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EU-Sanktionen gegen Russland: Fragen und Antworten

Hier finden Sie die Antworten auf all Ihre Fragen zu den Sanktionen, die die Europäische Union als Reaktion auf den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine verhängt hat.

Welche Sanktionen hat die EU bisher beschlossen?

Seit dem Beginn der groß angelegten Invasion Russlands in die Ukraine am 24. Februar 2022 hat die EU massive und beispiellose Sanktionen gegen Russland verhängt.

Diese Maßnahmen ergänzen die bereits bestehenden Maßnahmen, die seit 2014 aufgrund der Annexion der Krim und der Nichtumsetzung der Minsker Vereinbarungen gegen Russland verhängt wurden.

Sie umfassen unter anderem Wirtschaftssanktionen, Sanktionen gegen Einzelpersonen, diplomatische Maßnahmen und Visamaßnahmen.

Die Maßnahmen sind darauf ausgelegt, größtmöglichen Druck auf Russland auszuüben und dessen Fähigkeit zur Führung seines rechtswidrigen Angriffskriegs mit allen verfügbaren Mitteln einzuschränken, um so das politische Ziel der EU zu erreichen, den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine zu beenden.

Die Sanktionen der EU sind sorgfältig ausgerichtet, auf Verhältnismäßigkeit ausgelegt und zeitlich befristet. Das bedeutet, dass sie regelmäßig überprüft werden und dass die EU sie anpassen, lockern oder beenden kann, wenn die Ziele der EU erreicht oder bedeutsame Schritte in Richtung dieser Ziele zu verzeichnen sind.

Die EU hat außerdem Sanktionen gegen Belarus, Iran und Nordkorea verhängt, weil sie Russland bei der militärischen Aggression gegen die Ukraine unterstützen.

Darüber hinaus hat die EU angesichts der von Russland ausgehenden hybriden Bedrohungen sowie der anhaltenden Verschlechterung der Menschenrechtslage in dem Land und insbesondere des Todes von Alexej Nawalny Sanktionen gegen Einzelpersonen und Einrichtungen verhängt.

Gegen wen werden Sanktionen verhängt?

Die restriktiven Maßnahmen der EU angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, gelten für mehr als 2 700 Personen und Einrichtungen. Zu den in der Sanktionsliste aufgeführten Personen gehören:

  • der russische Präsident Wladimir Putin
  • der russische Außenminister Sergej Lawrow
  • der ehemalige Präsident der Ukraine Viktor Janukowitsch
  • Roman Abramowitsch
  • Mitglieder der russischen Staatsduma (Unterhaus des Parlaments)
  • Mitglieder des Nationalen Sicherheitsrates
  • Mitglieder des Föderationsrates der Russischen Föderation
  • Minister, Gouverneure und Kommunalpolitiker wie der Bürgermeister von Moskau
  • hochrangige Beamte und Militärangehörige
  • Befehlshaber der Wagner-Gruppe
  • prominente Geschäftsleute und Oligarchen
  • kremlfreundliche und ukrainefeindliche Propagandisten

Auf der Liste sind auch Personen aufgeführt, die für Folgendes verantwortlich oder daran beteiligt sind:

  • sogenannte „Referenden“ im Jahr 2022 und „Wahlen“ im Jahr 2023 in Gebieten der Ukraine
  • Gräueltaten in Butscha und Mariupol
  • Raketenangriffe auf die Zivilbevölkerung und kritische Infrastruktur
  • Deportationen und Zwangsadoptionen ukrainischer Kinder
  • „militärische Umerziehung“ ukrainischer Kinder
  • Rekrutierung syrischer Söldner für den Kampf in der Ukraine
  • Herstellung und Lieferung von Drohnen
  • Umgehung von Sanktionen
  • Einsatz der Schattenflotte Russlands
  • Plünderung des kulturellen Erbes der Ukraine

Ferner sind in der Liste Personen aus Iran, Belarus und der Demokratischen Volksrepublik Korea aufgeführt.

Zu den in der Sanktionsliste aufgeführten Einrichtungen gehören:

  • politische Parteien
  • Streitkräfte und paramilitärische Gruppen, einschließlich der Wagner-Gruppe
  • Banken und Finanzinstitute
  • für Propaganda und Desinformation zuständige Medienorganisationen
  • Unternehmen im Verteidigungssektor, die an der Herstellung von Drohnen beteiligt sind
  • Unternehmen in den Sektoren Verkehr und Energie
  • Unternehmen in den Sektoren Luftfahrt, Schiffbau und Maschinenbau
  • Unternehmen in den Sektoren IT, Telekommunikation und Versicherungen
  • Unternehmen, die an der Umgehung von Sanktionen beteiligt sind
  • Unternehmen, die mit der Schattenflotte Russlands in Verbindung stehen
  • PJSC Alrosa, der weltweit größte Rohdiamantenproduzent
  • die Bewegung „Gesamtrussische Volksfront“
  • Organisationen, die für die Zwangsassimilation ukrainischer Kinder verantwortlich sind

Auch Unternehmen aus Drittländern, die Russlands Krieg unterstützen, unterliegen Sanktionen.

