasemissionen, nämlich um mindestens 55 % bis 2030 im Vergleich zu 1990, entsprechend den Leitlinien des Europäischen Rates vom 10./11. Dezember 2020.
Im April 2021 erzielten die Verhandlungsführer des Rates und des Europäischen Parlaments eine vorläufige politische Einigung über das Europäische Klimagesetz. Der Rat legte im Juni 2021 seinen Standpunkt in erster Lesung fest und schloss somit das Annahmeverfahren ab.
Mit dem Europäischen Klimaschutzgesetz wird ein verbindliches EU-Klimaziel gesetzt, wonach die Netto-Treibhausgasemissionen (d. h. die Emissionen nach Abzug des Abbaus) bis 2030 um mindestens 55 % im Vergleich zu 1990 gesenkt werden sollen. Die EU wird außerdem eine Steigerung des Nettovolumens der Kohlenstoffsenken bis 2030 anstreben.
Mit der Verordnung wird ein europäischer wissenschaftlicher Beirat für Klimaschutz eingerichtet, der wissenschaftliche Beratung und Berichte zu EU-Klimaschutzmaßnahmen bereitstellen wird. Außerdem ist darin ein klimapolitisches Zwischenziel für 2040 vorgesehen.
EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel
Im Juni 2021 haben die EU-Umweltministerinnen und ‑minister Schlussfolgerungen zur neuen EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel gebilligt. In der Strategie wird eine langfristige Vision dargelegt, wie die EU bis 2050 eine klimaresiliente Gesellschaft werden kann, die vollständig an die unvermeidbaren Auswirkungen des Klimawandels angepasst ist.
In der Strategie sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
- bessere Erhebung und besserer Austausch von Daten, um sowohl den Zugang zu Wissen als auch den Austausch von Wissen über die Auswirkungen des Klimawandels zu verbessern
- naturbasierte Lösungen zur Stärkung der Klimaresilienz und zum Schutz der Ökosysteme
- Einbettung der Anpassung in makrofiskalische Maßnahmen
Die Schlussfolgerungen dienen der Kommission als politische Leitlinien für die Umsetzung der Strategie. Darüber hinaus enthalten sie auch Leitlinien für die Vorlage einer Mitteilung der EU zur Anpassung an den Klimawandel vor der Klimakonferenz der Vereinten Nationen (COP26).
- Rat billigt Schlussfolgerungen zur neuen EU-Strategie für die Anpassung an den Klimawandel (Pressemitteilung, 10. Juni 2021)
- Rat „Umwelt“, 10. Juni 2021
Im April 2020 verabschiedete der Rat eine neue Verordnung zur Verringerung des Risikos von Wasserknappheit bei der landwirtschaftlichen Bewässerung. Die Vorschriften sollen in Europa zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels dienen. Mit der Verordnung, die vollständig im Einklang mit der Kreislaufwirtschaft steht, wird die Verwendung von behandeltem kommunalem Abwasser für die landwirtschaftliche Bewässerung erleichtert; somit wird die Verfügbarkeit von Wasser verbessert und ein Beitrag zur Vermeidung von Nahrungsmittelknappheit geleistet.
Verkehrsbedingte CO₂-Emissionen
Im April 2019 wurden strengere Emissionsgrenzwerte für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge festgelegt, mit denen sichergestellt werden soll, dass ab 2030 im Vergleich zu 2021 neue Fahrzeuge durchschnittlich weniger CO₂ ausstoßen:
- Pkw – 37,5 % weniger CO₂
- leichte Nutzfahrzeuge – 31 % weniger CO₂
Grenzwerte für Lkw und andere schwere Nutzfahrzeuge wurden im Juni 2019 festgelegt. Nach den neuen Vorschriften müssen die Hersteller die CO₂-Emissionen neuer Lkw senken, und zwar (gegenüber dem Stand von 2019) im Durchschnitt um:
- 15 % ab 2025
- 30 % ab 2030
Emissionshandelssystem der EU
Im Februar 2018 nahm die EU überarbeitete Vorschriften für das Emissionshandelssystem der EU (EHS) an. Das EHS wurde 2005 eingerichtet und ist der erste wichtige CO₂-Markt der Welt und nach wie vor auch der größte Markt. Mit dem System wird eine Obergrenze für die CO₂-Emissionen von Schwerindustrie und Kraftwerken festgelegt. Die zulässigen Gesamtemissionen werden in Form von Genehmigungen an die Unternehmen verteilt, mit denen gehandelt werden kann.
