Skip to content

Zeitleiste – Omnibus-Vereinfachungspakete

  • 2026

    • 29. Juni

      Rat gibt endgültig grünes Licht für Vereinfachung und Straffung der Vorschriften

      Der Rat gibt endgültig grünes Licht für eine neue Verordnung, mit der bestimmte Vorschriften für künstliche Intelligenz (KI) gestrafft und vereinfacht werden sollen.

      Die wichtigsten Elemente der neuen Verordnung sind

      • ein fester Zeitplan für die verzögerte Anwendung der Vorschriften für Hochrisiko-KI-Systeme: 2. Dezember 2027 für eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme und 2. August 2028 für Hochrisiko-KI-Systeme, die in Produkte eingebettet sind
      • eine neue Bestimmung in der KI-Verordnung, mit der KI-Praktiken im Zusammenhang mit der Erzeugung nicht einvernehmlicher sexueller und intimer Inhalte oder von Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch verboten werden,
      • die Verlängerung der Frist für die Einrichtung von KI-Reallaboren durch die auf nationaler Ebene zuständigen Behörden bis zum 2. Dezember 2027 und eine Verkürzung des Anbietern gewährten Übergangszeitraums für die Umsetzung von Transparenzlösungen für künstlich erzeugte Inhalte, und zwar von sechs Monaten auf drei Monate mit dem 2. Dezember 2026 als neuer Frist
      • die Konkretisierung der Zuständigkeiten des Büros für Künstliche Intelligenz bei der Beaufsichtigung von KI-Systemen, die auf KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck beruhen und bei denen sowohl das Modell als auch das System von demselben Anbieter entwickelt wurden

      In Bezug auf das Zusammenspiel der KI-Vorschriften mit sektorspezifischen Rechtsvorschriften in Sektoren wie Medizinprodukten, Spielzeug, Aufzügen und Wasserfahrzeugen ist ein Mechanismus für Situationen vorgesehen, in denen sektorspezifische Rechtsvorschriften KI-bezogene Anforderungen enthalten, die mit denen der KI-Verordnung vergleichbar sind; in diesen Fällen wird die Anwendung letzterer mit Durchführungsrechtsakten eingeschränkt.

      Die Annahme des KI-Omnibus-Pakets ist ein wichtiges Ergebnis des Fahrplans „Ein Europa, ein Markt“.

      Wissenschaftler in Laborkitteln diskutieren miteinander, während ein Programmierer an einem Laptop arbeitet. Über ihm befinden sich Symbole für künstliche Intelligenz und Übersetzung sowie eine Darstellung eines Gehirns.
      Verordnung über künstliche Intelligenz

      Verordnung über künstliche Intelligenz

    • 23. Juni

      Rat legt Verhandlungsposition zur Vereinfachung und Straffung von Umweltvorschriften fest

      Der Rat legt seinen Standpunkt zu einem Vorschlag zur Vereinfachung der Vorschriften und Verfahren im Zusammenhang mit Industrieemissionen, der Kreislaufwirtschaft und Geodaten fest. Der Vorschlag ist Teil des Vereinfachungspakets „Omnibus VIII“.

      Das Paket zielt darauf ab, unnötige Verwaltungskosten und unnötige Verwaltungslasten zu verringern und gleichzeitig die hohen Umweltschutzstandards der EU aufrechtzuerhalten.

    • 17. Juni

      Rat und Parlament erzielen Einigung über die Vereinfachung der Anforderungen für chemische Produkte

      Am 17. Juni 2026 erzielen der Rat und das Europäische Parlament eine vorläufige Einigung über die Vereinfachung der Vorschriften für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien, kosmetischen Mitteln und Düngeprodukten.

      Diese Bestimmungen sind der verbleibende Teil des sogenannten „Omnibus-Pakets VI“, mit dem die Vorschriften im Bereich chemischer Produkte vereinfacht werden und zugleich ein hohes Schutzniveau für Verbraucherinnen bzw. Verbraucher und Umwelt aufrechterhalten bleibt.

      Eine Ansammlung von chemischen Produkten in Flaschen und Spraydosen in verschiedenen Größen vor gelbem Hintergrund. Abbildung.
      Chemikalien

      Chemikalien

    • 10. Juni

      Rat und Parlament einig über Stärkung der EU-Verteidigungsindustrie

      Der Ratsvorsitz und die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments erzielen eine vorläufige Einigung über neue Rechtsvorschriften, mit denen die Beschaffung im Bereich Sicherheit und Verteidigung vereinfacht, Investitionen erleichtert und die Verteidigungsbereitschaft erhöht werden sollen.

      Die vereinfachten Rechtsvorschriften sollen administrative Verzögerungen bei der Beschaffung beseitigen, die Genehmigungsverfahren beschleunigen, die Verbringung von Verteidigungsgütern innerhalb der EU erleichtern und die Zusammenarbeit innerhalb der EU stärken.

      Die Einigung eröffnet den Mitgliedstaaten und der Industrie einen klareren Weg zum raschen Handeln und zur Stärkung der europäischen Verteidigungsfähigkeit.