Sanktionen gegen Einzelpersonen umfassen Reiseverbote und das Einfrieren von Vermögenswerten. Sanktionen gegen Einrichtungen umfassen das Einfrieren von Vermögenswerten.

Ein Einreiseverbot hindert eine auf der Liste aufgeführte Person an der Einreise in und der Durchreise durch das Gebiet der EU auf dem Land-, Luft- oder Seeweg. Das Einfrieren von Vermögenswerten bedeutet, dass alle Konten der in der Liste aufgeführten Personen und Einrichtungen bei EU-Banken eingefroren werden. Es ist außerdem verboten, ihnen direkt oder indirekt Gelder oder Vermögenswerte zur Verfügung zu stellen.

Wladimir Putin und Sergej Lawrow
Wladimir Putin und Sergej Lawrow stehen auf der Liste der Personen, gegen die die EU Sanktionen verhängt hat – © AFP

Welche Sanktionen gelten für den Handel der EU mit Russland?

Die EU hat im Rahmen ihrer Wirtschaftssanktionen eine Reihe von Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen gegen Russland verhängt. Dies bedeutet, dass europäische Unternehmen bestimmte Erzeugnisse (aufgrund von Ausfuhrbeschränkungen) nicht nach Russland verkaufen können und dass russische Unternehmen (aufgrund von Einfuhrbeschränkungen) bestimmte Erzeugnisse nicht in die EU verkaufen dürfen.

Durch die Liste verbotener Erzeugnisse sollen die negativen Auswirkungen der Sanktionen für die russische Wirtschaft größtmöglich ausfallen und gleichzeitig die Folgen für Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger der EU begrenzt werden. Von den Ausfuhr- und Einfuhrbeschränkungen ausgenommen sind Erzeugnisse, die in erster Linie für den Verzehr bestimmt sind, sowie gewisse Erzeugnisse für den Gesundheits-, Pharma-, Nahrungsmittel- und Agrarbereich, um der russischen Bevölkerung nicht zu schaden.

Nach Angaben der Europäischen Kommission betraf das Verbot der EU seit Februar 2022 Waren und Technologien im Wert von 48 Mrd. €, die nach Russland ausgeführt worden wären, und Güter im Wert von 91,2 Mrd. €, die aus Russland eingeführt worden wären. Das bedeutet, dass im Vergleich zum Handelsvolumen von 2021 derzeit 54 % der Ausfuhren und 58 % der Einfuhren einem Embargo unterliegen.

Die Verbote werden von den Zollbehörden der EU umgesetzt.

Die EU hat in Zusammenarbeit mit anderen gleichgesinnten Partnern eine Erklärung angenommen, mit der sie sich das Recht vorbehält, Russland den Meistbegünstigungsstatus im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) abzuerkennen. Die EU hat beschlossen, dies nicht durch eine Erhöhung der Einfuhrzölle umzusetzen, sondern durch eine Reihe restriktiver Maßnahmen, die unter anderem bestimmte Güter mit einem Ein- oder Ausfuhrverbot belegen. Die EU und ihre Partner haben ferner alle Arbeiten im Zusammenhang mit dem Beitritt von Belarus zur WTO ausgesetzt.

Im Rahmen der Bemühungen der G7 um ein international koordiniertes Diamantenverbot, mit dem Russland diese wichtige Einnahmequelle entzogen werden soll, gibt es seit Dezember 2023 ein Verbot für russische Diamanten.

Zudem hat der Rat eine Liste mit Organisationen, die den militärisch-industriellen Komplex Russlands unmittelbar unterstützen, eingeführt. Die in dieser Liste aufgeführten Organisationen unterliegen strengeren Ausfuhrbeschränkungen für Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck.

Welche Güter dürfen nicht aus der EU nach Russland ausgeführt werden?

Zu den in der Sanktionsliste aufgeführten Gütern gehören:

  • Spitzentechnologie (z. B. Quantencomputer und fortgeschrittene Halbleiter, elektronische Komponenten und Software)
  • spezielle Güter und Technologien, die zur Erdölraffination benötigt werden
  • Ausrüstung, Technologien und Dienstleistungen für die Energiewirtschaft
  • Güter und Technologien für die Luft- und Raumfahrtindustrie (z. B. Luftfahrzeuge, Flugzeugtriebwerke, Ersatzteile oder Ausrüstungen aller Art für Flugzeuge und Hubschrauber, Flugturbinenkraftstoff)
  • Güter der Seeschifffahrt und Funkkommunikationstechnologie
  • eine Reihe von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (Güter, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke verwendet werden könnten), wie Triebwerke und Software für Drohnen oder Chiffriergeräte
  • Luxusgüter (z. B. Luxusautos, -uhren und -schmuck)
  • Rüstungsgüter und sonstiges Wehrmaterial jeder Art, einschließlich Feuerwaffen für den zivilen Gebrauch und Teile davon
  • Chemikalien, Generatoren und Thermostate
  • IT-Komponenten, Bauelemente der Elektronik und optische Komponenten
  • Kameras, Linsen, Spielzeugdrohnen, Laptops und Festplatten
  • sonstige Güter, die die industriellen Kapazitäten Russlands stärken könnten

Welche Güter dürfen nicht aus Russland in die EU eingeführt werden?

