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EU-Handelspolitik

Die EU erlässt Handelsgesetze, und sie verhandelt und schließt im Rahmen ihrer Handelspolitik internationale Handelsabkommen mit Nicht-EU-Ländern.

Worum geht es bei der EU-Handelspolitik?

Die Handelspolitik fällt in die ausschließliche Zuständigkeit der EU. Dies bedeutet, dass die EU – nicht die Mitgliedstaaten – Rechtsvorschriften über Handelsfragen erlässt und Handelsabkommen abschließt.

Da die EU auf der internationalen Bühne geschlossen auftritt, anstatt viele unterschiedliche Handelsstrategien zu verfolgen, verfügt sie über eine stärkere Position im Welthandel.

Die EU regelt ihre Handelsbeziehungen zu Drittländern mit Hilfe von Handelsabkommen. Sie dienen der Schaffung besserer Handelsmöglichkeiten und der Beseitigung von Handelshemmnissen.

Der Handel mit Waren und Dienstleistungen spielt eine wichtige Rolle bei der Förderung eines nachhaltigen Wachstums und zur Schaffung von Arbeitsplätzen bei. Mehr als 30 Millionen Arbeitsplätze in der EU hängen von den Ausfuhren in Länder außerhalb der EU ab. Voraussichtlich werden künftig 90 % des weltweiten Wachstums außerhalb der Grenzen Europas zu verzeichnen sein. Handel ist daher ein Wachstumsmotor und hat für die EU oberste Priorität.

Der Rat tritt für ein starkes und regelgestütztes multilaterales Handelssystem ein. Eine verantwortungsvolle EU-Handelspolitik zeichnet sich durch ein hohes Maß an Transparenz und eine wirksame Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern über die Vorteile und die Herausforderungen des Handels auf offenen Märkten aus.

Fairer und gerechter Handel

Die Europäische Union möchte einen fairen und gerechten Handel mit Drittstaaten gewährleisten.

Deshalb hat sie in den letzten Jahren an einer grundlegenden Reform ihrer wichtigsten Handelsvorschriften gearbeitet. Die wichtigsten von dieser Reform abgedeckten Bereiche sind:

  • Bekämpfung von Zwangsmaßnahmen
  • Ausländische Direktinvestitionen (ADI)
  • Bilaterale Schutzmaßnahmen
  • Antidumping
  • handelspolitische Schutzinstrumente

Mit diesen Gesetzgebungsinitiativen will die EU europäische Hersteller und Unternehmen vor dem Schaden schützen, den bestimmte Außenhandelspraktiken anrichten können.

Maßnahmen gegen Zwangsmaßnahmen

Am 23. Oktober 2023 hat der Rat sein neues Instrument zur Bekämpfung von Zwangsmaßnahmen angenommen. Dieses Werkzeug zielt darauf ab, die EU und ihre Mitgliedstaaten vor wirtschaftlichem Zwang durch Drittländer zu schützen, die Maßnahmen anwenden, die den Handel oder Investitionen beeinträchtigen.

Zu den Gegenmaßnahmen, die als Reaktion auf wirtschaftlichen Zwang gegen Drittländer ergriffen werden können, gehören Handelsbeschränkungen – z. B. in Form von

  • erhöhten Zöllen,
  • Ein- und Ausfuhrgenehmigungen,
  • Beschränkungen in Bezug auf Dienstleistungen, den Zugang zu ausländischen Direktinvestitionen oder die Vergabe öffentlicher Aufträge.

Das Instrument gegen Zwangsmaßnahmen ist so konzipiert, dass durch Dialog eine Deeskalation und die Einstellung von Zwangsmaßnahmen erreicht werden sollen. Gegenmaßnahmen der EU sind nur das letzte Mittel.

Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen

Am 5. März 2019 hat der Rat eine Verordnung angenommen, mit der ein Rahmen für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der EU geschaffen wird. Er ist im Oktober 2020 in Kraft getreten.

Wegen dem hohen Grad an Integration in der EU könnten ausländische Direktinvestitionen in einem Mitgliedstaat Risiken für die Sicherheit und die öffentliche Ordnung in einem anderen Mitgliedstaat oder in der ganzen EU darstellen.