Im Dezember 2019 einigten die EU und die Schweiz sich darauf, ihre Emissionshandelssysteme miteinander zu verknüpfen. Dieses Abkommen wird für die EU und die Schweizerische Eidgenossenschaft von beiderseitigem Nutzen sein, da die Verknüpfung von Obergrenzen und Handelssystemen die Verfügbarkeit von Reduktionsmöglichkeiten erhöhen und die Kosteneffizienz des Emissionshandels verbessern kann.
Lastenteilung
Die Treibhausgasemissionen von Sektoren, die nicht unter das EU-Emissionshandelssystem fallen, werden durch die sogenannte Lastenteilungsverordnung geregelt, die verbindliche Zielvorgaben für die jährliche Reduzierung der Treibhausgasemissionen der Mitgliedstaaten für den Zeitraum 2021-2030 enthält.
Mit der Verordnung soll dafür gesorgt werden, dass diese Sektoren ihren Beitrag zur Verringerung der Treibhausgasemissionen leisten. Zu diesen Sektoren gehören Gebäude, Landwirtschaft (Nicht-CO₂-Emissionen), Abfallwirtschaft und Verkehr (mit Ausnahme des Luftverkehrs und des internationalen Seeverkehrs).
Landnutzung und Forstwirtschaft
Im Mai 2018 wurde eine neue Verordnung für einen besseren Schutz und eine bessere Bewirtschaftung der Flächen und Wälder angenommen. Mit dieser Verordnung wurden die Treibhausgasemissionen aus Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (Land Use, Land Use Change and Forestry – LULUCF) in den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 einbezogen.
Saubere Energie
Drei Viertel der Treibhausgasemissionen in der EU werden durch die Erzeugung und den Verbrauch von Energie verursacht. Die EU bemüht sich um die Dekarbonisierung des Energiesektors – eines der zentralen Elemente des grünen Wandels.
Im Dezember 2020 nahm der Rat Schlussfolgerungen zu den von der Kommission vorgeschlagenen Strategien für erneuerbare Offshore-Energie und Wasserstoff an. In ihrer informellen Videokonferenz im selben Monat erörterten die EU-Energieministerinnen und ‑minister die Integration der Energiesysteme.
Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, ihre nationalen Energie- und Klimapläne (NEKP) vorzulegen und regelmäßig zu aktualisieren, um über ihre Beiträge zu den Zielen für Energieeffizienz und erneuerbare Energien sowie zu den Emissionsreduktionszielen zu berichten. Die NEKP wurden im Rahmen der Strategie für die Energieunion eingeführt und die ersten Pläne decken den Zeitraum 2021-2030 ab.
Der Rat hat weitere politische Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Klimawandels und als Teil des europäischen Grünen Deals ergriffen. Dazu gehören der Mechanismus für einen gerechten Übergang, die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“, die Biodiversitätsstrategie und die Industriestrategie für Europa.
EU übernimmt Führungsrolle bei der Bewältigung des Klimawandels
Die EU ist entschlossen, im weltweiten Kampf gegen den Klimawandel eine Vorreiterrolle zu übernehmen. Die EU-Führungsspitzen haben sich das ehrgeizige Ziel gesetzt, Europa im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris bis 2050 klimaneutral zu machen. Durch gemeinsame Anstrengungen in den kommenden Jahrzehnten wollen die EU-Länder sicherstellen, dass die Treibhausgasemissionen auf ein Minimum reduziert und die verbleibenden Emissionen kompensiert werden.