Zu den in der Sanktionsliste aufgeführten Gütern gehören:

  • Rohöl und raffinierte Erdölerzeugnisse
  • Flüssigerdgas (LNG) und Flüssiggas (LPG)
  • Kohle und andere feste fossile Brennstoffe
  • Stahl, Eisen, Roheisen, Aluminium und andere Metalle
  • Kupfer- und Aluminiumdraht, -rohre und -folien
  • Zement, Bitumen und Asphalt
  • Holz, Papier, synthetischer Kautschuk und Kunststoffe
  • Helium und andere Chemikalien
  • Meeresfrüchte, alkoholische Getränke, Zigaretten und Kosmetika
  • Diamanten und Gold einschließlich Schmuck
  • sonstige Güter, die zur Stärkung der Fähigkeiten Russlands beitragen

In Bezug auf Diamanten gilt das Verbot für:

  • Diamanten mit Ursprung in Russland
  • aus Russland ausgeführte Diamanten
  • durch Russland durchgeführte Diamanten
  • russische Diamanten, die in Nicht-EU-Staaten verarbeitet werden

Was bedeutet das Ölembargo konkret?

Im Juni 2022 hat der Rat ein sechstes Paket von Sanktionen angenommen, das unter anderem den Erwerb, die Einfuhr und die Weiterleitung von Rohöl und bestimmten Erdölerzeugnissen auf dem Seeweg aus Russland in die EU verbietet. Die Beschränkungen für Rohöl gelten seit dem 5. Dezember 2022; die für andere Erdölerzeugnisse seit dem 5. Februar 2023.

Für die Einfuhr von über Pipelines geliefertes Rohöl an diejenigen Mitgliedstaaten, die aufgrund ihrer geografischen Lage in besonderem Maße von Lieferungen aus Russland abhängig sind und über keinerlei tragfähige Alternativen verfügen, besteht eine vorübergehende Ausnahme. Für Polen und Deutschland endete die Pipeline-Ausnahme am 23. Juni 2023 und für Tschechien am 1. Juli 2025.

Darüber hinaus gilt für Kroatien eine befristete Ausnahmeregelung für die Einfuhr von russischem Vakuumgasöl.

Die Auswirkungen des Verbots sind erheblich, da etwa die Hälfte der gesamten russischen Erdölexporte in die EU gehen.

Das Verbot gilt für 90 % der Ölimporte der EU aus Russland. Der Verlust dieses wichtigen, lukrativen Marktes hat erhebliche strukturelle Auswirkungen auf Russland, dessen Haushalt in hohem Maße auf die Öleinnahmen angewiesen ist.

Ölraffinerie mit brennender Fackel. vor einem blauen Himmel mit einigen Wolken.
Das Ölembargo der EU betrifft nahezu 90 % der russischen Öleinfuhren nach Europa – © AFP

Wie funktioniert die Ölpreisobergrenze?

Die EU hat eine Ausnahme von dem Verbot der Beförderung von russischem Öl und Erdölerzeugnissen auf dem Seeweg in Drittländer sowie von dem Verbot der Erbringung damit verbundener Dienstleistungen eingeführt, wenn solche Waren zu einem Preis erworben wurden, der der Preisobergrenze entspricht oder darunter liegt.

Die Preisobergrenzen gelten für Rohöl, Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien, das auf dem Seeweg befördert wird und seinen Ursprung in Russland hat bzw. aus Russland exportiert wird. Die derzeitigen Preisobergrenzen sind wie folgt festgelegt:

  • 47,6 $ je Barrel für Rohöl
  • 45 $ je Barrel für weniger hochwertige Erdölerzeugnisse
  • 100 $ je Barrel für hochwertige Erdölprodukte

Bei der Festlegung der Obergrenzen hat die EU eng mit der „Price Cap Coalition“ zusammengearbeitet. Die Obergrenzen gelten seit dem 5. Dezember 2022 für Rohöl und seit dem 5. Februar 2023 für Erdölerzeugnisse. Während der ursprüngliche Wert der Preisobergrenze für Rohöl bei 60 $ je Barrel lag, beschloss die EU im Juli 2025, sie auf 47,6 $ je Barrel zu senken.

Die aktuellen Werte können künftig geändert werden, um Marktentwicklungen und technischen Änderungen Rechnung zu tragen.

Starke Preissteigerungen aufgrund außergewöhnlicher Marktbedingungen werden somit begrenzt, während die Einnahmen aus Erdöl, die Russland bislang erwirtschaftet hat, seit seinem rechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine drastisch verringert werden. Schließlich geht es auch darum, die globalen Energiepreise zu stabilisieren und gleichzeitig dafür zu sorgen, die negativen Auswirkungen auf die Energieversorgung anderer Länder abzufedern.

Seit die EU die Ölpreisobergrenze und andere energiebezogene Sanktionen eingeführt hat, sind die Öl- und Gaseinnahmen Russlands im Vergleich zu vor dem Krieg um fast 80 % gesunken.

Welche EU-Dienstleistungen dürfen nicht für Russland erbracht werden?

Um die russische Wirtschaft, die in hohem Maße von der Einfuhr von Dienstleistungen europäischer Unternehmen abhängig ist, zu treffen, hat die EU die Erbringung bestimmter unternehmensrelevanter Dienstleistungen für die russische Regierung oder für in Russland niedergelassene juristische Personen wie Unternehmen und sonstige Organisationen oder Einrichtungen verboten.

