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Programm zur Unterstützung von Strukturreformen

Das EU-Programm zur Unterstützung von Strukturreformen (SRSP) soll den Mitgliedstaaten bei der Planung und Durchführung institutioneller, administrativer und struktureller Reformen helfen, wobei die EU-Finanzmittel, die hierfür zur Verfügung stehen, effizienter und wirksamer eingesetzt werden sollen.

Das Programm läuft von 2017 bis 2020 und verfügt über ein Budget von 142,8 Mio. €.

Es ist als Ergänzung zu den bereits vorhandenen EU-Programmen und -Ressourcen für Kapazitätsaufbau und technische Hilfe gedacht. Sein Zusatznutzen besteht darin, dass vor Ort, d. h. den nationalen Behörden der ersuchenden Mitgliedstaaten, während des gesamten Reformprozesses oder in einzelnen Reformphasen Unterstützung, Beratung und Expertise zur Verfügung gestellt werden.

Der Vorschlag für das Programm stützt sich auf die positiven Erfahrungen, die die EU bei der Bereitstellung technischer Hilfe für Griechenland und Zypern bei der Durchführung ihrer wirtschaftlichen Anpassungsprogramme gemacht hat. Mit dem Programm können alle EU-Mitgliedstaaten auf diese Expertise zurückgreifen.

Chronologie

Die Europäische Kommission hat ihren Vorschlag für eine Verordnung über ein Programm zur Unterstützung von Strukturreformen – zusammen mit den anderen Dokumenten für das Europäische Semester 2016 – im November 2015 vorgelegt. Der Rat hat am 8. Februar 2017 eine Einigung mit dem Europäischen Parlament über den Text erzielt. Er hat den Vorschlag am 11. Mai 2017 angenommen, nachdem das Europäische Parlament ihn am 27. April 2017 gebilligt hatte.

Im Dezember 2017 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag vorgelegt, wonach die Finanzausstattung für das Programm zur Unterstützung von Strukturreformen um 80 Mio. € aufgestockt und dessen übergeordnetes Ziel angepasst werden sollte. Der Rat hat am 11. Juli 2018 eine Einigung mit dem Europäischen Parlament über den Vorschlag erzielt.

Wichtigste Punkte

Rechtlicher Rahmen

Die Verordnung ist vom Rat der EU im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens gemeinsam mit dem Europäischen Parlament angenommen worden. Dabei hat der Rat mit qualifizierter Mehrheit beschlossen.

Im Rat ist der Vorschlag von der Gruppe der Finanzreferenten geprüft worden.

Die Annahme der Verordnung setzte voraus, dass die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 mit gemeinsamen Bestimmungen für alle europäischen Struktur- und Investitionsfonds (Dachverordnung) sowie die Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 über den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) geändert wurden.

Ziele des Programms

Hauptziel des Programms ist die Unterstützung eines Landes bei der Durchführung wachstumsfördernder Strukturreformen. Diese Reformen sollen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität und zur Anregung eines nachhaltigen Wachstums, der Beschäftigung und der Investitionstätigkeit – insbesondere im Rahmen der wirtschaftspolitischen Steuerung – beitragen.

Nach dem Programm soll den Mitgliedstaaten zudem geholfen werden, Unionsmittel effizient, wirksam und transparent einzusetzen.

Hierzu sollen sie bei der Verbesserung ihrer administrativen und institutionellen Kapazitäten unterstützt werden. Dies wiederum soll sie in die Lage versetzen, die EU-Rechtsvorschriften und die länderspezifischen Empfehlungen, die ihnen alljährlich im Sommer im Rahmen des Europäischen Semesters – des Verfahrens der wirtschaftspolitischen Abstimmung der EU – erteilt werden, besser umzusetzen. Eine solche Abstimmung ist Voraussetzung für eine stärkere Konvergenz der Volkswirtschaften und ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum in der EU.

Reformen, die durch das Programm unterstützt werden sollen

Die Unterstützung wird nationalen Behörden auf Ersuchen des betreffenden Mitgliedstaats gewährt.

Sie kommt in Betracht bei Reformen, die

  • im Zusammenhang mit der Umsetzung der im Rahmen des Europäischen Semesters erteilten länderspezifischen Empfehlungen und anderen Maßnahmen zur Durchführung von EU-Rechtsvorschriften stehen,
  • mit der Umsetzung spezifischer wirtschaftlicher Anpassungsprogramme in Verbindung stehen,
  • die Mitgliedstaaten auf eigene Initiative einleiten, um nachhaltige Investitionen, Wachstum und Beschäftigung zu sichern.

