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Mehrwertsteuer in der EU

Die Mehrwertsteuer ist für die Einnahmen der EU-Mitgliedstaaten und den EU-Haushalt von entscheidender Bedeutung, allerdings sind die Mehrwertsteuerverluste nach wie vor erheblich. Die EU arbeitet an der Harmonisierung des Systems. Dabei will sie zugleich gegen Mehrwertsteuerbetrug vorgehen und das Mehrwertsteuersystem mit Hilfe der Digitalisierung modernisieren.

Was ist Mehrwertsteuer?

Die Mehrwertsteuer ist eine Verbrauchsteuer, die auf die meisten Waren und Dienstleistungen erhoben wird.

Sie gilt als indirekte Steuer, d. h. sie wird zwar von Verbrauchern gezahlt, jedoch von Unternehmen erhoben und an die Steuerbehörden abgeführt. Wenn etwa ein Verbraucher ein Buch in einer Buchhandlung kauft, schlägt die Buchhandlung die Mehrwertsteuer auf den gezahlten Preis auf und führt diese Steuer anschließend an den Staat ab.

Unternehmen zahlen diese Steuer ebenfalls auf ihre eigenen Einkäufe, können sie jedoch von der Mehrwertsteuer abziehen, die sie an die Steuerbehörden abzuführen haben.

Warum ist die Mehrwertsteuer wichtig?

Einnahmequellen

Die Mehrwertsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen für die Mitgliedstaaten, da sie zur Finanzierung öffentlicher Dienstleistungen wie Bildung, Gesundheitswesen, Bibliotheken und öffentlicher Verkehr beiträgt.

Die EU-Mitgliedstaaten erzielen jedes Jahr Mehrwertsteuereinnahmen von mehr als 1 000 Mrd. €. Im Jahr 2024 machten die Mehrwertsteuereinnahmen 7,1 % des BIP der EU und 15,5 % der gesamten staatlichen Steuereinnahmen aus.

Finanzierung des EU-Haushalts

Die Mehrwertsteuer ist nicht nur eine wesentliche Einnahmequelle für die Mitgliedstaaten, sondern spielt auch eine entscheidende Rolle bei der Finanzierung von EU-Initiativen.

Ein bestimmter Anteil der Mehrwertsteuereinnahmen jedes Mitgliedstaats ist den sogenannten Eigenmitteln der EU vorbehalten – eine der Finanzierungsquellen für den EU-Haushalt. Konkret bedeutet das, dass auf die Mehrwertsteuer-Bemessungsgrundlage jedes Mitgliedstaats ein einheitlicher Abrufsatz von 0,3 % angewandt wird. Aus Gründen der Fairness ist dieser Beitrag auf 50 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) des jeweiligen Landes begrenzt.

Die Mehrwertsteuereinnahmen machen rund 10 % des Eigenmittelaufkommens der EU aus.

Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug und ‑umgehung

Verluste bei den Mehrwertsteuereinnahmen wirken sich nachteilig auf die Fähigkeit der Staaten aus, grundlegende öffentliche Güter und Dienstleistungen zu finanzieren. Sie stellen daher in der EU nach wie vor eine große Herausforderung dar.

Den Mitgliedstaaten sind im Jahr 2023 Mehrwertsteuereinnahmen in Höhe von rund 128 Mrd. € entgangen, was zur Mehrwertsteuerlücke – der Differenz zwischen den erwarteten und den tatsächlichen Mehrwertsteuereinnahmen – beitrug.

Als Ursachen für diese Lücke sind in erster Linie Betrug sowie Steuerhinterziehung und ‑umgehung zu nennen, aber auch Unternehmensinsolvenzen, Konkurse und Verwaltungsfehler.

Der EU-Rechtsrahmen für die Mehrwertsteuer

Steuern werden nicht von der EU, sondern von den einzelnen Mitgliedstaaten erhoben. Die EU hat allerdings ein harmonisiertes System für alle Mitgliedstaaten geschaffen, um das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts zu gewährleisten.

Der Rechtsrahmen für die Mehrwertsteuer in der EU basiert auf

  • Artikel 113 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU
  • der Mehrwertsteuerrichtlinie, die das gesamte Mehrwertsteuersystem der EU abdeckt
  • der Mehrwertsteuerverordnung, die die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung abdeckt
  • dem Paket „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“

Artikel 113 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU

Die EU-weite Rechtsgrundlage für die Harmonisierung indirekter Steuern wie der Mehrwertsteuer bildet Artikel 113 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Demnach sind für den Erlass neuer Vorschriften Einstimmigkeit unter den Mitgliedstaaten und die Anhörung des Europäischen Parlaments erforderlich.