    • 9. Juni

      Rat und Parlament erzielen Einigung, um wachsenden Unternehmen zu Erfolg zu verhelfen und Digitalisierung zu beschleunigen

      Die Verhandlungsführer des Ratsvorsitzes und des Europäischen Parlaments erzielen eine vorläufige Einigung über mehrere neue Gesetze, die Teil des sogenannten Omnibus‑IV-Legislativpakets sind.

      Die neuen Gesetze zu Digitalisierung und gemeinsamen Spezifikationen sollen bestehende physische Anforderungen digitalisieren, indem der Grundsatz „standardmäßig digital“ umgesetzt wird, und ein Verfahren eingeführt wird, im Rahmen dessen die Kommission in einer Reihe von Rechtsakten gemeinsame Spezifikationen ausarbeiten kann.

      Mit einer weiteren neuen Richtlinie und einer neuen Verordnung sollen bestimmte Abhilfe- und Unterstützungsmaßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) auf Unternehmen ausgeweitet werden, die die Schwellenwerte der KMU-Definition überschritten haben: sogenannte kleine Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung. In der vorläufigen Einigung wird diese neue Kategorie von Unternehmen als Unternehmen mit weniger als 1000 Beschäftigten und entweder einem Umsatz von bis zu 200 Mio. € oder einer Jahresbilanzsumme von bis zu 172 Mio. € definiert.

    • 27. Mai

      Der Rat legt seinen Standpunkt zur Vereinfachung und Verschärfung der Anforderungen an die Lebens- und Futtermittelsicherheit fest

      Der Rat legt seinen Standpunkt zu einem Teil des „Omnibus X“-Gesetzgebungspakets im Rahmen der Vereinfachungsagenda der EU fest.

      Das Mandat des Rates für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament betrifft Vorschriften über

      • den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden,
      • Aufzeichnungen über Nutztiere sowie
      • die Verwendung von Kunststoffen in der Lebensmittelindustrie.

      Der Vorsitz setzt seine Arbeit am letzten verbleibenden Vorschlag des Pakets fort.

    • 11. Mai

      Der Rat nimmt einen neuen Rechtsakt zur Straffung der Vorschriften für Biozide an

      Der Rat gibt grünes Licht für neue Vorschriften über Biozide und verlängert damit bestimmte Datenschutzfristen.

      Um Verzögerungen bei der laufenden Überprüfung für die in Biozidprodukten enthaltenen alten Wirkstoffe Rechnung zu tragen, wird die Schutzfrist für bestimmte Daten in Bezug auf Wirkstoffe, die noch überprüft werden, verlängert, sodass sie mit dem neuen Ende des Überprüfungsprogramms, d. h. dem 31. Dezember 2030, zusammenfällt. Damit wird ein Gleichgewicht zwischen den Interessen der betroffenen Akteure hergestellt und für eine faire Regulierung gesorgt. Die Verordnung soll 2026-2027 vollständig bewertet werden.

      Die neue Verordnung ist Teil des sogenannten „Omnibus X“-Gesetzgebungspakets im Rahmen der Vereinfachungsagenda der EU. Ziel ist es, das Funktionieren des Marktes für Biozidprodukte in der EU zu verbessern und gleichzeitig ein hohes Schutzniveau für Mensch und Umwelt zu gewährleisten.

    • 7. Mai

      Künstliche Intelligenz: Rat und Parlament einigen sich auf Vereinfachung und Straffung der Vorschriften

      Die Verhandlungsführer des Ratsvorsitzes und des Europäischen Parlaments erzielen eine vorläufige Einigung über einen Vorschlag, mit dem bestimmte Vorschriften für künstliche Intelligenz (KI) im Rahmen des Omnibus-VII-Gesetzgebungspakets gestrafft werden sollen.

      Die beiden gesetzgebenden Organe

      • nehmen eine neue Bestimmung in die Verordnung über KI auf, mit der KI-Praktiken im Zusammenhang mit der Erzeugung nicht einvernehmlicher sexueller und intimer Inhalte oder von Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch verboten werden;
      • führen einen festen Zeitplan für die verzögerte Anwendung der Vorschriften für Hochrisiko-KI-Systeme ein: 2. Dezember 2027 für eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme und 2. August 2028 für Hochrisiko-KI-Systeme, die in Produkte eingebettet sind;
      • nehmen dieVerpflichtung für Anbieter wieder auf, KI-Systemein der EU-Datenbank für Hochrisikosysteme zu registrieren, auch wenn sie der Auffassung sind, dass ihre Systeme nicht als Hochrisikosysteme einzustufen wären;
      • nehmen den Maßstab der unbedingten Notwendigkeit für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten zum Zwecke der Erkennung und Korrektur von Verzerrungen wieder in den Entwurf auf;
      • verlängern die Frist für die Einrichtung von KI-Reallaboren durch die auf nationaler Ebene zuständigen Behörden bis zum 2. Dezember 2027. Verkürzt wird dagegen der Anbietern gewährte Übergangszeitraum für die Umsetzung von Transparenzlösungen für künstlich erzeugte Inhalte, und zwar von sechs Monaten auf drei Monate; als neue Frist wird der 2. Dezember 2026 festgesetzt;
      • konkretisieren die Zuständigkeiten des Büros für Künstliche Intelligenz bei der Beaufsichtigung von KI-Systemen, die auf KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck beruhen und bei denen sowohl das Modell als auch das System von demselben Anbieter entwickelt wurden;

      In Bezug auf Vorschriften für industrielle KI und ihr Zusammenspiel mit sektorspezifischen Rechtsvorschriften erzielen beiden gesetzgebenden Organe einen Kompromiss über einen Mechanismus, der es ermöglicht, Situationen zu lösen, in denen sektorspezifische Rechtsvorschriften auf KI bezogene Anforderungen enthalten, die mit denen der KI-Verordnung vergleichbar sind, indem die Anwendung letzterer in diesen spezifischen Fällen mit Durchführungsrechtsakten eingeschränkt wird.

