Ständige Strukturierte Zusammenarbeit (SSZ)
Die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit (SSZ) bietet den 26 teilnehmenden Mitgliedstaaten einen Rahmen für die gemeinsame Planung und Entwicklung gemeinsamer Fähigkeitenprojekte, für Investitionen in solche Projekte sowie dafür, ihre Einsatzbereitschaft und den Beitrag ihrer Streitkräfte zu erhöhen.
Vertiefung der Verteidigungszusammenarbeit
Die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit (SSZ) im Verteidigungsbereich wurde 2009 mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt. Seitdem haben die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, sich auf freiwilliger Basis daran zu beteiligen. Mit der SSZ ist ein Rahmen für die schrittweise Vertiefung der Verteidigungszusammenarbeit entstanden, und es wird ein strukturierter Prozess vorgegeben. Ziel ist es, die Fähigkeiten zu erlangen, die für die anspruchsvollsten Missionen erforderlich sind, und dadurch die Sicherheit der EU-Bürgerinnen und -Bürger zu erhöhen.
Im Dezember 2017 nahm der Rat einen Beschluss über die Begründung der SSZ an, mit dem die Liste der 25 teilnehmenden Mitgliedstaaten festgelegt wurde. Sechs Jahre später trat Dänemark hinzu; im Mai 2023 bestätigte der Rat die Teilnahme des Landes als 26. Mitglied der SSZ.
Über eine neue Mitgliedschaft oder die Aussetzung einer Mitgliedschaft beschließt der Rat der EU mit qualifizierter Mehrheit der an der SSZ Beteiligten.
Der Europäische Auswärtige Dienst, der darin integrierte Militärstab der EU und die Europäische Verteidigungsagentur bilden das SSZ-Sekretariat, das unter der Verantwortung des Hohen Vertreters für Außen- und Sicherheitspolitik steht.
SSZ-Verpflichtungen und -Projekte
Die SSZ wird hauptsächlich durch Verpflichtungen und Kooperationsprojekte umgesetzt.
Im Unterschied zu anderen Formen der Zusammenarbeit sind die Verpflichtungen, die die teilnehmenden Mitgliedstaaten im Rahmen der SSZ eingehen, rechtsverbindlich. So verpflichten sie sich insbesondere, ihre Verteidigungsausgaben und -investitionen zu erhöhen, gemeinsame und kooperative Projekte im Bereich der strategischen Verteidigungsfähigkeiten voranzubringen und die Verfügbarkeit, Entsendefähigkeit und Interoperabilität ihrer Streitkräfte zu verbessern, was auch Beiträge zu GSVP-Operationen und -Missionen einschließt.
Der Rat ist für die allgemeine politische Ausrichtung und die Beschlussfassung zuständig und gibt Empfehlungen, was die Erfüllung der Verpflichtungen betrifft.
Einmal im Jahr berichtet der Hohe Vertreter dem Rat über den Stand der Umsetzung der SSZ. Auf dieser Grundlage bewertet der Rat die Beiträge der teilnehmenden Mitgliedstaaten und überprüft, ob sie ihren verbindlichen Verpflichtungen weiterhin nachkommen.
Die teilnehmenden Mitgliedstaaten arbeiten an 75 Kooperationsprojekten in verschiedenen Bereichen, dazu gehören Ausbildung, Land, See, Luft und Cyberbereich sowie strategische Enabler. Gemeinsam entwickeln sie dabei neue Fähigkeiten, führen Schulungen und Übungen durch oder bündeln ihr Fachwissen in bestimmten Bereichen.
Die einzelnen Projekte werden von verschiedenen SSZ-Mitgliedergruppen durchgeführt und jeweils von einem oder mehreren der teilnehmenden Mitgliedstaaten koordiniert.
Während die Teilnahme an der SSZ nur EU-Mitgliedstaaten offensteht, legte der Rat im November 2020 allgemeine Bedingungen fest, unter denen Drittstaaten in Ausnahmefällen eingeladen werden könnten, sich an einzelnen SSZ-Projekten zu beteiligen.
So wurden Kanada, Norwegen und die Vereinigten Staaten 2021 eingeladen, am Projekt „Militärische Mobilität“ teilzunehmen, ebenso wie das Vereinigte Königreich 2022 und die Schweiz 2025.
Der Beschluss über die allgemeinen Bedingungen gab den Weg für eine stärkere und ehrgeizigere Verteidigungszusammenarbeit mit EU-Partnern frei.
- SSZ-Verpflichtungen
- SSZ-Projekte
- Empfehlung des Rates zur Bewertung der Fortschritte der teilnehmenden Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (SSZ) (18. November 2024)
- Rat legt Bedingungen für die Teilnahme von Drittstaaten an SSZ-Projekten fest (Pressemitteilung, 5. November 2020)
Strategische Überprüfung der SSZ
Am 19. November 2024 billigte der Rat Schlussfolgerungen zur strategischen Überprüfung der SSZ. Die Überprüfung wurde im November 2023 mit dem Ziel eingeleitet, die SSZ zu stärken, sie strategischer und wirksamer zu gestalten und sie an die neue geopolitische Realität über den Zeithorizont 2025 hinaus anzupassen.
In den Schlussfolgerungen wird bekräftigt, dass die SSZ als ehrgeiziger Rahmen für die Vertiefung der Verteidigungszusammenarbeit zwischen den teilnehmenden Mitgliedstaaten eine zentrale Rolle spielt, und betont, dass die Grundsätze und Ziele der SSZ gültig bleiben. Zugleich wird hervorgehoben, dass die SSZ vor dem Hintergrund neuer Initiativen und Strategien der EU – insbesondere derjenigen, die sich aus dem Strategischen Kompass der EU ergeben – aktualisiert werden muss, um weiterhin im Mittelpunkt der Verteidigungsbemühungen der EU zu stehen.
Dazu sollte die derzeitige Liste der 20 weiter gehenden Verpflichtungen im Rahmen der SSZ aktualisiert und gestrafft werden. In der überarbeiteten Liste könnten die Verpflichtungen künftig nach Schlüsselbereichen gruppiert werden, etwa Verteidigungsausgaben und ‑investitionen, Fähigkeitenentwicklung, Rüstung und industrielle Zusammenarbeit sowie operative Dimension.
In den Schlussfolgerungen wird betont, wie wichtig es ist, die Ukraine näher an die EU-Verteidigungsinitiativen heranzuführen – entsprechend den gemeinsamen Sicherheitszusagen der EU und der Ukraine, die beide Seiten am 27. Juni 2024 unterzeichnet haben. Vor diesem Hintergrund sollte die SSZ zu den umfassenderen Bemühungen der EU beitragen, den militärischen Bedarf der Ukraine zu decken.
Siehe auch
- Die Verteidigung der EU in Zahlen
- Zivile und militärische Missionen und Operationen
- Ein Strategischer Kompass für Sicherheit und Verteidigung
- Militärische Unterstützung der EU für die Ukraine
- Die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit (Europäischer Auswärtiger Dienst)
- Europäische Verteidigungsagentur (Website)
Letzte Überprüfung: 27. Mai 2025