Standpunkt der EU zur Lage im Nahen Osten
Auf aufeinanderfolgenden Tagungen des Europäischen Rates zwischen 2023 und 2026 haben die Staats- und Regierungschefs der EU Schlussfolgerungen zur Lage im Nahen Osten angenommen. Der Inhalt der Seite gibt die jüngsten Schlussfolgerungen vom 18./19. Juni 2026 wieder.
Iran
Vereinbarung zwischen den USA und dem Iran
Der Europäische Rat begrüßt die Vereinbarung zwischen den USA und Iran, die eine Chance für regionale Stabilität und die vollständige Wiederherstellung der Freiheit der Schifffahrt und der sicheren Durchfahrt durch die Straße von Hormus bietet.
Er begrüßt die anhaltenden diplomatischen Bemühungen um eine Friedensregelung und unterstreicht, wie wichtig eine auf dem Verhandlungsweg erzielte langfristige Lösung aller offenen Fragen im Einklang mit dem Völkerrecht ist.
Er würdigt die Vermittlungsbemühungen Pakistans, Katars und anderer regionaler Partner. Die Europäische Union wird sich – in enger Abstimmung mit regionalen Partnern – weiterhin an diplomatischen Bemühungen beteiligen und ist bereit, die Umsetzung dieser Einigung zu unterstützen.
Maritime Sicherheit
Der Europäische Rat betont, dass die Freiheit der Schifffahrt und die maritime Sicherheit im Einklang mit dem Völkerrecht und dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen geachtet werden müssen.
Der Europäische Rat begrüßt die von den Mitgliedstaaten und Partnern angekündigten Bemühungen darum, die Freiheit der Schifffahrt in der Straße von Hormus sicherzustellen, sobald die Bedingungen dafür gegeben sind. Jegliche Vereinbarung im Zusammenhang mit der Straße von Hormus darf weder die Freiheit der Schifffahrt einschränken noch deren Kontrolle und Regulierung in irgendeiner Weise ändern.
Der Europäische Rat verweist auf die Rolle der maritimen Verteidigungsoperation EUNAVFOR ASPIDES, betont ihr Potenzial, zur Stabilisierung der Region beizutragen, und fordert ihre Verstärkung im Einklang mit ihrem Mandat.
Proliferationsrelevante nukleare Tätigkeiten
Der Europäische Rat bekräftigt, dass es Iran niemals gestattet sein darf, Atomwaffen zu erlangen. Er fordert Iran nachdrücklich auf, seinen rechtsverbindlichen Verpflichtungen hinsichtlich nuklearer Sicherungsmaßnahmen gemäß dem Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen nachzukommen und die uneingeschränkte Zusammenarbeit mit der Internationalen Atomenergie-Organisation wieder aufzunehmen.
Er fordert Iran ferner auf, seine destabilisierenden Aktivitäten, einschließlich seines Programms für ballistische Raketen, zu beenden. Angesichts der zunehmenden Bedrohung durch den Einsatz krimineller Netzwerke und anderer Stellvertreter (Proxies) durch die iranischen Nachrichtendienste bekräftigen die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten ihre Entschlossenheit, eng zusammenzuarbeiten, um solche feindseligen Handlungen zu verhindern und zu bekämpfen.
Menschenrechtsverletzungen
Der Europäische Rat fordert das iranische Regime auf, die Gewalt und Repression gegen seine eigene Bevölkerung einzustellen. Er fordert die Achtung der universellen Menschenrechte und Grundfreiheiten der iranischen Bevölkerung, einschließlich des Rechts, über ihre eigene Zukunft zu entscheiden. Die Europäische Union wird in diesem Zusammenhang auch in Zukunft an weiteren restriktiven Maßnahmen gegen die Verantwortlichen arbeiten.
Die Auswirkungen der Krise
Die Europäische Union wird – auch zusammen mit regionalen und globalen Partnern – weiter daran arbeiten, die Auswirkungen der Krise abzumildern und die globale Anfälligkeit an der Straße von Hormus zu verringern, unter anderem durch die Diversifizierung der Energieversorgungswege.