Das Verbot betrifft folgende Dienstleistungen für Russland oder russische Staatsangehörige:

  • Bereitstellung von Krypto-Wallets, Krypto-Konten oder Krypto-Verwahrung
  • Wirtschaftsprüfung, Buchführung und Steuerberatung
  • Dienstleistungen in den Bereichen Bauwesen, Architektur und Ingenieurwesen
  • Cybersicherheit, IT-Beratung und Rechtsberatung
  • Werbung, Marktforschung und Meinungsumfragen
  • technische Hilfe, Vermittlung und Finanzhilfe (im Zusammenhang mit dem Transport von russischem Öl auf dem Seeweg)
  • Dienstleistungen in Bezug auf Rechte des geistigen Eigentums und Geschäftsgeheimnisse (im Zusammenhang mit Gütern und Technologien, die unter andere Sanktionen fallen)
  • Software für die Unternehmensführung
  • Software für Industriedesign und Fertigung
  • Software mit bestimmten Verwendungszwecken im Banken- und Finanzsektor
  • Wartung russischer LNG-Tanker und Eisbrecher

Darüber hinaus müssen seit Oktober 2025 alle Dienstleistungen, die für die russische Regierung erbracht werden, vorab genehmigt werden.

Nach Angaben der Europäischen Kommission beläuft sich der Gesamtwert der Ausfuhrbeschränkungen für Unternehmensdienstleistungen auf 3,28 Mrd. € (16 % der EU-Ausfuhren nach Russland vor der Invasion).

Welche Sanktionen gelten im Verkehrssektor?

Straßenverkehr

Die EU hat russische und belarussische Kraftverkehrsunternehmer, Anhänger und Sattelanhänger mit einem Verbot des Gütertransports in die EU bzw. durch die EU belegt.

Ziel dieses Verbots ist es, die Fähigkeit der russischen Industrie, wichtige Güter zu erwerben, sowie Handelslieferungen im Straßenverkehr – sowohl nach Russland als auch aus Russland – einzuschränken. Die EU-Länder können jedoch Ausnahmeregelungen gewähren für:

  • den Transport von Energie, pharmazeutischen, medizinischen und landwirtschaftlichen Erzeugnissen sowie von Lebensmitteln
  • humanitäre Hilfslieferungen
  • Transporte im Zusammenhang mit der Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der EU und ihrer Mitgliedstaaten in Russland oder internationaler Organisationen in Russland, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen
  • die Verbringung oder die Ausfuhr von Kulturgütern als Leihgabe nach Russland im Rahmen der offiziellen kulturellen Zusammenarbeit mit Russland
  • Fahrzeuge mit Diplomatenkennzeichen für die Einreise in die EU oder solche, die für humanitäre Zwecke verwendet werden
  • Fahrzeuge, die sich im Eigentum von EU-Bürgern befinden, die ihren Wohnsitz in Russland haben und in die EU reisen

Das Verbot betrifft nicht Postdienste und Güter im Transitverkehr zwischen der Region Kaliningrad und Russland.

Luftverkehr

Die EU hat russischen Luftfahrtunternehmen jeder Art das Landen in EU-Flughäfen und das Überfliegen des EU-Luftraums untersagt. Dies bedeutet, dass in Russland oder anderswo registrierte Flugzeuge, die von einem russischen Bürger oder einer russischen Organisation gechartert oder gemietet werden, auf keinem Flughafen der EU landen und die EU-Mitgliedstaaten nicht überfliegen dürfen. Privatflugzeuge, z. B. private Geschäftsflugzeuge, fallen ebenfalls unter das Verbot.

Außerdem hat die EU die Ausfuhr von in der Luft- und Raumfahrtindustrie verwendeten Gütern und Technologien nach Russland verboten. Dies bedeutet, dass russische Fluggesellschaften keine Luftfahrzeuge, Ersatzteile oder Ausrüstungen für ihre Flotte kaufen und die erforderlichen Reparaturen oder technischen Inspektionen nicht durchführen können.

Versicherungs- und Wartungsdienstleistungen sowie technische Hilfe im Zusammenhang mit diesen Gütern und Technologien sind ebenfalls verboten.

Da drei Viertel der derzeitigen kommerziellen Luftfahrtflotte Russlands in der EU, den USA oder Kanada hergestellt wurden, dürfte das Verbot im Laufe der Zeit dazu führen, dass ein erheblicher Teil der russischen zivilen Luftfahrtflotte nicht mehr eingesetzt werden kann – nicht einmal für Inlandsflüge.

Ein Aeroflot-Flugzeug im Landeanflug.
Der Überflug des EU-Luftraums ist allen russischen Luftfahrzeugen untersagt – © AFP

Seeverkehr

Die EU hat ihre Häfen für die gesamte russische Handelsflotte mit über 2 800 Schiffen geschlossen. Die Maßnahme betrifft jedoch nicht Schiffe, die Energie, pharmazeutische, medizinische, landwirtschaftliche Erzeugnisse und Nahrungsmittel, humanitäre Hilfe, Kohle, Kernbrennstoffe und sonstige Güter transportieren, die für den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten erforderlich sind.

