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Moldau

Die Republik Moldau hat im März 2022 einen Antrag auf EU-Mitgliedschaft gestellt, und im Juni 2022 wurde dem Land der Status eines EU-Bewerberlands zuerkannt. Die Beitrittsverhandlungen wurden im Juni 2024 förmlich aufgenommen. Die EU und Moldau arbeiten auch im Rahmen der Östlichen Partnerschaft zusammen.

Erweiterung

EU-Beitrittsgesuch

Am 3. März 2022 hat Moldau einen Antrag auf EU-Mitgliedschaft gestellt.

Am 17. Juni 2022 hat die Europäische Kommission ihre Stellungnahme zum Antrag des Landes auf EU-Mitgliedschaft abgegeben.

Am 23. Juni 2022 hat der Europäische Rat Moldau den Status eines Bewerberlandes zuerkannt. Er hat die Europäische Kommission ersucht, dem Rat über die Erfüllung der in ihrer Stellungnahme zum Antrag des Landes auf EU-Mitgliedschaft festgelegten Bedingungen Bericht zu erstatten.

Beitrittsverhandlungen

Die Europäische Kommission hat im November 2023 eine Empfehlung für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Moldau veröffentlicht. Im Dezember 2023 haben die EU-Führungsspitzen beschlossen, Beitrittsverhandlungen mit Moldau aufzunehmen und den Rat ersucht, den Verhandlungsrahmen anzunehmen, sobald die im Bericht der Kommission vom 8. November 2023 dargelegten einschlägigen Schritte unternommen wurden.

Im Einklang mit der überarbeiteten Verfahrensweise bei der Erweiterung billigte der Rat den Verhandlungsrahmen am 21. Juni 2024, und vier Tage später hielt die EU die erste Regierungskonferenz mit der Moldau ab, um Beitrittsverhandlungen mit dem Land aufzunehmen.

Tagungen der Beitrittskonferenz

Die Beitrittsverhandlungen finden im Rahmen von Regierungskonferenzen statt (oft als „Beitrittskonferenzen“ bezeichnet), an denen Ministerinnen und Minister sowie Botschafterinnen und Botschafter der EU-Mitgliedstaaten und des Bewerberlands teilnehmen. Die Verhandlungen erstrecken sich auf die Gesamtheit der gemeinsamen Rechte und Rechtsvorschriften („EU-Besitzstand“) und sind in verschiedene Kapitel oder Cluster von Kapiteln unterteilt, die verschiedene Politikbereiche umfassen. Beitrittskonferenzen können entweder auf Minister- oder auf Stellvertreterebene abgehalten werden.

Am 25. Juni 2024 hielt die EU ihre erste Beitrittskonferenz mit Moldau ab und eröffnete damit offiziell die Beitrittsverhandlungen.

Auf der zweiten Beitrittskonferenz EU-Moldau am 15. Juni 2026 nahmen die Parteien Verhandlungen über Cluster 1 auf – das Cluster „Wesentliche Elemente“. Dazu gehören das Funktionieren der demokratischen Institutionen, die Reform der öffentlichen Verwaltung und wirtschaftliche Kriterien, einschließlich der folgenden Verhandlungskapitel:

  • Kapitel 23 – Justiz und Grundrechte
  • Kapitel 24 – Recht, Freiheit und Sicherheit
  • Kapitel 5 – Öffentliches Beschaffungswesen
  • Kapitel 18 – Statistik
  • Kapitel 32 – Finanzkontrolle

Auf der Konferenz legte die EU Zwischenbenchmarks für Cluster 1 und für die Kapitel 23 und 24 fest, die erfüllt sein müssen, bevor die Verhandlungen über diesen Cluster vorangebracht werden können. Die EU hat zudem Benchmarks für den vorläufigen Abschluss der Kapitel 5, 18 und 32 festgelegt.

Auf den Tagungen des Europäischen Rates vor der zweiten Beitrittskonferenz haben die EU-Führungsspitzen wiederholt gefordert, die Verhandlungscluster im Einklang mit der Erweiterungsmethodik und dem leistungsbasierten Ansatz unverzüglich zu eröffnen, beginnend mit dem Cluster „Wesentliche Elemente“.