Der Europäische Rat nimmt die Initiativen zur Kenntnis, die von der Kommission vorgeschlagen wurden, um die Auswirkungen auf die EU im Hinblick auf die Energieversorgungssicherheit, die Energiepreise und die globalen Lieferketten, einschließlich der Ernährungssicherheit, abzufedern, und er fordert den Rat und die Kommission auf, die Situation weiter zu beobachten.
Er bekräftigt, wie wichtig es ist, Vorsorge zu treffen – auch im Hinblick auf mögliche künftige Migrationsströme in Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitländern.
Gazastreifen und Westjordanland
Humanitäre Lage
Der Europäische Rat bringt seine tiefe Besorgnis über die sich verschlechternde Lage im Gazastreifen und im Westjordanland, einschließlich der anhaltenden und verheerenden humanitären Krise im Gazastreifen, zum Ausdruck.
Er fordert Israel auf, dafür zu sorgen, dass humanitäre Hilfe in großem Umfang unverzüglich und ungehindert nach Gaza gelangt und im gesamten Gazastreifen fortlaufend verteilt wird – auch über den Seekorridor von Zypern, um die Landwege zu ergänzen –, und es den Vereinten Nationen und ihren Agenturen sowie humanitären Organisationen zu ermöglichen, unabhängig und unparteiisch zu arbeiten, um Leben zu retten und Leid zu verringern.
Er fordert Israel ferner auf, die Grenzübergänge im Gazastreifen sowie den medizinischen Korridor zwischen Gaza und dem Westjordanland wieder zu öffnen, internationalen Medien Zugang zu gewähren und seine Entscheidung in Bezug auf das Gesetz über die Registrierung nichtstaatlicher Organisationen rückgängig zu machen.
Der Europäische Rat fordert Israel nachdrücklich auf, allen seinen Verpflichtungen aus dem Völkerrecht einschließlich dem humanitären Völkerrecht nachzukommen. Der Schutz der Zivilbevölkerung muss jederzeit gewährleistet sein.
Der Europäische Rat verurteilt die Misshandlung der festgenommenen Teilnehmer der „Global Sumud Flotilla“, darunter europäische Bürgerinnen und Bürger, nachdem diese in internationalen Gewässern abgefangen worden war, sowie das Verhalten der extremistischen Minister, die zu solchen Menschenrechtsverletzungen anstiften und diese begünstigen. Der Europäische Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Rat die Maßnahmen diesbezüglich weiter prüfen wird.
Ein umfassender, gerechter und dauerhafter Frieden
Der Europäische Rat bekräftigt das Engagement der Europäischen Union für einen umfassenden, gerechten und dauerhaften Frieden auf der Grundlage der Zweistaatenlösung im Einklang mit den einschlägigen Resolutionen des VN-Sicherheitsrates, bei der zwei demokratische Staaten, Israel und Palästina, Seite an Seite innerhalb sicherer und anerkannter Grenzen in Frieden leben.
Er erkennt die wichtige Rolle der Zivilgesellschaft bei den Bemühungen um die Friedenskonsolidierung sowie bei der Schaffung der notwendigen Grundlagen für einen auf dem Verhandlungsweg herbeigeführten, dauerhaften israelisch-palästinensischen Frieden an und begrüßt in diesem Zusammenhang die Ausrichtung einer speziellen Konferenz am 12. Juni 2026 in Paris.
Unter Hinweis auf seine früheren Schlussfolgerungen bringt der Europäische Rat seine Besorgnis über die mangelnden Fortschritte aller Beteiligten bei der Umsetzung der Waffenruhe sowie aller anderen Bestimmungen der Resolution UNSCR 2803 zum Ausdruck. Er ruft alle Beteiligten auf, diese Bestimmungen unter Achtung der einschlägigen Resolutionen des VN-Sicherheitsrates sowie der einschlägigen internationalen politischen und rechtlichen Grundsätzen vollständig umzusetzen.