Die Unterstützung wird für die wichtigsten Reformen und Bereiche gewährt, die der betreffende Mitgliedstaat zuvor mit der Europäischen Kommission vereinbart.

Der Rat hat vorgeschlagen, den Verordnungsentwurf in einigen Punkten zu ändern, und zwar im Hinblick auf die Rolle der Mitgliedstaaten bei den Verfahren für die Beantragung und für die Durchführung und Überwachung der Unterstützung.

Finanzausstattung

Die Verordnung sieht eine Finanzausstattung von 142,8 Mio. € vor. Dieser Betrag wird von den Mitteln für technische Hilfe abgezogen, die im Rahmen der europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) derzeit zur Verfügung stehen.

Auf Vorschlag des Rates soll die Abzweigung der Finanzmittel aus den ESI-Fonds ausnahmsweise erfolgen und keinen Präzedenzfall für künftige Vorschläge darstellen.

Im Dezember 2017 hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, die Finanzausstattung des Programms um 80 Mio. € aufzustocken. 

  • 2018

    • 18. Juli

      Ratsvorsitz und Europäisches Parlament erzielen politische Einigung

      Am 11. Juli 2018 erzielen der österreichische Ratsvorsitz und das Europäische Parlament eine Einigung über eine Erhöhung der Mittelausstattung des Programms zur Unterstützung von Strukturreformen. Die EU-Botschafter billigen die Einigung am 18. Juli.

      Der Text wird nun von den Rechts- und Sprachsachverständigen abschließend überarbeitet. Das Parlament wird voraussichtlich im September über den endgültigen Text abstimmen. Kurz danach dürfte der Text vom Rat angenommen und im Amtsblatt veröffentlicht werden.

  • 2017

    • 11. Dezember

      Vorschlag zur Erhöhung der Finanzausstattung des Programms zur Unterstützung von Strukturreformen an Rat übermittelt

      Die Mitgliedstaaten nehmen das Programm zur Unterstützung von Strukturreformen seit seinem Inkrafttreten umfassend in Anspruch; die Unterstützungsanträge übersteigen die jährlich verfügbaren Mittel deutlich. Die Kommission schlägt daher vor, die Mittel für das Programm für den Zeitraum 2019-2020 um 80 Mio. € aufzustocken.

      Ferner soll die allgemeine Zielsetzung angepasst werden, sodass das Programm zur Unterstützung von Strukturreformen genutzt werden könnte, die der Vorbereitung der Mitgliedstaaten auf den Beitritt zum Euro-Währungsgebiet dienen. Dies würde das ursprüngliche Ziel des Programms ergänzen, bei der Umsetzung von wachstumsfördernden Reformen im Rahmen der wirtschaftspolitischen Steuerung der EU sowie von Strukturreformen auf eigene Initiative des Mitgliedstaats zu helfen.

    • 11. Mai

      Verordnung über das Programm zur Unterstützung von Strukturreformen vom Rat verabschiedet

      Am 11. Mai verabschiedete der Rat die endgültige Fassung der Verordnung über das Programm zur Unterstützung von Strukturreformen, nachdem das Europäische Parlament am 27. April 2017 seine Zustimmung erteilt hat.

      Die Verordnung gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.

    • 8. Februar

      Ratsvorsitz und Europäisches Parlament erzielen politische Einigung

      Der Vorsitz der Rates und das Europäische Parlament schließen ihre Verhandlungen über das vorgeschlagene Programm erfolgreich ab.

      Der Vorschlag soll in weiteren Gesprächen auf Fachebene endgültig überarbeitet werden. Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) wird den vereinbarten Text voraussichtlich noch vor der Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments billigen.

  • 2016

    • 28. April

      Rat legt Verhandlungsposition fest

      Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) legt im Namen des Rates die Verhandlungsposition fest.

      Der Vorschlag des Vorsitzes für die Verhandlungsposition des Rates stößt auf breite Unterstützung. Er sieht u. a. vor, dass die Mitgliedstaaten bei der Beantragung, Durchführung und Überwachung der Unterstützung eine stärkere Rolle spielen sollen. Auch soll die Abzweigung der Finanzmittel aus den ESI-Fonds ausnahmsweise erfolgen und keinen Präzedenzfall für künftige Vorschläge darstellen.