      Digitale Darstellung einer Hand, die aus einem Laptop-Bildschirm herausragt und einer menschlichen Hand entgegengestreckt wird, zur Darstellung der Interaktion zwischen Mensch und künstlicher Intelligenz.
      Künstliche Intelligenz

      Künstliche Intelligenz

    • 13. März

      Rat legt Standpunkt zur Straffung der Vorschriften für künstliche Intelligenz fest

      Der Rat legt seinen Standpunkt zu dem Vorschlag zur Straffung bestimmter Vorschriften für künstliche Intelligenz (KI) fest.

      Mit dem Vorschlag, der Teil des Omnibus-VII-Gesetzgebungspakets ist, wird der Zeitplan für die Anwendung der Vorschriften für Hochrisiko-KI-Systeme angepasst; zudem soll damit das KI-Gesetz gezielt geändert werden, um

      • bestimmte regulatorische Ausnahmen, die KMU gewährt werden, auf kleine Midcap-Unternehmen auszuweiten,
      • die Anforderungen in einer sehr begrenzten Anzahl von Fällen zu verringern,
      • die Möglichkeit auszuweiten, sensible personenbezogene Daten zur Erkennung und Minderung von Verzerrungen zu verarbeiten,
      • die Befugnisse des Büros für künstliche Intelligenz zu stärken und
      • eine Fragmentierung der Governance zu verringern.

      Die Mitgliedstaaten halten an der allgemeinen Zielrichtung des Kommissionsvorschlags fest,

      • nehmen aber auch eine neue Bestimmung in das KI-Gesetz auf, mit der KI-Praktiken verboten werden, die nicht einvernehmliche sexuelle und intime Inhalte oder Darstellungen von sexuellem Missbrauch von Kindern erzeugen,
      • führen einen festen Zeitplan für die verzögerte Anwendung der Vorschriften für Hochrisiko-KI-Systeme ein: die Vorschriften würden nunmehr ab dem 2. Dezember 2027 für eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme und ab dem 2 August 2028 für Hochrisiko-KI-Systeme, die in Produkte eingebettet sind, gelten,
      • nehmen die Verpflichtung für Anbieter, ihre KI-Systeme in der EU-Datenbank für Hochrisikosysteme zu registrieren, wieder auf,
      • verlängern die Frist für die Einrichtung von KI-Reallaboren durch die zuständigen nationalen Behörden bis zum 2. Dezember 2027 und
      • legen die Zuständigkeiten des Büros für künstliche Intelligenz eindeutig fest.

      Wissenschaftler in Laborkitteln diskutieren miteinander, während ein Programmierer an einem Laptop arbeitet. Über ihm befinden sich Symbole für künstliche Intelligenz und Übersetzung sowie eine Darstellung eines Gehirns.
      Verordnung über künstliche Intelligenz

      Verordnung über künstliche Intelligenz

    • 4. März

      Rat legt Standpunkt zur Straffung der Vorschriften für Biozide fest

      Der Rat einigt sich auf ein Verhandlungsmandat für einen Vorschlag, der Teil des „Omnibus X“-Gesetzgebungspakets ist und mit dem bestimmte Vorschriften über Biozide gestrafft werden sollen, indem insbesondere bestimmte Datenschutzfristen verlängert werden.

      Biozidprodukte werden verwendet, um Menschen, Tiere, Materialien oder Waren durch die in dem Produkt enthaltenen Wirkstoffe vor Schadorganismen wie Schädlingen oder Bakterien zu schützen.

    • 24. Februar

      Rat erzielt Einigung über Vereinfachung der Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten

      Der Rat gibt grünes Licht für eine Vereinfachung der Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten für Unternehmen.

      Die Rechtsvorschriften sind Teil des Omnibus-I-Pakets, mit dem die Richtlinien über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) und über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (CSDDD) vereinfacht werden sollen.

      Mit den aktualisierten Vorschriften wird der Meldeaufwand verringert und die Übertragung von Verpflichtungen (Trickle-Down-Effekt) auf kleinere Unternehmen begrenzt.

      Nach den aktualisierten Vorschriften müssen nur Unternehmen mit mehr als 1 000 Beschäftigten und einem Nettoumsatzerlös pro Jahr von mehr als 450 Mio. € die Anforderungen der CSRD erfüllen. Ebenso müssen nur Unternehmen mit mehr als 5 000 Beschäftigten und einem Nettoumsatzerlös von mehr als 1,5 Mrd. € die Anforderungen der CSDDD erfüllen.