Der Europäische Rat fordert die dauerhafte Entwaffnung der Hamas und anderer nichtstaatlicher bewaffneter Gruppen, den vollständigen Abzug der israelischen Streitkräfte aus dem Gazastreifen und den Einsatz der temporären Internationalen Stabilisierungstruppe, wie im Umfassenden Plan zur Beendigung des Gaza-Konflikts dargelegt. Die Europäische Union weist die Ankündigung Israels, dass es beabsichtigt, 70 % des Gazastreifens unter seine Kontrolle zu bringen, entschieden zurück.
Wiederaufbau und Neuentwicklung des Gazastreifens
Die Europäische Union wird weiterhin an der Umsetzung des Umfassenden Plans zur Beendigung des Gaza-Konflikts gemäß der Resolution UNSCR 2803 des VN-Sicherheitsrates arbeiten, unter anderem im Rahmen der Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah) und der Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS), und sie wird sich im Einklang mit dem Völkerrecht am Wiederaufbau und an der Neuentwicklung des Gazastreifens beteiligen.
Die Europäische Union wird die Palästinensische Behörde weiterhin unterstützen, einschließlich bei ihrer laufenden Reformagenda, damit sie auf sichere Weise wieder die effektive Kontrolle über den Gazastreifen übernehmen kann.
Der Europäische Rat fordert Israel erneut auf, alle einbehaltenen Steuer- und Zolleinnahmen umgehend freizugeben und die Korrespondenzbankdienstleistungen zwischen israelischen und palästinensischen Banken auszuweiten, denn beides ist erforderlich, um das reibungslose Funktionieren der Palästinensischen Behörde sicherzustellen und wesentliche Dienste für die Bevölkerung zu erbringen. Der Europäische Rat begrüßt die jüngste Freigabe europäischer Mittel für die Palästinensische Behörde, einschließlich im Rahmen des Mechanismus PEGASE.
Westjordanland und Gewalt von Siedlern
Der Europäische Rat bekräftigt seine Verurteilung des einseitigen Vorgehens Israels, das auf die Ausweitung seiner Präsenz im Westjordanland, einschließlich in Ostjerusalem, abzielt und das durch das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs vom 19. Juli 2024 für rechtswidrig erklärt wurde.
Er fordert die israelische Regierung nachdrücklich auf, die Ausweitung der völkerrechtswidrigen Siedlungen, einschließlich im E1-Gebiet, rückgängig zu machen, ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen und die palästinensische Bevölkerung, darunter die christlichen Gemeinschaften und andere Minderheiten, in den besetzten Gebieten zu schützen, sowie den Status quo der Heiligen Stätten Jerusalems zu bewahren und zu achten.
Der Europäische Rat hebt hervor, dass Unternehmen sich nicht für Bauaufträge im Gebiet E1 oder andere Siedlungsentwicklungen bewerben sollten, und verweist auf die rechtlichen Folgen und die Reputationsrisiken für am Siedlungsbau beteiligte Unternehmen, einschließlich der Gefahr schwerwiegender Verstöße gegen das Völkerrecht.
Der Europäische Rat verurteilt die anhaltende und zunehmende Gewalt von Siedlern gegen palästinensische Zivilpersonen, fordert eine Rechenschaftspflicht und begrüßt die Annahme restriktiver Maßnahmen gegen extremistische Siedler sowie gegen Einrichtungen und Organisationen, die die Gewalt von Siedlern gegen palästinensische Zivilpersonen unterstützen.
Er begrüßt ferner die Annahme weiterer restriktiver Maßnahmen gegen die Hamas. Der Europäische Rat verurteilt die Verabschiedung des – diskriminierenden – Gesetzes über die Todesstrafe durch Israel und fordert dessen sofortige Aufhebung.
Der Europäische Rat nimmt die Absicht der Kommission zur Kenntnis, angesichts einer sich weiter verschlechternden Lage in Bezug auf die illegalen Siedlungen bis zur Tagung des Rates am 13. Juli 2026 Optionen vorzulegen.
Libanon
Umsetzung des Waffenstillstands
Der Europäische Rat bringt seine tiefe Besorgnis über die anhaltenden Verstöße gegen den Waffenstillstand zum Ausdruck und fordert alle Beteiligten nachdrücklich auf, den Waffenstillstand vollständig umzusetzen, sich konstruktiv an den laufenden Gesprächen zu beteiligen, weitere zivile Opfer und Vertreibungen zu verhindern und eine dauerhafte politische Lösung zu erreichen, die Frieden und Sicherheit sowohl für Libanon als auch für Israel gewährleistet.
