Audiovisuelle Mediendienste
Audiovisuelle Medien unterliegen wie andere Waren und Dienstleistungen den Regeln des europäischen Binnenmarktes.
Die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) hat den Weg zu einem europäischen Binnenmarkt für audiovisuelle Mediendienste geebnet, indem sie
- bestimmte Vorschriften für die Erbringung audiovisueller Dienste harmonisiert und
- die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste in der EU auf der Grundlage des Herkunftslandprinzips vereinfacht hat.
Die AVMD-Richtlinie bildet die Grundlage für einen offenen und fairen EU-Markt für audiovisuelle Dienste. Die Richtlinie regelt sowohl die traditionellen Fernsehübertragungsdienste als auch die neuen Abrufdienste, wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß.
Die Zeitleiste unten bietet einen Überblick über die derzeitigen Beratungen im Rat über die Aktualisierung der Richtlinie.
Angesichts des raschen technologischen Wandels, der Entstehung neuer Geschäftsmodelle und des sich ändernden Nutzerverhaltens hat die Kommission beschlossen, die Richtlinie zu modernisieren, und im Mai 2016 einen Änderungsvorschlag angenommen. Zu den wichtigsten Elementen des Vorschlags zählen:
- die Ausweitung des Geltungsbereichs der Richtlinie auf Videoplattformen, um den Jugendschutz sowie den Schutz vor Hetze und Gewalt zu gewährleisten,
- eine weitere Angleichung der Vorschriften für lineare Dienste und Abrufdienste, um die Wettbewerbsfähigkeit des Fernsehens gegenüber den Anbietern von Videoabrufdiensten zu erhöhen,
- die Stärkung der Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsstellen und die Einrichtung einer europäischen Gruppe nationaler Regulierungsstellen (ERGA), um eine bessere und stärker harmonisierte Umsetzung der Richtlinie zu gewährleisten.
Die AVMD-Richtlinie ist Teil der digitalen Binnenmarktstrategie, mit der sichergestellt werden soll, dass Wirtschaft, Industrie und Gesellschaft in Europa die Vorteile des neue digitalen Zeitalters voll ausschöpfen können. Der Markt und die Technologie entwickeln sich rasch weiter, und die EU muss dafür sorgen, dass die einschlägigen Vorschriften mit diesen Veränderungen Schritt halten.
Über eine Million EU-Bürgerinnen und ‑Bürger sind direkt im audiovisuellen Sektor und im Mediensektor beschäftigt. Der audiovisuelle Sektor und der Mediensektor müssen sich anpassen und eine Mediengesetzgebung für das 21. Jahrhundert schaffen.
Herkunftslandprinzip
Das Herkunftslandprinzip bildet den Eckpfeiler der Richtlinie. Die Diensteanbieter unterliegen nur den Vorschriften des Landes, in dem sie niedergelassen sind. Im Durchschnitt sind 31 % der in einem Mitgliedstaat verfügbaren Videoabrufdienste in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen.
Warum muss die AVMD-Richtlinie überarbeitet werden?
Seit ihrer Annahme im Jahr 2010 hat sich die audiovisuelle Medienlandschaft stark verändert. Die Zuschauer, insbesondere Minderjährige, wechseln vom traditionellen Fernsehen zur Online-Welt, wobei das Fernsehen einer viel höheren Regulierungsbelastung unterliegt.
Dies gilt nicht nur für die eher traditionellen Medien wie Fernsehen (einschließlich Fernsehwerbung, Sponsoring, Produktplatzierung), sondern auch für digitale Publikationen und Online-Dienste. Der Vorschlag soll auch Videoplattformen und Videoabrufdienste einschließen. Die sozialen Medien wurden zu einem späteren Zeitpunkt in die Diskussionen einbezogen.
Mit der Richtlinie wird also Flexibilität eingeführt, wenn Beschränkungen, die nur für das Fernsehen gelten, nicht mehr gerechtfertigt sind. Gleichzeitig gewährleistet sie, dass die Verbraucher bei Abruf- und Internet-Diensten ausreichend geschützt sind, ohne dass dabei die Innovation behindert wird. Es geht darum, ein Gleichgewicht zwischen Wettbewerbsfähigkeit und Verbraucherschutz herzustellen.
Die EU im neuen digitalen Zeitalter
Die Fernsehzeit nimmt ab.
Die Fernsehzeit junger Menschen ist um 7,5 % gesunken.
Der Anteil von Internet-Videos am Internet-Verkehr der Verbraucher soll von 64 % im Jahr 2014 auf 80 % im Jahr 2019 steigen.