Jährlicher Fortschrittsbericht

Jedes Jahr zieht der Rat Bilanz über die Fortschritte der einzelnen Bewerberländer und Partnerländer – darunter Moldau – auf ihrem Weg in die EU.

Am 16. Dezember 2025 hat der dänische Ratsvorsitz Schlussfolgerungen veröffentlicht, die von 26 EU-Mitgliedstaaten politisch unterstützt wurden.

Östliche Partnerschaft

Zudem arbeiten die EU und Moldau auch parallel zum Erweiterungsprozess zusammen, um politische und wirtschaftliche Beziehungen zu stärken, unter anderem im Wege der Östlichen Partnerschaft.

Assoziierungsabkommen EU-Moldau

Das Assoziierungsabkommen EU-Moldau wurde seit dem 1. September 2014 vorläufig angewendet und trat am 1. Juli 2016 vollständig in Kraft. Das Assoziierungsabkommen ermöglicht es Moldau, von einer Freihandelszone (Deep and Comprehensive Free Trade Agreement – vertieftes und umfassendes Freihandelsabkommen) zu profitieren.

Assoziationsrat

Der Assoziationsrat ist ein formelles Gremium, das im Rahmen des Assoziierungsabkommens EU-Moldau eingesetzt wurde, um die Umsetzung des Abkommens zu überwachen und zu begleiten.

Im Mittelpunkt der neunten Tagung des Assoziationsrates EU-Moldau vom 4. Juni 2025 standen der EU-Beitrittsprozess Moldaus, der politische Dialog und Reformen, die Zusammenarbeit und Konvergenz im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik sowie die wirtschaftliche und sektorale Zusammenarbeit.

Visaliberalisierung

Die Visaliberalisierung trat am 28. April 2014 in Kraft. Die Befreiung von der Visumpflicht erleichtert Reisen, Geschäftsbeziehungen und private Kontakte. Sie ist ein Beispiel für die Fortschritte, die bei der Förderung der Mobilität mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft erzielt worden sind.

Roaming

Am 1. Januar 2026 wurde Moldau in das Gebiet für „Roaming zu Inlandspreisen“ der EU aufgenommen. Dadurch können die Bürgerinnen und Bürger Moldaus in der EU und die Bürgerinnen und Bürger der EU in Moldau nun Anrufe tätigen, Nachrichten versenden und mobile Daten verwenden, ohne dass zusätzliche Gebühren anfallen.

Die Maßnahme wird dazu beitragen, Moldau weiter in den EU-Binnenmarkt zu integrieren, was eines der Hauptziele des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Moldau ist.

Handelsbeziehungen zwischen der EU und Moldau

Die Handelsbeziehungen zwischen der EU und Moldau werden durch die Freihandelszone bestimmt, die im Rahmen des vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens als Bestandteil des Assoziierungsabkommens eingerichtet wurde.

Dieses vertiefte und umfassende Freihandelsabkommen

  • schafft Einfuhrzölle für die meisten zwischen der EU und Moldau gehandelten Waren ab und
  • bietet für beide Partner einen breiten gegenseitigen Zugang zum Handel mit Dienstleistungen.

Darüber hinaus können sowohl EU-Unternehmen als auch moldauische Unternehmen diskriminierungsfrei eine Tochtergesellschaft oder eine Zweigniederlassung gründen. Dies bedeutet, dass sie bei der Unternehmensgründung auf dem Markt des Partners wie inländische Unternehmen behandelt werden.

Zu den wichtigsten gehandelten Waren zwischen der EU und Moldau gehören Maschinen und Geräte, Produkte der chemischen Industrie oder verwandter Industrien, Transportmittel und mineralische Erzeugnisse.

Handelszahlen

Die EU ist mit Abstand der größte Handelspartner Moldaus, auf den im Jahr 2025 mehr als die Hälfte des gesamten Warenhandels entfiel, wodurch ein Umsatz von über 7 Mrd. € erzielt wurde. Moldaus zweitgrößter Handelspartner ist China mit einem Anteil von mehr als 13 % des Handelsvolumens, gefolgt von der Ukraine mit 10 %.

Moldaus Warenhandel mit Russland ist stark zurückgegangen und macht derzeit nur noch 2,2 % des Gesamtvolumens aus.