Die Europäische Union ist bereit, die Umsetzung eines Abkommens zwischen Israel und Libanon zu unterstützen. Der Europäische Rat ruft zu einem dauerhaften Ende der Feindseligkeiten, zum Schutz der Zivilbevölkerung und der zivilen Infrastruktur sowie zur uneingeschränkten Achtung des Völkerrechts, einschließlich des humanitären Völkerrechts, auf.
Der Europäische Rat verurteilt die Angriffe der Hisbollah auf Israel und auf die Zivilbevölkerung im Norden Israels auf das Schärfste und fordert die vollständige Entwaffnung der Hisbollah. Er ruft Israel auf, die Souveränität und territoriale Unversehrtheit Libanons zu achten und seine Truppen im Einklang mit der Resolution 1701 des VN-Sicherheitsrates aus dem Libanon abzuziehen.
Ferner fordert er Israel auf, von einer weiteren Eskalation abzusehen. Der Europäische Rat bekräftigt die Unterstützung der EU für die Bemühungen um den Schutz der libanesischen Bevölkerung sowie für die Souveränität und territoriale Unversehrtheit Libanons.
Unterstützung der EU für Libanon
Er bekundet erneut die uneingeschränkte Unterstützung der EU für die Bemühungen der libanesischen Regierung, die Institutionen des Landes einschließlich der libanesischen Streitkräfte zu stärken, um die Kontrolle über das gesamte libanesische Hoheitsgebiet zurückzugewinnen, und das staatliche Monopol auf den Waffenbesitz einzuführen.
Die Europäische Union wird die libanesischen Streitkräfte weiterhin unterstützen, unter anderem durch eine mögliche GSVP-Mission sowie durch eine kontinuierliche und verstärkte Unterstützung im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität.
Die Europäische Union wird in enger Abstimmung mit internationalen Partnern weiterhin langfristige, nachhaltige Unterstützung leisten. Die Europäische Union ist nach wie vor entschlossen, den mehr als eine Million Vertriebenen zusätzlich zu den 100 Mio. € an humanitärer Hilfe, die nach Ausbruch der Feindseligkeiten mobilisiert wurden, und zu den mit regionalen Partnern koordinierten Operationen der humanitären Luftbrücke Soforthilfe zu leisten.
Der Europäische Rat fordert erneut alle Parteien zur vollständigen Umsetzung der Resolution des VN-Sicherheitsrates UNSCR 1701 auf. Der Europäische Rat verurteilt erneut die inakzeptablen und rechtswidrigen Angriffe auf das Personal der Interimstruppe der Vereinten Nationen in Libanon (UNIFIL) und fordert eine gründliche Untersuchung. Der Europäische Rat weist erneut darauf hin, wie wichtig die fortgesetzte VN-Präsenz in Libanon im Anschluss an den UNIFIL-Einsatz ist, und bekräftigt die Bereitschaft der EU, diesbezüglich im Jahr 2027 einen Beitrag zu leisten.
