Pauschalreisen
Die EU hat eine Reihe von Vorschriften und Rechten festgelegt, um Pauschalreisende vor und während ihrer Reise zu schützen.
Was ist eine Pauschalreise?
Pauschalreisen sind sehr beliebt bei Touristinnen und Touristen. Sie umfassen mehrere Reise- oder touristische Dienstleistungen wie Flüge, Transfers, Mahlzeiten, Unterkunft, Führungen, Autovermietung usw.
Pauschalreisen beziehen sich sowohl auf
- eine von einem Veranstalter (Reiseveranstalter, Reisebüro, Beförderungsunternehmer) vorab zusammengestellte Reise mit mehreren Reiseleistungen im Rahmen eines einzigen Vertrags, als auch auf
- ein maßgeschneidertes Paket an Reiseleistungen, das im Rahmen separater Verträge mit einzelnen Anbietern, allerdings von einer einzigen Online- oder Offline-Vertriebsstelle erworben wurde.
Verbundene Reiseleistungen
Verbundene Reiseleistungen beziehen sich auf mehrere Reiseleistungen, die in separaten Verträgen von verschiedenen Unternehmen erworben wurden, wobei die Dienstleistungen miteinander verbunden sind, jedoch keine Pauschalreise darstellen.
Dies ist der Fall, wenn Reisende mehrere Reiseleistungen bei einer Vertriebsstelle durch getrennte Buchungsverfahren buchen oder wenn Reisende einen Flug auf einer Website kaufen und anschließend von einer anderen Website ein Angebot zum Mieten eines Fahrzeugs erhalten.
EU-Vorschriften für Pauschalreisen
Durch die EU-Vorschriften wird sichergestellt, dass Reisende, die eine Pauschalreise buchen
- über ein standardisiertes EU-Informationsformular klare Informationen über die in der Pauschalreise enthaltenen Dienstleistungen, ihren Gesamtpreis, etwaige Visumanforderungen und ihre Rechte erhalten;
- ihre Buchung aus beliebigen Gründen stornieren können, indem sie eine angemessene Gebühr zahlen und in Fällen, in denen die Stornierung auf unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist oder der Preis der Pauschalreise um mehr als 8 % gestiegen ist, die Stornierung kostenlos ist;
- vom Veranstalter Unterstützung erhalten müssen, z. B. bei gesundheitlichen Problemen oder gestohlenen/verlorenen Reisedokumenten und
- Anspruch auf Schadenersatz und mögliche Rückbeförderung haben, wenn der Reiseveranstalter insolvent wird.
Klare Informationen
Hilfeleistung
Rücktrittsrechte
Schadenersatz bei Insolvenz
In Bezug auf verbundene Reiseleistungen wird durch die EU-Vorschriften sichergestellt, dass Reisende
- klare Informationen über ihre Rechte erhalten
- im Falle der Insolvenz des Unternehmers geschützt sind
Überarbeitung der Vorschriften für Pauschalreisen
Am 30. März 2026 hat der Rat eine Richtlinie angenommen, um die Rechte von Reisenden zu stärken, die verschiedene Dienstleistungen wie Flüge, Transfers, Unterkünfte oder Ausflüge gebündelt als Pauschalreise kaufen.
Bessere Informationen für Reisende
Mit den neuen Vorschriften werden die Informationen verbessert, die Reisende vor, während und nach ihrer Reise erhalten müssen, z. B.:
- verfügbare Zahlungsmethoden
- Pass- und Visaanforderungen
- Zugänglichkeit für eingeschränkt mobile Personen
- Rücktrittsgebühren bei Stornierung
Die Reiseveranstalter müssen Vorkehrungen für den Umgang mit Beschwerden treffen.
Stärkung der Stornierungsrechte
Im Falle außergewöhnlicher und unvermeidbarer Umstände (auch bekannt als „höhere Gewalt“) haben Reisende das Recht, Pauschalreisen ohne Rücktrittsgebühren zu stornieren. In der Richtlinie wird klargestellt, wie unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände die Durchführung der Pauschalreise beeinträchtigen können und daher als „höhere Gewalt“ anzusehen sind. Außerdem wurden die Relevanz, der Nachweis und die Rechtswirkung sogenannter Reisehinweise präzisiert.
Wird eine Pauschalreise vom Veranstalter annulliert, muss er den Reisenden innerhalb von 14 Tagen die Kosten erstatten. Dazu kann er Gutscheine anbieten, doch haben Reisende auch weiterhin das Recht auf eine Erstattung. Gutscheine müssen
- einen Wert haben, der mindestens dem der Erstattung entspricht
- höchstens 12 Monate lang gültig sein
- nur einmal übertragbar sein
- durch Insolvenzschutz abgedeckt sein.
Reisende müssen die Gutscheine auch nutzen können, um eine oder mehrere vom Unternehmer angebotene Reiseleistungen zu erwerben.
Wurde die Reise wegen Insolvenz des Reiseveranstalters annulliert, sollten die Reisenden innerhalb von sechs Monaten eine Erstattung erhalten. Nur in ausreichend begründeten Fällen kann die Frist auf neun Monate verlängert werden.
Klarere Definition des Begriffs „Pauschalreise“
Die aktualisierten Vorschriften gelten nicht für „verbundene Reiseleistungen“; gleichzeitig wird der Begriff „Pauschalreisen“ klarer definiert, unter anderem durch die Verpflichtung, entsprechend zu informieren, wenn die Bedingungen für eine Pauschalreise nicht erfüllt werden.
Siehe auch
Travel rights
Tourismusindustrie
Konsularischer Schutz
Letzte Überprüfung: 30. März 2026