Textfassung
  • EU: 55,9 %
  • VR China: 13,1 %
  • Ukraine: 10,3 %
  • Türkei: 7,2 %
  • Russland: 2,2 %
  • Sonstige: 11,3 %

Finanzielle Unterstützung für Moldau

Makrofinanzhilfe

Die EU ist der wichtigste Geber finanzieller Unterstützung für Moldau. Seit 2021 wurden mehr als 2,2 Mrd. € mobilisiert.

Angesichts der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine, die auch die wirtschaftliche und finanzielle Stabilität Moldaus in Mitleidenschaft zieht, beschloss der Rat am 4. April 2022 eine neue Makrofinanzhilfe in Höhe von 150 Mio. € in Form von Darlehen und Zuschüssen für die Republik Moldau.

Mit der Auszahlung wurde im Jahr 2022 begonnen. Die Hilfe besteht aus drei Tranchen und soll zwischen 2022 und 2024 freigegeben werden.

Wachstumsplan

Um die Integration Moldaus in die EU zu unterstützen, legte die Kommission am 10. Oktober 2024 einen Wachstumsplan für Moldau vor. Der Plan zielt darauf ab, die sozioökonomische Konvergenz mit der EU zu fördern und grundlegende Reformen zu beschleunigen. Er stützt sich auf drei Säulen:

  • Unterstützung der sozioökonomischen und grundlegenden Reformen Moldaus
  • Verbesserung des Zugangs Moldaus zum EU-Binnenmarkt
  • Aufstockung der finanziellen Unterstützung im Zeitraum 2025-2027 durch eine spezielle Reform- und Wachstumsfazilität für Moldau

Am 18. März 2025 gab der Rat endgültig grünes Licht für die finanzielle Säule des Plans, die Reform- und Wachstumsfazilität. Über die Fazilität wird Moldau von 2025 bis 2027 unterstützt, und es werden voraussichtlich bis zu 385 Mio. € in Form von Zuschüssen und 1,5 Mrd. € in Form von Darlehen bereitgestellt.

Dabei handelt es sich um das größte finanzielle Unterstützungspaket der EU seit der Unabhängigkeit Moldaus. Die Mittel werden zusätzlich zu der übrigen umfangreichen Unterstützung der EU für das Land gewährt.

Sicherheit und Verteidigung

Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaft

Die EU und Moldau haben am 21. Mai 2024 am Rande der achten Tagung des Assoziationsrates EU-Moldau ein bilaterales Abkommen über eine Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaft unterzeichnet. Moldau ist das erste Land, das ein solches Partnerschaftsabkommen mit der EU unterzeichnet hat.

Diese Partnerschaft fördert den Dialog und die Zusammenarbeit in folgenden Bereichen:

  • Abwehr hybrider Bedrohungen
  • Cybersicherheit
  • Bekämpfung von Desinformation
  • Schulung und Kapazitätsaufbau

Sie ebnet zudem den Weg für die Erschließung neuer Möglichkeiten und Bereiche der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Sicherheit und Verteidigung.

EU-Partnerschaftsmission in Moldau

Die EU hat im Mai 2023 die Partnerschaftsmission in der Republik Moldau (EUPM) eingerichtet. Das Mandat der Mission wurde zuletzt bis zum 31. Mai 2027 verlängert.

Ziel dieser zivilen Mission ist die Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Sicherheitssektors des Landes in den Bereichen Krisenbewältigung und hybride Bedrohungen, einschließlich Cybersicherheit und Bekämpfung der Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland.

Die EUPM unterstützt Moldau und die gesamte Region bei der Stärkung ihrer Stabilität und Sicherheit.

Europäische Friedensfazilität

Zwischen 2021 und 2025 hat die EU über die Europäische Friedensfazilität 197 Mio. € bereitgestellt, um die Modernisierung und die operative Wirksamkeit der moldauischen Streitkräfte zu unterstützen. Dies macht Moldau nach der Ukraine zum zweitgrößten Begünstigten der Unterstützung aus der Europäischen Friedensfazilität.

Unterstützung infolge der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine

Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz

Seit Beginn des russischen Kriegs gegen die Ukraine sind mehr als 1,8 Millionen Kriegsflüchtlinge in die Republik Moldau eingereist, die mehr als 127 000 ukrainische Flüchtlinge aufgenommen hat. Zwischen 2022 und 2025 hat die EU 84 Mio. € an humanitärer Hilfe für Moldau bereitgestellt.

