"Wir verwenden Cookies, um Ihr Nutzererlebnis zu verbessern. Notwendige Cookies sind für die wesentlichen Funktionen der Website des Rates erforderlich. Optionale Cookies helfen uns, anonyme und aggregierte Statistiken zu erheben, um besser Ihren Bedürfnissen zu entsprechen.
Mit Ihrer Erlaubnis werden wir Cookies verwenden, um aggregierte anonyme Daten über die Navigation und das Verhalten der Besucher auf unserer Website zu erfassen. Wir werden diese Daten für ein verbessertes Besuchserlebnis unserer Website nutzen.
Rat „Auswärtige Angelegenheiten“, 12. Dezember 2022
Wichtigste Ergebnisse
Russlands Aggression gegen die Ukraine
Der Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ hat einen Gedankenaustausch über die russische Aggression gegen die Ukraine geführt.
Vor den Beratungen des Rates hat sich der Außenminister der Ukraine, Dmytro Kuleba, kurz in einer Videokonferenz an die Ministerinnen und Minister der EU gewandt und sie über die jüngsten Entwicklungen vor Ort und die aktuellen Prioritäten der Ukraine unterrichtet.
Die Ministerinnen und Minister haben über die jüngsten Entwicklungen beraten, insbesondere über die systematischen Angriffe auf die Zivilbevölkerung und Russlands anhaltende Instrumentalisierung des Winters als Waffe.
Nach den Drohnenangriffen Russlands haben allein in Odessa 1,5 Millionen Menschen keinen Strom mehr. Die Temperatur in Odessa liegt bei etwa 0 Grad Celsius.
Es ist offensichtlich, dass Putin die eisigen Temperaturen ausnutzen will, um die Ukraine zur Aufgabe zu zwingen, indem Millionen von Ukrainerinnen und Ukrainern von der Versorgung mit Wasser, Strom und Heizung abgeschnitten werden.
Dies sind Verbrechen gegen die Menschlichkeit, es sind Kriegsverbrechen. [...] Der Mut der ukrainischen Bevölkerung verdient sicherlich Respekt, aber sie brauchen mehr als Respekt und Beifall – sie brauchen Unterstützung.
Josep Borrell, Hoher Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik
Der Rat hat über die Fragen beraten, wie die Ukraine bei der Instandsetzung ihres Energiesystems unterstützt werden kann und wie die Stromausfuhren der EU in die Ukraine gesteigert werden können, und sich mit den Bemühungen der EU, die Verfolgung der Verantwortlichen für die während des Krieges von russischer Seite begangenen Verbrechen zu gewährleisten, befasst.
Ferner hat der Rat die laufenden Arbeiten an dem neunten Sanktionspaket gegen den Kreml angesichts der Eskalation seiner Aggression gegen die Ukraine erörtert.
Iran
Der Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ hat vor dem Hintergrund der jüngsten Entwicklungen innerhalb und außerhalb des Landes einen Gedankenaustausch über Iran geführt.
Der Rat hat die inakzeptable Unterdrückung der anhaltenden Proteste, die sich verschlechternde Menschenrechtslage und die militärische Zusammenarbeit Irans mit Russland, einschließlich der Lieferung von Drohnen, die von Russland in seinem Angriffskrieg gegen die Ukraine eingesetzt wurden, verurteilt. Die Ministerinnen und Minister haben sich ferner mit der voraussichtlichen Erneuerung des gemeinsamen umfassenden Aktionsplans (Joint Comprehensive Plan of Action, JCPOA) sowie der regionalen Sicherheit befasst. Der Rat hat Schlussfolgerungen zu diesen Fragen gebilligt.
Der Rat hat aufgrund der anhaltenden Menschenrechtsverletzungen in dem Land und der iranischen Unterstützung für die Aggression Russlands gegen die ukrainische Bevölkerung weitere Sanktionen gegen Iran angenommen.
Schließlich hat der Hohe Vertreter die Ministerinnen und Minister über den aktuellen Stand des JCPOA informiert.
Sie werden sicher verstehen, dass sich der JCPOA in einer sehr schwierigen Lage befindet. Aber ich glaube, dass der JCPOA unsere beste Option ist, um sicherzustellen, dass Iran keine Atomwaffen entwickelt. Dies liegt nach wie vor in unserem eigenen Interesse und darum bin ich noch immer der Überzeugung, dass wir die Sanktionen im Zusammenhang mit den Menschenrechten und der Lieferung von Waffen an Russland vom Nuklearprogramm getrennt behandeln müssen. Trotz der Tatsache, dass die Atomvereinbarung noch immer in einer Sackgasse steckt und die Eskalation des iranischen Nuklearprogramms Anlass zu großer Sorge gibt, müssen wir uns weiterhin so weit wie möglich darum bemühen, diese Vereinbarung wiederzubeleben.