- Resolution 1701 des VN-Sicherheitsrats
- Interimstruppe der Vereinten Nationen in Libanon (UNIFIL)
- Europäische Friedensfazilität
Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 18./19. März 2026:
Frühere Schlussfolgerungen des Europäischen Rates
- Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zur Lage im Nahen Osten, 19. März 2026
- Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zur Lage im Nahen Osten, 18. Dezember 2025
- Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zur Lage im Nahen Osten, 23. Oktober 2025
- Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zur Lage im Nahen Osten, 26. Juni 2025
- Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zur Lage im Nahen Osten, 20. März 2025
- Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zur Lage im Nahen Osten, 19. Dezember 2024
- Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zur Lage im Nahen Osten, 17. Oktober 2024
- Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zur Lage im Nahen Osten, 27. Juni 2024
- Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zur Lage im Nahen Osten, 21./22. März 2024
- Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zur Lage im Nahen Osten, 26./27. Oktober 2023
- Erklärung der Mitglieder des Europäischen Rates zur Lage im Nahen Osten, 15. Oktober 2023
Erklärungen des Präsidenten des Europäischen Rates
- Erklärung der Führungsspitzen zur zweiwöchigen Waffenruhe zwischen den Vereinigten Staaten und Iran (Pressemitteilung, 8. April 2026)
- Gemeinsame Erklärung von Präsident Costa und Präsidentin von der Leyen nach der Videokonferenz mit den Staats- und Regierungschefs mehrerer Länder des Nahen Ostens über den Krieg in Iran (Pressemitteilung, 9. März 2026)
- Gemeinsame Erklärung von Präsident Costa und Präsidentin von der Leyen zu den Entwicklungen in Iran (Pressemitteilung, 28. Februar 2026)
- Erklärung von Präsident António Costa nach seiner Teilnahme am Gipfel von Scharm El-Scheich (Pressemitteilung, 13. Oktober 2025)
- Rede von Präsident António Costa auf der hochrangigen Konferenz zur Zweistaatenlösung (Pressemitteilung, 23. September 2025)
Erklärungen des Hohen Vertreters im Namen der EU
- Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der EU zum Rahmenabkommen zwischen Israel und Libanon (Pressemitteilung, 2. Juli 2026)
- Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der EU zu Israel und Libanon (Pressemitteilung, 6. Juni 2026)
- Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der EU zu dem von den Vereinigten Staaten und Iran vereinbarten Waffenstillstand (Pressemitteilung, 9. April 2026)
- Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der Europäischen Union zu den Entwicklungen im Nahen Osten (Pressemitteilung, 1. März 2026)
- Israel/Palästina: Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der Europäischen Union zum umfassenden Plan zur Beendigung des Gaza-Konflikts (Pressemitteilung, 10. Oktober 2025)
- Israel/Palästina: Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der Europäischen Union zum Gazastreifen (Presseerklärung, 2. Oktober 2025)
- Israel/Palästina: Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der Europäischen Union zur Schließung des Grenzübergangs an der Allenby-/König-Hussein-Brücke (Presseerklärung, 27. September 2025)
- Palästina: Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der Europäischen Union (Pressemitteilung, 30. August 2025)
- Syrien: Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der Europäischen Union zur Lage im Land (Pressemitteilung, 24. Juli 2025)
- Israel/Iran: Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der Europäischen Union (Pressemitteilung, 14. Juni 2025)
- Syrien: Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der Europäischen Union zur jüngsten Welle der Gewalt (Pressemitteilung, 11. März 2025)
- Israel/Palästina: Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der EU: Union begrüßt Abkommen zur Waffenruhe und Freilassung von Geiseln im Gazastreifen (Pressemitteilung, 18. Januar 2025)
- Syrien: Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der Europäischen Union zum Sturz des Assad-Regimes, 9. Dezember 2024
- Erklärung des Hohen Vertreters im Namen der EU zu den Gesetzen in Bezug auf das UN-Palästinenserhilfswerk (UNRWA) (Pressemitteilung, 31. Oktober 2024)
- Erklärung des Hohen Vertreters im Namen der Europäischen Union zu den jüngsten Angriffen auf die UNIFIL (Pressemitteilung, 13. Oktober 2024)
- Iran: Erklärung des Hohen Vertreters im Namen der EU zu dem iranischen Angriff auf Israel (Pressemitteilung, 1. Oktober 2024)
- Erklärung des Hohen Vertreters im Namen der EU zur militärischen Eskalation zwischen Israel und der Hisbollah (Pressemitteilung, 26. September 2024)
- Israel/Palästina: Erklärung des Hohen Vertreters im Namen der EU (Pressemitteilung, 9. August 2024)
- Erklärung des Hohen Vertreters im Namen der Europäischen Union zu humanitären Pausen in Gaza (Pressemitteilung, 12. November 2023)
Siehe auch
EU-Sanktionen gegen Iran
Syrien
Humanitäre Hilfe der EU für die palästinensische Bevölkerung
Letzte Überprüfung: 2. Juli 2026