Nominierungsverfahren für die neuen Führungsspitzen der EU-Organe im Jahr 2019
Dem Europäischen Rat fällt bei der Besetzung hochrangiger EU-Positionen eine wichtige Rolle zu. Am 2. Juli 2019 hat er den Präsidenten des Europäischen Rates gewählt sowie eine Kandidatin für das Amt des Präsidenten der Europäischen Kommission, einen Kandidaten für das Amt des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und eine Kandidatin für das Amt des Präsidenten der Europäischen Zentralbank vorgeschlagen.
Präsident des Europäischen Rates
Nach den Verträgen (Artikel 15 Absatz 5) wählt der Europäische Rat seinen Präsidenten mit qualifizierter Mehrheit. Der Präsident übt sein Amt zweieinhalb Jahre aus; diese Amtszeit kann einmal verlängert werden.
Am 2. Juli 2019 haben die EU-Führungsspitzen Charles Michel zum Präsidenten des Europäischen Rates gewählt. Er hat sein Amt am 1. Dezember 2019 angetreten.
Präsident der Europäischen Kommission
Das Verfahren zur Ernennung des Präsidenten der Kommission für die nächsten fünf Jahre ist im Vertrag über die Europäische Union (Artikel 17 Absatz 7) festgelegt.
„Der Europäische Rat schlägt dem Europäischen Parlament nach entsprechenden Konsultationen mit qualifizierter Mehrheit einen Kandidaten für das Amt des Präsidenten der Kommission vor; dabei berücksichtigt er das Ergebnis der Wahlen zum Europäischen Parlament. Das Europäische Parlament wählt diesen Kandidaten mit der Mehrheit seiner Mitglieder. Erhält dieser Kandidat nicht die Mehrheit, so schlägt der Europäische Rat dem Europäischen Parlament innerhalb eines Monats mit qualifizierter Mehrheit einen neuen Kandidaten vor, für dessen Wahl das Europäische Parlament dasselbe Verfahren anwendet.“ Vertrag über die Europäische Union, Artikel 17 Absatz 7.
Des Weiteren ist in Erklärung Nr. 11 zum Vertrag festgehalten, dass „das Europäische Parlament und der Europäische Rat im Einklang mit den Verträgen gemeinsam für den reibungslosen Ablauf des Prozesses, der zur Wahl des Präsidenten der Europäischen Kommission führt, verantwortlich sind. Vertreter des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates werden daher vor dem Beschluss des Europäischen Rates die erforderlichen Konsultationen in dem Rahmen durchführen, der als am besten geeignet erachtet wird.“
Am 2. Juli 2019 hat der Europäische Rat den Beschluss angenommen, mit dem Ursula von der Leyen dem Europäischen Parlament als Kandidatin für das Amt des Präsidenten der Europäischen Kommission vorgeschlagen wurde. Die vorgeschlagene Kandidatin wurde am 16. Juli 2019 vom Europäischen Parlament gewählt.
Am 10. September 2019 hat der Rat im Einvernehmen mit der gewählten Präsidentin, Ursula von der Leyen, die Liste der Persönlichkeiten angenommen, die er als Mitglieder der Kommission bis zum 31. Oktober 2024 vorschlägt. Diese waren auf der Grundlage der Vorschläge der Mitgliedstaaten ausgewählt worden.
Am 25. November 2019 hat der Rat im Einvernehmen mit der gewählten Präsidentin, Ursula von der Leyen, eine neue Liste der Persönlichkeiten angenommen, die er als Mitglieder der Kommission bis zum 31. Oktober 2024 vorschlägt.
Am 27. November 2019 hat das Europäische Parlament die Ernennung der Kommission von der Leyen durch sein Zustimmungsvotum bestätigt. Am 28. November hat der Europäische Rat im schriftlichen Verfahren die neue Kommission für den Zeitraum vom 1. Dezember 2019 bis zum 31. Oktober 2024 ernannt.
Wahl des Präsidenten der Europäischen Kommission (Infografik)
Hoher Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
Der Europäische Rat ernennt mit qualifizierter Mehrheit und mit Zustimmung des Präsidenten der Kommission den Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (Artikel 18 Absatz 1). Der für fünf Jahre ernannte Hohe Vertreter ist gleichzeitig Vizepräsident der Europäischen Kommission und leitet die Tagungen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“. Der Hohe Vertreter wird vom Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) unterstützt.
