Skip to content

„Vom Hof auf den Tisch“

Hauptanliegen der EU ist es, mit ihrer Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ die Lebensmittel für Europa gesünder und nachhaltiger zu machen.

Warum sollen Lebensmittel gesünder und nachhaltiger werden?

Das Lebensmittelsystem der EU stellt die Versorgung von über 400 Millionen europäischer Bürgerinnen und Bürger mit frischen und sicheren Lebensmitteln sicher. Die Lebensmittelproduktion ist nicht nur eine unverzichtbare Dienstleistung, sondern auch eine Einkommensquelle. Die Lebensmittelkette der EU ist ein wichtiger Wirtschaftszweig der EU.

Gleichzeitig hat der Agrar- und Lebensmittelsektor aber auch erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt. Laut einem Bericht des Weltklimarats (IPCC) stammt etwa ein Drittel der weltweiten Treibhausgasemissionen aus Lebensmittelsystemen. Das derzeitige Lebensmittelmodell wirkt sich auch negativ auf die menschliche Gesundheit aus, was dazu führt, dass mehr als 50 % der Erwachsenen in Europa übergewichtig sind.

Die EU führt einen Wandel bei der Erzeugung und beim Konsum von Lebensmitteln in Europa herbei, um

  • den ökologischen Fußabdruck der Lebensmittelsysteme zu verringern,
  • sich besser gegen Krisen zu wappnen,
  • zu gewährleisten, dass auch künftigen Generationen gesunde und erschwingliche Lebensmittel zur Verfügung stehen.

Worum geht es bei der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“?

Die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“, eine der wichtigsten Maßnahmen im Rahmen des europäischen Grünen Deals, wurde im Mai 2020 von der Kommission vorgelegt. Sie soll dazu beitragen, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen, und ist darauf ausgerichtet, das derzeitige EU-Lebensmittelsystem nachhaltig zu gestalten.

Mit der Strategie werden – unter Hervorhebung von Ernährungs- und Lebensmittelsicherheit als Prioritäten – vor allem folgende Ziele verfolgt:

  • Gewährleistung der Versorgung mit ausreichenden, erschwinglichen und nahrhaften Lebensmitteln im Rahmen der Belastbarkeitsgrenzen des Planeten
  • Halbierung des Einsatzes von Pestiziden und Düngemitteln und des Umsatzes antimikrobieller Mittel
  • Erhöhung der für ökologische/biologische Landwirtschaft genutzten Fläche
  • Förderung eines nachhaltigeren Lebensmittelkonsumverhaltens und einer gesünderen Ernährung
  • Verringerung von Lebensmittelverlusten und -verschwendung
  • Bekämpfung von Lebensmittelbetrug entlang der Versorgungskette
  • Verbesserung des Tierwohls

Durch den Übergang zu einem umweltfreundlicheren Lebensmittelsystem sollen neue Geschäftsmöglichkeiten geschaffen werden, die sich positiv auf die Einnahmen der Lebensmittelunternehmer auswirken.

Der Rat hat im Oktober 2020 Schlussfolgerungen zu der Strategie angenommen, in denen das Ziel, ein europäisches nachhaltiges Lebensmittelsystem von der Erzeugung bis zum Verbrauch zu entwickeln, unterstützt wird. Die Mitgliedstaaten haben betont, dass Folgendes sichergestellt werden muss:

  • Die Versorgung mit ausreichenden und erschwinglichen Lebensmitteln, während gleichzeitig ein Beitrag zur Klimaneutralität der EU bis 2050 geleistet wird,
  • ein gerechtes Einkommen und nachdrückliche Unterstützung für Primärerzeuger,
  • die Wettbewerbsfähigkeit der EU‑Landwirtschaft auf globaler Ebene.

Die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ steht im Einklang mit der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 – die beiden Vorschläge ergänzen einander.

Was sind die wichtigsten politischen Maßnahmen im Rahmen der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“?

Aktionsplan für ökologische Landwirtschaft

Im Aktionsplan für ökologische Landwirtschaft, den die Kommission im März 2021 im Rahmen der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ vorgelegt hat, ist eine Reihe von Maßnahmen zur Stärkung der ökologischen/biologischen Landwirtschaft in der EU vorgesehen.