      Die Rechtsvorschriften werden im Amtsblatt der EU veröffentlicht und treten am zwanzigsten Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben anschließend ein Jahr Zeit, um die Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen, mit Ausnahme von Artikel 4 über den Grad der Harmonisierung, dem sie bis spätestens 26. Juli 2028 nachkommen müssen.

      Ein modernes Bürogebäude mit grünen vertikalen Akzenten, daneben eine Checkliste mit grünen Haken und Blättern, die Nachhaltigkeit und Umweltverantwortung symbolisieren sollen.
      Nachhaltigkeit von Unternehmen

      Nachhaltigkeit von Unternehmen

  • 2025

    • 18. Dezember

      Rat billigt Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik

      Der Rat gibt endgültig grünes Licht für die Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der EU‑Landwirtschaft zu steigern, indem Bürokratie abgebaut wird, Landwirtinnen und Landwirte – darunter Kleinerzeuger und Existenzgründer – unterstützt und Innovationen gefördert werden sowie die Produktivität gesteigert wird.

      Die Vereinfachungsmaßnahmen zielen auf Folgendes ab:

      • Reduzierung des Verwaltungsaufwands für Landwirtinnen und Landwirte sowie nationale Verwaltungen
      • Erhöhung der Zahlungen an Kleinerzeuger und Vereinfachung der Konditionalitätsvorschriften, insbesondere für ökologische/biologische Betriebe
      • Verringerung der Vor-Ort-Kontrollen

      Diese Maßnahmen könnten zu jährlichen Einsparungen von bis zu 1,6 Mrd. € für Landwirtinnen und Landwirte und von mehr als 200 Mio. € für die nationalen Verwaltungen führen.

      Ein Landwirt mit einer Milchkanne und eine Person mit einer Gemüsekiste. Im Hintergrund Kühe auf einer Weide und ein Bauernhof als Symbole für die Landwirtschaft.
      Die Gemeinsame Agrarpolitik im Detail

      Die Gemeinsame Agrarpolitik im Detail

    • 11. Dezember

      Rat gibt endgültig grünes Licht für Vereinfachung von „InvestEU“

      Der Rat gibt endgültig grünes Licht für eine überarbeitete Verordnung zur Vereinfachung des Programms „InvestEU“ als Teil des „Omnibus-II“-Pakets.

      Die neuen Vorschriften stärken die Wettbewerbsfähigkeit der EU, indem sie die Mobilisierung zusätzlicher öffentlicher und privater Investitionen erleichtern und die Verwaltungsanforderungen vereinfachen.

      Dies nützt wiederum bestimmten EU-Politikbereichen, wie z. B.:

      • dem Kompass für Wettbewerbsfähigkeit
      • dem Deal für eine saubere Industrie
      • der Politik im Bereich der Verteidigungsindustrie und der militärischen Mobilität

      Mit den neuen Vorschriften wird auch das bestehende Programm „InvestEU“ verbessert und gestärkt, indem der Umfang der EU-Garantien auf 29,1 Mrd. EUR erhöht und die Nutzung der InvestEU-Garantie zusammen mit bestehenden Kapazitäten erleichtert wird, die im Rahmen von drei Altinstrumenten – dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen, dem Fremdfinanzierungsinstrument der Connecting-Europe-Fazilität und der InnovFin-Fremdfinanzierungsfazilität – zur Verfügung stehen.

    • 9. Dezember

      Rat und Parlament erzielen Einigung über Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten

      Mit der Einigung zwischen dem Ratsvorsitz und den Verhandlungsführern des Europäischen Parlaments werden die Richtlinien über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) und die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (CS3D) vereinfacht, indem

      • der Meldeaufwand verringert und
      • die Übertragung von Verpflichtungen (Trickle-down-Effekt) auf kleinere Unternehmen begrenzt wird.
      Ein modernes Bürogebäude mit grünen vertikalen Akzenten, daneben eine Checkliste mit grünen Haken und Blättern, die Nachhaltigkeit und Umweltverantwortung symbolisieren sollen.
      Nachhaltigkeit von Unternehmen

      Nachhaltigkeit von Unternehmen

    • 26. November

      Rat legt Standpunkt zu Verteidigungsindustrie fest

      Die EU-Botschafterinnen und -Botschafter billigen den Standpunkt des Rates zu einer Reihe von Vorschlägen zur Vereinfachung der Verteidigungsvorschriften in Bezug auf:

      • Beschaffung
      • Investitionen
      • Marktbedingungen

      Diese Vorschläge sind Teil des sogenannten „Omnibus-V“-Legislativpakets und werden sowohl den EU-Mitgliedstaaten als auch ihrer Industrie dabei helfen, die Verteidigungsfähigkeit Europas zu stärken.

      Anschließend nimmt der Rat Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament auf.

      Verteidigungsbereitschaft der EU

      Verteidigungsbereitschaft der EU

    • 17. November

      Rat gibt endgültig grünes Licht für Verschiebung der Vorschriften über Chemikalien

      Am 17. November 2025 gibt der Rat endgültig grünes Licht für die Verschiebung der Vorschriften für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien, wodurch Unternehmen mehr Zeit und Rechtssicherheit eingeräumt wird.