Am 2. Juli 2019 hat der Europäische Rat zum Ausdruck gebracht, dass er Josep Borrell Fontelles als geeigneten Kandidaten für das Amt des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik betrachtet. Am 26. Juli hat die gewählte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen der Ernennung von Josep Borrell Fontelles zum Hohen Vertreter zugestimmt.
Daraufhin hat der Europäische Rat Josep Borrell Fontelles am 6. August förmlich zum Hohen Vertreter ernannt.
Am 27. November 2019 hat das Europäischen Parlament durch sein Zustimmungsvotum die Kommission von der Leyen – mit Josep Borrell Fontelles als Hohen Vertreter sowie Vizepräsidenten der Kommission – als Kollegium bestätigt. Am 28. November hat der Europäische Rat im schriftlichen Verfahren die neue Kommission für den Zeitraum vom 1. Dezember 2019 bis zum 31. Oktober 2024 ernannt.
Präsident der Europäischen Zentralbank
Der Europäische Rat ernennt den Präsidenten der EZB für einen Zeitraum von acht Jahren. Er fasst seinen (endgültigen) Beschluss auf der Grundlage einer Empfehlung des Rates. Er konsultiert außerdem das Europäische Parlament und den Rat der EZB (der aus den sechs Mitgliedern des Direktoriums sowie den Präsidenten der Zentralbanken der 19 Mitgliedstaaten des Euro-Raums besteht). Der Europäische Rat fasst seinen Beschluss mit qualifizierter Mehrheit. Dieses Verfahren ist in Artikel 283 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) geregelt.
Am 2. Juli 2019 hat der Europäische Rat zum Ausdruck gebracht, dass er Christine Lagarde als geeignete Kandidatin für das Amt des Präsidenten der Europäischen Zentralbank betrachtet. Anschließend gab der Rat „Wirtschaft und Finanzen“ am 9. Juli 2019 eine förmliche Empfehlung ab. Am 17. September 2019 bzw. am 25. Juli 2019 übermittelten das Europäische Parlament und die Europäische Zentralbank dem Europäischen Rat ihre Stellungnahmen.
Der Europäische Rat hat Christine Lagarde am 18. Oktober 2019 für eine nicht verlängerbare Amtszeit von acht Jahren zur Präsidentin der Europäischen Zentralbank ernannt. Sie hat ihr Amt am 1. November 2019 angetreten.
Ernennung des EZB-Direktoriums (Infografik)
Achtung der geografischen, demografischen und Geschlechtervielfalt
In der Erklärung Nr. 6 zum Vertrag heißt es: „Bei der Auswahl der Personen, die das Amt des Präsidenten des Europäischen Rates, des Präsidenten der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik ausüben sollen, ist gebührend zu berücksichtigen, dass die geografische und demografische Vielfalt der Union und ihrer Mitgliedstaaten angemessen geachtet werden muss.“ Ferner gibt es allgemeinere Vertragsbestimmungen, nach denen ein ausgewogenes Verhältnis der Geschlechter gewährleistet sein muss.
Auf einer informellen Tagung der EU-Staats- und Regierungschefs am 23. Februar 2018 haben die Führungsspitzen der EU über die Besetzung hochrangiger Positionen beraten, unter anderem über das „Spitzenkandidaten“-Verfahren. Auf der Pressekonferenz nach dem Gipfeltreffen erklärte Präsident Donald Tusk, die Führungsspitzen seien sich einig, dass der Europäische Rat nicht im Voraus garantieren könne, dass er einen der Spitzenkandidaten für das Amt des Präsidenten der Europäischen Kommission vorschlagen werde. Nach übereinstimmender Auffassung der Führungsspitzen könne es bei diesem Verfahren keinen Automatismus geben. Der Vertrag besage eindeutig, dass einzig und allein der Europäische Rat dafür zuständig sei, unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Wahl zum Europäischen Parlament und nach entsprechenden Konsultationen einen Kandidaten zu benennen.