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Der Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ hat einen Gedankenaustausch über die Aggression Russlands gegen die Ukraine geführt.
Vor den Beratungen des Rates hat sich der Außenminister der Ukraine, Dmytro Kuleba, kurz in einer Videokonferenz an die Ministerinnen und Minister der EU gewandt und sie über die jüngsten Entwicklungen vor Ort und die aktuellen Prioritäten der Ukraine unterrichtet. Die Ministerinnen und Minister versicherten ihm, dass die gemeinsamen Bemühungen der EU so lange wie nötig fortgesetzt werden.
Der Rat hat sich mit dem für den 3. Februar geplanten Gipfeltreffen EU-Ukraine befasst, das das erste Gipfeltreffen ist, seit der russische Angriffskriegs begonnen hat und seit die Ukraine den Status eines Bewerberlandes erhalten hat. Anschließend haben die Ministerinnen und Minister über zusätzliche militärische Unterstützung der EU für die Ukraine beraten.
Wir haben heute eine politische Einigung erzielt: zum einen über die siebte Tranche der militärischen Unterstützung mit zusätzlichen Mitteln in Höhe von 500 Mio. € und zum anderen über eine zusätzliche Unterstützungsmaßname in Höhe von 45 Mio. € zur Ausbildung der ukrainischen Streitkräfte durch unsere militärische Ausbildungsmission EUMAM Ukraine. Damit beläuft sich die militärische Unterstützung im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität auf insgesamt 3,6 Mrd. €.
Josep Borrell, Hoher Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik
Die Ministerrunde hat ihre Unterstützung für die Initiative der Ukraine für einen gerechten Frieden bekundet und betont, wie wichtig es ist, die Initiative global so weit wie möglich zu unterstützen und an ihren wichtigsten Elementen festzuhalten: der Unabhängigkeit, Souveränität und territorialen Unversehrtheit der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen und ihrem naturgegebenen Recht auf Selbstverteidigung gegen den Angriff Russlands.
Schließlich haben die Ministerinnen und Minister Optionen für einen Rechenschaftsmechanismus erörtert. Die EU unterstützt die laufenden Arbeiten in den Vereinten Nationen in diesem Bereich, auch im Rahmen der VN-Generalversammlung, und betont, wie wichtig es ist, die entscheidende Rolle des Internationalen Strafgerichtshofs in Bezug auf die internationale Strafjustiz zu wahren.
Die Einrichtung einer internationalen Anklagebehörde in Den Haag als ersten Schritt fand in der Ministerrunde breite Unterstützung.
Informeller Austausch mit dem palästinensischen Ministerpräsidenten Mohammed Schtajjeh
Die EU-Außenministerinnen und -minister haben während des Mittagessens mit dem palästinensischen Ministerpräsidenten Mohammed Schtajjeh einen informellen Austausch über den Stand der bilateralen Beziehungen und über mögliche Wege für eine weitere Vertiefung auf Ministerebene geführt.
Ministerpräsident Schtajjeh hat die Ministerinnen und Minister über die Lage vor Ort und die anhaltenden Spannungen unterrichtet. Sie haben bekräftigt, dass die EU die Erhaltung der Tragfähigkeit der Zweistaatenlösung unterstützt, und darüber beraten, wie wichtig ein klarer Zeitplan für die Abhaltung nationaler Wahlen in Palästina und die Fortschritte bei der Umsetzung des palästinensischen Reformplans ist.
Westafrikanische Sahel- und Küstenländer
Der Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ hat einen Gedankenaustausch über die westafrikanischen Sahel- und Küstenländer geführt und bestätigt, dass diese Region trotz der sich verschlechternden Sicherheitslage und politischen Lage für die EU weiterhin eine Priorität darstellt.
Nach dem Beschluss, eine neue militärische Partnerschaftsmission in Niger zu schaffen, die im Februar 2023 eingeleitet werden soll, hat der Rat die Entwicklung eines Krisenmanagementkonzepts vereinbart, um den Küstenstaaten des Golfs von Guinea ein konkretes Engagement und gezielte Ausbildungs- und Unterstützungsmaßnahmen anzubieten. Ferner wird die EU Militärberater in die Delegationen der EU entsenden, um diese Bemühungen zu leiten.
Der Rat hat die brutale Unterdrückung der Proteste und die Hinrichtungen in Iran verurteilt und seine anhaltende Unterstützung des Rechts der iranischen Bevölkerung, für ihre grundlegenden Menschenrechte zu demonstrieren, zum Ausdruck gebracht. Der Rat hat anschließend im Rahmen der bestehenden Sanktionsregelung angesichts der Menschenrechtslage in Iran 18 Personen und 19 Organisationen in die Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen. Darunter befinden sich hochrangige Mitglieder der Iranischen Revolutionsgarde, Medienvertreter und Politiker.
Der Rat hat eine neue eigenständige zivile Mission in Armenien (EUMA Armenien) eingerichtet, in deren Rahmen über 100 Bedienstete die Lage vor Ort beobachten und darüber Bericht erstatten werden, womit zur Sicherheit der Menschen und zur Vertrauensbildung zwischen den Behörden Armeniens und Aserbaidschans beigetragen wird.
Im Anschluss haben die Ministerinnen und Minister über die erschreckenden Entwicklungen in Afghanistan beraten, wo den afghanischen Frauen und Mädchen weitere Einschränkungen auferlegt werden. Der Rat bewertet derzeit die Auswirkungen dieser Entwicklungen, auch im Rahmen von bestehenden oder zusätzlichen Mechanismen, mit denen die Taliban für ihre Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft gezogen werden sollen.
Abschließend hat der Hohe Vertreter den Rat über den Dialog über die Normalisierung der Beziehungen zwischen Serbien und dem Kosovo* unterrichtet, wobei er insbesondere auf die Reise des EU-Sonderbeauftragten für den Dialog zwischen Belgrad und Pristina und andere regionale Angelegenheiten im Westbalkan Miroslav Lajčák, die er mit dem stellvertretenden beigeordneten Sekretär der USA und den außenpolitischen Beratern der Staats- und Regierungschefs Frankreichs, Deutschlands und Italiens in die Region unternommen hat, eingegangen ist, um die Beratungen über den Vorschlag zur Normalisierung der Beziehungen fortzusetzen.
Ferner hat der Rat einen Gedankenaustausch über Venezuela, Montenegro und Äthiopien geführt.
Die Punkte auf der Liste der nicht die Gesetzgebung betreffenden A-Punkte wurden ohne Aussprache angenommen.
* Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244 (1999) des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.
Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.