Im Kern geht es darum, den Anteil der ökologischen/biologischen Landwirtschaft in der EU bezogen auf die landwirtschaftliche Nutzfläche bis 2030 auf 25 % anzuheben. Die EU-Mitgliedstaaten sind aufgefordert, nationale Pläne für ökologische/biologische Landwirtschaft zu erarbeiten.

Im Juli 2021 hat der Rat Schlussfolgerungen zu dem Aktionsplan angenommen. Die wichtigsten Punkte, auf die sich die EU-Ministerinnen und -Minister verständigten, waren:

  • Die ökologische/biologische Landwirtschaft spielt für die Nachhaltigkeit der europäischen Landwirtschaft eine wichtige Rolle.
  • Der Ausbau der ökologischen/biologischen Landwirtschaft trägt zur Einkommenssicherung und zur Schaffung von Arbeitsplätzen bei.
  • Durch ein ausgewogenes Verhältnis von Angebot und Nachfrage bei ökologischen/biologischen Erzeugnissen wird die Rentabilität des Sektors sichergestellt.
  • Bei der Festlegung von Zielen und Interventionen muss den Besonderheiten und der jeweiligen Situation in den Mitgliedstaaten Rechnung getragen werden.
  • Um die Ziele der Strategie zu erreichen, müssen öffentliche und private Interessenträger einbezogen werden.

Plan zur Ernährungssicherheit

Zu Beginn der COVID-19-Pandemie hat sich die Anfälligkeit der Lebensmittelkette in Europa gezeigt und zu großen Versorgungsproblemen geführt. Im November 2021 veröffentlichte die Kommission eine Mitteilung über einen Notfallplan zur Gewährleistung der Ernährungssicherheit in Europa in Krisenzeiten.

Auf der Dezembertagung des Rates (Landwirtschaft und Fischerei) im Jahr 2021 haben die EU-Ministerinnen und -Minister Schlussfolgerungen zu diesem Plan gebilligt und damit anerkannt, dass das europäische Lebensmittelsystem in Zukunft gegen potenzielle Risiken und Krisen gewappnet sein muss. Die Ministerinnen und Minister waren sich darin einig, dass die Lehren aus der COVID-19-Krise in den Ansatz der EU für künftige Katastrophen einfließen sollten.

Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen soll die EU bei der Bewältigung von Herausforderungen wie extremen Wetterereignissen, Fragen der Pflanzen- und Tiergesundheit und des Mangels an wichtigen Betriebsmitteln wie Düngemitteln, Energie und Arbeitskräften unterstützt werden. Zu ihnen gehören:

  • die Schaffung eines Europäischen Mechanismus zur Krisenvorsorge und Krisenreaktion im Bereich der Ernährungssicherheit (European Food Security Crisis preparedness and response Mechanism, EFSCM),
  • die Einsetzung einer Expertengruppe, die dazu beitragen soll, dass die EU vollständig auf potenzielle Herausforderungen bei der Nahrungsmittelversorgung vorbereitet ist.

Internationale Standards für Lebensmittelsicherheit

Im Februar 2022 hat der Rat Schlussfolgerungen zu Lebensmittelsicherheitsstandards im internationalen Handel verabschiedet. Darin fordert er eine stärkere Einbeziehung von Nachhaltigkeitsaspekten in die Arbeit der Codex-Alimentarius-Kommission. Das internationale Gremium, das 1963 von der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) eingerichtet wurde, dient als Forum für Verhandlungen über internationale Lebensmittelstandards, Leitlinien und Verhaltenskodizes. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sind Mitglieder der Codex-Alimentarius-Kommission.

Klimaeffiziente Landwirtschaft

Die Land- und die Forstwirtschaft können durch die Aufnahme von Kohlenstoff aus der Atmosphäre eine Schlüsselrolle bei der Bekämpfung des Klimawandels spielen. Im April 2022 hat der Rat Schlussfolgerungen zu einer klimaeffizienten Landwirtschaft angenommen, die auf der im Dezember 2021 vorgelegten Mitteilung der Kommission zu nachhaltigen Kohlenstoffkreisläufen aufbauen und deren Ziel die Förderung von landwirtschaftlichen Verfahren ist, die zur Abscheidung von Kohlenstoff aus der Atmosphäre und seiner nachhaltigen Bindung in Böden oder Biomasse beitragen.