      Dieser „Stop-the-clock“-Mechanismus ist Teil des Omnibus-VI-Pakets und sorgt dafür, dass der Geltungsbeginn aller Übergangsbestimmungen für die Neukennzeichnung, die verbindlichen Formatierungsanforderungen, die Werbung, den Online-Handel, den Fernabsatz sowie die Kennzeichnung von Kraftstoffpumpen auf den 1. Januar 2028 verschoben wird.

    • 10. November

      Einigung über die Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik

      Der Rat und das Europäische Parlament erzielen eine vorläufige Einigung über die Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU.

      Diese Einigung wird durch Bürokratieabbau und Unterstützung der Landwirtinnen und Landwirte dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit des EU-Agrarsektors zu steigern. Als Teil des Omnibus-III-Pakets könnten diese Maßnahmen zu einer erheblichen Verringerung der Verwaltungskosten sowohl für die Landwirtinnen und Landwirte als auch für die nationalen Verwaltungen führen. Schätzungen der Kommission zeigen, dass die Landwirtinnen und Landwirte jährlich bis zu 1,6 Mrd. € und die nationalen Verwaltungen mehr als 200 Mio. € pro Jahr einsparen könnten.

      Wichtigste Elemente der Einigung:

      • Reduzierung des Verwaltungsaufwands
      • Erhöhung der Zahlungen an Kleinerzeugerinnen und Kleinerzeuger und Vereinfachung der Konditionalitätsvorschriften
      • Verringerung der Vor-Ort-Kontrollen und Streichung des jährlichen Leistungsabschlusses

      Die Einigung muss nun vom Rat und vom Europäischen Parlament bestätigt werden, bevor sie von beiden förmlich angenommen wird.

      Ein Landwirt mit einer Milchkanne und eine Person mit einer Gemüsekiste. Im Hintergrund Kühe auf einer Weide und ein Bauernhof als Symbole für die Landwirtschaft.
      Die Gemeinsame Agrarpolitik im Detail

      Die Gemeinsame Agrarpolitik im Detail

    • 5. November

      Rat legt Standpunkt zur Vereinfachung der Vorschriften für Chemikalien fest

      Der Rat legt seinen Standpunkt zu den verbleibenden Teilen des sechsten Omnibus-Pakets, eines Vorschlags zur Vereinfachung der Vorschriften für chemische Produkte, fest.

      Nach einer vorherigen Einigung mit dem Europäischen Parlament zum „Stop-the-Clock“-Mechanismus für die Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien sind die Schwerpunkte im Standpunkt des Rates

      • die Beibehaltung des standardmäßigen digitalen Ansatzes und
      • die Beseitigung doppelter Anforderungen.

      Ferner führt der Rat strengere Schutzvorkehrungen in Bezug auf die Verwendung von Nanomaterialien und potenziell gefährlichen Stoffen in kosmetischen Erzeugnissen für die Verbraucher ein.

      Anschließend wird der Rat Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament beginnen, um zu einer endgültigen Einigung zu gelangen.

      Eine Ansammlung von chemischen Produkten in Flaschen und Spraydosen in verschiedenen Größen vor gelbem Hintergrund. Abbildung.
      Chemikalien

      Chemikalien

    • 29. September

      CBAM: Rat beschließt Vereinfachung des EU‑Instruments gegen die Verlagerung von CO₂‑Emissionen

      Der Rat nimmt eine Verordnung an, mit der das CO₂‑Grenzausgleichssystem (CBAM) der EU vereinfacht und gestärkt wird. Sie ist Teil des Gesetzgebungspakets „Omnibus I“.

      Anstelle des bisherigen Schwellenwerts für die Befreiung von CBAM-Waren mit geringem Wert wird mit den Änderungen ein neuer „De‑minimis“-Massenschwellenwert eingeführt, wonach Einfuhren von bis zu 50 Tonnen pro Einführer und Jahr nicht den CBAM-Vorschriften unterliegen. Dies dürfte dazu führen, dass vor allem KMU und Einzelpersonen, die kleine oder vernachlässigbare Mengen von CBAM-Waren einführen, von den Verpflichtungen der CBAM-Verordnung befreit werden.

      Die geänderte Verordnung wird auch dazu beitragen, Störungen für Einführer Anfang 2026 zu vermeiden, während sie die CBAM-Registrierung abwarten. Darüber hinaus enthält die geänderte Verordnung mehrere weitere Vereinfachungsmaßnahmen für alle Einführer von CBAM-Waren, die beispielsweise Folgendes betreffen:

      • das Zulassungsverfahren,
      • die Datenerhebungsverfahren,
      • die Emissionsberechnung, die Prüfvorschriften und
      • die Berechnung der finanziellen Haftung zugelassener CBAM-Anmelder.

      Schließlich enthält die geänderte Verordnung Anpassungen der Bestimmungen über Sanktionen und der Vorschriften betreffend indirekte Zollvertreter.

