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Das ordentliche Gesetzgebungsverfahren

Die meisten EU-Rechtsvorschriften werden vom Rat der Europäischen Union und vom Europäischen Parlament gemeinsam verabschiedet. Dieses Verfahren wird als ordentliches Gesetzgebungsverfahren bezeichnet.

Was ist das „ordentliche Gesetzgebungsverfahren“?

Das ordentliche Gesetzgebungsverfahren ist das auf EU-Ebene am häufigsten angewandte Verfahren zur Annahme von Rechtsvorschriften. Es gilt für die überwiegende Mehrheit der Politikbereiche der EU.

Im Rahmen des Verfahrens verhandeln der Rat der EU und das Europäische Parlament gemeinsam über EU-Rechtsvorschriften und erlassen diese. Sie sind die beiden gesetzgebenden Organe.

Wie werden Vorschläge zu EU-Recht?

Das ordentliche Gesetzgebungsverfahren Schritt für Schritt

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    Vorschlag

    Die Europäische Kommission schlägt dem Rat und dem Europäischen Parlament einen neuen EU-Rechtsakt vor.

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    Prüfung (Lesung)

    Der Rat und das Parlament prüfen jeweils den Vorschlag und können ihn ändern. Diese Prüfung wird als Lesung bezeichnet. Das Verfahren kann bis zu drei Lesungen umfassen.

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    Annahme

    Der Rechtsakt wird angenommen, wenn sich der Rat und das Parlament in einer der Lesungen auf denselben Text einigen. Wird keine Einigung erzielt, so wird der Rechtsakt nicht erlassen.

Mehr als 85 % der Rechtsvorschriften im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens werden entweder am Ende der ersten Lesung oder zu Beginn der zweiten Lesung angenommen.

Gesetzgebungsvorschlag

Die Europäische Kommission ist dafür zuständig, neue EU-Rechtsvorschriften vorzuschlagen. Dies wird als Initiativrecht bezeichnet. Ihre Arbeit orientiert sich an den politischen Prioritäten, die vom Europäischen Rat vereinbart und im Arbeitsprogramm der Kommission festgelegt werden.

Die Kommission unterbreitet dem Rat und dem Europäischen Parlament ihren Gesetzgebungsvorschlag.

Gleichzeitig leitet sie den Vorschlag zur Prüfung an nationale Parlamente weiter. Gegebenenfalls wird der Vorschlag auch anderen Organen und Einrichtungen der EU – wie dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen – zur Stellungnahme übermittelt.

Kann der Rat selbst Gesetzgebungsvorschläge machen?

Während es in der Regel die Kommission ist, die Gesetzgebungsvorschläge aus eigener Initiative ausarbeitet, können der Rat, das Parlament oder die EU-Bürgerinnen und -Bürger (durch eine Europäische Bürgerinitiative) auch die Kommission ersuchen, einen Gesetzgebungsvorschlag vorzulegen. Die Kommission entscheidet dann, ob sie tätig wird oder nicht, und muss ihre Entscheidung in jedem Fall erläutern.

Es gibt nur wenige Ausnahmen vom Initiativrecht der Kommission. So können die EU-Mitgliedstaaten beispielsweise in einigen Bereichen der justiziellen Zusammenarbeit einen Gesetzgebungsvorschlag vorlegen, wenn dieser von mindestens einem Viertel aller Mitgliedstaaten unterstützt wird.

Prüfung des Vorschlags

Nach Eingang des Vorschlags prüfen der Rat und das Parlament ihn jeweils genau.

Im Rat sind zwei Vorbereitungsgremien an jeder Lesung beteiligt:

  1. Eine Arbeitsgruppe nationaler Sachverständiger erörtert die fachlichen Aspekte des Vorschlags.
  2. Der AStV (der Ausschuss der Ständigen Vertreter, der sich aus den Botschafterinnen und Botschaftern der Mitgliedstaaten bei der EU zusammensetzt) befasst sich mit sensibleren oder politischen Fragen.

In den Vorbereitungsgremien arbeitet der Rat daran, einen gemeinsamen Standpunkt zu dem Vorschlag zu finden, auf den sich alle Mitgliedstaaten einigen können.

Das Europäische Parlament bereitet seinen Standpunkt durch Beratungen in seinen zuständigen Ausschüssen vor.

Erste Lesung

Das Europäische Parlament nimmt seinen Standpunkt in erster Lesung an, indem er den Vorschlag annimmt oder den Vorschlag ändert.