Die Maßnahme gilt auch nicht für Schiffe, die Hilfe benötigen und einen Notliegeplatz suchen, oder bei einem Nothafenanlauf aus Gründen der maritimen Sicherheit oder zur Rettung von Menschenleben auf See.

Das Verbot gilt allerdings für Schiffe,

  • die versuchen, die Sanktionen zu umgehen, indem sie ihre russische Flagge wechseln oder sich in einem anderen Staat registrieren lassen,
  • Russlands Schattenflotte
  • die militärische Ausrüstung für Russland befördern oder an der Beförderung von gestohlenem ukrainischem Getreide beteiligt sind,
  • die an Umladungen von Schiff zu Schiff beteiligt sind und bei denen der Verdacht besteht, dass sie gegen Sanktionen verstoßen,
  • bei denen der Verdacht besteht, dass sie beim Transport von russischem Öl ihr automatisches Schiffsidentifizierungssystem illegal stören oder deaktivieren.

Die Hafenbehörden können einen Versuch, umzuflaggen oder die Registrierung zu ändern, durch eine Überprüfung der IMO-Schiffsnummer (die im Namen der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation vergebene eindeutige Kennnummer) erkennen.

Die EU hat den Transport von russischem Rohöl (seit dem 5. Dezember 2022) und von Erdölerzeugnissen (seit dem 5. Februar 2023) auf dem Seeweg in Nicht-EU-Staaten verboten. Sie hat auch die Bereitstellung von technischer Hilfe, Vermittlungsdiensten und Finanzhilfe in diesem Zusammenhang verboten.

Dieses Verbot gilt nicht, wenn das Rohöl oder die Erdölerzeugnisse zu einem Preis erworben werden, der der Preisobergrenze entspricht oder darunter liegt.

Sind Transaktionen mit russischen Banken verboten?

Seit dem Beginn von Russlands Krieg gegen die Ukraine besteht ein vollständiges Verbot von Transaktionen mit der Zentralbank von Russland, der Russian Regional Development Bank und der Zentralbank von Belarus.

Zwischen 2022 und 2025 hat die EU weitere russische und belarussische Banken aus dem SWIFT-System ausgeschlossen. SWIFT ist ein Nachrichtendienst, der den Informationsaustausch zwischen Banken und anderen Finanzinstituten erheblich erleichtert. Der Ausschluss verwehrt den betroffenen Banken die Möglichkeit, Fremdwährungen zu erhalten oder Vermögenswerte ins Ausland zu transferieren.

Im Juli 2025 ging die EU einen Schritt weiter und beschloss ein vollständiges Transaktionsverbot. Das bedeutet, dass Wirtschaftsteilnehmer aus der EU keinerlei (weder direkte noch indirekte) Transaktionen mit Banken tätigen dürfen, die auf der Sanktionsliste stehen. Später wurde das Transaktionsverbot auf Finanzakteure aus Drittländern – auch Anbieter von Kryptowerten – ausgeweitet, die bei der Umgehung von Sanktionen helfen, Russlands Krieg unterstützen oder mit Russlands Nachrichtenübermittlungsdienst für den Zahlungsverkehr verbunden sind.

Das Verbot gilt derzeit für 70 russische und vier belarussische Banken sowie für fünf Banken bzw. Finanzakteure aus anderen Nicht-EU-Ländern.

System zur Übermittlung von Finanzmitteilungen

Seit Juni 2024 ist es in der EU verboten, das russische „System für die Übermittlung von Finanzmitteilungen“ (SPFS) zu nutzen. Dabei handelt es sich um einen spezialisierten Nachrichtenübermittlungsdienst für den Zahlungsverkehr, der von der Zentralbank von Russland entwickelt wurde, um die Auswirkungen bestehender EU-Sanktionen zu neutralisieren.

Das heißt, dass es EU-Unternehmen, die außerhalb Russlands operieren, verboten ist, sich mit dem SPFS oder gleichwertigen spezialisierten Diensten zu verbinden. Zudem hat die EU ein Verbot in Bezug auf Kredit- oder Finanzinstitute mit Sitz außerhalb Russlands verhängt, die das SPFS nutzen.

Wie werden immobilisierte russische Vermögenswerte genutzt?

Im Februar 2022 untersagte die Europäische Union im Rahmen ihres dritten Sanktionspakets gegen Russland alle Transaktionen im Zusammenhang mit der Verwaltung von Reserven und Vermögenswerten der russischen Zentralbank.

Folglich wurden die Vermögenswerte und Reserven der russischen Zentralbank, die von Zentralbanken und Finanzinstituten in der EU gehalten werden, immobilisiert.

Am 21. Mai 2024 hat der Rat den Rechtsrahmen angepasst und so dafür gesorgt, dass die außerordentlichen Einnahmen aus der Immobilisierung der Vermögenswerte der russischen Zentralbank zur Unterstützung der Ukraine, ihrer Erholung und ihres Wiederaufbaus sowie ihrer Selbstverteidigung gegen die Aggression Russlands verwendet werden können.