      In der Infografik wird das CO₂-Grenzausgleichssystem erklärt. Es zielt darauf ab, der Verlagerung von CO₂-Emissionen entgegenzuwirken und die Emissionen weltweit zu verringern.
      „Fit für 55“: Wie will die EU Emissionen außerhalb der EU angehen? (Infografik)

      „Fit für 55“: Wie will die EU Emissionen außerhalb der EU angehen? (Infografik)

    • 24. September

      Standpunkte des Rates zu kleinen Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung und zu Digitalisierung

      Die EU-Botschafterinnen und -Botschafter billigen folgende Standpunkte des Rates, die Teil des vierten Omnibus-Pakets sind:

      • Digitalisierung und gemeinsame Spezifikationen
      • Kleine Midcap-Unternehmen

      Die vorgeschlagenen Überarbeitungen werden dazu beitragen, digitale Formate, unter anderem für die EU-Konformitätserklärung, in der gesamten EU zu priorisieren und Unternehmen, die nicht mehr in die KMU-Kategorie fallen, besser zu unterstützen.

      Der Rat und das Parlament werden anschließend Verhandlungen aufnehmen, um eine Einigung zu erzielen.

    • 24. September

      Rat billigt „Stop-the-clock“-Mechanismus für Chemikalien

      Die EU-Botschafterinnen und -Botschafter billigen den Standpunkt des Rates zur Vereinfachung der EU-Vorschriften für chemische Produkte. Mit dem Vorschlag wird das Datum des Inkrafttretensfür die Vorschriften zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien auf den 1. Januar 2028 verschoben. Die vorgeschlagenen neuen Fristen werden den EU-Unternehmen mehr Rechtssicherheit in Bezug auf ihre Verpflichtungen bieten.

      Der Rat und das Parlament werden in einem nächsten Schritt Verhandlungen aufnehmen, um eine Einigung zu erzielen.

    • 23. September

      Einigung über EU-Investitionsprogramm

      Der Rat und das Parlament erzielen eine vorläufige Einigung über die Vereinfachung des Programms „InvestEU“. Damit werden die Wettbewerbsfähigkeit der EU gesteigert und zusätzliche Mittel mobilisiert werden können.

      Mit der Einigung wird das Investitionsprogramm um weitere 2,9 Mrd. € auf insgesamt 29,1 Mrd. € aufgestockt. Diese zusätzlichen Mittel werden dazu beitragen, die EU-Politik im Zusammenhang mit dem Kompass für Wettbewerbsfähigkeit, der sauberen Industrie, der Verteidigung und der militärischen Mobilität zu unterstützen.

    • 3. September

      Rat legt Standpunkt zur Vereinfachung der gemeinsamen Agrarpolitik fest

      Der Rat legt seinen Standpunkt zur Vereinfachung der Anforderungen in Bezug auf die gemeinsame Agrarpolitik fest. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft zu steigern, indem Bürokratie abgebaut wird, Landwirte unterstützt sowie Innovationen und Produktivität gefördert werden.

      Der Vorschlag ist Teil des dritten, von der Kommission am 14. Mai 2025 angenommenen, Omnibus-Pakets. Anschließend wird der Rat mit dem Europäischen Parlament verhandeln, um zu einer endgültigen Einigung zu gelangen.

    • 18. Juli

      Rat verabschiedet neue Verordnung zum „Stop-the-clock“-Mechanismus zu Vorschriften zur Erfüllung der für Batterien geltenden Sorgfaltspflicht

      Der Rat nimmt eine neue Verordnung an und billigt damit den Vorschlag der Kommission zur Vereinfachung der EU-Vorschriften im Bereich Batterien.

      Hauptziel ist es, den Geltungsbeginn der einschlägigen Sorgfaltspflichten, wie sie in der 2023 angenommenen EU-Batterieverordnung festgelegt sind, um zwei Jahre zu verschieben, um Wirtschaftsakteuren, die Batterien auf dem EU-Markt in Verkehr bringen, mehr Zeit zur Vorbereitung zu geben.

      Der Geltungsbeginn wird vom 18. August 2025 auf den 18. August 2027 verschoben.

      Illustration der Versorgungskette für Batterien
      Auf dem Weg zu einer nachhaltigen, kreislauforientierten und europäischen Versorgungskette für Batterien (Infografik)

      Auf dem Weg zu einer nachhaltigen, kreislauforientierten und europäischen Versorgungskette für Batterien (Infografik)

    • 26. Juni

      EU-Führungsspitzen fordern Fortschritte bei Vorschlägen für das Omnibus-Paket zur Verteidigungsbereitschaft

      Auf der Juni-Tagung des Europäischen Rates rufen die EU-Führungsspitzen zu einer Beschleunigung der Arbeit in allen Bereichen auf, um die Verteidigungsbereitschaft Europas bis 2030 zu stärken.

      In diesem Zusammenhang fordern sie den Rat und das Parlament auf, rasch Fortschritte bei den Vorschlägen für ein Omnibus-Paket zur Verteidigungsbereitschaft zu erzielen, die Teil des fünften Omnibus-Pakets sind, das die Kommission am 17. Juni 2025 vorgelegt hat.

    • 23. Juni

      Rat legt Standpunkt zu den Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten fest

      Der Rat legt seinen Standpunkt zu den Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU fest.