Die neuen Vorschriften zu ausländischen Direktinvestitionen ermöglichen es der EU, neue Herausforderungen zu ermitteln und entsprechend zu reagieren. Zu diesem Zweck wird mit dem neuen Rahmen

  • ein Kooperationsmechanismus geschaffen, der es den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission ermöglicht, Informationen auszutauschen und Bedenken in Bezug auf bestimmte Investitionen zu äußern,
  • der Europäischen Kommission die Möglichkeit gegeben, Stellungnahmen abzugeben, wenn eine Investition die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung in mehr als einem Mitgliedstaat gefährdet,
  • zur internationalen Zusammenarbeit bei der Überprüfung von Investitionen angeregt, unter anderem durch den Austauschs von Erfahrungen, bewährten Verfahren und Informationen zu Fragen von gemeinsamem Interesse und
  • eine Reihe von Anforderungen für Mitgliedstaaten festgelegt, die einen Überprüfungsmechanismus auf nationaler Ebene beibehalten oder einführen möchten.

Im Januar 2024 schlug die Kommission eine Prüfung der Verordnung über die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen vor, um Mängel daran zu beheben und die Effizienz dieses Instruments zu verbessern.

Dieser Vorschlag baut auf den Erfahrungen der Kommission und der Mitgliedstaaten aus der Überprüfung von über 1 200 Transaktionen auf, die in den vergangenen drei Jahren im Rahmen der geltenden Verordnung über die Überprüfung von ausländischen Direktinvestitionen überprüft wurden.

Horizontale bilaterale Schutzmaßnahmen

Der Rat hat am 28. Januar 2019 eine Verordnung angenommen, die es möglich macht, Schutzmechanismen für Handelsabkommen anzuwenden.

Die Verordnung betrifft die Freihandelsabkommen der EU mit Japan, mit Singapur und mit Vietnam. Möglicherweise werden weitere Handelsabkommen in ihren Geltungsbereich aufgenommen.

Bilaterale Schutzmaßnahmen sind mit Handelsabkommen verbunden und ermöglichen eine vorübergehende Rücknahme von Zollpräferenzen.

Zuvor wurde dieser Mechanismus für jedes Handelsabkommen einzeln vorgeschlagen.

Durch diese Initiative profitieren diese Maßnahmen von einem einheitlichen „horizontalen Rahmen“, der in neue Handelsabkommen aufgenommen wird.

Antidumping

Am 4. Dezember 2017 hat der Rat neue EU-Vorschriften zum Schutz der Europäischen Union gegen unlautere Handelspraktiken verabschiedet. Sie traten am 20. Dezember 2017 in Kraft.

Die aktualisierten Antidumpingvorschriften der EU gelten für Fälle, in denen die Preise importierter Waren durch staatliche Intervention künstlich gesenkt werden.

Mit dem rechtlichen Rahmen wird die frühere Unterscheidung zwischen Ländern mit Marktwirtschaft und Ländern ohne Marktwirtschaft bei der Berechnung der Dumpingspannen aufgehoben.

Darüber hinaus muss die Europäische Kommission das Bestehen bedeutender „Marktverzerrungen" zwischen dem Verkaufspreis eines Produkts und den Kosten für seine Herstellung nachweisen.

Handelspolitische Schutzinstrumente

Am 8. Juni 2018 trat die neue Verordnung in Kraft, mit der die handelspolitischen Schutzinstrumente der EU modernisiert werden.

Mit der Verordnung sollen die Erzeuger der EU vor Schaden aufgrund unlauteren Wettbewerbs geschützt und ein freier und gerechter Handel sichergestellt werden. Sie sorgt dafür, dass die handelspolitischen Schutzinstrumente berechenbarer und transparenter und die diesbezüglichen Informationen – insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – leichter zugänglich sind.

Die Antidumping- und Antisubventionsinstrumente sollen effizienter werden und EU-Erzeuger besser vor unlauteren Praktiken ausländischer Unternehmen und vor Vergeltungsmaßnahmen schützen.

Gleichzeitig sollen die Importunternehmen davon profitieren, dass die Zollsätze künftig vorhersehbarer sind, was ihnen die Planung erleichtert. Das gesamte System sollte transparenter und benutzerfreundlicher sein.