Aufgrund der Immobilisierung von Vermögenswerten und Reserven der russischen Zentralbank akkumulieren sich außerordentliche Barbestände in den Bilanzen der Zentralverwahrer, was zu außerordentlichen Einnahmen führt. Diese Einnahmen müssen der russischen Zentralbank nach den geltenden Vorschriften selbst nach Aufhebung der Immobilisierung nicht zur Verfügung gestellt werden.

Nach den EU-Vorschriften sind lediglich Zentralverwahrer, die Reserven und Vermögenswerte der russischen Zentralbank im Gesamtwert von mehr als 1 Mio. € halten, zur getrennten Verwahrung der Beträge verpflichtet.

Am 26. Juli 2024 erhielt die EU die erste Zahlung in Höhe von 1,5 Mrd. €. Sie wurde für die Bereitstellung militärischer Unterstützung für die ukrainischen Streitkräfte über die Europäische Friedensfazilität (90 %) und für die Ukraine-Fazilität (10 %) zugewiesen. Die zweite Zahlung in Höhe von 2,1 Mrd. € wurde im April 2025 bereitgestellt.

Die am 25. Oktober 2024 angenommenen EU-Vorschriften sehen vor, dass 95 % der außerordentlichen Einnahmen aus den immobilisierten Vermögenswerten der russischen Zentralbank dem EU-Haushalt zugewiesen und über den Kooperationsmechanismus bei Ukraine-Darlehen bereitgestellt werden – einem von der EU geschaffenen Instrument zur Unterstützung der Ukraine bei der Rückzahlung der von der EU und der G7 gewährten Darlehen in Höhe von rund 45 Mrd. €. Die übrigen 5 % werden der Europäischen Friedensfazilität zugewiesen.

Der Rat hat am 12. Dezember 2025 beschlossen, die Rückübertragung von in der EU immobilisierten Vermögenswerten der russischen Zentralbank an Russland vorübergehend zu verbieten.

Warum hat die EU Sanktionen gegen bestimmte Medien verhängt?

Die Russische Föderation hat eine systematische internationale Kampagne der Desinformation, Informationsmanipulation und Verfälschung von Fakten unternommen, um ihre Strategie der Destabilisierung sowohl ihrer Nachbarländer als auch der EU und deren Mitgliedstaaten zu intensivieren.

Um dem entgegenzuwirken, hat die EU die Sendetätigkeit und Rundfunklizenzen von 27 vom Kreml unterstützten Desinformationsquellen ausgesetzt:

  • EADaily/Eurasia Daily
  • Fondsk
  • Izvestia
  • Katehon
  • Krasnaya Zvezda/Tvzvezda
  • Lenta
  • New Eastern Outlook
  • NewsFront
  • NTV/NTV Mir
  • Oriental Review
  • Pervyi Kanal
  • REN TV
  • RIA Novosti
  • RuBaltic
  • Russia Today und Tochtergesellschaften
  • Rossiya RTR/RTR Planeta
  • Rossiya 24/Russland 24
  • Rossiya 1
  • Rossiyskaya Gazeta
  • SouthFront
  • Spas TV Channel
  • Sputnik und Tochtergesellschaften
  • Strategic Culture Foundation (Stiftung Strategische Kultur)
  • Tsargrad TV Channel
  • TV Centre International
  • Voice of Europe

Russland nutzt all diese Medien, um gezielt Propaganda zu verbreiten und Desinformationskampagnen durchzuführen, unter anderem über seine militärische Aggression gegen die Ukraine.

Das Verbot erfasst alle Übertragungs- und Verbreitungsmethoden, die in den EU-Mitgliedstaaten verwendet oder an sie gerichtet werden, einschließlich Kabel, Satellit, IP-TV, Plattformen, Websites und Anwendungen.

Im Einklang mit der EU-Charta der Grundrechte hindern diese Maßnahmen diese Medien und ihr Personal nicht daran, andere Tätigkeiten als Sendetätigkeiten in der EU auszuführen, wie etwa Recherche und Interviews.

Die EU hat auch Sanktionen gegen Medienorganisationen und Einzelpersonen verhängt, die für Propaganda und Desinformation verantwortlich sind.

Ein Journalist präsentiert die Nachrichten im Fernsehen. Auf dem Bildschirm hinter ihm ist das Logo von Russia Today zu sehen.
Die Sendetätigkeit von vielen von Russland kontrollierten Medien in der EU wurde ausgesetzt – © AFP

Was unternimmt die EU, um gegen die Umgehung von Sanktionen anzugehen?

Angesichts des Umfangs der EU‑Sanktionen, denen sie unterliegen, haben russische Akteure verschiedene Umgehungstechniken entwickelt; so verwenden sie komplexe Finanzierungssysteme, fälschen die Art oder den Ursprung der gehandelten Güter oder stützen sich auf die Rechtsordnung von Nicht-EU-Staaten.