      Der Vorschlag der Kommission, der Teil des ersten Omnibus-Pakets ist, das am 26. Februar 2025 vorgelegt wurde, zielt darauf ab, die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen und die Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen zu vereinfachen, indem der Meldeaufwand verringert und die Übertragung von Verpflichtungen (Trikkle-Down-Effekt) auf kleinere Unternehmen begrenzt werden.

    • 18. Juni

      Rat und Parlament erzielen Einigung über die Vereinfachung des CO₂-Grenzausgleichssystems

      Der Rat und das Parlament erzielen eine vorläufige Einigung über eine Verordnung, mit der das CO₂-Grenzausgleichssystem (CBAM) der EU vereinfacht und gestärkt wird.

      Die wichtigsten Punkte sind die Folgenden:

      • eine Ausnahmeregelung für CBAM-Vorschriften für Einführer, überwiegend KMU und Einzelpersonen, die einen einzigen massenbasierten Schwellenwert von 50 Tonnen eingeführter Waren pro Einführer und Jahr nicht überschreiten
      • Vereinfachungsmaßnahmen, die für alle Einführer CBAM-relevanter Waren über dem Schwellenwert gelten, z. B. in Bezug auf das Zulassungsverfahren, die Datenerhebung, die Berechnung der „grauen Emissionen“ und die Vorschriften für die Überprüfung der Emissionen
      • Präzisierungen in Bezug auf die Finanzierung der Kosten, die im Zusammenhang mit der Einrichtung, dem Betrieb und der Verwaltung der gemeinsamen zentralen CBAM-Plattform entstehen

      Dieser Vorschlag, der Teil des ersten Omnibus-Pakets ist, das am 26. Februar 2025 vorgelegt wurde, zielt darauf ab, den Verwaltungsaufwand sowie die Kosten zu verringern, die für EU-Unternehmen durch die Einhaltung der Vorschriften entstehen, ohne die darin festgelegten Klimaziele zu gefährden.

      In der Infografik wird das CO₂-Grenzausgleichssystem erklärt. Es zielt darauf ab, der Verlagerung von CO₂-Emissionen entgegenzuwirken und die Emissionen weltweit zu verringern.
      „Fit für 55“: Wie will die EU Emissionen außerhalb der EU angehen? (Infografik)

      „Fit für 55“: Wie will die EU Emissionen außerhalb der EU angehen? (Infografik)

    • 16. Juni

      Rat legt Standpunkt zur „InvestEU“-Verordnung fest

      Die Vertreter der Mitgliedstaaten billigen den Standpunkt des Rates zu dem Vorschlag der Kommission zur Änderung der „InvestEU“-Verordnung durch:

      • die Erhöhung des Umfangs der EU-Garantie und die Nutzung der „InvestEU“-Garantie in Kombination mit bestehenden Kapazitäten im Rahmen von drei Altinstrumenten (Europäischer Fonds für strategische Investitionen, Fremdfinanzierungsinstrument der Fazilität „Connecting-Europe“ und „InnovFin-Kreditfazilität“ der EIB),
      • die Erleichterung des Beitrags der Mitgliedstaaten zum Programm „InvestEU“,
      • die Vereinfachung der administrativen Anforderungen, insbesondere für KMU und Sozialunternehmen.

      Dieser Vorschlag, der Teil des zweiten Omnibus-Pakets vom 26. Februar 2025 ist, soll dazu beitragen, Investitionen in Höhe von rund 50 Mrd. € zur Unterstützung der politischen Maßnahmen der EU zu mobilisieren, insbesondere im Zusammenhang mit dem Kompass für Wettbewerbsfähigkeit, dem Deal für eine saubere Industrie, der Politik im Bereich der Verteidigungsindustrie und der militärischen Mobilität.

    • 27. Mai

      Ministerinnen und Minister legen allgemeine Ausrichtung zur Vereinfachung des CO₂-Grenzausgleichssystems der EU fest

      Die Ministerinnen und Minister legen die Verhandlungsposition des Rates (allgemeine Ausrichtung) zur Vereinfachung des CO2-Grenzausgleichssystems (CBAM) der EU fest.

      Dieser Vorschlag, der Teil des sogenannten Vereinfachungspakets „Omnibus I“ der Kommission ist, zielt auf die Vereinfachung und auf kosteneffiziente Verbesserungen bei der Einhaltung der CBAM-Verordnung ab, ohne dabei deren Klimaziele zu gefährden, da etwa 99 % der grauen Emissionen von eingeführten CBAM-relevanten Waren abgedeckt bleiben würden.

    • 14. April

      Rat gibt endgültiges grünes Licht für den „Stop-the-clock“-Mechanismus

      Der Rat gibt endgültiges grünes Licht für den Vorschlag der Kommission,

      • das Inkrafttreten der Anforderungen der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen für große Unternehmen, die die Berichterstattung noch nicht aufgenommen haben, und für börsennotierte KMU um zwei Jahre und
      • die Frist für die Umsetzung der Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und die erste Phase ihrer Anwendung (die die größten Unternehmen betrifft) um ein Jahr zu verschieben.