Moldau hat das EU-Katastrophenschutzverfahren aktiviert, um die Ukrainerinnen und Ukrainer zu unterstützen, die nach Moldau kommen. Die EU-Mitgliedstaaten haben Moldau Unterstützung in Form von Unterkünften, Hygieneartikeln und Stromgeneratoren geleistet.

Grenzmanagement

Die EU hat mit Moldau eine Statusvereinbarung über die operativen Tätigkeiten von Frontex unterzeichnet. Im Rahmen der Vereinbarung kann Frontex Teams entsenden, um die moldauischen Behörden bei Grenzmanagementaufgaben zu unterstützen, etwa bei der Registrierung und bei Grenzkontrollen.

Befristete Liberalisierung des Handels

Im Jahr 2022 hat der Rat eine Verordnung zur vorübergehenden Liberalisierung des Handels mit sieben landwirtschaftlichen Erzeugnissen aus Moldau erlassen, für die es bisher noch Beschränkungen gab: Tomaten, Knoblauch, Tafeltrauben, Äpfel, Kirschen, Pflaumen und Traubensaft. Diese Maßnahme wurde zuletzt bis zum 24. Juni 2024 verlängert und hatte zur Folge, dass Moldau seine Ausfuhren dieser Erzeugnisse in die EU ohne Zölle mehr als verdoppeln konnte.

Am 18. September 2025 beschloss der Rat, den Marktzugang für diese sieben Erzeugnisse zu verbessern. Ziel ist es, von einer befristeten Regelung zu einem langfristigen Abkommen zu gelangen, das wirtschaftliche Stabilität bietet, die Handelsströme ankurbelt und gleichzeitig sensible landwirtschaftliche Sektoren in der EU schützt.

Dieses Abkommen wird solide Schutzvorkehrungen gegen Marktverzerrungen enthalten. Der Marktzugang ist an Bedingungen geknüpft und wird auf der schrittweisen Angleichung Moldaus an spezifische EU-Standards im Agrar- und Lebensmittelsektor bis zum Jahr 2027 aufbauen.

Energie

Die Stromnetze der Ukraine und Moldaus wurden am 16. März 2022 erfolgreich mit dem kontinentaleuropäischen Netz synchronisiert.

Sanktionen als Reaktion auf Handlungen, die Moldau destabilisieren

Am 28. April 2023 hat der Rat einen neuen Rechtsrahmen für gezielte restriktive Maßnahmen angenommen, der es der EU ermöglicht, Sanktionen gegen Personen zu verhängen, die Handlungen unterstützen oder durchführen, die Folgendes untergraben oder bedrohen:

  • die Souveränität und Unabhängigkeit der Republik Moldau
  • die Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Stabilität oder Sicherheit des Landes

Dieser Rechtsrahmen für gezielte restriktive Maßnahmen wurde auf Ersuchen der Republik Moldau angenommen.

Im Rahmen dieser Sanktionsmaßnahmen kann die EU beispielsweise Personen ins Visier nehmen, die den demokratischen politischen Prozess, insbesondere die Abhaltung von Wahlen, behindern oder untergraben oder versuchen, die verfassungsmäßige Ordnung zu stürzen, auch durch Gewalttaten. Künftige restriktive Maßnahmen könnten auch gegen Personen gerichtet werden, die schweres finanzielles Fehlverhalten in Bezug auf öffentliche Gelder gezeigt und unerlaubt Kapital ausgeführt haben.

Die Sanktionsregelung gilt für 29 Personen und fünf Organisationen und wurde zuletzt bis zum 29. April 2027 verlängert.

Dazu gehört, dass ihre Vermögenswerte eingefroren werden und ihnen keine Gelder zur Verfügung gestellt werden dürfen. Natürlichen Personen wird außerdem verboten, in die EU einzureisen.

Versuche, die Republik Moldau zu destabilisieren, haben seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine deutlich zugenommen. Sie stellen eine unmittelbare Bedrohung für die Stabilität und die Sicherheit der Außengrenzen der EU dar.

Letzte Überprüfung: 13. Juli 2026