Zu klimafreundlichen Verfahren gehören

  • das Anpflanzen von Hecken oder Bäumen
  • der Anbau von Hülsenfrüchten
  • die Verwendung von Zwischenfrüchten und Deckpflanzen
  • die konservierende Landwirtschaft und die Erhaltung von Torfmooren
  • die Aufforstung oder Wiederaufforstung

In den Schlussfolgerungen haben die Ministerinnen und Minister anerkannt, wie wichtig es ist, eine finanzielle Unterstützung bereitzustellen, die den Land- und Forstwirten den nötigen Anreiz gibt, die klimafreundlichen Verfahren anzuwenden.

Nachhaltige Aquakultur

Die EU ist in hohem Maße von Einfuhren von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen abhängig. Es besteht jedoch Potenzial für ein Wachstum dieses Sektors in der EU.

Im Juli 2022 haben die Ministerinnen und Minister der EU Schlussfolgerungen des Rates gebilligt, in denen ein nachhaltiger, widerstandsfähiger und wettbewerbsfähiger Meeres- und Süßwasseraquakultursektor in der EU gefordert wird.

Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Heimtierfuttermitteln

Vor 2022 waren die Anforderungen an ökologische/biologische Heimtierfuttermittel in der Regel auf nationaler Ebene festgelegt. Dies führte dazu, dass Heimtierfuttermittel als ökologisch/biologisch gekennzeichnet werden konnten, auch wenn nicht alle Zutaten ökologischen/biologischen Ursprungs waren.

In einer neuen EU-Verordnung werden gemeinsame Vorschriften für die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Heimtierfuttermitteln festgelegt. Damit soll

  • es Verbraucherinnen und Verbrauchern leichter gemacht werden, ökologische/biologische Zutaten in Heimtierfuttermitteln zu erkennen;
  • sichergestellt werden, dass Heimtierfuttermittel mit dem EU-Logo für ökologische/biologische Produktion mindestens 95 % ökologische/biologische Zutaten enthalten;
  • der Ausbau der ökologischen/biologischen Produktion in der EU gefördert werden.

Die Verordnung wurde im Oktober 2023 vom Rat angenommen.

Neue Vermarktungsnormen für Honig, Konfitüren und andere Erzeugnisse

Der Rat arbeitet an einer Aktualisierung der Vorschriften, um die Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher über eine Reihe von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen zu verbessern. Hierzu zählen:

  • Honig
  • Konfitüren und Marmeladen
  • Fruchtsäfte und -nektare
  • Trockenmilch

Von dieser Aktualisierung sind einige sogenannte Frühstücksrichtlinien betroffen, mit denen der Übergang zu einer gesünderen Ernährung und fundierte Entscheidungen der Verbraucherinnen und Verbraucher gefördert werden sollen und die Transparenz in Bezug auf den Ursprung der Erzeugnisse gewährleistet werden soll.

Der Rat und das Europäisches Parlament haben im Januar 2024 eine vorläufige Einigung über die neuen Vorschriften erzielt. Für das Inkrafttreten der Vorschriften müssen beide Organe sie förmlich annehmen.

Ernährung der Menschen in Europa: 60 Jahre Gemeinsame Agrarpolitik

Vor sechzig Jahren wurde die Gemeinsame Agrarpolitik der EU gegründet. Sie unterstützt heute einen offenen Binnenmarkt für landwirtschaftliche Nahrungsmittelerzeugnisse aus der EU und sorgt damit für erschwingliche Preise, einige der weltweit höchsten Sicherheits- und Umweltstandards sowie vitale ländliche Gemeinschaften. Zur Feier dieses Jahrestags haben wir europäische Landwirte und Begünstigte gebeten, von ihren Erfahrungen zu berichten.

Abbildung: Landwirtschaft in der EU

Letzte Überprüfung: 12. Februar 2025