Die EU hat mehrere Maßnahmen ergriffen, um gegen die Umgehung von Sanktionen anzugehen, darunter:

  • Sanktionen gegen Personen und Organisationen, die an Umgehungen beteiligt sind
  • ein Verbot des Zugangs zu EU-Häfen und Beschränkungen für die Erbringung einer breiten Palette von Seeverkehrsdienstleistungen für Nicht-EU-Schiffe, die im Verdacht stehen, gegen EU-Sanktionen zu verstoßen, einschließlich der Umgehung der Ölpreisobergrenze (Russlands Schattenflotte)
  • Ausfuhrbeschränkungen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck und für fortschrittliche Technologien für Hunderte von Organisationen, darunter viele, die außerhalb Russlands ansässig sind und den Krieg Russlands unmittelbar unterstützen
  • ein Verbot der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, von Militärtechnologie und Kampfgütern, die aus der EU in Nicht-EU-Staaten ausgeführt werden, durch russisches Hoheitsgebiet
  • eine Verpflichtung für EU-Muttergesellschaften sicherzustellen, dass ihre Tochterunternehmen in Nicht-EU-Staaten nicht an Tätigkeiten teilnehmen, die zu einem Ergebnis führen, das mit den Sanktionen verhindert werden soll
  • eine Verpflichtung für Wirtschaftsbeteiligte aus der EU für den Verkauf von Kampfgütern an Nicht-EU-Staaten Mechanismen zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht einzuführen
  • Ausweitung des Transaktionsverbots auf außerhalb Russlands ansässige Wirtschaftsbeteiligte aus Drittländern, die die Umgehung von Beschränkungen im Zusammenhang mit Erdöl unterstützen

Um die Umgehung des Verbots der Bereitstellung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Krypto-Wallets, Krypto-Konten oder der Krypto-Verwahrung für russische Personen und Gebietsansässige zu begrenzen, hat die EU ein Verbot für russische Staatsangehörige oder in Russland ansässige natürliche Personen eingeführt, juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die solche Dienstleistungen erbringen, zu besitzen, zu kontrollieren oder Posten in deren Leitungsgremien zu bekleiden. Die EU hat auch Sanktionen gegen Krypto-Anbieter verhängt.

Darüber hinaus bestehen jetzt Berichtspflichten für Geldtransfers von mehr als 100 000 €, die aus der EU heraus durch in der EU niedergelassene Einrichtungen, die sich im Eigentum oder unter der Kontrolle Russlands befinden, getätigt werden.

Im Dezember 2022 ernannte die Europäische Kommission David O'Sullivan zum Sondergesandten für die Umsetzung von EU-Sanktionen. Aufgabe des Sonderbeauftragten ist es, kontinuierlich auf hoher Ebene Kontakte zu pflegen und Gespräche mit Nicht-EU-Staaten zu führen, um zu verhindern, dass Sanktionen gegen Russland hintertrieben oder umgangen werden, und sicherzustellen, dass sicherheitsrelevante Kampfgüter aus Europa nicht nach Russland gelangen.

Was bedeutet die „No-Russia-Klausel“?

Die No-Russia-Klausel (oder „Russland-Ausfuhrklausel“) ist eine vertragliche Anforderung, mit der EU-Ausführer sensibler Güter (wie fortschrittliche Technologien, Komponenten für die Luftfahrt, Waffen und Güter mit doppeltem Verwendungszweck) verpflichtet werden, ihren Käufern in Drittländern zu verbieten, diese Güter nach Russland oder zur Verwendung in Russland wieder auszuführen.

Die im Rahmen der Antiumgehungsmaßnahmen eingeführte No-Russia-Klausel verpflichtet Verkäufer, Vertragsstrafen für Verstöße und Überwachungsmechanismen einzuführen, um zu verhindern, dass bestimmte Güter, die den Krieg Russlands anheizen, indirekt nach Russland gelangen.

Wie geht die EU gegen die russische Schattenflotte vor?

Die russische Schattenflotte ist ein großes, illegales Netz alternder Tankschiffe, die russisches Rohöl oder aus russischem Rohöl hergestellte Erzeugnisse unter Umgehung der Sanktionen und der Ölpreisobergrenze befördern. Ihre Tätigkeit ermöglicht es Russland, weiterhin entscheidende Einnahmen für seine Kriegswirtschaft zu erzielen.

Diese Schiffe wenden Umgehungstaktiken an, indem sie beispielsweise Ortungssysteme abschalten, „falsche“ Flaggen nutzen und durch andere komplexe Eigentumsstrukturen, ihre Identität, Herkunft und Ladung verschleiern. Neben der Umgehung der Ölpreisobergrenze kann die russische Schattenflotte auch andere Güter wie sanktionierte militärische Ausrüstung oder gestohlenes ukrainisches Getreide transportieren.

Im elften und zwölften Sanktionspaket sind erstmals auch Maßnahmen zur Bekämpfung der Umgehungsrisiken enthalten, die von der sogenannten Schattenflotte Putins ausgehen.

Mit ihrem 14. Sanktionspaket, das im Juni 2024 angenommen wurde, verhängte die EU ein Verbot des Zugangs zu EU-Häfen und der Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Seeverkehr für Schiffe, die zur russischen Schattenflotte gehören. Bis zum 23. Oktober 2025 hat die EU mehr als 630 Schiffe auf die Liste gesetzt.

Zudem hat die EU ein Verbot von Transaktionen mit russischen Häfen, Schleusen und Flughäfen eingeführt, die zur Umgehung der Ölpreisobergrenze und anderer Sanktionen der EU verwendet werden, und Sanktionen (Einfrieren von Vermögenswerten und Reiseverbote) gegen Organisationen und Personen verhängt, die am Einsatz der russischen Schattenflotte beteiligt sind.