Die Mehrwertsteuerrichtlinie

Die EU hat einen Rahmen für die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden geschaffen, um die Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrugs zu unterstützen und eine wirksame Durchsetzung der Steuervorschriften zu gewährleisten.

Dieser Rahmen ermöglicht es den nationalen Steuerbehörden, Informationen auszutauschen, gemeinsame Prüfungen durchzuführen und sich gegenseitig bei der Durchsetzung der Mehrwertsteuervorschriften zu unterstützen. Darüber hinaus wird die grenzüberschreitende Zusammenarbeit erleichtert und so dazu beigetragen, Betrugssysteme wie den innergemeinschaftlichen Missing-Trader-Mehrwertsteuerbetrug (auch bekannt als „Karussellbetrug“), bei denen Unterschiede zwischen den nationalen Systemen ausgenutzt werden, aufzudecken und zu verhindern.

Ein wichtiges Instrument in diesem Bereich ist die Verordnung (EU) Nr. 904/2010 des Rates, in der die Regeln für die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten festgelegt sind.

Auf EU-Ebene ergänzen spezialisierte Stellen diese Bemühungen:

  • das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) untersucht Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU
  • die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) verfolgt schwere Fälle von grenzüberschreitendem Mehrwertsteuerbetrug
  • das Eurofisc-Netz ermöglicht einen raschen Informationsaustausch zwischen den nationalen Behörden über verdächtige Aktivitäten

Die Europäische Kommission hat im November 2025 neue Vorschriften vorgeschlagen, um die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, den nationalen Behörden, der EUStA und dem OLAF zu verbessern und die Bemühungen zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs zu unterstützen.

Der Rat hat am 5. Mai 2026 eine vorläufige Einigung über diesen Rahmen erzielt. Mit diesen neuen Maßnahmen soll ein direkterer Zugang zu wichtigen Mehrwertsteuerdaten auf EU-Ebene ermöglicht, die Koordinierung verbessert, die Ermittlungen beschleunigt und die Fähigkeit der EU zur Aufdeckung und Bekämpfung von Betrug gestärkt werden. Allein der Karussellbetrug kostet schätzungsweise zwischen 12,5 Mrd. € und 32,8 Mrd. € jährlich, häufig unter Beteiligung organisierter krimineller Gruppen.

In der Praxis werden mit den neuen Rechtsvorschriften die bestehenden Vorschriften über die Verwaltungszusammenarbeit geändert und der Informationsaustausch in der gesamten EU gestärkt. Zusammen tragen diese Maßnahmen dazu bei, die öffentlichen Einnahmen sowie den EU-Haushalt zu schützen und eine faire Besteuerung im gesamten Binnenmarkt zu gewährleisten.

Die Mehrwertsteuerverordnung

Die Mehrwertsteuerverordnung gibt den Mitgliedstaaten die geeigneten Instrumente für die Zusammenarbeit und den Austausch von mehrwertsteuerrelevanten Informationen an die Hand; dadurch wird die grenzüberschreitende Mehrwertsteuerverwaltung effizienter.

Paket „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“

Der Rat hat eine Reihe von Maßnahmen zur Modernisierung, Vereinfachung und Stärkung des Mehrwertsteuersystems mit Hilfe der Digitalisierung und zur Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug und ‑umgehung am 11. März 2025 endgültig gebilligt.

Mit den neuen Vorschriften wird das Mehrwertsteuersystem modernisiert, indem Folgendes eingeführt wird:

  • ein digitales Echtzeit-Meldesystem, das bis 2033 vollständig digital ist und eine zügige und genaue Erhebung von Mehrwertsteuerdaten gewährleistet;
  • strengere Vorschriften für Betreiber der Plattformwirtschaft, die online Vermietungen von Unterkünften und Personenbeförderungsdienste anbieten; damit soll eine gerechte Besteuerung sowohl von traditionellen als auch Online-Diensten sichergestellt werden;
  • Ausweitung des Anwendungsbereichs der einzigen Anlaufstelle für die Mehrwertsteuer; damit soll die Mehrwertsteuerregistrierung für Unternehmen in allen Mitgliedstaaten einfacher werden.
Besteuerung der digitalen Wirtschaft

Besteuerung der digitalen Wirtschaft

Siehe auch

Wie die Steuerpolitik der EU funktioniert

Wie die Steuerpolitik der EU funktioniert

Bekämpfung von Steuerumgehung in der EU

Bekämpfung von Steuerumgehung in der EU

Letzte Überprüfung: 12. Mai 2026