Ziel des Vorschlags ist es, auf die durch den digitalen Wandel ausgelösten beispiellosen Veränderungen der Technologie und des Marktumfelds zu reagieren, um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen audiovisuellen Industrie zu erhalten und gleichzeitig die Interessen der Allgemeinheit zu wahren, wie
- Jugendschutz,
- Freiheit und Pluralismus der Medien,
- kulturelle Vielfalt und
- Verbraucherschutz.
Er enthält die nötigen Vorschriften zur Gestaltung der technologischen Entwicklung, um unsere Bürgerinnen und Bürger und insbesondere unsere Kinder vor schädlichen audiovisuellen Inhalten wie Hetze, Gewalt und Terrorismus zu schützen und gleichzeitig die Meinungsfreiheit zu wahren.
Auf der Grundlage der Ergebnisse einer von der Kommission durchgeführten öffentlichen Konsultation wurden folgende Punkte ermittelt, die in der überarbeiteten AVMD-Richtlinie überprüft werden sollen:
- Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen für audiovisuelle Mediendienste,
- Gewährleistung eines optimalen Verbraucherschutzniveaus,
- Schutz der Nutzer und Verbot von Hetze und Diskriminierung,
- Förderung europäischer audiovisueller Inhalte,
- Stärkung des Binnenmarkts,
- Stärkung der Freiheit und des Pluralismus der Medien,
- Zugang zu Informationen und barrierefreie Gestaltung von Inhalten für Menschen mit Behinderungen.
Gruppe europäischer Regulierungsstellen für audiovisuelle Mediendienste (ERGA)
ERGA bringt Leiter oder hochrangige Vertreter nationaler unabhängiger Regulierungsstellen im Bereich der audiovisuellen Dienste zusammen, um die Kommission bei der Umsetzung der AVMD-Richtlinie der EU zu beraten.
Im Einzelnen
Mit ihrer Einigung haben der Rat und das Europäische Parlament ein Gleichgewicht zwischen den geltenden Vorschriften und den erforderlichen Reformen gefunden. Die neuen Vorschriften
- schaffen gleiche Wettbewerbsbedingungenfür alle Betreiber in Bezug auf den Schutz der Zuschauerinnen und Zuschauer, unabhängig davon, welcher Dienst angeboten und welche Plattform genutzt wird. Alle Nutzerinnen und Nutzer sind gleich gut geschützt; egal ob sie sich einen Film im herkömmlichen Fernsehen oder im Pay-TV anschauen,
- verbessern den Schutz Minderjähriger und aller Nutzerinnen und Nutzervor Gewalt verherrlichenden oder schädlichen Inhalten und vor Hetze, indem den Videoplattformen eindeutig eine Verantwortung zugewiesen wird. Die Mitgliedstaaten können künftig über ihre zuständigen nationalen Regulierungsstellen gegen Betreiber vorgehen, die gegen die Vorschriften verstoßen.
Ein wichtiges Element der neuen Vorschriften ist die Ausweitung des Geltungsbereichs auf Videoplattformen und Abrufdienste. Ziele sind
- mehr kulturelle Vielfalt und europäische Inhalte, da die Anbieter audiovisueller Mediendienste auf Abruf künftig sicherstellen müssen, dass ihre Kataloge zu mindestens 30 % mit europäischen Inhalten bestückt sind und diese Werke angemessen herausgestellt werden,
- die Freisetzung von Ressourcen, die in die Produktion europäischer Inhalte investiert werden sollen, denn die Mitgliedstaaten können von Anbietern von Pay-TV und Mediendiensten auf Abruf einen finanziellen Beitrag verlangen, und zwar auch von Anbietern, die in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen sind, wobei es Ausnahmen zugunsten von Start-up-Unternehmen und kleinen Unternehmen gibt
Bei den neuen Vorschriften geht es auch um
- eine bessere Zusammenarbeit der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten durch Verstärkung der Gruppe europäischer Regulierungsstellen für audiovisuelle Mediendienste (ERGA), deren Rolle im EU-Recht festgeschrieben wird, und um
- mehr Flexibilität, denn die Mitgliedstaaten können künftig die Vorschriften an die nationalen Gegebenheiten anpassen und sogar strengere Bestimmungen erlassen, wenn sie dies wünschen.
Im Rat
Im Mai 2016 legte die Kommission dem Rat und dem Europäischen Parlament ihren Vorschlag als Teil ihrer digitalen Binnenmarktstrategie vor. Der Vorschlag wurde unter mehreren Vorsitzen im Rat geprüft, und im November 2016 legte der slowakische Vorsitz einen Sachstandsbericht vor.
