Cotonou-Folgeabkommen:
Das Cotonou-Folgeabkommen ist der übergeordnete Rahmen für die Beziehungen der EU zu den Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean.
Nach der Unterzeichnung am 15. November wurde aus dem Cotonou-Folgeabkommen das Samoa-Abkommen.
Das Samoa-Abkommen ist der übergeordnete Rahmen für die Beziehungen der EU zu den Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean.
Ein neues Partnerschaftsabkommen zwischen der EU und der OAKPS
Das neue Partnerschaftsabkommen bildet den neuen Rechtsrahmen für die Beziehungen der EU zu 79 Ländern. Dazu gehören 47 afrikanische, 16 karibische und 15 pazifische Länder sowie die Republik Malediven.
Das Abkommen zielt darauf ab, die Fähigkeit der EU und der AKP-Staaten zur gemeinsamen Bewältigung globaler Herausforderungen zu stärken.
Es legt gemeinsame Grundsätze fest und deckt folgende sechs Schwerpunktbereiche ab:
- Demokratie und Menschenrechte
- nachhaltiges Wirtschaftswachstum und nachhaltige Wirtschaftsentwicklung
- Klimawandel
- menschliche und soziale Entwicklung
- Frieden und Sicherheit
- Migration und Mobilität
Das Abkommen beinhaltet eine gemeinsame Grundlage auf AKP-Ebene in Verbindung mit drei regionalen Protokollen für Afrika, die Karibik und den Pazifik mit Schwerpunkt auf den konkreten Bedürfnissen der Regionen.
- Cotonou-Folgeabkommen: Verhandlungsführer erzielen politische Einigung über neues Partnerschaftsabkommen zwischen der EU und den afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten (Europäische Kommission)
- Für eine umfassende Strategie mit Afrika (Europäische Kommission)
Der Rat hat am 20. Juli 2023 grünes Licht für die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Partnerschaftsabkommens gegeben, das den neuen Rechtsrahmen für die nächsten zwanzig Jahre bilden und an die Stelle des Cotonou-Abkommens treten wird.
Das neue Abkommen wird in den kommenden Monaten von der EU und ihren Mitgliedstaaten sowie den Mitgliedern der OAKPS offiziell unterzeichnet. Die vorläufige Anwendung beginnt am ersten Tag des zweiten Monats nach der Unterzeichnung.
Das Abkommen von Cotonou
Der geltende Partnerschaftsrahmen – das Cotonou-Abkommen – wurde im Jahr 2000 verabschiedet und trat an die Stelle des Abkommens von Lomé aus dem Jahr 1975. Es wurde für einen Zeitraum von 20 Jahren geschlossen.
Das Cotonou-Abkommen sollte ursprünglich im Februar 2020 auslaufen. Die Bestimmungen des Abkommens wurden bis zum 30. November 2021 verlängert, sofern das neue Partnerschaftsabkommen zwischen der EU und den AKP-Staaten nicht vor diesem Zeitpunkt vorläufig angewandt wird oder in Kraft tritt.
Das Abkommen von Cotonou zielt darauf ab, die Armut zu lindern und schließlich zu beseitigen und einen Beitrag zur schrittweisen Integration der AKP-Länder in die Weltwirtschaft zu leisten.
Es beruht auf drei Säulen:
- Entwicklungszusammenarbeit
- wirtschaftliche und handelspolitische Zusammenarbeit
- politische Dimension
Beziehungen der EU zu den Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (Infografik)
Gemeinsame Organe (Cotonou-Abkommen)
Der AKP-EU-Ministerrat ist das oberste Organ der AKP-EU-Partnerschaft. Er tagt einmal im Jahr abwechselnd in Brüssel und in einem AKP-Land und setzt sich zusammen aus
- den Mitgliedern des Rates der EU,
- einem Mitglied der Kommission,
- einem Mitglied der Regierung jedes AKP-Staates.
Der AKP-EU-Botschafterausschuss unterstützt den Ministerrat und überwacht die Umsetzung des Cotonou-Abkommens.
Der AKP-EU-Ausschuss für Zusammenarbeit bei der Entwicklungsfinanzierung prüft die Umsetzung der Zusammenarbeit bei der Entwicklungsfinanzierung und überwacht die Fortschritte.
Der Paritätische AKP-EU-Ministerausschuss für Handelsfragen erörtert sämtliche handelsbezogenen Fragen, die für alle AKP-Staaten von Belang sind. Er überwacht die Aushandlung und Umsetzung der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen. Ferner prüft er die Auswirkungen der multilateralen Handelsverhandlungen auf den Handel zwischen den AKP-Staaten und der EU und die Entwicklung der Volkswirtschaften der AKP-Staaten.
Die Paritätische Parlamentarische Versammlung AKP-EU ist ein beratendes Gremium, dem die gleiche Anzahl von Vertretern der Europäischen Union und der AKP-Staaten angehören. Die Versammlung fördert die demokratischen Prozesse und erleichtert eine bessere Verständigung zwischen den Völkern der EU und denen der AKP-Staaten. Darüber hinaus erörtert sie Fragen, die die Entwicklung und die AKP-EU-Partnerschaft, einschließlich der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen, betreffen.
Derzeitige Tätigkeitsschwerpunkte
1. Entwicklung
Die EU unterstützt Programme und Initiativen zugunsten zahlreicher Länder der Gruppe der AKP-Staaten. Sie hat ferner Programme zur Förderung des regionalen Wirtschaftswachstums und zur Entwicklung spezifischer Regionen innerhalb der AKP-Staaten aufgelegt.