      Der Vorschlag, der Teil des ersten Omnibus-Pakets vom 26. Februar 2025 ist, zielt darauf ab, die Komplexität der EU-Anforderungen an Unternehmen zu verringern, die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und gleichzeitig die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Ziele der EU zu wahren.

      Ein modernes Bürogebäude mit grünen vertikalen Akzenten, daneben eine Checkliste mit grünen Haken und Blättern, die Nachhaltigkeit und Umweltverantwortung symbolisieren sollen.
      Nachhaltigkeit von Unternehmen

      Nachhaltigkeit von Unternehmen

    • 20. März

      EU-Führungsspitzen vereinbaren Vorrang für Vereinfachung

      Auf der Märztagung des Europäischen Rates betonen die EU-Führungsspitzen, dass das Jahr 2025 eine grundlegende Veränderung im Handeln der EU kennzeichnen sollte, wodurch die Wettbewerbsfähigkeit gesteigert, der Binnenmarkt gestärkt, qualitativ hochwertige Arbeitsplätze gefördert und der grüne und der digitale Wandel gemäß den vereinbarten Klimazielen erfolgreich verwirklicht werden sollen. Sie kommen überein, der Vereinfachung und der Verringerung des Regelungs- und Verwaltungsaufwands Vorrang einzuräumen, und fordern die Kommission, den Rat und das Parlament auf,

      • an der Verwirklichung des Ziels zu arbeiten, die Kosten des Verwaltungsaufwands für alle Unternehmen um mindestens 25 % und für KMU um mindestens 35 % zu senken;
      • die Arbeit an den am 26. Februar 2025 vorgelegten Omnibus-Vereinfachungspaketen voranzubringen;
      • den „Stop-the-clock“-Mechanismus für die Berichterstattung und die Sorgfaltspflicht im Hinblick auf Nachhaltigkeit bis Juni 2025 anzunehmen;
      • im gesamten Gesetzgebungsverfahren den Grundsätzen der besseren Rechtsetzung Rechnung zu tragen.

      Sie rufen die Kommission ferner dazu auf, weitere Vereinfachungspakete vorzulegen, unter anderem zur Dekarbonisierung der Industrie und zu Sicherheit und Verteidigung, sowie weiter die Rechtsvorschriften der EU zu überprüfen, um Möglichkeiten zur weiteren Vereinfachung und Konsolidierung der bestehenden Rechtsvorschriften zu ermitteln.

    • 12. März

      Ministerinnen und Minister erörtern die ersten Omnibus-Vereinfachungspakete

      Die Ministerinnen und Minister erörtern auf der Tagung des Rates „Wettbewerbsfähigkeit“ die von der Kommission am 26. Februar vorgeschlagenen Vereinfachungsmaßnahmen (die sogenannten Omnibus-Pakete) und die Fragen, ob die „Omnibus-Methode“ in der Praxis rasche Vereinfachungen herbeiführen kann und wie sichergestellt werden kann, dass Vereinfachungsmaßnahmen auch auf europäischer und nationaler Ebene Vorrang erhalten.

    • 11. März

      Gedankenaustausch über Wettbewerbsfähigkeit und Vereinfachung

      Im Rat „Wirtschaft und Finanzen“ führen die Ministerinnen und Minister einen Gedankenaustausch über die Wettbewerbsfähigkeit, die Vereinfachung und die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen in Europa.

      Die Kommission stellt die beiden ersten „Omnibus-Pakete“ zur Nachhaltigkeit bzw. zur Vereinfachung von Investitionen vor, die am 26. Februar 2025 angenommen wurden.

    • 6. März

      EU-Führungsspitzen fordern ein Omnibus-Vereinfachungspaket für den Verteidigungsbereich

      Auf der Außerordentlichen Tagung des Europäischen Rates zur Ukraine und zur europäischen Verteidigung rufen die EU-Führungsspitzen die Kommission, den Rat und das Europäische Parlament auf, die Arbeiten zur Vereinfachung des rechtlichen und administrativen Rahmens zur Verteidigungsbereitschaft voranzubringen, und sie fordern die Kommission auf, einem verteidigungsspezifischen Omnibus-Vereinfachungspaket Vorrang einzuräumen.

  • 2024

    • 8. November

      EU-Führungsspitzen fordern neuen Deal für Wettbewerbsfähigkeit

      In ihrer Erklärung von Budapest betonen die Staats- und Regierungschefs der EU, dass dringend ein neuer Deal für die europäische Wettbewerbsfähigkeit umgesetzt werden muss, um die EU weiterhin souveräner, produktiver, wettbewerbsfähiger und nachhaltiger zu gestalten.

      Sie unterstreichen, dass EU-Verordnungen klarer, einfacher und intelligenter sein müssen, um den Anforderungen von Unternehmen, insbesondere KMU, gerecht zu werden.

      In diesem Zusammenhang fordern die Führungsspitzen die Kommission auf,

      • im ersten Halbjahr 2025 konkrete Vorschläge zur Verringerung der Berichtspflichten um mindestens 25 % vorzulegen,
      • sowie in ihre Vorschläge auch Folgenabschätzungen in Bezug auf übermäßige Verwaltungslasten und Wettbewerbsfähigkeit aufzunehmen.

Letzte Überprüfung: 29. Juni 2026