Josep Borrell, Hoher Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik
Laufende Angelegenheiten
Der Rat hat die EU-Überwachungskapazität für Armenien überprüft, die ihre Tätigkeiten am 19. Dezember abschließen wird. Um die Glaubwürdigkeit der EU als Vermittlerin im Dialog zwischen Armenien und Aserbaidschan aufrechtzuerhalten, wird ab dem 20. Dezember ein Team nach Armenien entsandt, um die Planungsarbeiten für eine mögliche zivile Mission zu unterstützen, die im Falle einer Einigung 2023 eingeleitet werden soll.
Anschließend hat der Rat die sich verschlechternde Lage zwischen Kosovo* und Serbien erörtert, wo die besorgniserregende Abwärtsspirale in den bilateralen Beziehungen durch die jüngsten Vorfälle bestätigt wurde. Ferner hat er sich auf mögliche Schritte verständigt, um die Spannungen im Nordkosovo zu entschärfen.
Seit August erleben wir einen Teufelskreis von Konfrontationen, Provokationen und Reaktionen, der in den letzten Tagen eskaliert ist und zu schwerwiegenden Sicherheitsvorfällen geführt hat, unter anderem zu einem Angriff auf unsere EULEX-Mission und die kosovarische Polizei. Straßenbarrikaden und bewaffnete Menschen auf den Straßen können wir bei Partnern, die eine europäische Zukunft anstreben, nicht hinnehmen.
Diese Situation muss ein Ende finden. Die Barrikaden müssen verschwinden, und es muss wieder Ruhe hergestellt werden.
Der Rat hat beide Seiten eindeutig aufgefordert, von Gewalt und provokativen Handlungen abzusehen.
Josep Borrell, Hoher Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik
Der Hohe Vertreter hat den Ministerinnen und Ministern vorgeschlagen, die EULEX-Mission zusätzlich zu verstärken, und den Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den Dialog zwischen Belgrad und Pristina und andere regionale Angelegenheiten im Westbalkan, Miroslav Lajčák, aufgefordert, vor der Tagung des Europäischen Rates in die Region zu reisen, um die Lage zu bewerten und die EU-Führungsspitzen darüber zu unterrichten.
*Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244 (1999) des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.
Ferner hat der Rat einen Gedankenaustausch über die Republik Moldau, die südliche Nachbarschaft, Menschenrechte, Tunesien und das Global Gateway geführt.
Schlussfolgerungen und Beschlüsse des Rates
Der Rat hat Schlussfolgerungen zu Iran, Jemen und den Pakt für die zivile GSVP gebilligt.
Der Rat hat sich darauf geeinigt, die finanzielle Obergrenze der Europäischen Friedensfazilität im Jahr 2023 um 2 Mrd. € anzuheben. Er ist ferner übereingekommen, dass die Obergrenze bis 2027 bei Bedarf um weitere 3,5 Mrd. € angehoben werden kann.
Der Rat hat als Reaktion auf das Ersuchen der nigrischen Regierung eine militärische Partnerschaftsmission für Niger eingerichtet, um das Engagement der EU für die Stabilität in der Sahelzone zu unterstreichen.
Der Rat hat angesichts der fortwährenden Entwicklung ballistischer Flugkörper, die unter Verstoß gegen die einschlägigen Resolutionen des VN-Sicherheitsrates erfolgt, restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea verhängt.
Der Rat hat die Mandate der zivilen Kapazitätsaufbaumission EUCAP Somalia, der militärischen Ausbildungsmission EUTM Somalia und der EU-Marineoperation ATALANTA – einer der militärischen EU-Operationen mit Exekutivbefugnissen – bis zum 31. Dezember 2024 verlängert.
Die restriktiven Maßnahmen der EU gegen Personen und Organisationen, die den Frieden, die Sicherheit oder die Stabilität Malis bedrohen oder die den erfolgreichen Abschluss des politischen Übergangs in Mali behindern oder untergraben, wurden bis zum 14. Dezember 2023 verlängert.
Sonstige A-Punkte
Außerdem hat der Rat die Punkte, die in den Listen der nicht die Gesetzgebung betreffenden A-Punkte aufgeführt sind, ohne Aussprache angenommen.
Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.