Im Rahmen des neuen langfristigen EU-Haushalts 2021-2027 finanziert die EU den Großteil ihrer Entwicklungsprogramme für AKP-Partnerstaaten über das Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt (NDICI). Das NDICI wird mit insgesamt rund 79,5 Mrd. € (zu jeweiligen Preisen) ausgestattet. Der Europäische Entwicklungsfonds (EEF), der über Direktbeiträge der Mitgliedstaaten finanziert wurde, besteht seit 2021 nicht mehr.
2. Handel
Die EU hat mit den 79 AKP-Ländern eine Reihe von Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) ausgehandelt. Mit diesen Abkommen sollen gemeinsame Handels- und Entwicklungspartnerschaften aufgebaut werden, die durch Entwicklungsunterstützung flankiert werden.
Der Rat erteilt der Kommission das Mandat, diese Abkommen auszuhandeln, und muss die jeweiligen Endfassungen unterzeichnen.
WPA mit afrikanischen Ländern
Die Verhandlungen über regionale WPA mit 16 westafrikanischen Staaten, der Wirtschaftsgemeinschaft der westafrikanischen Staaten (ECOWAS) und der Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion (WAEMU) wurden im Juli 2014 zum Abschluss gebracht. Das Unterzeichnungsverfahren dauert noch an. Bis zur Annahme eines umfassenden regionalen WPA mit Westafrika sind Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Côte d’Ivoire und Ghana am 3. September 2016 bzw. am 15. Dezember 2016 vorläufig in Kraft getreten.
Ebenfalls im Juli 2014 wurden die Verhandlungen mit Ländern der Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrika erfolgreich abgeschlossen. Das Abkommen wurde am 10. Juni 2016 in Kasane, Botsuana, unterzeichnet. Es wird seit dem 10. Oktober 2016 vorläufig angewandt.
- EU wird Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit der WPA-Gruppe der Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrika (SADC) unterzeichnen (Pressemitteilung, 1. Juni 2016)
- WPA mit den SADC-WPA-Staaten
Im Oktober 2014 wurden die Verhandlungen mit der Ostafrikanische Gemeinschaft erfolgreich abgeschlossen. Das Unterzeichnungsverfahren dauert noch an.
Kamerun ist das einzige Land in der Region, das das WPA zwischen der EU und Zentralafrika am 15. Januar 2009 unterzeichnet hat. Das Abkommen wird seit dem 4. August 2014 vorläufig angewandt.
In der Region des östlichen und südlichen Afrika haben Mauritius, die Seychellen, Simbabwe und Madagaskar 2009 ein WPA unterzeichnet. Das Abkommen wird seit dem 14. Mai 2012 vorläufig angewandt.
- Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Staaten des östlichen und des südlichen Afrika und der EU
WPA im karibischen Raum
Im Oktober 2008 hat die EU ein WPA mit dem Forum der karibischen AKP-Staaten (CARIFORUM), einer Gruppe von 15 karibischen Staaten, unterzeichnet. Das WPA zwischen dem CARIFORUM und der EU wird seit dem 29. Dezember 2008 vorläufig angewandt.
WPA im pazifischen Raum
Das Interim-WPA zwischen der EU und den pazifischen AKP-Staaten ist im Juli 2009 von Papua-Neuguinea und im Dezember 2009 von Fidschi unterzeichnet worden. Papua-Neuguinea hat das Abkommen im Mai 2011 ratifiziert. Im Juli 2014 hat Fidschi beschlossen, mit der vorläufigen Anwendung des Abkommens zu beginnen. Von den 14 pazifischen Ländern macht der Handel mit Papua-Neuguinea und mit Fidschi den Großteil des Handels zwischen der EU und dem pazifischen Raum aus. Samoa und die Salomonen traten dem WPA am 21. Dezember 2018 bzw. am 17. Mai 2020 bei.
3. Migrationsfragen
Migration ist ein wichtiger Aspekt der Beziehungen zwischen der EU und den AKP-Staaten. Der Rahmen für die Zusammenarbeit in diesem Bereich ist in Artikel 13 des Abkommens von Cotonou festgelegt.
Dieser Artikel enthält Absätze über die Verbesserung der Bedingungen in Herkunfts- und Transitländern, die legale Migration und die Rückkehr/Rückführung illegaler Einwanderer.
Im November 2015 sind die EU und die afrikanischen Staats- und Regierungschefs der am stärksten betroffenen Länder zu einem Gipfeltreffen zusammengekommen, um die politische Zusammenarbeit im Bereich Migration zu verstärken. Sie verständigten sich auf einen Aktionsplan mit 16 konkreten Maßnahmen. Darüber hinaus wurde auf dem Gipfeltreffen der Nothilfe-Treuhandfonds der EU zur Unterstützung der Stabilität und zur Bekämpfung der Ursachen von irregulärer Migration und Vertreibungen in Afrika auf den Weg gebracht.
Reaktion auf den Migrationsdruck
Der Rat und der Europäische Rat arbeiten an einer umfassenden europäischen Migrationspolitik.
4. Konsultationsverfahren (Artikel 96)
Das Abkommen von Cotonou führt ein Verfahren für den Fall ein, dass eine der Vertragsparteien gegen wesentliche Elemente der Partnerschaft verstößt. Dazu gehört die Achtung der Menschenrechte, der demokratischen Grundsätze und der Rechtsstaatlichkeit.
Ziel des Verfahrens ist die Rückkehr zu normalen Beziehungen zwischen den Partnern. Wird keine Einigung erzielt, so kann die Vertragspartei, die das Verfahren eingeleitet hat, Maßnahmen bezüglich der Kooperationsprojekte und der Entwicklungshilfe ergreifen.
Auf EU-Seite kann der Rat diesen Vorgang durch ein Ersuchen um Konsultationen einleiten. Er führt die Konsultationen und nimmt den Beschluss an, der daraus hervorgeht.