Ethikgremium der EU
Das Ethikgremium ist eine unabhängige Einrichtung, die gemeinsame ethische Normen festlegt und die Transparenz der EU-Institutionen erhöht.
Warum ist ein Ethikgremium nötig?
Solide ethische Normen und Transparenzstandards sind für verantwortungsvolles staatliches Handeln von entscheidender Bedeutung. Außerdem tragen sie dazu bei, Korruption und unzulässige Einmischungen in den demokratischen Prozess zu verhindern.
Außerdem untermauern sie die Gründungsverträge der EU, in denen die Befugnisse, Zuständigkeiten und Verfahren der EU-Institutionen festgelegt sind. Nicht nur weil die Institutionen unterschiedliche Rollen und Mandate wahrnehmen, haben die meisten von ihnen ihre jeweils eigene Geschäftsordnung oder eigenen Verhaltenskodex, weswegen jede Institution auch ihren eigenen Ethikrahmen hat.
Das Ethikgremium der EU, das am 15. Mai 2024 eingerichtet wurde, ist ein unabhängiges Gremium, das für Folgendes sorgt:
- gemeinsame ethische Normen für die EU-Institutionen und
- einen Mechanismus, mit dem die Institutionen sich zu ethischen Fragen absprechen und austauschen können.
Das wird dabei helfen, Integrität zu fördern und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in öffentliche Institutionen und demokratische Prozesse zu stärken, und die Zusammenarbeit zwischen den Institutionen verbessern.
Anwendungsbereich
Es werden gemeinsame Normen für alle Institutionen gelten, unter anderem für
- die Annahme von Geschenken, Auszeichnungen, Gastfreundschaft und Reisen, die von Dritten angeboten werden,
- Konditionalitäts- und Transparenzmaßnahmen, insbesondere für Treffen mit Interessenvertretern,
- Interessen- und Vermögenserklärungen,
- Nebentätigkeiten oder externe Tätigkeiten und
- Tätigkeiten ehemaliger Mitglieder nach Mandatsende.
Jede EU-Institution ist selbst für die Umsetzung dieser Normen, die Überwachung der Einhaltung und für Folgemaßnahmen verantwortlich, einschließlich bei möglichen Fällen von Belästigung oder Sanktionen, sofern sie Verstöße gegen die Vorschriften beinhalten. Außerdem ist jede Institution selbst dafür zuständig, bekannt zu machen, wie sie die Normen anwenden wird.
Der Aufgabenbereich des Ethikgremiums hat keine Auswirkungen auf die Befugnisse des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) oder des Europäischen Bürgerbeauftragten.
Wer ist betroffen?
Das Ethikgremium ist ein unabhängiges Gremium für alle EU-Institutionen und ihre Mitglieder, nämlich die politischen Mandatsträger in den Institutionen.
Teilnehmende Institutionen
Die teilnehmenden Institutionen (auch „Parteien“ genannt) sind:
- das Europäische Parlament,
- der Rat der EU,
- die Europäische Kommission,
- der Gerichtshof der Europäischen Union (nur Beobachterstatus),
- die Europäische Zentralbank,
- der Europäische Rechnungshof,
- der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss und
- der Europäische Ausschuss der Regionen.
Am 7. Dezember 2024 kündigte der Präsident des Europäischen Rates, António Costa, an, dass er den Europäischen Rat ersuchen werde, am Gremium teilzunehmen. Der ehemalige Präsident des Europäischen Rates, Herman van Rompuy, solle den Europäischen Rat vertreten.
Auf Antrag kann auch die Europäische Investitionsbank am Gremium teilnehmen. Andere EU-Agenturen können die ethischen Normen später freiwillig anwenden.
Mitglieder der Parteien
Die Mitglieder der Parteien, für die das Ethikgremium der EU zuständig ist, sind die politischen Mandatsträger der EU-Institutionen. Es handelt sich um:
- die Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEP),
- den Hohen Vertreter der Union für die Außen- und Sicherheitspolitik, auch in seiner Funktion als Präsident des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“,
- die Mitglieder der Europäischen Kommission,
- die Mitglieder des Direktoriums der Europäischen Zentralbank sowie die Mitglieder des EZB-Rates und ‑Aufsichtsgremiums,
- die Mitglieder des Europäischen Rechnungshofs,
- die Mitglieder des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (bei der Ausübung ihres Mandats auf Ebene der Europäischen Union) und
- die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Europäischen Ausschusses der Regionen (außer bei der Ausübung ihres lokalen oder regionalen Mandats).
Während des Ratsvorsitzes oder während der sechs Monate davor und danach können die Mitgliedstaaten Informationen über ihre nationalen Vorschriften, Normen und Gebräuche über ethisches Verhalten für die Mitglieder ihrer Regierungen, die für die Ausübung ihrer Rolle im Vorsitz des Rates relevant sind, öffentlich zugänglich machen.
Aufgaben
Das Ethikgremium wird drei Hauptaufgaben haben:
- einvernehmlich gemeinsame Mindestnormen auszuarbeiten, die für alle Parteien und ihre Mitglieder gelten,
- einen Gedankenaustausch über die Angleichung ihrer internen Vorschriften an die gemeinsamen Normen abzuhalten und
- die Zusammenarbeit in Fragen über das Verhalten ihrer Mitglieder zu fördern.
Auf Anfrage können unabhängige Sachverständige, die das Gremium unterstützen, vertraulich Stellungnahmen darüber abgeben, ob die Interessenerklärungen mit den gemeinsamen Mindestnormen übereinstimmen.
Organisationsstruktur
Das Ethikgremium wird sich aus Mitgliedern der teilnehmenden Institutionen zusammensetzen: ein Vertreter und ein Stellvertreter, die für maximal fünf Jahre ernannt werden. Der Vorsitz wechselt turnusmäßig zwischen allen Mitgliedern.
Das Gremium wird von fünf unabhängigen Sachverständigen sowie einem gemeinsamen Sekretariat unterstützt, das sich aus Bediensteten aller teilnehmenden Institutionen zusammensetzt.
Die Zusammensetzung des Gremiums sollte ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis und geografische Vielfalt unter seinen Mitgliedern gewährleisten.
Zugang zu Informationen
Alle Informationen über das Ethikgremium finden Sie demnächst auf seiner Website.
Dazu gehören:
- die Zusammensetzung des Ethikgremiums,
- die Sitzungskalender und Tagesordnungen,
- die Entwicklung und Aktualisierung der gemeinsamen ethischen Normen,
- alle geltenden Vorschriften aller teilnehmenden Einrichtungen, für die die Normen gelten,
- die Jahresberichte des Ethikgremiums und
- die Selbstbewertungen der teilnehmenden Institutionen.
Siehe auch
Letzte Überprüfung: 3. Februar 2025