Der Rat prüft den Standpunkt des Parlaments und kann

  • ihn entweder annehmen, dann ist der Rechtsakt erlassen,
  • oder Änderungen vorschlagen, dann wird der geänderte Text zur zweiten Lesung an das Parlament zurückverwiesen.

Frist: Bei der ersten Lesung gibt es keine Frist.

Der Rat kann auch eine allgemeine Ausrichtung festlegen, die eine politische Linie vorgibt. Diese ermöglicht es dem Parlament, zu sehen, welche Richtung die Beratungen im Rat einschlagen und kann dazu beitragen, die Verhandlungen voranzubringen. In der Regel geschieht dies, bevor das Europäische Parlament seinen Standpunkt in erster Lesung festlegt. Die allgemeine Ausrichtung ersetzt jedoch nicht den förmlichen Standpunkt des Rates in erster Lesung.

Dokumente zur allgemeinen Ausrichtung sind, sobald sie veröffentlicht sind, im amtlichen Dokumentenregister des Rates zu finden.

Zweite Lesung

Wird in erster Lesung keine Einigung erzielt, überprüfen sowohl das Parlament als auch der Rat weiterhin die Standpunkte der jeweils anderen Seite.

Zuerst prüft das Parlament den Standpunkt des Rates in erster Lesung und kann

  • ihn annehmen: Der Rechtsakt ist erlassen.
  • ihn ablehnen: Der Rechtsakt ist nicht angenommen und das Verfahren endet.
  • Abänderungen vorschlagen: Der geänderte Text wird erneut dem Rat vorgelegt.

Der Rat prüft die Abänderungen des Parlaments und kann entweder

  • alle Abänderungen annehmen: Der Rechtsakt ist erlassen.
  • nicht alle Abänderungen billigen: Ein Vermittlungsausschuss wird einberufen.

Frist: Drei Monate für jedes Organ, um einen Monat verlängerbar.

Verhandlung von Kompromissen durch Triloge

Zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens können der Rat und das Parlament informelle Sitzungen, sogenannte Triloge, abhalten, um zu versuchen, ihre Standpunkte einander anzunähern.

An den Trilogsitzungen nehmen Vertreterinnen und Vertreter des Rates, des Parlaments und der Kommission teil. Es kann sich dabei um fachliche Beratungen zwischen Sachverständigen bis hin zu politischen Verhandlungen zwischen Botschafterinnen und Botschaftern oder Ministerinnen und Minister und Mitgliedern des Europäischen Parlaments handeln. Für den Rat führen die Vertreterinnen und Vertreter des Landes, das den turnusmäßig wechselnden Ratsvorsitz innehat, die Verhandlungen.

Jede in einem Trilog erzielte informelle Einigung muss von jedem Organ förmlich gebilligt werden.

Geschichte des Verfahrens

Die gemeinsame Annahme von EU-Rechtsvorschriften durch den Rat und das Parlament wurde mit dem Vertrag von Maastricht (1993) unter der Bezeichnung „Mitentscheidungsverfahren“ eingeführt. Ursprünglich wurde es nur in einer begrenzten Anzahl von Bereichen wie Binnenmarkt, Einwanderung, Sozialpolitik und Umwelt angewandt.

Der Anwendungsbereich wurde dann erweitert durch:

  • den Vertrag von Amsterdam (1999) und den Vertrag von Nizza (2003), mit denen es auf weitere Politikbereiche ausgedehnt wurde
  • den Vertrag von Lissabon (2009), mit dem es zum wichtigsten Beschlussfassungsverfahren für die meisten EU-Rechtsvorschriften wurde und in dem es in „ordentliches Gesetzgebungsverfahren“ umbenannt wurde.

Rechtsgrundlage

Das ordentliche Gesetzgebungsverfahren ist in den Artikeln 289 und 294 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union festgelegt.

Siehe auch

Die Gebäude des Rates der EU, des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission, die mit einer Linie verbunden sind.
Die Rolle des Rates bei der Beschlussfassung der EU

Die Rolle des Rates bei der Beschlussfassung der EU

An open book with text in French and English, placed next to an annotated agenda for a Brussels event dated 18 May 2022, set against a light blue geometric background with stars and abstract shapes.
Amtliches Dokumentenregister des Rates

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Das Ratsgebäude.
Wie ist die Arbeit des Rates organisiert?

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Letzte Überprüfung: 17. Juni 2026