Der Sonderbeauftragte für die Umsetzung von EU-Sanktionen, der im Dezember 2022 ernannt wurde, nimmt Kontakt zu Flaggenstaaten außerhalb der EU auf und fordert diese nachdrücklich auf, Sanktionen durchzusetzen und gelistete Tankschiffe daran zu hindern, unter ihrer Flagge zu fahren, um auf diese Weise EU-Sanktionen zu umgehen.

Die Schattenflotte stellt eine ernsthafte Gefahr dar; dazu gehören potenzielle Umweltschäden ebenso wie Risiken für die maritime Sicherheit und Gefahrenabwehr, die Integrität des internationalen Handels auf dem Seeweg, kritische Unterseeinfrastrukturen und die Einhaltung internationaler Vorschriften und Normen im Seeverkehr. Im Dezember 2025 hat der Rat eine Erklärung dazu angenommen.

Wirken sich die EU-Sanktionen auf den globalen Handel mit Lebensmitteln und landwirtschaftlichen Erzeugnissen aus?

Nein. Die EU-Sanktionen gegen Russland richten sich nicht gegen den internationalen Handel mit Lebensmitteln und landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Sie richten sich nicht gegen Ausfuhren von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln zwischen Russland und dem Rest der Welt und schränken diese auch nicht ein, sondern sie betreffen nur den bilateralen Handel zwischen der EU und Russland.

Die Verantwortung für die Störungen der weltweiten Ernährungssicherheit liegt alleine bei Russland. Vor der russischen Aggression liefen 90 % der landwirtschaftlichen Ausfuhren der Ukraine in andere Länder über ihre Häfen am Schwarzen Meer. Seit Beginn des Kriegs werden die ukrainischen Ausfuhren von Russland blockiert.

Die Ernährungssicherheit und die Erschwinglichkeit von Nahrungsmitteln haben oberste Priorität für die EU und ihre Mitgliedstaaten. Die EU hat Bemühungen zur Verbesserung der weltweiten Ernährungssicherheit stets unterstützt, zum Beispiel durch die Solidaritätskorridore zwischen der EU und der Ukraine und durch die Schwarzmeer-Getreide-Initiative der Vereinten Nationen.

Russland hat im Juli 2023 einseitig beschlossen, die Umsetzung der im Juli 2022 eingerichteten Schwarzmeer-Getreide-Initiative zu beenden.

Stimmt die EU ihre Sanktionen mit anderen Partnern ab?

Sanktionen sind wirksamer, wenn sich ein breites Spektrum internationaler Partner daran beteiligt. Die EU hat in den letzten Jahren eng mit gleichgesinnten Partnern zusammengearbeitet, um die Sanktionen abzustimmen.

Die EU arbeitet mit der Weltbankgruppe, der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE), der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und anderen internationalen Partnern zusammen, um zu verhindern, dass Russland Finanzmittel von solchen Institutionen erhält.

Zur Koordinierung dieser internationalen Bemühungen kann die EU im Rahmen der REPO-Taskforce (Russian Elites, Proxies and Oligarchs) mit den G7-Ländern – Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten – sowie mit Australien zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass die Sanktionen umgesetzt werden.

Obgleich die EU mit vielen Partnern eng zusammenarbeitet, entscheidet jedes dieser Nicht-EU-Länder für sich, welche Sanktionen es verhängt.

Fallen die EU-Sanktionen unter das Völkerrecht?

Ja. Alle Sanktionen der EU stehen in vollem Einklang mit den Verpflichtungen aus dem Völkerrecht und achten die Menschenrechte und die Grundfreiheiten.

Sobald die EU-Mitgliedstaaten eine politische Einigung erzielt haben, werden die erforderlichen Rechtsakte vom Europäischen Auswärtigen Dienst und/oder der Europäischen Kommission ausgearbeitet und dem Rat zur Annahme vorgelegt.

Verordnungen und Beschlüsse des Rates sind als Rechtsakte mit allgemeiner Geltung für alle Personen und Einrichtungen, die der Rechtshoheit der EU unterliegen, verbindlich. Das heißt, sie gelten für alle Personen und Einrichtungen in der EU, alle Bürgerinnen und Bürger der EU unabhängig von ihrem Aufenthaltsort und alle nach dem Recht eines EU-Mitgliedstaats gegründete Unternehmen und Organisationen.

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A collage including a satellite dish, a raised hand surrounded by the stars of the EU flag and a large cargo ship.
Russia's war against Ukraine: EU sanctions

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Collage mit einer Hand, die ein Megafon hält, auf der linken Seite, einem zerrissenen Zeitungsausschnitt in der Mitte und einer Person, die ein Plakat mit den Worten „Human Rights“ hält, auf der rechten Seite.
Menschenrechtsverletzungen in Russland: EU‑Sanktionen

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Eine Collage mit einem Stapel an Zeitungen, einem Laptop und einer transparenten Wahlurne, die Zettel enthält.
Russlands hybride Aktivitäten: EU-Sanktionen

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Letzte Überprüfung: 23. Juli 2026