Im Mai 2017 erreichte der Rat eine allgemeine Ausrichtung, wobei die Meinungen der Ministerinnen und Minister über die Ausweitung des Geltungsbereichs auf Videoplattformen, über die Bestimmungen in Bezug auf die rechtliche Zuständigkeit und über die Förderung europäischer Werke im Bereich der Abrufdienste am weitesten auseinander gingen. Acht Mitgliedstaaten sprachen sich gegen die allgemeine Ausrichtung aus, vor allem aufgrund der Ausweitung des Geltungsbereichs auf audiovisuelle Inhalte in sozialen Medien und des Anteils von 30 % für europäische Werke, der für Abrufdienste vorgeschrieben wurde, sowie aufgrund der Möglichkeit, finanzielle Beiträge von bestimmten Fernsehveranstaltern zu verlangen.
Insgesamt haben zehn Triloge stattgefunden. Beim neunten informellen Trilog, der am 26. April 2018 stattfand, wurde eine politische Einigung über die wichtigsten noch offenen Fragen erzielt und damit der Weg für die endgültige Einigung geebnet, die beim letzten Trilog am 6. Juni 2018 erreicht wurde.
Am 13. Juni hat der AStV die endgültige Kompromissfassung bestätigt. Diese endgültige Fassung wurde dem Europäischen Parlament zur Billigung und Annahme in erster Lesung übermittelt.
Am 6. November 2018 hat der Rat die Richtlinie angenommen.
Hintergrund
Mit der derzeitigen EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste wird die EU-weite Koordinierung der nationalen Rechtsvorschriften für alle audiovisuellen Medien sowohl für traditionelle Fernsehübertragungsdienste als auch für Abrufdienste geregelt.
Die Kommission hat eine öffentliche Konsultation durchgeführt, um die Meinungen aller interessierten Parteien darüber einzuholen, wie die audiovisuelle Medienlandschaft Europas an die Anforderungen des digitalen Zeitalters angepasst werden kann. Die Konsultation fand von Juli bis September 2015 statt.
Diesbezügliche Dokumente und Veröffentlichungen
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2019
21. NovemberRat erörtert Möglichkeiten zur Stärkung des audiovisuellen Sektors
Der Rat führt eine öffentliche Aussprache zum Thema "Stärken, Innovationspotenzial und globale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Kultur- und Kreativwirtschaft und audiovisuellen Industrie".
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2018
6. NovemberRat erlässt neue Vorschriften zum Schutz von Minderjährigen und für mehr EU-Inhalte
Die EU hat ihre Vorschriften für audiovisuelle Mediendienste aktualisiert, sodass nun für das traditionelle Fernsehen und für neue Dienste wie Abrufdienste gleiche Wettbewerbsbedingungen herrschen. Darüber hinaus werden neue Vorschriften für Videoplattformen dafür sorgen, dass Zuschauerinnen und Zuschauer sowie insbesondere Minderjährige besser vor Gewalt verherrlichenden oder schädlichen Inhalten und vor Hetze geschützt werden.
Die neuen Vorschriften sollen überdies für mehr kulturelle Vielfalt sorgen und europäische Inhalte fördern, denn künftig müssen Anbieter audiovisueller Mediendienste auf Abruf dafür sorgen, dass ihre Kataloge zu mindestens 30 % europäische Werke enthalten.
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2018
13. JuniEinigung im Rat: neue Vorschriften zum Schutz von Minderjährigen und für mehr EU-Inhalte
Die EU-Botschafterinnen und -Botschafter bestätigen eine Einigung über eine Modernisierung der geltenden Vorschriften für audiovisuelle Mediendienste in Europa. Es sollen gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen dem herkömmlichen Fernsehsektor und den neuen Diensten, wie Videoabrufdiensten, Videoplattformen und audiovisuellen Inhalten in sozialen Netzen, sichergestellt werden. Zielsetzungen sind u. a.:
- ein besserer Schutz von Zuschauerinnen und Zuschauern
- die Anregung von Innovationen
- die Förderung europäischer audiovisueller Inhalte
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2017
22./23. MaiAnpassung an technologische Veränderungen, Wahrung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit und der grundlegenden Werte im Bereich der audiovisuellen Dienste
Der Rat erreicht eine allgemeine Ausrichtung zu dem Vorschlag für eine überarbeitete Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste. Bei mehreren wichtigen Punkten besteht Uneinigkeit:
- Geltungsbereich der Richtlinie
- Zuständigkeitsregeln
- Anteil europäischer Werke
- finanzielle Beiträge